ForumEvoque
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Land Rover
  5. Evoque
  6. Aktueller Stand meines Mängelexemplars

Aktueller Stand meines Mängelexemplars

Land Rover Range Rover Evoque L538
Themenstarteram 12. April 2017 um 7:49

So. Aktueller Stand - wird ja sicherlich von den Flintenspannern wieder kleingeredet. Egal.

Hauptsache potenzielle Kunden erfahren, wie es laufen kann, wenn man einen Wagen wie meinen erwischt.

Gerichtstermin am 28 Oktober steht seit gestern. Das ist sehr lange, wenn man bedenkt, dass die Klimaanlage jetzt ungehindert kühlt.

Heute Anruf bei Land Rover Deutschland - "Customer Service" - hahahahaha.

Meine Bitte - die Klimaanlage ist noch immer defekt. Lassen Sie mich nicht bis zum Gerichtstermin hängen. Sprechen Sie intern mit Ihren Fachleuten. Lassen Sie sich bestätigen, dass ich nicht der Einzige mit diesem Mangel bin. Lassen Sie sich die Lösung geben. Geben Sie die an die Werkstatt und reparieren Sie den Wagen. Endlich!!!

 

Antwort - wir können Ihren Ärger verstehen. - hahahahah. Allerdings sagt Autohaus 1, dass die Klimaanlage funktioniert und deshalb nicht nachgebessert wird. Werkstatt 2 - bei der der Mangel dann erneut festgestellt wurde - Autohaus 1 also widerlegt hat - sagt jetzt, dass die Klimaanlage repariert wurde und funktioniert.

Essenz - zwar hat Autohaus 1 die Unwahrheit gesagt. Autohaus 2 hat das widerlegt sagt jetzt aber, dass der Fehler behoben wurde. Der Kunde sagt also die Unwahrheit. Erlebt man so auch eher selten.

Meine Anmerkung, dass ich einfach eine klare Handlungsanweisung für die Werkstatt haben möchte, damit der Wagen endlich repariert wird, wurde damit abgebügelt, dass man sich nicht in den bestehenden Rechtstreit einmischen könne und dürfe. Der gegnerische Anwalt kommt übrigens nicht aus Berlin, wo der Händler sitzt, sondern aus Köln - in Spuckweite zur LR-Zentrale. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Darauf sagte ich, dass ich LR nicht im Rahmen der Gewährleistung (Händler), sondern der Garantie (Hersteller) anrufe und um HILFE bitte. Man könne mich doch nicht fast eieinhalb Jahre mit größtenteils defekter Klimaautomatik fahren lasse, blieb inhaltlich unbeantwortet.

Ich darf jetzt also zu einem Händler fahren, den Mangel offiziell feststellen lassen und dann einen zweiten Termin zur Reparatur vereinbaren.

Muss jetzt halt wirklich ein Gutachter ran. Der bestätigt dann, wer von den Parteien lügt. Ich bin es nicht.

Willkommen in der Land Rover Experience! Wo die Werkstatt Recht hat und der Kunde lügt - oder seinen Garantieanspruch erstmal durch einen Extratermin beweisen muss.

Ich kann ganricht so viel essen, wie ich kotzen möchte!

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2017 um 9:22

Also ich würde an der Hütte gar nichts mehr machen lassen. Gerichtstermin, Beweisfeststellungsverfahren, Gutachter (also das volle Programm). Wenn das (oder die) Gutachten dem Richter vorliegt (bei mir musste der Gutachter zwar drei mal ran) und irgendwann mal abschließend als Beweismittel vorliegt, gibt es keine Diskussionen mehr.

Dann die Wertminderung und die Restwertbörse mitnehmen und wieder ein brauchbares Auto kaufen. Alles andere ist doch nur Nervenzehrerei.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten
am 12. April 2017 um 9:22

Also ich würde an der Hütte gar nichts mehr machen lassen. Gerichtstermin, Beweisfeststellungsverfahren, Gutachter (also das volle Programm). Wenn das (oder die) Gutachten dem Richter vorliegt (bei mir musste der Gutachter zwar drei mal ran) und irgendwann mal abschließend als Beweismittel vorliegt, gibt es keine Diskussionen mehr.

Dann die Wertminderung und die Restwertbörse mitnehmen und wieder ein brauchbares Auto kaufen. Alles andere ist doch nur Nervenzehrerei.

Themenstarteram 12. April 2017 um 9:53

Gebe ich Dir voillkommen Recht - allerdings hat mich der Gerichtstermin in sechs Monaten dann doch etwas aus der Bahn geworfen. Bis dahin ohne Klimaautomatik - also den letzten Winter und diesen Sommer - das ist doch wirklich hart zu akzeptieren.

Ist leider keine Leselampe, die nicht leuchtet, sondern behindert mich täglich 2,5 Stunden.

Meine Taktik jetzt - Mangel offiziell feststellen und reparieren lassen.

Ich denke übrigens nicht, dass sie eine kostengünstige Lösung haben. Ein Softwareupdate reicht da bislang nicht - hier liegt meiner Meinung nach ein Hardwareproblem vor.

- Wenn Sie den Fehler finden - reparieren lassen und mit allen hier im Forum teilen, die das Problem auch haben.

- Wenn Sie den Fehler nicht finden, was durchaus möglich ist - auch mit allen im Forum teilen, damit sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Das ware dann in der Masse nicht schön und auch nicht billig für Land Rover - ist mir aber egal, weil ich ein Produkt haben möchte, das den vertraglich zugesicherten - und bezahlten - Eigenschaften entspricht.

Mehr wollte ich nie. Aber auch nicht weniger.

am 12. April 2017 um 10:27

Zitat:

@niewiederlandrover schrieb am 12. April 2017 um 11:53:06 Uhr:

...allerdings hat mich der Gerichtstermin in sechs Monaten dann doch etwas aus der Bahn geworfen...

Ich stand in Zusammenhang mit meinem Mangel auch schon bei -11Grad in der Pampa. Interessiert hat es keinen, diese Kolateraleffekte kann man höchstens mal in der Verhandlung anbringen.

Ich gehe demnächst in das dritte Verfahrensjahr. Ohne Geduld, Standhaftigkeit und guten Anwalt hast Du da keine Chance.

Zitat:

Meine Taktik jetzt - Mangel offiziell feststellen und reparieren lassen.

Ist das wirklich eine gute Idee? Es ließe ja das Gutachterprotokoll schrumpfen...

Es war so schön ruhig, solange er weg war, jetzt fängt das Palaver wieder an :mad:

Und wann der Gerichtstermin ist, ist völlig uninteressant. Wenn schon, interessiert höchstens ein (rechtskräftiges) Urteil.

am 12. April 2017 um 10:31

Zitat:

@niewiederlandrover schrieb am 12. April 2017 um 12:26:15 Uhr:

Nächste Woche Freitag - Termin zur schriftlichen Anerkennung des Mangels beim Händler. Danach geht die Meldung an LR - die sollen dann eine Lösung finden.

Empfehlung: nimm' Deinen Anwalt mit und lass ihn alles Schriftliche erledigen. Hat hintenraus eine ganz andere Wirkung, als wenn Du gegen Windmühlen kämpfst.

am 12. April 2017 um 10:34

Zitat:

@cmoss schrieb am 12. April 2017 um 12:28:29 Uhr:

Und wann der Gerichtstermin ist, ist völlig uninteressant.

Für Dich vielleicht, aber Du bist nicht allein hier...

Zitat:

@rotti_fan schrieb am 12. April 2017 um 12:34:35 Uhr:

Zitat:

@cmoss schrieb am 12. April 2017 um 12:28:29 Uhr:

Und wann der Gerichtstermin ist, ist völlig uninteressant.

Für Dich vielleicht, aber Du bist nicht allein hier...

Wieso, willst Du der Verhandlung beiwohnen?

Themenstarteram 12. April 2017 um 10:41

rotti_fan - ich hadere jetzt wirklich, was ich machen soll.

Mein Anwalt sitzt in Berlin, ich muss nach FFM in die Reparatur. Würde das unter Zeugen schriftlich bestätigen lassen. Und zwar in der Härte, in der der Mangel auftritt - also massive Temperaturunterschiede bis hin zum nahezu Ausfall der Klimaautomatik.

Wird mein Händler nämlich dazu verurteilt, die Mängel zu beseitigen (was das Minimalziel ist), wäre ich fast 15 Monate mit defekter Klima gefahren....

Und wenn man dann feststellt, dass die Klima nicht reparabel ist, fängt der Ganze Kram von vorne an....

Reparieren lassen, oder nicht? Brauche da einen Rat.

Und cmoss - bitte genauer lesen. Der Gerichtstermin ist eine Randnotiz. Hauptthema ist der Auftritt von LR, denen man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären muss.

Und natürlich pflichte ich rotti_fan bei: neben schönen Felgen und einem Panoramadach dreht es sich in diesem Forum und bei Wagen dieses Genres - einem in erster Linie Nutzfahrzeug - darum, wie damit verfahren wird, wenn man aus dem Verkaufsraum gefahren ist und die Mängel auftauchen.

Dann kann es nämlich ziemlich finster und unschön werden.

Manche Hersteller lösen das mit Bravour.

Manche nicht.

Zu welcher Kaste JLRD in meinem Fall gehört - dazu kann sich jeder selbst eine Meinung bilden.

am 12. April 2017 um 10:44

Zitat:

@cmoss schrieb am 12. April 2017 um 12:37:26 Uhr:

Wieso, willst Du der Verhandlung beiwohnen?

Für den Kleingeist: für autoaffine Interessenten, die in diesem Forum Erfahrungen vor dem Kauf sammeln, könnte es spannend sein, worauf man sich einlässt. Neben Optik, Haptik und Technik spielt in einigen Fällen auch Zeit sowie das Organisatorische im Falle einer Auseinandersetzung vermutlich eine nicht unerhebliche Rolle.

am 12. April 2017 um 10:50

Zitat:

@niewiederlandrover schrieb am 12. April 2017 um 12:41:58 Uhr:

Reparieren lassen, oder nicht? Brauche da einen Rat.

Ich kann mich da nur aus meiner Erfahrung heraus wiederholen: selbst dokumentieren oder den vom Gericht bestellten Gutachter dokumentieren bzw. feststellen lassen. Beweismittel aus der Vergangenheit sammeln/sichern (nur schriftlich). Alles andere ist nach meinem Dafürhalten Zeitverschwendung.

Wenn die von der Rechtsprechung erwarteten drei Reparaturversuche je Mangel durch sind, kann man sich alle weitere Mühe schenken. Hier läuft man dann noch Gefahr, dass es durch immer mehr "Repariererei" eher verschlimmbessert wird.

am 12. April 2017 um 11:49

Zitat:

@niewiederlandrover schrieb am 12. April 2017 um 13:09:13 Uhr:

Ich denke also mal, dass es konstruktivbedingt und irreparabel ist.

Da würde ich keine Wetten drauf abschließen. Konstruktionsbedingt würde bedeuten, der Fehler tritt vermehrt auf. So wie bei mir habe ich da eher Ausschuss/punktuell mangelnde Qualität im Verdacht. Und hier muss man (wenn es mir auch schwerfällt, das zu schreiben) fair sein: die Werkstätten sind in diesen Fällen der fehlenden Erfahrung einfach nicht in der Lage, dem Herr zu werden. Dieser Umstand stellt jedoch den Händler/Hersteller nicht von seiner Verpflichtung frei, seine Garantiezusagen einzuhalten respektive ein mangelfreies Produkt auszuliefern.

Themenstarteram 12. April 2017 um 12:10

Naja - ich habe mindestens 10 Fälle gefunden, die das Gleiche problem mit der Klimaanlage haben.

Allerdings erreicht mich gerade die Klageerwiderung der gegnerischen Seite. Bezugnehmend auf nahezu alle Mängel wird hier formuliert "es wird bestritten"

Meine Fresse - ich hatte also nie Mängel an meinem Wagen. Und die wochenlangen Reparaturtermine - die habe ich auch nur geträumt.

Das ist ja mal wirklich ein neuer Ansatz! Ab jetzt wird es wirklich lustig!

Themenstarteram 12. April 2017 um 12:24

Naja - bin nach 5 Minuten Hass zu diesem Schluss gekommen: wenn die so dünn argumentieren, dann sind sie auf dünnem Eis.

Muss man erstmal drauf kommen - ich hatte nie einen Mangel...

Und nö - bitte den Thread nicht schliessen - das sind aktuelle Entwicklungen, die zeigen, wie der Händler auf meine Klage erwidert.

Selbst wenn mir die Kiste unter dem Hintern auseinanderfällt. Der wird bis zum Gerichtstermin nicht mehr repariert.

Zitat:

@rotti_fan schrieb am 12. April 2017 um 12:44:11 Uhr:

Zitat:

@cmoss schrieb am 12. April 2017 um 12:37:26 Uhr:

Wieso, willst Du der Verhandlung beiwohnen?

Für den Kleingeist: für autoaffine Interessenten, die in diesem Forum Erfahrungen vor dem Kauf sammeln, könnte es spannend sein, worauf man sich einlässt. Neben Optik, Haptik und Technik spielt in einigen Fällen auch Zeit sowie das Organisatorische im Falle einer Auseinandersetzung vermutlich eine nicht unerhebliche Rolle.

Für den großen Geist: Weder die klagende, noch die beklagte Partei bestimmt den Verhandlungstermin sondern ganz alleine der Richter. Daher hat das mit der Marke rein gar nicht zu tun sondern ist mehr oder weniger Zufall, ob er in sechs Monaten oder in vier Wochen stattfindet. Das Wissen um den Zeitpunkt ist völlig uninteressant und dient höchstens der Aufrechterhaltung der Neugier.

Und dass der Prozessgegner die Klagspunkte bestreitet ist absolut üblich, wenn er das nicht täte, könnte er gleich einpacken und bezahlen. Letztlich zählen die Gutachten und die Beweiswürdigung durch das Gericht.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Land Rover
  5. Evoque
  6. Aktueller Stand meines Mängelexemplars