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Allgemeine Frage zum Autokauf

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 16:47

War vorhin mit nem Kumpel nen Wagen angucken, nen A6. Naja das das ein Unfaller ist war recht schnell klar, das der Tacho gedreht wurde auch. Der Kollege hat dann nen 98er A4 Avant gesehen. Der auch ganz ok war.

Das ganze fand statt in Frankfurt/ Rebstock. Eine recht lange Strasse an der auf der einen Seite auf mind 500m ein Gelände abgesperrt ist. Dort steht "Privater Automarkt"

Das das alles Händer sind die sich das Gelände teilen ist sofort erkennbar. Überall sind Linien auf dem Boden gezeichnet wo die Fahrzeuge aneinander gereit stehen, alle 50m steht ein Bus in dem die Verkäufer anscheinend ihr Büro haben.

Nun wollte dieser Mensch der auf uns zukam uns den A4 als "privat" verkaufen. Hab mir den Fahrzeugbrief zeigen lassen, 2 Einträge. Beides Deutsche, er Verkäufer selber Türke. Das der damit handelt ist klar, aber wie sieht das rechtlich aus, er kann ja kein Auto verkaufen das ihm nicht gehört und er nicht selber im Brief steht. Er müsste nen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer haben, aber dann wäre er ja wieder klar als Händer zu erkennen. Als er den Schlüssel holte bekam ich grosse Augen da waren ungefähr 25 Autoschlüssel dran, alle von verschiedenen Fahrzeugen.

Der A4 an sich ist sauber, hab den auch in der Reperaturhistorie gecheckt.

Nur wie geht das von statten bei einem etwaigen Kauf? Irgendwo wird da doch das Gesetz "gebeugt"

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14 Antworten

Hallo,

 

naja...   er ist zwar offensichtlich ein Händler - jedoch muss er nicht zwingend im Farzeugbrief eingetragen sein.

 

Egal ob Privatverkäufer oder Händler - wenn ich ein Auto kaufe, es jedoch nicht auf mich zulasse, sondern es direkt oder später weiterverkaufe, dann bin ich zwar Eigentümer, stehe aber nicht im Brief (war ja nie auf mich zugelassen). Das passt also soweit. In den neuen Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugbrief) steht ja auch explizit drin, dass der Eintrag im Brief kein Eigentumsnachweis ist. Man kann also auch Fahrzeugeigentümer sein, ohne selbst im Brief zu stehen.

 

Mit der "Privatverkauf"-Masche wird nur die Garantie umgangen. Ob das legal ist, sei mal dahingestellt.

 

Gruß

 

Christian

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:14

Ja das is mir schon klar soweit. Nur das der mit Autos handelt ist ja offensichtlich. Also müsste es ja ein Händler sein. Es kann ja net angehen das man 25 Autos rein privat in seinem Besitz hat und sie dann verkauft ohne sich als Händler auszugeben bzw. ein Gewerbe anzumelden.

Das Risiko ist, dass er nicht der Eigentümer ist und später der wahre Eigentümer das Fahrzeug herausverlangt, und zwar mit Recht, denn ohne entprechenden Eintrag im Brief bist Du bösgläubig und wirst rechtlich nicht gegenüber dem wahren Eigentümer geschützt. Auto weg - Kohle auch.

Ruf doch mal die 2 Vorbesitzer an (+ Werkstatt / Scheckheft). Wenn der Verkäufer die Kontaktdaten nicht rausrückt, kannst Du es sofort vergessen - Nepperei.

Mit der Gewährleistung ist das so eine Sache. Erstens solltest Du Dich fragen, ob der Verkäufer für irgendeine Gewährleistung überhaupt technisch oder finanziell taugt. Ansonsten läuft Dein Recht nämlich später sowieso leer. Wenn ja, solltest Du zweitens mit ihm darüber sprechen. Und vergewissere Dich ganz genau, wer eigentlich dein Vertragspartner ist (Privater / Händler / "im Kundenauftrag"). Laß Dir eine Registrierung oder einen Ausweis zeigen und notiere die Daten.

