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Alkohol !?

Themenstarteram 8. Juni 2008 um 11:24

Hallo zusammen!

Ich hab mal eine wichtige Frage.

Ich Fahre Motorrad und wenn ich fahre trinke ich sowieso kein Alkohol aber darf ich einen Sozius mitnehmen der etwas getrunken hat??? Es ist ja eigentlich selbstverständlich das er/sie sich nicht richtig festhalten kann wenn man z.B. auf einer Party richtig getankt hat aber muss der Beifahrer auch 0.0 promille haben oder kann er auch, wie ein autofahrer bis zu 0.5 haben...???

Danke schonmal für eure antworten

Beste Antwort im Thema

Solang der Sozius nicht vom Mopped faellt darf er auch sternhagel voll sein, denn dann merkts eigentlich keiner. Wenn er dann runterfaellt und sauber den Schaedel in 2 Haelften geschlagen hat wirst du es merken, was es bedeutet, wenn man ne Zeit lang hinter schwedischen Gardinen sitzt. Kannst es dir also ueberlegen, was du willst.

Ums noch deutlicher zu machen: Deine Frage ist absolut schwachsinnig, selbst wenn es erlaubt ist muss man doch ein Vollidiot sein, wenn man jemand, der ordentlich was getrunken hat auf dem Motorrad mitnimmt!

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Solang der Sozius nicht vom Mopped faellt darf er auch sternhagel voll sein, denn dann merkts eigentlich keiner. Wenn er dann runterfaellt und sauber den Schaedel in 2 Haelften geschlagen hat wirst du es merken, was es bedeutet, wenn man ne Zeit lang hinter schwedischen Gardinen sitzt. Kannst es dir also ueberlegen, was du willst.

Ums noch deutlicher zu machen: Deine Frage ist absolut schwachsinnig, selbst wenn es erlaubt ist muss man doch ein Vollidiot sein, wenn man jemand, der ordentlich was getrunken hat auf dem Motorrad mitnimmt!

Wenn überhaupt, dann gehört die betrunkene Person nicht auf den Sozius, sondern allenfalls in den Seitenwagen.

am 8. Juni 2008 um 15:23

Die Frage ist absolut legitim, denn es gibt nicht viele Menschen auf der Welt die bei 0,5 Promille runterfallen würden, wenn es aber ein Gesetz gibt was es davon unabhängig verbietet, dann ist es doch völlig legitim es zu erfahren.

Hier und an 2 anderen Stellen steht was von 2 Promille.

am 8. Juni 2008 um 15:31

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 - 150 Euro und 1 - 3 Punkten bestraft werden. Eine Straftat (z.B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

 

am 8. Juni 2008 um 22:30

Ganz einfach ein Satz gute Handschellen und vorher festschnallen dass sich der Sozius nicht lösen kann :-) grins.

 

am 9. Juni 2008 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 - 150 Euro und 1 - 3 Punkten bestraft werden. Eine Straftat (z.B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

Hmmmm. Mit dieser Ansichtsweise habe ich ehrlich gesagt so meine Probleme.

Unter Ladungssicherung versteht man eigentlich die Sicherung von Frachtgütern.

Und ein lebender Mensch ist eigentlich kein Frachtgut.

Zitat:

Original geschrieben von F213

Unter Ladungssicherung versteht man eigentlich die Sicherung von Frachtgütern.

Und ein lebender Mensch ist eigentlich kein Frachtgut.

Stimmt.

Aber beim Menschen besitzt die Sicherung zumindest den gleichen Stellenwert wie beim Frachtgut...

am 10. Juni 2008 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von F213

Unter Ladungssicherung versteht man eigentlich die Sicherung von Frachtgütern.

Und ein lebender Mensch ist eigentlich kein Frachtgut.

Stimmt.

Aber beim Menschen besitzt die Sicherung zumindest den gleichen Stellenwert wie beim Frachtgut...

Nun, das sollte man annehmen.

