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Alkohol im Straßenverkehr

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 10:11

Hallo!

Es gibt ja bekanntermaßen eine Promillegrenze für das führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Gibt es auch eine Promillegrenze für Radfahrer?

Wie sieht die Rechtslage da aus?

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98 Antworten
am 17. Oktober 2005 um 10:26

für radfahrer an sich gibt es keine grenze, da man zum radfahren keinen führershein braucht.

für auf dem rad begangene verstöße kann man dir aber auch den autolappen abnehmen... die grenzwerte sind da doppelt so hoch wie die fürs motorisierte fahren...

am 17. Oktober 2005 um 10:34

§ 315c StGB lautet wie folgt:

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Es geht nicht um Kraftfahrzeuige, sondern um Fahrzeuge. dazu zählen auch Fahrräder und Rollstühle!!!!

Wenn du mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wirst geht eine Meldung an die Führerscheinstelle und die bittet dich innerhalb einer bestimmten Frist eine positive MPU vorzulegen.Fällt die Negativ aus oder wird nicht vorgelegt ist der Führerschein weg bis eine Positive vorliegt.

Ich würde mit 1,6 o/oo nicht mal mehr aufs Rad kommen.

gilt auch für Fußgänger!!!

Für mich persönlich ganz klar 0 Promille. es geht nur eins: Saufen oder fahren.

egal, wobei, ob auto oder zweirad!

Julian

Genau man darf in keiner weise betrunken am straßenverkehr teilnehmen.

Egal ob per auto Rad Krad AOK Schopper oder sonstiges

es hat immer konsequenzen. Wenn man erwischt wird und einen nicht so netten Polizisten erwischt.

lg

am 17. Oktober 2005 um 15:03

jo, das stgb gilt auch für radfahrer, aber führerscheinentzug iost da nunmal nciht geregelt. außerdem wird nciht bei jedem alkoholisierten verkehrsteilnehmer eine gefährdung angenommen... als fußgänger kannst du besoffen auf dem bürgersteig rumwanken wie du willst...

solang du am bürgersteig rumwankst,drücken die unter umständen ein auge zu,

wennste sichtlich angeduldelt auf der strasse rumwackelst dann is der lappen weg

find ich auch richtig,möchte nie nen menschen anfahren,weil der angeerbst auf meiner spur rumtorkelt

Ich habe zum Thema noch eine schöne Geschichte beizusteuern.

Ich war mal in meinen Teenagerjahren mit einem Kumpel auf einer Party. Er hatte ein Bike, ich war Sozius. Es verstand sich von selbst, dass er nichts getrunken hat. Als Sozius habe ich es gleich gehalten, obwohl warme Kotze am Rücken in dieser bitterkalten Nacht im Spätherbst wahrscheinlich nicht das schlimmste gewesen wäre *g*.

Auf jeden Fall wurden wir an der Party bald mal von einem Typen blöd angemacht, weil wir die einzigen ohne Bier in der Hand waren.

Als wir ihm erklärten, dass wir motorisiert seien, fand er unser Verhalten ganz vernünftig: "Wenn ich besoffen bin fahre ich auch nie Auto, dann fahre ich nur Motorrad, dann kann man das Visier öffnen und ist schnell wider nüchtern".

Ob er heute noch lebt entzieht sich meiner Kenntnis :-)

drink or drive!

Gruss Astro

am 19. Oktober 2005 um 2:34

grüsst dich astro,da haste recht....saufen und etwaige zweiräder oder vierräder zu lenken ,macht null sinn

man is ja schon zu fuss im angedröhnten zustand auf dem präsentierteller

komischerweise,will damit nichts verharmlosen,,gibts deutlich mehr unfälle aus anderen gründen,....übermüdung,einfach zu wenig praxis oder selbstüberschätzung,

gruss robi h 1

Das hat nichts mit verharmlosen zu tun:

Mittlerweile haben viele Leute begriffen dass Saufen und Fahren sich nicht verträgt.

Nur das mit dem Pause-machen und dem vorsichtig fahren hat sich noch nicht so rumgesprochen...

Ansonsten, lyncht mich, wenn ihr wollt:

Mit einem Bier (nein, keine Maß) fahre ich noch, mit zweien nicht mehr.

am 19. Oktober 2005 um 13:44

Hi,

ganz klar hat im Straßenverkehr der Alkohol nicht´s zu suchen.

Ich denke auch, daß das Verständnis dafür sich wesentlich gebessert hat. Grade die Jungen denken doch darüber nach.

Hoffentlich bleibt das so.

Wegen 1 Bier lüncht Dich bestimmt keiner solange es bei einem bleibt.

Manche unterschätzen auch den Alkoholpegel. Viele wissen gar nicht wieviel Promille was ist und wie sich das auswirkt.

Bei 1 Bier liegt Du noch unter 0,5 Promille, bei 2 siehts schon anders aus. Man sollte aber bedenken, daß bei einem Unfall die Grenze bei 0,2 Promille liegt. Also immer Vorsicht.

Also wünsch ich immer eine Alkoholfreie Fahrt.

Gruß

X4Wuzi

am 19. Oktober 2005 um 16:16

musste grad am letzten WE pusten, war mit dem Auto unterwegs und hatte etwa 45 Minuten vor dem Pusten meinen letzten Schluck Bier getrunken. Drin hatte ich 0,5 Liter. Ich wiege 78 kg und das Gerät zeigte 0,14 Promille. Die Kontrolle war somit folgenlos.

mir hat man 1983 den schein gezwickt mit 2,07 promille,des war am rosenmontag,hab mich mit nem mädel gefetzt und wollte dann nur meinen frieden,sprich nach hause,

da bin ich wohl selber schuld ,im fasching mit dem auto volltrunken unter lauter taxis und polizeifahrzeugen rumzugurken ,kommt nich so gut,aber ich hab draus gelernt

muss sagen ,hatte damals um die 75 kg,war gut trainiert (boxen,fitness),hab mich ganz schön zulaufen lassen,und mit über 2 promille,würd ich mich nie mehr unter die menschheit wagen,,

hab keinen schaden verursacht,ein bisschen selbstmitleid mit mir rumgetragen,ein jahr ohne schein ,ne satte geldstrafe,zum glück kein depperl-test,

wiederrum hat mich 1985 eine frau mit ca.50 jahren mit 1,08 promille vom motorrad ,ich glaub der ausdruck abgeschossen ,kommt der sache sehr nahe,ein freiflug von 28 metern dürfte doch die wucht des crashes ausdrücken

die alte hat keine führerscheinsperre bekommen,4800 dm geldstrafe (boutiquenbesitzerin) und vermeldet im schlussplädoyer,sie mag so was nie mehr mitmachen,wollte ihr fast meine krücken über den schädel hauen,das halbe jahr war ich in der unfallklinik,die schmerzen und die arthrose und ein fast steifes sprunggelenk hab auch ich,

wollte nicht populistisch werden,doch manchmal kommen so alte wunden durch....

will mich auch nicht zum opferlamm machen,mir gehts vermutlich besser als vielen anderen,will nur darauf hinweisen das der alkohol im strassenverkehr nichts zum suchen hat..

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