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Alkohol im Wischwasser: Vorsicht!
Sachen gibts, die gibts garnicht; sollte man meinen. Tschechiche Wissenschaftler fanden heraus, daß Alkohol im Wischwasser den Fahrer vor ernsthafte Problem stellen kann:
Alkohol im Wischwasser
Scheibe klar, aber Lappen weg
Ein guter Durchblick ist für Autofahrer lebenswichtig. Nun haben tschechische Wissenschaftlern herausgefunden, dass gutgemeintes Scheibenreinigen während des Fahrens zu Promillewerten führen und unter Umständen so den Füherschein kosten kann. Doch wie real ist diese Gefahr wirklich? Adolf Rebler hat nachgemessen.
Bis vor gut einem Jahr stand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch direkt neben der Winterreifenpflicht, dass in die Scheibenwaschanlage auch Frostschutzmittel gehört. Der Satz wurde gestrichen, weil auch die Winterreifenpflicht in eine Verhaltensvorschrift umgewandelt wurde und Ausrüstungsvorschriften nach Meinung des Verordnungsgebers nicht in die StVO gehören, sondern in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Nichts mit der Streichung zu tun haben dürften hingegen die Ergebnisse einer Untersuchung von Wissenschaftlern an der Masaryk-Universität im tschechischen Brünn. Demnach gelangen bei Betätigung der Scheibenwaschanlage Alkoholdämpfe in den Innenraum von Autos und werden dadurch zu einer möglichen Gefahr für die Verkehrssicherheit. Und in der Tat kann, so unglaublich es klingen mag, hochprozentiges Wischwasser rechtlich durchaus relevant werden.
Vorsicht, Frostschutzmittel!
Bekanntlich gefriert Wasser bei null Grad Celsius. Wer im kalten Winter mit dem Auto unterwegs ist und versucht, den Dreck, den der Vordermann von der Straße auf die Windschutzscheibe geschleudert hat, mit bloßem Wasser aus der Waschanlage wegzukriegen, wird dieses Naturgesetz sehr bald verfluchen: Mit dem Eis auf der Scheibe ist im Nu ist der klare Durchblick weg.
Da liegt es Nahe, in die Scheibenwaschanlage Frostschutzmittel zu füllen somit und damit den Gefrierpunkt bis auf minus 35 Grad Celsius zu senken. Möglich wird dies durch den Mix aus Wasser und Ethanol.
Ethanol ist allerdings Alkohol. Betätigt man nun die Scheibenwaschanlage, dringen auch Dämpfe aus dem Frostschutzmittel in den Innenraum des Fahrzeugs – mit unerwarteten Konsequenzen, wie die tschechischen Forscher nun herausgefunden haben: Fünf der auf ihre Diffusion hin untersuchten Scheibenreinigungs-Flüssigkeiten führten bei insgesamt mehr als 30 Messungen im Fahrzeuginnern zu einem alarmierenden Ergebnis: Im Schnitt blieben bis zu vier Minuten lang Alkoholrückstände in der Atemluft – in einem Fall sogar 13 Minuten lang. Die höchste Konzentration betrug 0,7 Prozent. Bei einer Alkoholkontrolle könnte das den umsichtigen Autofahrer in Erklärungsnot bringen.
Im Fall der Fälle tief durchatmen
Nach § 24 a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt nämlich ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Den Alkohol in der Atemluft erwähnte das Gesetz noch bis bis zum 30. April 1998 mit keinem Wort – zwar musste man auch vorher schon ins Röhrchen pusten, das dabei erzielte Ergebnis war aber an sich nicht verbindlich, sondern lediglich eine Entscheidungshilfe für die Polizei. Von rechtlicher Bedeutung war nur die Blutalkoholkonzentration.
Mittlerweile sind nach dem Gesetz sind beide Methoden möglich – und auch gerichtsfest. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (Beschl. v. 03.04.2001, Az. 4 StR 507/00).
Was nun die Promillegefahr aus der Scheibenwaschanlage angeht, sollte man besorgten Autofahrern wohl raten, in einer Alkoholkontrolle vor dem Pusten noch ein paar mal an der frischen Luft kräftig durchzuatmen. Ansonsten bleibt nur, dem Polizeibeamten zu erklären, woher die Fahne stammt - und dabei am besten zu Demonstrationszwecken einige Male auf den Knopf für die Scheibenwaschanlage zu drücken.
Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht.
Quelle
So long
Ghost
Beste Antwort im Thema
Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.
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60 Antworten
Vor dem Einschalten des Wischwassermotors die Belüftung auf Umluft schalten und das Problem ist gelöst.
Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.
Du solltest den zitierten Text erst lesen, bevor du hier Unsinn schreibst.