Aber wie ist dann zu erklären, daß es auch heute noch Autos gibt, die ohne Gurt durch die Gegend fahren und auch von einer Nachrüstpflicht ausgenommen sind ?

Regelmäßig anzutreffen bei Feuerwehrfahrzeugen.

Desweiteren ist die Sicherung von Menschen bei weitem nicht so explizit beschrieben wie die Ladungssicherung.

Im Gegenteil. § 21 a StVO läßt es sogar ausdrücklich zu, daß sich ein Mensch unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrt fei bewegen darf.

Desweiteren schreibt § 21 a StVO lediglich vor, daß die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen sind.

Ein Beckengurt reicht aus.

Wenn ich mir aber vorstelle, wie ein solch angeschnallter Passagier bei einem Unfall durch die Gegend gewirbelt wird, dann ist da nix von wegen mit Sicherung gegen Umfallen, Verrutschen etc.

Also eine sinngemäße Anwendung der Gesetze über die Ladungssicherung würde da auch ausscheiden.

Aber Thema war eigentlich was anderes.

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 15:31

Danke für die Antworten...einige waren echt gut aber leider hat es keiner auf den punkt gebracht! Gibt es jetzt ein Gesetz/Verordnung, die besagt, dass der Sozius (Motorrad ohne Beiwagen) nur einen bestimmten Promille-wert haben darf? Noch etwas...mir ist klar das eine Person mit 3 Promille nicht mehr bei mir auf dem motorrad mitfährt bzw. sich ausreichend festhalten kann aber es geht eher um bereiche wie z.B. 0,8 Promille....da ist kaum eine Person so VOLL, dass sie sich nicht mehr festhalten kann, jedoch kann es ja sein das es ein gesetz gibt, welches sowas in irgendeiner art und weise begrenzt (beim pkw darf man auch "nur" 0,5 promille haben, daher kann es ja sein, dass die gesetzgebung auch einen sozius ab diesem promille wert als fahrunfähig einstuft....

am 10. Juni 2008 um 15:36

Ich meine, da gelten dieselben Grenzwerte wie für den Fahrer. Schließlich kann der Sozius durch "unüberlegtes Verhalten" die Fahrdynamik des Motorrads negativ beeinflussen, was bei Kurvenfahrten schnell zu einem Sturz führen kann.

EDIT: Okay, sehe gerade in dem Link von weiter oben, dass der Grenzwert dort immerhin 2 Promille beträgt. Aber die Gründe dürften dieselben sein, irgendwann ist einfach Schluss mit Selbstbeherrschung und dann kann ein Hampelmann hinter einem schnell einen schweren Unfall verursachen.

 

Andere Frage, weils grade so schön passt:

Gibt es für Beifahrer von Fahrschulwagen (also welche mit doppelte Pedalerie) bei Privatfahrten eigentlich eine Promillegrenze?

am 10. Juni 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von DoubleToThaG

Danke für die Antworten...einige waren echt gut aber leider hat es keiner auf den punkt gebracht!

Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen dass meine Auskunft deckungsgleich mit der Entscheidung des OLG Hamm ist, eine Angabe ohne Quellen scheint aber keine zu sein :rolleyes:

Ein anderes hat bei ~ 1,7 gesagt dass es noch OK ist (OLG Stuttgart) .... Deshalb ist davon auszugehen dass man im Fall der Fälle eher nicht unter 2 Promille Ärger bekommt.

Ob es sinnvoll ist und viele nicht schon unter dieser Grenze etwas unberechenbar sein könnten ist natürlich zu bedenken, war aber nicht Deine Frage.

am 10. Juni 2008 um 17:23

Vielleicht hilft das ja weiter.

Guckst Du:

http://www.autokiste.de/psg/0604/5237.htm

Der Link funzt nicht.

am 11. Juni 2008 um 11:47

Wo er Recht hat, hat er Recht.

Vielleicht klappt es hiermit:

http://www.autokiste.de/psg/0604/5237.htm

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