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aitokauf,bitte schnell!!!!!

Themenstarteram 28. April 2006 um 14:42

wenn der verkäufer des autos nicht im brief eingetragen ist....spielt das eine rolle?

bitte schnell antworten

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26 Antworten

nein wieso sollte es??

 

solange er den brief hat ist er der eigentümer und das reicht doch!

wenn du nicht vertraust, kannst du ihn ja nach dem kaufvertrag fragen, wo der alte eigentümer eingetragen sein müsste.

gruss

Themenstarteram 28. April 2006 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

nein wieso sollte es??

 

solange er den brief hat ist er der eigentümer und das reicht doch!

wenn du nicht vertraust, kannst du ihn ja nach dem kaufvertrag fragen, wo der alte eigentümer eingetragen sein müsste.

gruss

okay.

und was brauche ich zum ummelden des fahrzeugs.früher braauchte man ja die abmeldebestätigung des vorbesitzers.aber da hat sich doch irgendwas geändert oder?

am 28. April 2006 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

nein wieso sollte es??

 

solange er den brief hat ist er der eigentümer und das reicht doch!

wenn du nicht vertraust, kannst du ihn ja nach dem kaufvertrag fragen, wo der alte eigentümer eingetragen sein müsste.

gruss

Was er sicher nicht macht,weil dort dann ja der Preis mit drinne stehen dürfte;)

am 28. April 2006 um 14:55

Die Sache liegt doch ganz klar auf der Hand, Straßenhändler;)

Erschreckend ist nur immer wieder unter welchem Zeitdruck Leute Kaufentscheidungen treffen, und sich dann nachher wundern wenn etwas nicht stimmt mit dem Auto, oder sonstigem!

Wenn man keine Ahnung hat, nimmt man doch zumindest jemanden mit...

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Die Sache liegt doch ganz klar auf der Hand, Straßenhändler;)

Erschreckend ist nur immer wieder unter welchem Zeitdruck Leute Kaufentscheidungen treffen, und sich dann nachher wundern wenn etwas nicht stimmt mit dem Auto, oder sonstigem!

Wenn man keine Ahnung hat, nimmt man doch zumindest jemanden mit...

Soso und alle anderen fahrzeughändler stehen dann im Brief....neeee oder? ;)

am 28. April 2006 um 15:09

Der Ronn der mal wieder alles falsch versteht:D

Ich wollte damit eigentlich sagen, dass wenn der Eigentümer nicht mit dem Besitzer im Brief übereinstimmt, es meist Händler sind, die das Fahrzeug gleich weiterverscherbeln.

Kann natürlich sein das vom jetzigen Verkäufer die Oma im Brief steht, wer weiss das schon. Es ist zumindest keine Problem das Auto wegender fehlenden Übereinstimmung im Brief zu kaufen.

Es kann ein Händler sein, oder auch die Oma oder wer weiss wer. Abschliessend ist noch zu sagen das es nichts schlimmeres gibt, als ein Auto unter Zeitdruck zu kaufen. Aber muss ja jeder selber wissen, hab da schon die beklopptesten Kunden gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Der Ronn der mal wieder alles falsch versteht:D

Ich wollte damit eigentlich sagen, dass wenn der Eigentümer nicht mit dem Besitzer im Brief übereinstimmt, es meist Händler sind, die das Fahrzeug gleich weiterverscherbeln.

Kann natürlich sein das vom jetzigen Verkäufer die Oma im Brief steht, wer weiss das schon. Es ist zumindest keine Problem das Auto wegender fehlenden Übereinstimmung im Brief zu kaufen.

Es kann ein Händler sein, oder auch die Oma oder wer weiss wer. Abschliessend ist noch zu sagen das es nichts schlimmeres gibt, als ein Auto unter Zeitdruck zu kaufen. Aber muss ja jeder selber wissen, hab da schon die beklopptesten Kunden gesehen.

Ich und falsch verstehen? :D

Wenn man unter den zehn besten war, sollte man sich auch entsprechend ausdrücken können, alles andere erzeugt nur Verwirrung und Missverständnis. ;)

Vorsicht....!!!!

 

Eigentum an dem Fahrzeug und Kfz-Brief haben überhaupt gar nichts miteinander zu tun.

Du musst auf jeden Fall klären, wer der wirkliche Eigentümer ist und warum der Verkäufer im Besitz des Briefes ist.

Klar - ein Händler ist regelmäßig nicht im Brief eingetragen. Das ist aber auch nicht nötig. Hier ist ja auch klar, dass er den Wagen als Händler verkauft und vorher angekauft hat.

