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Alkoholisiert Motor auf einem Parkplatz starten?
Hallo,
ist es erlaubt, unter Alkoholeinfluss den Motor auf einem Parkplatz (=Privatgrundstück?)zu starten, um die Heizung laufen zu lassen?
Das Auto wird hierbei keinen cm bewegt. Ich habe heute schonmal beim Anwalt nachgefragt und dieser hat gemeint, es wäre zwiespältig, da die Polizei behaupten könnte, ich wäre gefahren.
Frage, da ich noch in der Probezeit bin und ich auf meinen Lappen angewiesen bin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Wo üben Fahranfänger vor dem Führerschein Autofahren - auf dem Feldweg! Und da sagt auch niemand was..
Da sagt sehr wohl einer was (nämlich die Rennleitung in Blau/Grün), deren Präsens auf Feldwegen ist nur relativ dünn drum wird man meist nicht erwischt.
Auf Privatgelände darfst du auch nur ohne Führerschein fahren wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig).
Gruß Metalhead
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49 Antworten
Hi,
also ich hab in der Fahrschule gelernt, daß man besser den Zündschlüssel nicht ins Schloß steckt um das Radio laufen zu lassen (schon der Versuch zu fahren kann geahndet werden).
Wenn's unbedingt sein muß würde ich das nur vom Beifahrersitz aus tun.
EDID: Wäre wohl ehr was für's V&S-Forum (da gibt's extra Experten für alles )
Gruß Metalhead
Also den Motor starten und dann auf den Beifahrersitz? Was ist denn das für ein Schmarn
Und was ist, wenn eine Person, die nicht 18 ist, anstatt mir auf dem Fahrersitz, bei laufendem Motor sitzt?
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Was ist denn das für ein Schmarn
Tja Deutschland halt, wer nicht fahren darf hat bei steckendem Zündschlüssel nix auf dem Fahrersitz zu suchen.
Entweder lässt du halt das saufen oder du säuft so viel daß du nicht mehr frierst
Gruß Metalhead
Hätte ich verstanden, wenn es auf einer Straße stattfinden würde. Aber dies ist ein Parkplatz, ich hätte gemeint da hätte die Polizei überhaupt keine Rechte, vorallem nicht wenn der Parkplatz z.B. dem Aldi und nicht der Stadt gehört. Wo üben Fahranfänger vor dem Führerschein Autofahren - auf dem Feldweg! Und da sagt auch niemand was..
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Wo üben Fahranfänger vor dem Führerschein Autofahren - auf dem Feldweg! Und da sagt auch niemand was..
Da sagt sehr wohl einer was (nämlich die Rennleitung in Blau/Grün), deren Präsens auf Feldwegen ist nur relativ dünn drum wird man meist nicht erwischt.
Auf Privatgelände darfst du auch nur ohne Führerschein fahren wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig).
Gruß Metalhead
Zitat:
wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig)
Das stimmt mit dem überein, was mir mein Anwalt gesagt hat. Das Problem mit der Parkplatz-Sache ist, die dass sie meist über eine direkte Anbindung zur Straße verfügt.
Ich habe zwar schon öfters gelesen, dass manche Polizisten hierbei ein Auge zudrücken, wenn der Motor nur der Heizung wegen mitläuft, aber dann ist mir das doch zu heikel
Danke dir Metalhead79, damit hast du mir sehr geholfen
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Zitat:
wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig)
Ich habe zwar schon öfters gelesen, dass manche Polizisten hierbei ein Auge zudrücken, wenn der Motor nur der Heizung wegen mitläuft, aber dann ist mir das doch zu heikel
Naja mal ehrlich, da kann sich eigentlich keiner erlauben ein Auge zuzdrücken (gut, wenn da einer schlafend drin liegt vielleicht).
Aber wenn da einer in's Auto wankt, den Motor startet würde ich als Polizist den Schlüssel auch einkassieren.
Laß den mal losfahren, dabei jemanden totfahren und es sagt irgendein Zeuge vor Gericht "kann doch nicht sein, der wurde doch kurz vor dem losfahren von der Polizei kontrolliert". Dann geht dir als Polizist aber auch ganz schnell der Arsch auf Grundeis und du sitzt genauso vor 'nem Richter (ich glaube Gefahrenabwehr ist hier das Stichwort).
Zitat:
Danke dir Metalhead79, damit hast du mir sehr geholfen
Gern geschehen (möchste allerdings darauf hinweisen daß ich weder Jurist noch Polizist bin und nur das wiedergebe was ich irgendwann mal gelernt/gehört habe).
Gruß Metalhead
Nein das ist nicht erlaubt (vergleich auch Handy am Ohr nur bei ausgeschaltetem Motor).
Einem Freund ist das vor Jahren passiert:
Aus der Disco raus ins Auto, Motor gestartet und ohne einen Meter gefahren zu sein war die Polizei am Auto.
Konsequenz:Führerschein weg.
strafbar ist nur das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol. "Führen" beginnt juristisch dann, wenn sich das Fahrzeug bewegt. Mit laufendem Motor drinsitzen ist also unproblematisch.
Die Gefahr von Fehlinterpretationen besteht natürlich und von der Kupplung abrutschen sollte man auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Mit laufendem Motor drinsitzen ist also unproblematisch.
Ist nicht schon das pure Motor-nur-zum-Heizen-laufen-lassen streng genommen nicht erlaubt?
das ist erlaubt.
Ein Kraftfahrzeug wird i.S. des § 24 a Abs. 1 StVG geführt, wenn das Kraftfahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener Allein- oder auch Mitverantwortung in Bewegung gesetzt worden ist und der Täter es unter Handhabung der technischen Voraussetzungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil leiten will, vgl. Hentschel, StVR, § 21 StVG Rn 10.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs setzt deshalb voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, vgl. BGHSt 35, 390 = NZV 1989, 32.
Quelle: Anwalt. http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...inentzugs-bei-0-5-promille
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
strafbar ist nur das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol. "Führen" beginnt juristisch dann, wenn sich das Fahrzeug bewegt. Mit laufendem Motor drinsitzen ist also unproblematisch.
Die Gefahr von Fehlinterpretationen besteht natürlich und von der Kupplung abrutschen sollte man auch nicht.
In der Tat: Link. Etwas älter, dafür aber hohe Instanz.
Allerdings denke ich doch, dass der Polizist im Rahmen der Gefahrenabwehr den Schlüssel abnehmen darf...
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
das ist erlaubt.
...
Ich meinte das anders
Kann ein Polizist einen nicht "Hochnehmen", weil man in einem Auto sitzt, wo der Motor unnütz (heizen zähle ich mal ganz frech dazu) läuft?
Fällt das nicht schon unter diesen "keinen Unnötigen Lärm usw. verursachen" Paragraphen?
klar, 10.- € kann das kosten. Ergibt sich aus dem Link von mir oben.