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Akustisches Signal beim schließen bzw. öffnen der Türen ?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 16. August 2015 um 13:49

Hallo,

weiß jemand, ob bei dem Tiguan 08.2015 ein akustisches Signal

für das öffnen und schließen der Türen hinterlegt ist ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hitman666 schrieb am 8. Februar 2016 um 10:13:19 Uhr:

Wer will das wisen ?

Sind wieder die Klugscheisser unterwegs die alles in den falschen Hals bekommen ?

[Klugscheißermodus]

- wissen schreibt man mit 2 "s"

- Klugscheißer schreibt man mit "ß"

- nach "unterwegs" gehört ein Komma

- Das (falsch gesetzte) Leerzeichen vor einem Satzzeichen nennt man plenken

- Klugscheißer sind diejenigen, die was/alles besser wissen.

- Personen, die alles in den falschen Hals bekommen, nennt man hingegen "beleidigte Leberwurst", "Mimose" o.ä.

[/Klugscheißermodus]

Nicht schlecht, Herr Specht. 2 Zeilen und solch viele Fehler darin unterbringen, das schafft nicht jeder!

SCNR

Btw:

Dieser Thread ist der aktuellste hier zu diesem Thema. Es ist doch gut, wenn die Suche genutzt und dann dieser genommen wird. Besser jedenfalls, als wenn jeder für das gleiche Problem einen neuen (identischen) Thread aufmacht...

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73 Antworten
am 16. August 2015 um 14:29

Also beim Jn 2009 gibt es das, über die Alarmanlage

über VCDS freischaltbar

Themenstarteram 16. August 2015 um 16:22

Zitat:

@Extrem1007 schrieb am 16. August 2015 um 16:29:53 Uhr:

Also beim Jn 2009 gibt es das, über die Alarmanlage

über VCDS freischaltbar

Danke für die Info,

Alarmanlage haben wir nicht geordert.

Man kann es unter Umständen auch auf die Fahrzeug Hupe legen..

Habe ich schon beim Sharan und touran gemacht auch ohne dwa,jedoch müsste man es beim tiguan probieren...

Themenstarteram 16. August 2015 um 20:02

Danke, daraus schließe ich, das es nicht wie bei MB,

programmierbar ist.

am 17. August 2015 um 1:14

Eine akustische Quittierung für die ZV ist in Deutschland Gott-Sei-Dank definitiv nicht erlaubt!

Bei der akustischen Quittierung für die Aktivierung einer Alarmanlage scheiden sich jedoch scheinbar die Geister...

Erforschen kann man das selbst jederzeit im §38b StVZO Anhang (74/61/EWG)...

Aber man stelle sich vor, man wohnt in einer Großstadt, in der Nähe eines Groß-Parkplatzes:

Da bekommt man nachts kein Auge mehr zu, wenn alle paar Sekunden da ein Auto 'rum-hupt, oder "chirpt", nur, weil jemand seine ZV bedient!

Und das nur, weil das in Amerika Standard ist, und man es bei deutschen Autos deswegen, wie andere amerikanische Features auch, aktivieren kann...

Dass man das bei uns überhaupt aktivieren könnte, liegt einfach an der Globalisierung des Markts.

Man könnte auch "Tagfahrlicht Nordamerika" aktivieren, doch das ist bei uns eben auch nicht erlaubt. Wobei dieses keinem Menschen die Nachtruhe rauben würde...

So Long...

Themenstarteram 17. August 2015 um 4:42

@ Triumph

Danke und nix für ungut,

aber das alles wollte ich eigentlich nicht wissen,

danach habe ich auch nicht gefragt. ;)

am 17. August 2015 um 5:33

Oh, entschuldige.

Es sollte doch üer die Hupe gemacht werden.

Werde das diese Woche bei mir auch umstellen

Themenstarteram 17. August 2015 um 6:06

Zitat:

@Extrem1007 schrieb am 17. August 2015 um 07:33:05 Uhr:

Oh, entschuldige.

Es sollte doch üer die Hupe gemacht werden.

Werde das diese Woche bei mir auch umstellen

:)

Hallo,

vielleicht kannst Du berichten ob es geklappt hat und wenn ja,

Wie Du es gemacht hast.

Danke schon mal. :)

am 17. August 2015 um 6:15

Ja klar kann ich machen,

hoffe das es klappt *lol*

Ihr habt Wünsche.