Sollte sich die Frage, warum der Verkäufer den Brief hat, aber nicht Eigentümer ist nicht plausibel klären lassen, so solltest Du Dir eine schriftliche Vollmacht zeigen lassen und in Kopie mitnehmen.

 

Sollte der Wagen gestohlen sein, dann bringt Dir der Kfz-Brief überhaupt gar nichts. Du kannst nicht gutgläubig Eigentum an dem Wagen erwerben. Ob Du etwas von den Vorgängen gewusst hast, spielt gar keine Rolle.

Willst Du ihn so zulassen, würde sofort die Polizei auf der Matte stehen, weil die Fahrgestellnummer in Register der gesuchten Fahrzeuge eingetragen ist. Sollte der Brief gefälscht sein, kannst Du den Wagen auch nicht zulassen, das die Fahrgestellnummer nicht im Zentralcomputer in Flensburg auftaucht.

 

Die ganze Sache kann also ganz harmlos sein, wenn es "nur" ein Hinterhofhändler ist, der so (unzulässigerweise) die Garantie/Gewährleistung ausschließen will. Es kann aber auch eine Straftat dahinter stecken.

Also: Obacht...

am 28. April 2006 um 15:47

Sorry doc, aber so Kunden wie du sind die schlimmsten:D

am 28. April 2006 um 15:54

hmmm,warum das?

am 28. April 2006 um 15:56

Wenn der Verkäufer nichts zu verheimlichen hat, laß Dir einfach nochmal den Brief zeigen und ruf beim Vorbesitzer an. Kannst auch gleich nach dem Kilometerstand fragen und eventuelle Unfallschäden.

Und falls es sich wirklich um einen Händler handelt, laß Dich nur nicht abspeisen mit "Gewährleistung kann ich keine geben, verkaufe das Fahrzeug im Auftrag" oder er möchte in den Kaufvertrag Bastlerfahrzeug reinschreiben. Das funktioniert vielleicht bei Autos bis 1000 Euro.

Grundsätzlich würde ich bei solchen Typen sowiso kein Auto kaufen. Entweder aus seriöser Privathand oder beim richtigen Händler.

am 28. April 2006 um 16:13

Also auf Käufer die viel rumdiskutieren und tausende Fragen stellen, hatte ich ehrlich gesagt noch nie Bock.

Normale Neugier ist ja ok, aber man kanns auch übertreiben. Hab den ein oder anderen auch schon wiedr nach Hause geschickt, denn soo eilig hatte ichs nie mit dem Verkauf. Wenn er net kauft, kauft der nächste;)

Wenn ich allerdings ein Auto kaufe, bin ich genau der Kunde, den ich wieder nach Hause schicken würde - gehandelt wird mit allen Tricks und auf übelste Weise:D

Ach ja, mal kurz zur Frage der Gewährleistung:

 

- Diese Auftragsverkäufe sind ja so eine Sache. Ich fände ja toll, wenn ich die Vollmacht mal zu sehen bekäme. Na gut - das ist wohl eher Theorie.

- Ganz allgemein gilt., dass es sich beim Autokauf von Unternehmen an Privat um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelt (§ 474 BGB) bei dem ein Ausschluss der Gewährleistung grds. nicht möglich ist. Lediglich die Reduktion auf ein Jahr ist drin. Bei Bastlerwagen wieß der Kunde allerdings worauf er sich einlässt - dann kann er sich nicht auch nicht auf Mängel berufen (venire contra factum proprium). Dann darf es aber auch kein Bastelwagen für 10.000 Euro sein.

Letzlich sehr einzelfallabhängig...

 

Viel Spass noch beim Autokauf.

anderes Beispiel:

Fzg ist geleast,Halter ist im Brief eingetragen.Dieser befindet sich bei der Bank,die Eigentümer ist.Halter beantrag den Brief,um zB.was eintragen zu lassen oder wegen Wohnortswechsel.

Nun hat er Brief(indem er auch eingetragen ist),Schlüssel und Wagen,ist aber noch lange nicht auch Eigentümer des Wagens.

Was mich interessieren würde: falls man so einen Privat-Kauf abschließt,wo der Verkäufer den Wagen nur kurz hatte,ohne im Brief eingetragen zu sein,und es stellen sich nach dem Kauf versteckte Mängel heraus,wer dann haftbar zu machen ist.Der Verkäufer,der den Wagen nur kurz hatte und womöglich nichts von den Mängel weiss,oder der Vorbesitzer,der den Wagen länger gefahren ist?

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