1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alkohol am Steuer unter 21 aber keine probezeit

Alkohol am Steuer unter 21 aber keine probezeit

Themenstarteram 24. März 2009 um 15:38

Hey, also ich wurde vor 1-2 monaten mir 0.18 promille angehalten, und hab jetzt post bekommen mit einem bußgeld in höhe von 150€ und 2 punkten. Da steht drauf das ich in der Probezeit mit alkohol am steuer erwischt wurde...nur bin schon seid ende letzten jahres aus meiner probezeit raus. ich bin 20 und meine frage jetzt, bekomme ich nun eine neue probezeit und muss ein aufbauseminar machen?

schonma danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Hier gibt es nunmal auch noch Leute denen die Strafe nicht weit genug geht.

Das interessiert aber keine Sau, wir leben Deutschland und die Strafen sind festgelegt, was die einzelnen User für Wünsche haben gehören auf die Wunschliste des Weihnachtsmannes, aber nicht in laufende Threads wo anständig eine Frage gestellt wird.

Es gibt bestimmt viele die wünschen sich härtere Strafen für Falschparker, für Rechtüberholer etc., die spammen aber nicht wie einige andere User unnötig rum, sondern behalten ihre Wünsche für sich.

Das von dir ist ein Trollverhalten und hat nix in Foren zu suchen, sondern hat den einzigen Grung das du mit dem Zeigefinger auf andere zeigst, macht dich das echt glücklich ein Gutmensch zu spielen und dies hier rauszulassen ?

Zitat:

Durch die hier verhängte Strafe hat er NULL hinzugelernt!

Und darum ging es mir in meinen Texten!

Das ist deine bescheidene Meinung die hier niemanden interessiert.

Und denkst du wenn du mit dem Zeigefinger kommst hat dies mehr Einfluss auf den TE ?

Du bist irgendwie komisch, der einzige Zweck deiner Postings liegt in der Provokation, und keiner außer dir weiß warum.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und wenn ich dann noch lese, dass er sich schon darauf vorbereitet, dass er bald mit bis zu 0,5 Prom. fahren kann ist der TE für mich ein 100% Kandidat für eine Schulung!

Da ist dein Problem, du interpredierst da etwas in dich hinein was der TE nie so gesagt hat, du willst den TE auf Teufel komm raus in eine von dir abgestempelte Ecke stellen, und du lässt es in deinem Kopf erst gar nicht zu, dass es auch anders sein kann.

Ich stempel dich jetzt mal genauso ab wie du den TE:

Bist du nur in Foren so, oder hast du außerhalb des Internets das selbe Problem ?

139 weitere Antworten
Ähnliche Themen
139 Antworten

Wenn du zu dem Zeitpunkt tatsächlich aus der Probezeit raus warst, dann musst du auch an kein Aufbauseminar teilnehmen, und bekommst auch keine neue Probezeit.

Hattest du evt. schon vorher ein Verstoss begangen (also in deiner regulären Probezeit), so das deine Probezeit verlängert wurde ?

Themenstarteram 24. März 2009 um 15:44

danke für die schnelle antwort! jetzt bin ich schonma erleichtert :)

nein, ich wurde nur 1 mal vorher geblitzt aber meine probezeit wurde deswegen nich verlängert waren 8-10km/h zu viel in der 50ger zone.

sollte ich jetzt da mal anrufen? denn ich hab jetzt angst das es irgendein irrtum gegeben hat und ich deswegen jetzt doch eine "verlängerung" der probezeit bekomme.

Zitat:

sollte ich jetzt da mal anrufen? denn ich hab jetzt angst das es irgendein irrtum gegeben hat und ich deswegen jetzt doch eine "verlängerung" der probezeit bekomme.

Würde ich jedenfalls machen.

Spätestens wenn etwas kommt bezüglich Aufbauseminar, Probezeitverlängerung, dann sofort zur Führerscheinstelle und Klarheit schaffen.

Sonst droht Führerscheinentzug wenn du einer Aufforderung zur Teilnahme am Seminar nicht nachkommst, auch wenn du nichts dafür kannst und eigentlich aus der Probezeit bist, und es sich um ein Irrtum handelt.

