Aktuell Sommerreifen
Moin, hab mal ne kurze Frage zu Sommerreifen.
Hole Dienstag meinen C300 auf 19 zoll Sommerreifen ab.
Wollte mir bei Gelegenheit jetzt Winterreifen holen.
Wohne in Hamburg.
Momentan sind die Temperaturen ja echt human.
Beispiel wir haben 7 bis 10 Grad und ich bau nen Satz, kann mir die Versicherung die Leistung streichen, weil ich im "Winter" trotz höheren Plus Graden mit Sommerreifen gefahren bin?
Würde sonst mit der U_Bahn zur Arbeit, bis ich Winterreifen habe.
Danke und Gruss
Beste Antwort im Thema
Man man man, wenn ich das schon wieder lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Meiner Meinung nach gilt hier von O bis O, egal ob -1 oder +10! Hier kaufen sich die Leute Autos für > 60k EUR und haben dann keine paar Euros für anständige (und notwendige!) Winterpneus übrig... Lass die Karre lieber stehen, bevor Du noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
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16 Antworten
Das wäre meiner Meinung nach ein Witz, denn es ist ja sowieso ein Gummiparagraph, denn es heißt ja: Winterreifen erforderlich bei winterlichen Verhältnissen, und die sind aktuell bei 7- 10 Grad sicherlich nicht gegeben.
Man man man, wenn ich das schon wieder lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Meiner Meinung nach gilt hier von O bis O, egal ob -1 oder +10! Hier kaufen sich die Leute Autos für > 60k EUR und haben dann keine paar Euros für anständige (und notwendige!) Winterpneus übrig... Lass die Karre lieber stehen, bevor Du noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
Zitat:
@rs_grieche schrieb am 7. Februar 2016 um 22:55:45 Uhr:
Man man man, wenn ich das schon wieder lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Meiner Meinung nach gilt hier von O bis O, egal ob -1 oder +10! Hier kaufen sich die Leute Autos für > 60k EUR und haben dann keine paar Euros für anständige (und notwendige!) Winterpneus übrig... Lass die Karre lieber stehen, bevor Du noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
Dein Ernst? Du kennst du Umstände doch garnicht.
Aber erstmal Maul aufreissen.
In dem Fall ist es zwar ein Neuwagen aber er steht schon länger beim Händler und das auf Sommerreifen.
Da das ganze jetzt super schnell über die Bühne gegangen ist, war halt keine Zeit dafür.
Hab mir auch schon Winterreifen ausgeguckt, sind aber noch nicht bei mir.
Auch zwischen Frühling hnd Herbst kann es mal frisch werden nachts.
Hab aber jetzt auch schon gelesen, dass man theoretisch keine Winterreifen aufziehen muss wenn die Bedingungen nicht Eis, Schnee oder Raureif sind.
Zitat:
Quelltext siehe ADAC ( hier klicken )
Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?
Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird aber allgemein empfohlen.
Fazit
Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
Wollte ich gerade schon sagen... was für ein Quatsch mit dieser "O bis O Regel".
Man kann machen und tun was man möchte.
Ich z.B. werde in vier Wochen meine Sommerreifen montieren, dafür brauche ich kein O.
(evtl. auch schon eine Woche früher... das hängt aber von den groben Wetteraussichten ab)
Ich persönlich würde mit dem Wagen fahren, solange kein Schnee fällt ist doch alles gut. Und nachts oder bei Nässe in Verbindung mit Kälte fährt man eben mit reduzierter Geschwindigkeit.
Aber abgesehen davon, die Winterreifen könntest Du natürlich dennoch besorgen und dann zur Not eben doch kurz montieren. Ist ja schnell gemacht.
Viel Spaß mit dem neuen Wagen!
Zitat:
@uliwuppertal schrieb am 7. Februar 2016 um 23:19:37 Uhr:
Zitat:
Quelltext siehe ADAC ( hier klicken )
Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?
Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird aber allgemein empfohlen.
Fazit
Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
Danke dir
Gern geschehen.
Es gibt leider immer noch zu vieleeeeeeeeeee Ammenmärchen.