Good luck!

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:35

Der Wagen ist offiziell in seinem Besitz und er verkauft ihn privat an meinen Kollegen.

Die Fahrgestellnummer hat er mir aufgeschrieben damit ich den Wagen in meiner Firma über die Historie checken kann.

Besitz hat er, das ist klar. Sonst hättest Du das Auto nicht vor Ort angucken können.

Eigentum ist was ganz anderes. Eigentümer ist im Zweifel der, der im Brief steht. Und gerade nicht der, der nirgendwo genannt ist.

"Offiziell" soll doch wohl heißen, dass er das selbst behauptet. Das heißt gar nichts.

Deinem Kollegen gute Fahrt mit dem A4 (im falschen Forum...).

Nur weil der vermeintliche Händler nicht im Brief steht, heißt das doch noch nicht, dass der Erwerber nicht in gutem Glauben ist.

Gutgläubiger Erwerb ist an solch einem Ort durchaus möglich.

Mit dem Verkauf von Privat soll nur die Gewährleistung ausgeschlossen werden, aber bei dem Verkäufer wirst du es wohl sowieso schwer haben Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Ich persönlich würde nicht von so einem "Händler" kaufen, wenn man jedoch Fachwissen hat und den Wagen selber einschätzen kann, dann kann man natürlich auch dort kaufen, ist eben wie ein Kauf von privat.

Von mir nur was ganz allgemeines: Ich würde niemals eine recht teure Anschaffung tätigen wenn ich kein gutes Gefühl dabei habe - und so wie du dich anhörst ist dein Gefühl sogar sehr schlecht.

Ich denke zwar nicht das das Auto geklaut oder ähnliches ist ( du würdest ja einen Kaufvertrag mit dem Herrn machen und dort steht ja sein Name und eine ladungsfähige addresse drin ( immer den Ausweis und ggf. die Aufenthaltsgenehmigung zeigen lassen und eine beglaubigten deutschen Wohnsitz [ klage nach tiefen Osten wird nichts bringen]) - aber bei diesen etwas zwielichteigen Autohändlern würde ich niemals ein Auto kaufen!

Gruß

BB

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 20:03

Ich will mir den gar nicht kaufen, der Kollege will den haben, ich sollte nur mit um zu gucken weil er net so die Ahnung hat.

Es muss doch irgendwelche Grenzen geben wieviel man Privat verkaufen kann. Sonst würd das ja jeder Händler so machen.

Wenn man bei ebay zuviel verkauft wird man ganz schnell zum Händler und dann steht das Finanzamt vor der Tür.

Es gibt in dem sinne keine wirkliche "grenze". Wenn du Multimiliadär bist und tatsächlich dir jede Woche 6 neue Autos kaufst und keinen platz mehr hast und daher auch jeden Monat 6 Autos verkaufst ist das ein privater Verkauf. Wenn er damit allerdings seinen Lebensunterhielt oder einen nicht unbeträchtlichen teil finaziert macht er es gewerbsmäßig. Wenn das Gewerbe nicht angemeldet ist betreibt er schwarzarbeit - und diese ist wie man ja weiß nicht unverboten. Da du auch auf den Trichter kommen könntest würdest du ja eine Leistung der Schattenwirtschaft in Anspruch nehmen - kann auch Konsequenzen haben ( in diesem Fall eher unwahrscheinlich, da du ja wirklich keinen "vorteil" hast - und man auch nicht unbedingt daran denkt ( wenn man den zaun streichen lässt und gibt dem netten Mann dafür 5€ die Stunde ist es jedem klar das hier eine arbeit erbracht wird - wenn man ein Auto kauft sieht man ja die Arbeit des Verkäufers nicht).