Mir ist das Klacken der ZV-Antriebe als akustische Bestätigung laut genug.

Zitat:

@Triumph BGH 125 schrieb am 17. August 2015 um 03:14:41 Uhr:

Eine akustische Quittierung für die ZV ist in Deutschland Gott-Sei-Dank definitiv nicht erlaubt!

Bei der akustischen Quittierung für die Aktivierung einer Alarmanlage scheiden sich jedoch scheinbar die Geister...

Erforschen kann man das selbst jederzeit im §38b StVZO Anhang (74/61/EWG)...

Aber man stelle sich vor, man wohnt in einer Großstadt, in der Nähe eines Groß-Parkplatzes:

Da bekommt man nachts kein Auge mehr zu, wenn alle paar Sekunden da ein Auto 'rum-hupt, oder "chirpt", nur, weil jemand seine ZV bedient!

Und das nur, weil das in Amerika Standard ist, und man es bei deutschen Autos deswegen, wie andere amerikanische Features auch, aktivieren kann...

Dass man das bei uns überhaupt aktivieren könnte, liegt einfach an der Globalisierung des Markts.

Man könnte auch "Tagfahrlicht Nordamerika" aktivieren, doch das ist bei uns eben auch nicht erlaubt. Wobei dieses keinem Menschen die Nachtruhe rauben würde...

So Long...

Die Quittung der dwa wird ab werk bei Skoda freigeschaltet! Kein re Import oder ähnliches. Also schwachsinnig

am 20. August 2015 um 2:34

Zitat:

@mika85 schrieb am 19. August 2015 um 10:03:56 Uhr:

Zitat:

@Triumph BGH 125 schrieb am 17. August 2015 um 03:14:41 Uhr:

Eine akustische Quittierung für die ZV ist in Deutschland Gott-Sei-Dank definitiv nicht erlaubt!

Bei der akustischen Quittierung für die Aktivierung einer Alarmanlage scheiden sich jedoch scheinbar die Geister...

Erforschen kann man das selbst jederzeit im §38b StVZO Anhang (74/61/EWG)...

Aber man stelle sich vor, man wohnt in einer Großstadt, in der Nähe eines Groß-Parkplatzes:

Da bekommt man nachts kein Auge mehr zu, wenn alle paar Sekunden da ein Auto 'rum-hupt, oder "chirpt", nur, weil jemand seine ZV bedient!

Und das nur, weil das in Amerika Standard ist, und man es bei deutschen Autos deswegen, wie andere amerikanische Features auch, aktivieren kann...

Dass man das bei uns überhaupt aktivieren könnte, liegt einfach an der Globalisierung des Markts.

Man könnte auch "Tagfahrlicht Nordamerika" aktivieren, doch das ist bei uns eben auch nicht erlaubt. Wobei dieses keinem Menschen die Nachtruhe rauben würde...

So Long...

Die Quittung der dwa wird ab werk bei Skoda freigeschaltet! Kein re Import oder ähnliches. Also schwachsinnig

Lies doch bitte mal richtig!!!

Ich habe sehr wohl gesagt, dass das bei der Alarmanlage, oder der DWA, wie Du sie so neudeutsch nennst, nicht zweifelsfrei geklärt ist!!!!

Doch dass Du mich deswegen schwachsinnig nennst, nur weil Du scheinbar nicht richtig lesen kannst, nehme ich Dir ganz persönlich übel!!!

Rehabilitieren könntest Du Dich aber dadurch, indem Du mir qualifiziert aufzeigst, wie der dazu derzeit bei uns gültige Gesetzestext (den ich weiter oben verlinkt habe) zu interpretieren ist!!!

Aber, wenn Du des Lesens mächtig bist, wirst Du auch erkennen können, dass das ledigliche Öffnen und Schließen eines Fahrzeugs in Deutschland nur optisch signalisiert werden darf!

Und genau darum ging es ja in diesem Thread!!!!

So long!!!

Zitat:

@mika85 Also schwachsinnig

Hallo, jemanden ob seiner evtl. ander Meinung als "schwachsinning" zu bezeichnen ist schon sehr grenzwertig! Sie ist meiner Meinung nach ein Mangel an Toleranz und Zeichen einer schlechten "Kinderstube". Jeder sollte hier im Forum einen vernünftigen Umgang miteinander pflegen. Gruß Fritz

Ich habe habe nur schwachsinnig geschrieben und nicht die Meinung bzw jemand anderes so betitelt

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