Gruß Uli
Also mal ehrlich, bei den Wetterlagen momentan sind die Sommerreifen doch vollkommen ok. Der Vorteil im Gegensatz zum verspäteten drauf Ziehen, sind die bereits verschwundenen Laubblätter.
Ab jetzt wird es hoffentlich schöner.
Meiner wird am 1.3 auch mit Sommerreifen abgeholt. Hätte ich vor ein paar Jahren vll anders entschieden, jetzt möchte ich aber unbedingt mit der neuem Wagen bei Werksabholung auf 19 Zoll AMG Felgen stehen. Für mich auch ein Argument. Die Winterreifen habe ich bereits bestellt und bezahlt. Man stelle sich vor.
Mein Händler muss nur 10 Tage im Voraus informiert werden und die Reifen sind vor Ort.
@Der Landgraf
bist du evtl. " Marc " mit u.a. ex A200 ( W169 ) und SLK200 ( R170 ) und Sternengruß ?
Gruß Uli
Kurz nachdem ich mit 18 meinen Führerschein gemacht habe, hab ich mir einen roten 1990er Ford Orion gekauft. Schönste Auto naja danach hatte ich keine Kohle mehr und Winterreifen waren nicht drin.
Mit dem bin ich mit abgefahrenen Sommerreifen durch den Winter im Sauerland gefahren...
Is nichts passiert, aber drei Kreuze hab ich später dann doch gemacht, als ich mir bewusst geworden bin, was ich da gemacht habe.
Geld für den defekten Anlasser war übrigens auch nicht da, immer schön am Berg parken müssen, oh man....
Zitat:
@DarthMirek schrieb am 7. Februar 2016 um 23:09:01 Uhr:
Zitat:
@rs_grieche schrieb am 7. Februar 2016 um 22:55:45 Uhr:
Man man man, wenn ich das schon wieder lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Meiner Meinung nach gilt hier von O bis O, egal ob -1 oder +10! Hier kaufen sich die Leute Autos für > 60k EUR und haben dann keine paar Euros für anständige (und notwendige!) Winterpneus übrig... Lass die Karre lieber stehen, bevor Du noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
Dein Ernst? Du kennst du Umstände doch garnicht.
Aber erstmal Maul aufreissen.
In dem Fall ist es zwar ein Neuwagen aber er steht schon länger beim Händler und das auf Sommerreifen.
Da das ganze jetzt super schnell über die Bühne gegangen ist, war halt keine Zeit dafür.
Hab mir auch schon Winterreifen ausgeguckt, sind aber noch nicht bei mir.
Auch zwischen Frühling hnd Herbst kann es mal frisch werden nachts.
Hab aber jetzt auch schon gelesen, dass man theoretisch keine Winterreifen aufziehen muss wenn die Bedingungen nicht Eis, Schnee oder Raureif sind.
Reagier doch nicht gleich so sensibel.
Entschuldige bitte, aber mir war ja nicht bewusst in welch einer "kritischen" Situation du dich befindest. Unter diesen Neuwagen-Umständen kann ich für dich nur hoffen, dass es a) nicht mehr kälter wird und b) Du das Auto täglich nur 8,5 Kilometer bewegst. Wenn Du Dir das ganze noch mal überlegen möchtest kommt an dieser Stelle meine Beitrag zu deiner Situation:
http://www.ebay.de/ulk/itm/151970756893
Natürlich wünsche ich Dir einen tollen Start mit deinem C!
12 km hin und 12 km zurück. Aber u bahn geht auch, dauert nur länger. Von daher kann es mir ja auch lachs sein.
Aber die felgen die du raus gesucht hast sind jetzt mal nicht so der mega bringer.
Wenn ich mir so ein auto gönne, darf der im winter auch auf hübschen felgen stehen....18 zöller z.b.
Danke für die wünsche
Zitat:
@uliwuppertal schrieb am 7. Februar 2016 um 23:36:01 Uhr:
@Der Landgraf
bist du evtl. " Marc " mit u.a. ex A200 ( W169 ) und SLK200 ( R170 ) und Sternengruß ?
Gruß Uli
Ja, genau der!
Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, bei welchen winterlichen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf.
Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit sog. M+S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) gefahren werden.
Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, die die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen.