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Akustisches Signal beim veriegeln der Türen

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 22. Mai 2012 um 17:29

Hallo,

da meine 245 wg. Rostbefall bei :) ist, habe ich die neue B Klasse 246 Gratis bekommen nun bei blättern im Menü konnte ich

die Akustisches Signal beim veriegeln der Türen einstellen/finden...kann jemand gucken ob sowas bei 245 einstellbar ist ?

ansonsten hat mich die neue B Klasse nicht überzeugt trotz viele extras..

Danke

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18 Antworten
am 22. Mai 2012 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von inliner

Hallo,

 

da meine 245 wg. Rostbefall bei :) ist, habe ich die neue B Klasse 246 Gratis bekommen nun bei blättern im Menü konnte ich

die Akustisches Signal beim veriegeln der Türen einstellen/finden...kann jemand gucken ob sowas bei 245 einstellbar ist ?

 

ansonsten hat mich die neue B Klasse nicht überzeugt trotz viele extras..

 

Danke

Rumquietschen ???

Dein voller Ernst ???

 

Deine Nachbarn werden sich bei Dir bedanken, wenn Du des nächtens an der Karre rumqietscht !!!

 

Hohes Konfliktpotenzial :D 

 

Es sei denn Du hast Nachbarn mit Drahtseil-Nerven.

 

Außerdem, finde ich, gehört sowas über den großen Teich, hier speziell Amerika gemeint.

Die haben aber in NY etc. andere Geräuschkulissen. Die hören unser leises, deutsches Klackern nicht.

 

Thema gabs aber schon mal und ich bin der Meinung das "sternfreak" drauf geantwortet hatte.

 

Hab da vage was im Hinterkopf.

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:04

das ist so kurz das der"Nachbarn"das nicht mitkriegt obwohl mir ist das völlig egal ob sich jemand Belästigt füllt oder nicht..

am 22. Mai 2012 um 18:14

Akustische Signale in Verbindung mit der Zentralverriegelung sind in Deutschland nicht erlaubt. Nicht immer so viele Krimis schauen. Ist einfach nur Film. Also immer locker bleiben. Das erspart Dir auch Ärger mit Deinen Nachbarn. :D

am 22. Mai 2012 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von silvercreek

Akustische Signale in Verbindung mit der Zentralverriegelung sind in Deutschland nicht erlaubt. Nicht immer so viele Krimis schauen. Ist einfach nur Film. Also immer locker bleiben. Das erspart Dir auch Ärger mit Deinen Nachbarn. :D

Dieser Danke-Klick war/ist von mir.

 

Damit ist es ja hinreichend beantwortet durch Dich.

 

Und allerschärfst:

Die Nachbarn freuen sich auch (ohne es je erfahren zu haben) !!!

:D

Themenstarteram 23. Mai 2012 um 13:46

kann jemand einfach nur die frage beantworten "ohne zusatz"

verboten ist das anscheinend nicht sonst hätte die Daimler das nicht gemacht...

Zitat:

Original geschrieben von inliner

kann jemand einfach nur die frage beantworten "ohne zusatz"

verboten ist das anscheinend nicht sonst hätte die Daimler das nicht gemacht...

Hi,

beim W245 gibts diese Funktion nicht.

Gruß Dirk

am 23. Mai 2012 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von inliner

...

verboten ist das anscheinend nicht sonst hätte die Daimler das nicht gemacht...

In D ist das verboten. Die Funktion ist für Exportländer vorhanden, wenn ich mich nicht irre und kann in diesen für diese aktiviert werden. Aber hierzu kann ich weiter nichts sagen, da ich auch ohne Ton auskomme.

Zitat:

Original geschrieben von silvercreek

Zitat:

Original geschrieben von inliner

...

verboten ist das anscheinend nicht sonst hätte die Daimler das nicht gemacht...

In D ist das verboten. Die Funktion ist für Exportländer vorhanden, wenn ich mich nicht irre und kann in diesen für diese aktiviert werden. Aber hierzu kann ich weiter nichts sagen, da ich auch ohne Ton auskomme.

Beim neuen B 246 ist die Funktion im Bordcomputer vorhanden. Ein- und ausschalten mittels Häkchen.

Falls dies verboten sein sollte (Quelle würde mich interessieren), dann frage ich mich, warum die neue B-Klasse auch in hier zugelassenen Modellen diese Funktion vorsieht? Konsequent wäre, wenn MB über die Software dies ausschließen würde. Die kleinste Hürde wäre die Umprogrammierung.

Als Käufer gehe ich davon aus, im Auto ab Werk vorgesehene Features sind auch erlaubt. Stand im übrigen bei der Werksabholung auf ein, was ich sofort umprogrammiert habe, weil es mir nicht gefällt.

Die Betriebsanleitung lautet an dieser Stelle:

"Sie können sich das Verriegeln auch über ein akustisches Signal bestätigen lassen. Das akustische Signal können Sie über den Bordcomputer ein- und ausschalten."

Hier müsste ein Hinweis stehen, falls in Deutschland verboten.

am 23. Mai 2012 um 16:47

Zitat:

 

...

Falls dies verboten sein sollte (Quelle würde mich interessieren), ...

OK! Hier ein Auszug des § 35e StVZO:

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

...

Und Hier § 55 StVZO:

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. ...

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. ...

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. ...

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

...

Wird natürlich schwierig bis unmöglich dagegen zu argumentieren.

Bin kein Jurist. Bei dem § 55 scheint es mir um andere Dinge zu gehen als um eine akustische Schließbestätigung der Türen.

§ 35 e StVZO? Ich kann es nicht beurteilen, ob dies gegen die Einrichtungen einer Schließbestätigung spricht. Vielleicht ist es tatsächlich so.

Mein gesunder Menschenverstand, mag durchaus abweichend von Gesetzen und Verordnungen sein, sagt mir:

Es kann und darf nicht sein, dass MB Fahrzeuge in Deutschland zulässt, die gegen entsprechende deutsche Bestimmungen stehen. Die neue B-Klasse muss abgenommen werden von welchen Behörden auch immer und dürfte eine Zulassung nur bekommen, wenn deutsche Vorschriften in Deutschland eingehalten werden.

Es kann und darf nicht sein, dass mir ein Polizist bei einer Kontrolle sagt, sie dürfen diese oder jene Funktion nicht benutzen, die Funktion ist verboten.

Ich kann es nicht ausdiskutieren, mir fehlen die Kenntnisse, was bei Herstellung und Zulassung eines Autos in Deutschland zu beachten ist oder nicht. Gehört in ein juristisches Forum. Letztlich nutze ich die eingeräumte Möglichkeit auch nicht. Und mir ist zu lästig mit MB in eine Diskussion einzutreten, warum in der Beschreibung für bei uns zugelassene Fahrzeuge dieser Verbotshinweis fehlt.

Trotz meiner fehlenden Überzeugung, danke für die §§.

Hallo!

Zur Info: wenn der 245er mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet ist, kann der Freundliche die akustische Bestätigung einprogrammieren. Dazu muss die Codierung auf "Niederlande" geändert werden. Der Chierpton ist zwar gewöhnungsbedürftig, aber wer's mag.

Ich mag es bereits seit 6 Jahren. Man gewöhnt sich dran.

Gruß

Themenstarteram 24. Mai 2012 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von rooster100

Hallo!

Zur Info: wenn der 245er mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet ist, kann der Freundliche die akustische Bestätigung einprogrammieren. Dazu muss die Codierung auf "Niederlande" geändert werden. Der Chierpton ist zwar gewöhnungsbedürftig, aber wer's mag.

Ich mag es bereits seit 6 Jahren. Man gewöhnt sich dran.

Gruß

ich habe eine Alarmanlage ab Werk..weisst du vieleicht ob die bei MB die Codierung Gratis machen?

Zu der Äusserung von "Niederrhein": .... es kann und darf nicht sein, dass ....

In Zeiten der Globalisierung müssen die Hersteller (und nicht nur die Autohersteller) das Maximum an Käufer-

interessen abdecken; das gilt für die KFZ genauso wie für die z.B. Naigationsgeräte (mit eingebauter Software

zur Blitzer-Erkennung = in Detuschland m.W. auch verboten; nicht das Haben aber das Benutzen) und sonsti-

ger Elektronik-Geräte. Was gibt es da alles an Funktionen, die hier erlaubt und dort nicht erlaubt sind oder die der

Eigentümer gebrauchen kann oder nicht.

Es ist nach wie vor die Pflicht des Benutzers, sich in Eigenverantwortung über die jeweiligen Länderbestimmungen

kundig zu machen - dies kann ihm kein Hersteller abnehmen.

So z.B. kann die POL in der Schweiz meines Wissens nach ein Navi konfiszieren, das die Radarfallenerkennungs-Software an Bord hat - auch wenn sie inaktiv ist. Die geneigten Schweizer Mototalker mögen mich berichtigen, falls ich irre - danke!

Wer nun unbedingt ein Feature benutzen möchte, dessen Benutzung nicht zugelassen oder in seiner Sinnhaftigkeit fraglich ist, der soll es tun - aber in eigener Vrantwortung und den damit verbunden möglichen Konsequenzen!

Weder MB oder andere Hersteller werden aufgrund des globalen Wettbewerbes von der seit Jahren gängigen Praxis zurückweichen und weiterhin das Maximum an mehr oder weniger sinnvoller Elektronik und sonstigen Features einbauen.

Gruß

@Navigrande,

alles in Ordnung, insbesondere das Radarfallenbeispiel.

Nur eine Frage:

Warum kein Hinweis seitens MB in der Bedienungsanleitung?

"In Deutschland verboten" würde reichen, wenn es denn in den anderen deutschsprachigen Ländern die gleiche Betriebsanleitung gibt.

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