So long
Ghost
unproblematisch, da bei gerichtsverwertbaren AAKs eine gewisse Zeit vorher kein Alkohol zu sich genommen werden darf. (technische Gründe, Verfälschung durch gewisse Dinge - meist in Richtung höher)
Da man keinem glauben kann (ja, war natürlich ein Lückenausnützer...), daß so etwas nicht passiert ist und wirklich die letzten 15 Minuten kein Alkohol oder sonstiges konsumiert wurde (könnte man vor Gericht ja behaupten) gibts eben die Wartezeit.
Aber interessant - wobei 0,7 % = 7 ‰ ist schon sehr viel. Was für ne Lüftung hat das Auto und haben die da -70° pur reingekippt?
Edit:
Was wurde eigentlich gemessen?
Die Luft im Fahrzeug oder hat sich jemand reingesetzt und geatmet?
Ersteres wäre relativer ...sinn.
... einfach mehr Lüften
Ernsthaft: wär schon blöd, wenn man in eine solche Situation kommt, allerdings sollte man die Beamten überreden können, den Test nach 3 Minuten Frischluft zu wiederholen - oder zu sagen: "Ich hab grad Scheiben gewischt, kann ich nach 3 Minuten an der frischene Luft pusten"
Der Test wird wenn etwas angezeigt wird sowieso nochmal wiederholt.
Eben um auszuschließen, daß derjenige kurz vorher etwas getrunken hat. Und sei es Fruchtsaft.
Habe noch nie gehört, dass die Atemluftkonzentration (AKK) in Promille gemessen wird.
Einheit der AKK ist mg/l (s. die früheren Blasröhrchen).
Laut § 24a STVG ist o.25 mg/l AKK equivalent zu o,5 Promille Blutalkoholkonzentration.
Irgendetwas ist den Forschern offensichtlich mit den Einheiten durcheinander geraten
O.
Ja...
ich schlage vor das Thema sacken zu lassen bis geklärt ist:
1. stand das Fahrzeug?
2. War eine Person im Auto?
3. Falls ja, wurde der AAK dieser Person gemessen und wurde vorher eine Vergleichsmessung durchgeführt?
4. Welche Konzentration des Frostschutzmittels?
5. Welches Mittel?
6. Wie lange gesprüht/Menge?
7. Welche Fahrzeuge?
...
Also im Prinzip bis wir einen Link zur Studie bekommen, nicht nur zu ner obskuren Pressemeldung.
Soweit mir bekannt ist, gibt es nur einen Atemalkoholtester, der gerichtsfeste Daten liefert. Das ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential .
In der Beschreibung gibt es den Link Download: Kontrollzeit und Wartezeit - Dräger Alcotest 7110 Evidential (PDF).
Mit den dort genannten Wartezeiten wird es für den "Lappen" wohl keine Probleme geben.
Edith hat noch eine kleine kosmetische Korrektur vorgenommen.
Und auch bei den kleinen Geräten gibts Wartezeiten.
Wenns beim 1. Mal was anzeigt.
Viel Wind um etwas das im Prinzip kein Problem ist und von dem wir nicht wissen wie es überhaupt ermittelt wurde.
Das Ganze hört sich an, wie ne schlechte Säuferausrede.
Dinge gibt es, Dinge über die man sich nie Gedanken gemacht hat.
Ich mag den kurzen guten Geruch wenn ich mal die Wischi Waschi Anlage betätige.
Ich werde es mir als Ausrede merken.
"Herr Wachtmeister ich habe nicht getrunken, die bösen Dämpfe meiner Wischi Waschi Anlage haben mich benebelt."
Zumal auch, wer aufgepasst hat, da was mit den Maßeinheiten durcheinander gekommen ist.
Daß da nicht nur prinzipiell was dran ist, habe ich schon (vor etlichen Jahren) an eigenem Leibe erfahren dürfen.
Ich wollte schlau sein und im tiefsten Winter die Scheiben mittels Spritus (Tipp von einem Bekannten - Danke dafür nochmal ) enteisen. Dazu das Zeug in Sprühflasche gekippt und morgens in der Früh ordenlich drauf auf die Scheibe.
Nebenbei: so recht hat das nicht funktioniert. Scheibe schnell wieder zugefroren. Das nur am Rande.
Nun, ein ganze Menge von dem Spiritus, ist runter von der Scheibe direkt in die Lüftungsschlitze gelaufen.
Beim Losfahren dann Heizung voll aufgedreht - Leute, was soll ich sagen, da kam aber die geballte Ladung an halizinogener Atem-Luft raus.
Mußte bei tiefsten Minusgraden mit offenem Fenster fahren, sonst wäre ich recht bald in Schlangenlinien unterwegs gewesen.
Zu geil.
Spiritus ist reiner Alkohol 94% (Ethanol)
Das stinkt gewaltig,.......