Themenstarteram 24. März 2009 um 15:52

Alles klar dann ruf ich da mal an!

nochmals vielen dank!

am 24. März 2009 um 16:00

http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

Zitat:

Ab 1. August 2007 dürfen Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen ("Null-Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Kraftfahrzeugführer(innen) unter 21 Jahren, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht. Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben.

Themenstarteram 24. März 2009 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

ja danke aber das ich da runter falle weiß ich ja auch. die frage war ja nur wegen der probezeit und der nachschulung.

am 24. März 2009 um 16:21

Also entweder die haben sich auf dem Führerschein verguckt...oder deine 2 Jahre Probezeit sind doch noch nicht rum *g* Wann genau hast du denn den Führerschein bekommen?

Wenn alles stimmt, einfach da mal melden, das das so nicht korrekt ist.

am 24. März 2009 um 19:51

das aufbauseminar trifft in dem fall auch fuer dich zu, da du in diesem fall æhnlich behandelst wirst als ob du noch in der probezeit bist. mal dumm ausgedrueckt du darfst erst ueber 21jahre mit alk fahren, bis dahin stehst du fuer alkoholdelikte noch unter probezeit.

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

das aufbauseminar trifft in dem fall auch fuer dich zu, da du in diesem fall æhnlich behandelst wirst als ob du noch in der probezeit bist. mal dumm ausgedrueckt du darfst erst ueber 21jahre mit alk fahren, bis dahin stehst du fuer alkoholdelikte noch unter probezeit.

Nein, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre ist eine Sanktion welche zusätzlich in der Probezeit greift, diese liegt hier nicht mehr vor.

Hier gibt es nur die Strafe wegen dem Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot bei Fahrern unter 21 Jahre.

Aber der TE hat "Glück" gehabt, ab dem 1.02.2009 isses wesentlich teurer:

http://www.kba.de/.../alkoholverbot__fahranfaenger.html

 

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

....du darfst erst ueber 21jahre mit alk fahren...

Du darfst auch wenn du über 21 Jahre bist nicht unter Alkoholeinwirkung fahren, unter 0,5 bleibt es im Regelfall wenn kein Unfall passiert straffrei, nur ist das keine Erlaubnis mit Alk zu fahren ;)

am 24. März 2009 um 20:25

Original geschrieben von mattalf

....du darfst erst ueber 21jahre mit alk fahren...

Du darfst auch wenn du über 21 Jahre bist nicht unter Alkoholeinwirkung fahren, unter 0,5 bleibt es im Regelfall wenn kein Unfall passiert straffrei, nur ist das keine Erlaubnis mit Alk zu fahren ;)

darum hab ich ja geschrieben,, mal dumm ausgedrueckt`` :D

 

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

darum hab ich ja geschrieben,, mal dumm ausgedrueckt`` :D

O.K. wie du es meintest war mir klar ;)

Aber bevor jemand auf den Gedanken kommt, der "mattalf" hat Geschrieben ab 21 darf ich Alkohol trinken und fahren, habe ich dies nochmals richtiggestellt ;)

Wer weiß wer alles hier mitliest und deine "Erlaubnis" falsch versteht :D

Themenstarteram 25. März 2009 um 7:37

So, ich hab da jetzt mal angerufen, und es handelte sich um einen irrtum!

die polizei hatte das falsch angegeben!

und ich muss kein aufbauseminar besuchen!

an der bußgeldsumme ändert sich nichts aber ich bekomm nochmal post :)

nochmals tausend dank an alle!!!

Na prima, hat sich das Missverständnis doch schnell aufgeklärt.

am 25. März 2009 um 13:13

Schade eigentlich:

Ein Aufbauseminar hätte dir eventuell nahe gebracht, dass Alkohol und Auto fahren NICHT zusammen gehören.

Das nicht nur in der Probezeit und unter 21 Jahre sondern IMMER!

Bestimmt bist du auch noch froh, dass du nicht nach dem 01.02. angehalten wurdest?! Da wäre die Strafe höher ausgefallen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit