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Alle Eisenmann Gutachten Wertlos?!
Ein Bekannter (aus München) von mir, der auch einen TT mit Eisenmann Stufe 3 fährt, wurde von der Polizei in München angehalten. Das Auto verfügt über eine Eintragung der Eisenmann Stufe 3 Abgasanlage. Der Polizist zweifelte an der vorgeschriebenen Standgeräusch Lautstärke des Fahrzeugs, des weiteren sei er wohl infomiert worden, dass Eisenmann an Kunden Abgasanlagen verkauft, die nicht dem Entsprechen, womit Eisenmann das Tüv Gutachen erstellt hat. Nach einer Pegelmessung beim Münchener Tüv kamen 99 db Standgeräusch raus, womit mit sofortiger Wirkung die ABE des Fahrzeugs eingezogen wurde. Der Gutachter sprach davon dass es üblich sei, dass Hersteller nicht das Ausliefern, was sie Prüfen. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt und der Führerschein meines Bekannten ist in Gefahr.
Da ich selbst Eisenmann Stufe 3 fahre, hab ich jetzt etwas Angst, was meint Ihr dazu?
Wo liegen denn die gesetzlichen Grenzen fürs Standgeräusch bzw. Fahrgeräusch?
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74 Antworten
hi!
Du ich bin mir nicht sicher aber ich meine das die das fahrzeug nicht stilllegen dürfen. wenn er eingetragen ist dann dürfen die nichts machen!!!!
aber mein onkel ist bei der polizei.... den werd ich mal fragen was erlaubt ist und was nicht! ich werde das dann hier bekannt geben!
mfg
bryan
Zitat:
Original geschrieben von Ps-junk
hi!
wenn er eingetragen ist dann dürfen die nichts machen!!!!
mfg
bryan
schön wärs
aber was eingetragen ist,ist noch lange nicht erlaubt
Eben!
jo kann ja sein.... ich fag mal nach dann wissen wir es ganz genau!
ist so oder so mal interessant zu wissen, was die polizei darf und was nicht oder???
mfg
bryan
Tja, so sind se die Leute von der Streckenaufsicht. In erster Linie gibts da nur zu sagen was die Lautstärke anbelangt, sollte das Eingetragen sein was gemessen wird, ansonstgen hat man schlechte Karten. Sicherlich gibts auch gewisse Toleranzen....!
Das wichtigste aber ist, dass bei solchen Messungen bestimmte Regeln eingehalten werden müssen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, d.h. man kann nicht mal eben zum Tüv fahren und Messen.
Ich kenne das speziell vom Motorrad, da meinen die Herrschaften auch mal eben phone-Messungen am Strassenrand durchführen zu können und anschließend das Moped stillzulegen. Das ist nicht rechtens, die meisten fühlen sich jedoch eingeschüchtert und lassen sich das Mopped
stilllegen.
LG vom Karsten
Hy @ALL,
es ist ja nicht nur die Eismann Anlage eingetragen sondern auch das Standgeräusch.
Weicht dies mehr als vorgschrieben von dem eingetragenen Wert ab, muß diese Anlage von dem KFZ entrfernt werden und durch eine Gültige ersetzt werden.
Ich glaube, die guten Karten, wegen der vorhandenen Eintragung schwinden ...
:-(
So long,...
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Zitat:
Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Gilt wohl analog und wenn die Eintragung dann nicht mit dem was tatsächlich Sache ist, also mit den Werten im Gutachten, dass der Eintragung zugrunde liegt ist, ist sie wohl Wertlos...
Das der Führerschein in Gefahr ist glaub ich aber nicht, falls es wirklich dazu kommt ist er ja auch "nur" mit ner nicht abgenommenen Auspuffanlage rumgefahren...
Is natürlich schon heftig falls dem so is, damit konnte ja keiner rechnen....und ich wollte mir die Tage so ein Teil kaufen...verdammt!
Hallo,
Standgeräusch dB (A)
Hier gibt es keine gesetzliche Reglementierungen, aber es werden Vergleichswerte hinzugezogen, um Manipulationen am Auspuff festzustellen.
Fahrgeräusch dB (A)
Hier gibt es sehr wohl gesetzliche Reglementierungen, denn je nach Fahrzeugalter dürfen bestimmte Höchstwerte nicht überstiegen werden.
Hier kann man was darüber nachlesen
STVZO
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Die können sehr wohl Fahrzeuge stillegen auch wenn was eingetragen ist.
Es gab zeiten da wurde jedes zweite SAT getunte Auto hier beim TÜV stillgelegt.
Gruß
TT-Eifel
Eisenmann verkauft keine nicht von Ihnen selber getüvten Anlagen an Endkunden.
Die org. Eisenmannanlagen kommen auch mit einem org. Eisenmanngutachten. Das sind Anlagen der Stufe 1.
Was ihr alle mit Eisenmannanlagen meint ist wohl SAT oder SportWheels mit SAT Gutachten eingetragen. Illegal wohlgemerkt. Aber das hatten wir alles bereits x-mal hier im Forum.
Jeder ehrliche Tuner, auch SAT, sagt dir das eine Eintragung von "illegalen Teilen" dir im Zweifel garnichts bringt.
Wie gesagt, alter Hut alles.
Bei mir ist ein Standgeräusch von 83 Eingetragen. Das Entspricht wohl nicht ganz der Realität ....
Fazit:
Eisenmanngutachten sind nicht wertlos. Die Anlagen hat nur kaum jemand verbaut
SAT-Gutachten bzw. eine Eintragung auf deren Basis reichen wohl bei den meisten Beamten der Rennleitung aus.
gruß
kleiner tipp am ende: Wenn die silber-grünen dabei sind einfach mal bisschen eher schalten
Scheisse! und ich bekomme meine Eisenmann SS diese Wochen und bin auch in Muenchen unterwegs
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
Bei mir ist ein Standgeräusch von 83 Eingetragen. Das Entspricht wohl nicht ganz der Realität ....
Naabnd,...
kann es sein, dass du dich verlesen hast?
Ich habe ALLES standard, und das
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STANDGERÄUSCH = 90dB
FAHRGERÄUSCH = 74dB
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So long,...
bei mir steht Serie 87 / 73 db/A ???