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Alkohol pusttest

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 20:12

hallo

hätte mal ne frage ich wurde am samstag von den bullen angehalten(wie hie rshconmal erwähnt)

jetzt wollte ich fragen, als ich gepustet habe stand auf dem gerät 0,73 promille.....so jetzt sagte ich das das doch nicht der weltuntergang wäre

darauf die polizei ich müsste die zahl immer doppelt nehmen dann habe ich den BAK(blutalkoholkonzentration)......das wäre ja schon 1,43 Promille.

Stimmt das oder weicht der BAK nicht enorm von dem AAK ab?

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26 Antworten

frag wo wo mansich mit sowas beschäftigt, oder schreibs in deine erste frage!! ansonsten google!

am 15. Januar 2008 um 21:52

Das kommt auf das Gerät an . Es gibt welche die messen in Gramm , da ist der Promillewert doppelt so hoch wie der Grammwert . Bei den anderen die in Promille messen ist das auch der Wert .

Aber nur mal so nebenbei . Bei 0.73 egal ob Gramm oder Promille müsste es ein 10-jähriges Fahrverbot nach sich ziehen !!! :rolleyes:

Also der Führerschein ist erstmal weg zwar keine 10 Jahre aber für eins bis drei Monate schon, glaube ich.

am 15. Januar 2008 um 22:00

Das ist leider noch viel zu wenig . Ein bekannter von mir hat jetzt bereits zum 3. Mal abgegeben , aktuell für 9 Monate . Solche Leute lernen nie daraus . Deshalb muss es einfach eine 0.0 Promillegrenze für alle geben und bei Verstoss richtig harte Strafen .

Hier ist mal ein auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

Zitat:

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.

Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten

und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.

Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.

Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Berauschende Mittel

Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy

250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:

Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)

führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug

führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.

Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

Quelle dazu hier

Code:
http://www.bussgeldkataloge.de/

am 15. Januar 2008 um 23:26

ich würde noch mal nachrechnen, bei der Verdoppelung von 0,73

kommt etwas anderes heraus ;)

generell ist man ab 1,6 mit einer MPU dabei,

darunter liegt es im Ermessen der Führerscheinstelle.

Die können sowas auch bei geringeren Werten anordnen.

ich würde mir schonmal eine Bus - Monatskarte kaufen..

auf jeden fall liegt ab 1,1 promille eine straftat vor. deshalb muss dich die polizei mit auf die polizeistelle bringen und einen blutalkoholtest machen. haben die das gemacht? wenn nicht hattest du wohl die 0,73 promille und nicht 1,46...

Zitat:

Original geschrieben von nico_fcb

Das kommt auf das Gerät an . Es gibt welche die messen in Gramm , da ist der Promillewert doppelt so hoch wie der Grammwert . Bei den anderen die in Promille messen ist das auch der Wert ......

Volle Zustimmung!

Aber wie auch schon gesagt wurde, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor und es muss eine Blutprobe angeordnet werden.

Für den Bereich unter 1,1 Promille langt eine AtemalkoholMESSUNG! Die wird gesondert in der Dienststelle vorgenommen.

Wurde dein Führerschein dir vor Ort abgenommen?

MFg

 

edit:

Habe mir jetzt auch den anderen Thread mal durchgelesen.... ^^ nett.... ^^

wenn so en assi betrunkener mein auto ramt, den zerhack ich in tausend stücke

Zugegeben, dann hätte er es hinter sich, aber meinste nicht, dass der mit Führerscheinentzug mehr bestraft ist ? Wenn der dein Auto rammt, dann tut dir einfach mal was weh ;) Schmerzensgeld ist auch nicht zu verachten ... so ne Leute musste auf psychologische Art fertig machen und finanziell ausnehmen wie n Suppenhuhn. Körperliche Gewalt bringt da nichts, das wird dir höchstens noch angelastet. Dann kannst du dem noch dafür Geld geben, weil der dir reingefahren ist. Das ist es doch nicht wert ;)

 

Solche Leute kriegt man anders klein ...

Zitat:

Original geschrieben von astrafalke

hallo

 

...ich wurde am samstag von den bullen angehalten

 

wer so herablassend andere berufsgruppen tituliert und dann auch noch in dem zustand auto fährt, sollte wohl so einiges in seinem leben und insbesondere in der verhaltensweise mal überdenken. :rolleyes:

 

bedenkliche grüße...

Zitat:

Original geschrieben von astrafalke

hallo

hätte mal ne frage ich wurde am samstag von den bullen angehalten(wie hie rshconmal erwähnt)

jetzt wollte ich fragen, als ich gepustet habe stand auf dem gerät 0,73 promille.....so jetzt sagte ich das das doch nicht der weltuntergang wäre

darauf die polizei ich müsste die zahl immer doppelt nehmen dann habe ich den BAK(blutalkoholkonzentration)......das wäre ja schon 1,43 Promille.

Stimmt das oder weicht der BAK nicht enorm von dem AAK ab?

ich würde sagen, es stimmt was mit dir nicht!

sorry, aber auf so einen Wert kommt man nicht durch "ja, aber ein Glas Bier geht doch...."

Das waren, selbst wenn wir nur von den 0,73 Promille ausgehen, über den gesamten Abend verteilt mindestens 4 (0,3) gläser pils. Die Probleme, die du dadurch kriegst, interessieren mich recht wenig. Ich fahre oft abends rad, da möchte ich nicht so einem begegnen, der meint, nach einem feucht fröhlichen abend noch sein auto nehmen zu müssen!!!

Also, nochmal auf Deutsch: DAS WAR UNVERANTWORTLICH!!!!! (selbst wenn es nur diese 0,73 waren)

hattest du allerdings 1,46 promille, dann hast du es mE erst recht verdient, das nächste Jahr mit Bus und Bahn zu fahren (eigentlich sogar mehr, aber das gesetz wird es dir ja leider wieder erlauben)

PS: wenn du wissen willst, welcher Wert stimmt, überleg dir einfach wieviel du getrunken hast, dann kommst du schon von alleine drauf.

In Bayern zeigen alle Geräte mg/l an. Das heißt, dass der Wert verdoppelt wird. Allerdings ist der Multiplikator ein bissl anders. Ich hab jetzt keine Quelle, aber denke mal wo gelesen zu haben, dass der tatsächliche Multiplikator irgendwas mit 2,05 ist. Aber egal, wer mit 1,46 Promille fährt, hat nichts anderes verdient. Und dann sein Fehlverhalten noch mit Beleidigungen abzutun, da freut es einen schon fast, so einen für ne Zeit lang von der Straße zu haben :)

wieviele threads zu dem thema willst du eigentlich noch aufmachen?

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