Aber alles in allem würde ich immer davon abraten! du bekommst keine Garantie, dafür einen Händler der berufsmäßig alle Tricks ( andere nennen es bescheißen) kennt - er weiß das man immer schaut das der FS leer ist, er weiß wer ihm den km stand korrigiert und er weiß wo er ein fast originales Bordbuch herbekommt, er weiß wie man ein Lenkrad so bearbeitet das es wieder frisch ausschaut, er weiß das sich die paar € für neue Pedale lohnen können, er weiß wer ihm billig einen Unfallschaden "unsichtbar" macht und er weiß ( das schlimmste) wie man den vorbesitzer nach allen regeln der Kunst abzockt.

Also sag deinem Kollegen - kauf dir nen etwas teureren vom händler mit Gewährleistung oder einen ehrlichen von privat!

Gruß

BB

Die Sache mit diesen "privaten" Automärkten geht recht einfach und LEIDER völlig legal - die Jungs sind gewerbsmäßige Fahrzeugvermittler - d.h. die "vermitteln" (verkaufen) alle Fahrzeuge nur im Auftrag von privat. ( der Verkäufer erteilt einen "Vermittlungsauftrag" und erhält eine "Abschlagzahlung" vom Vermittler )

Diese Fahrzeugvermittler unterwandern so auf ganz legalem Wege jegliche gesetzliche Gewährleistung da sie nur - vom privaten Verkäufer zum privaten Käufer "vermitteln"

Der Gewinn wird ganz normal als Provision ausgewiesen und unterliegt so nur der Einkommenssteuer - MwSt für den Staat fällt auch nicht an da diese NICHT ausgwiesen werden kann.

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Black Biturbo

Also sag deinem Kollegen - kauf dir nen etwas teureren vom händler mit Gewährleistung oder einen ehrlichen von privat!

Gruß

BB

Jo letzte Woche waren wir bei 2 richtigen Händlern, der erste Wagen, ein Fiat Stilo. Steht im Netz als Unfallfrei und blabla. Naja der komplette Vorderwagen war neu. Und nichtmal fachgerecht Instand gesetzt.

Paar Tage später wieder ein Besuch bei nem Händler. Recht grosser sogar. Wieder ein Stilo. Erst wollte er den Wagen für 500€ mehr verkaufen weil er dann eine Garantie mitverkauft hätte. Zusätzlich der gesetzlichen Gewährleistung. Soweit auch sauberer Wagen. Dann kam meine Frage nach Serviceheft und Zahnriemenwechsel. "Alle Service bekommen, Zahnriemen hat er keinen, hat ne Kette" Ich guck den an und mein, wo da bitte die Steuerkette sei. "Ach nee stimmt sie haben recht, er hat nen Zahnriemen. Der ist aber erst nach 8 (!!) Jahren oder 120.000km fällig"

Ich meinte dann das er mir das mal im Serviceheft zeigen solle. Er blieb stehen. Holte Luft und sagte uns er könnte sich zum Glück immer noch entscheiden wem er den Wagen verkauft. Dann verwies er uns des Ladens. Wechselintervall sind bei diesem Motor 80.000km oder 5 Jahre. Naja 84.000 hatte er drauf und der Wagen war 5 Jahre alt ;)

Soviel also dazu.

Wenn ich mir meinen Chef so angucke wird das bei uns in der Firma auch net anders gehandhabt.

Ich kauf persönlich lieber ein Auto von Privat. Das sind meist die ehrlicheren Autos.

ich denke aber das sich der sogenannte Vermittler in einem ziemlichen dunkelgrau Bereich aufhält. Würde er tatsächlich nur vermitteln müsste zumindest beim Kauf der Besitzer ( richtig eigentümer) ( wenn auch nur durch vollmacht) anwesend sein. Auch müsste er sich auf die vermittelnde Funktion beschränken - also den Kontakt zwischen verkäufer und Käufer herstellen. Auch darf der Verkäufer noch nicht ausbezahlt sein.

Weiter gelten für den Privatverkauf eigentlich gewisse richtlinien, die von einem gewerbsmäßig auftretenden so nicht erfüllt werden (können). Auch müsste der Vermittler durch den Verkäufer bezahlt werden ( hier muss es einen Vertrag geben) und der gesamte Verkaufspreis muss zu allererst an den Verkäufer gehen. dieser zahlt dan gemäß des Vertrages den Vermittler. So muss z.B. der Verkäufer auch den gesamten Ertrag aus dem KFZ ( den Preis der erzielt wurde) als Einnahme angeben ( abzüglich Vermittlerprovision wäre falsch: erst ganzer Betrag angeben, dann auf der Ausgabenseite den Vermittler wieder angeben).

und ich glaube wirklich nicht, das die der Fall ist ( wenn dann im Autohaus wo in dicken lettern auf einigen KFZ steht: Im Kundenauftrag.

Gruß

BB

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Zitat:

Original geschrieben von Black Biturbo

Also sag deinem Kollegen - kauf dir nen etwas teureren vom händler mit Gewährleistung oder einen ehrlichen von privat!

Gruß

BB

Jo letzte Woche waren wir bei 2 richtigen Händlern, der erste Wagen, ein Fiat Stilo. Steht im Netz als Unfallfrei und blabla. Naja der komplette Vorderwagen war neu. Und nichtmal fachgerecht Instand gesetzt.

Paar Tage später wieder ein Besuch bei nem Händler. Recht grosser sogar. Wieder ein Stilo. Erst wollte er den Wagen für 500€ mehr verkaufen weil er dann eine Garantie mitverkauft hätte. Zusätzlich der gesetzlichen Gewährleistung. Soweit auch sauberer Wagen. Dann kam meine Frage nach Serviceheft und Zahnriemenwechsel. "Alle Service bekommen, Zahnriemen hat er keinen, hat ne Kette" Ich guck den an und mein, wo da bitte die Steuerkette sei. "Ach nee stimmt sie haben recht, er hat nen Zahnriemen. Der ist aber erst nach 8 (!!) Jahren oder 120.000km fällig"

Ich meinte dann das er mir das mal im Serviceheft zeigen solle. Er blieb stehen. Holte Luft und sagte uns er könnte sich zum Glück immer noch entscheiden wem er den Wagen verkauft. Dann verwies er uns des Ladens. Wechselintervall sind bei diesem Motor 80.000km oder 5 Jahre. Naja 84.000 hatte er drauf und der Wagen war 5 Jahre alt ;)

Soviel also dazu.

Wenn ich mir meinen Chef so angucke wird das bei uns in der Firma auch net anders gehandhabt.

Ich kauf persönlich lieber ein Auto von Privat. Das sind meist die ehrlicheren Autos.

Klar bei den richtigen Händlern wird viel beschissen - aber hier hast du eine handhabe. Wird dir ein wagen als unfallfrei verkauft und er ist es nicht kannst du das fahrzeug wandeln oder eine entschädigung fordern. Und das große autohaus hat eine rechtswirksame add.

zum Privatkauf: Wirklich eine gute Wahl. ich habe in meinem leben schon ein paar KFZ verkauft und kann wirklich sagen das alle Fahrzeuge in einem guten oder wenigstens ehrlichen Zustand waren ( eine duc wurde mir geklaut und verheizt - die sah nicht gut aus aber ich ahb dem käufer gesagt, dass das ding viele viele schäden hat und ich keinen Bock habe rauszufinden welche. er sollte vorbeikommen und schauen. ich hab ihm eine krumme stelle am zündschloss ( bei duc am rahmen) gezeigt, das öl an der gabel und die tausend Kratzer. ich denke es war ehrlich und der wußte das er die Katze im Sack kauft. wäre ich ein sog. Vermittler hätte ich der Gabel nen neuen simmering verpasst, das am Zündschloss sieht kein Schwein, den Rahmen neu lackiert, nen neuen Tank drauf und ein Paar neue Griffe und Brems/Kupplungshebel und dat ding dann ( klar neuer tacho auch noch - kostet keine 200 euro und mk wie ich sie mag) teuer als selten gefahren und immer geliebt verkauft.

Gruß

BB

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:28

Jo man trifft doch noch auf ehrliche Privatverkäufer.

Hab bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht.

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