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Allgemeine Fragen zu TÜV Untersuchungen, § und Durchführungsprozeduren
Hallo Forum,
Moin,
ich beschäftige mich mit einem Märchen und möchte es verstehen. Daher dieser Beitrag. Teil 1:
Schleuderkurs-Hannes kauft ein Fzg. (Fahrzeug) in Monat 11/2007. Nach Umschreibung des Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) als nächste HU- Fälligkeit (Hauptuntersuchung) der Monat 03/2008 ausgewiesen. Die Fahrweise von Schleuderkurs-Hannes lässt an tragenden Bauteilen und Elementen dringende Reparaturen nötig werden. Obwohl Schleuderkurs-Hannes für die Reparaturarbeiten über keine fachliche Qualifikation verfügt, führt er die Arbeiten selbst aus. 20 Monate nach dem eigentlichen HU-Fälligkeitstermin, ohne dass das Fzg. in dieser Zeit außer Betrieb gesetzt wurde, wird es im Monat 11/2009 erstmals wieder einem TÜV-PI (Prüf-Ingenieur) zur Abnahme der HU vorgeführt. Die FIN (Fzg. Ident Nr.) soll etwas zerkratzt sein und wird daher als unleserlich und als geringer Mangel im HU-Untersuchungsbericht ausgewiesen. Der PI erteilt dem Fzg. die Prüfplakette bis Monat 06/2011.
-Ende des 1.Teils-
….
Rechtsgrundlage für Untersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist meiner Kenntnis nach die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009, Kapitel B, Fahrzeuge, § 29 in Verbindung mit Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge) sowie Anlage VIIIa (Durchführung der Hauptuntersuchung)
Meine Fragen:
Welche Rechtsgrundlagen für Untersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern habe ich übersehen ?
Es wird häufig von „Neuabnahmen“ oder auch „Komplettabnahmen“ auch in diesem Forum geschrieben. Damit ist jedoch sicherlich die HU (Hauptuntersuchung) im 24 monatigen Intervall gemeint, oder bin ich da auf einem Irrweg / im falschen Glauben ?
Kann hier jemand darüber kompetent Auskunft erteilen, ob von einem Prüfingenieur beim TÜV Hessen über Abnahmen von Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge interne Prüfberichte, Checklisten und Protokolle anzufertigen und auszufüllen sind, welche aufbewahrungspflichtig sind ?
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14 Antworten
schreib doch noch dazu in welchen bundesland schinderhannes sein unwesen treibt. die datierung der hu ist nämlich LÄNDERSACHE bzw "tüv ländersache". da gibts ja auch unterschiedliche vereine. es gibt da das eine oder andere bundesland (z.b. das saarland) in dem geht es komplett anders zu wie z.b. in baden württemberg.
Ich weiß zwar jetzt nicht, was du so richtig Wissen willst aber wenn du 11/09 beim TÜV warst und die Untersuchung bestanden hast, dann muß die Marke auch 2 Jahre gültig sein(also bis 11/11).
TÜV-Berichte werden immer gespeichert und du kannst sie dir immer wiederholen. Mußt nur zum zuständigen Verein gehen.
Eine Vollabnahme(wenn das Auto länger als 2 Jahre nicht angemeldet war) gibt es nicht mehr. Es wird immer nur eine normale Hauptuntersuchung gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Ich weiß zwar jetzt nicht, was du so richtig Wissen willst aber wenn du 11/09 beim TÜV warst und die Untersuchung bestanden hast, dann muß die Marke auch 2 Jahre gültig sein(also bis 11/11).
TÜV-Berichte werden immer gespeichert und du kannst sie dir immer wiederholen. Mußt nur zum zuständigen Verein gehen.
Eine Vollabnahme(wenn das Auto länger als 2 Jahre nicht angemeldet war) gibt es nicht mehr. Es wird immer nur eine normale Hauptuntersuchung gemacht.
Die Prüfplakette hätte nur bis zum Monat 03/2010 ausgewiesen werden dürfen !
Der TÜV-Bericht liegt in diesem Märchen vor.
Müssen über Hauptuntersuchungen interne Prüfberichte, Checklisten und Protokolle angefertigt werden ?
Auch wenn das Fzg.20 Monate zur HU überfällig war, wird nur eine "normale HU" gemacht ?
Es werden nur die TÜV-Berichte(also ne Kopie von dem was du bekommst) gespeichert.
möbelkiste aka schinderhannes
da haste glück gehabt und der prüfer gepennt . ich überziehe regelmässig den tüv termin aus diversen gründen meißt weil ich bis dato immer nur mängelfrei im ersten anlauf haben wollte und es auch bis einmal geschafft habe
Fazit es wurde immer das alte datum genommen + 2jahre egal wie lange ich überzogen habe
zumindest wenn er nicht abgemeldet worden ist ist er abgemeldet wird läuft das datum ab vorführung .
reine ummeldung gilt das gleiche altes datum + 2
zumindest in NRW + HH
diesmal hatte er gar keine alte plakette mehr und wollte mir aus not 2jahre auf vorführdatum spendieren dann hat er in der letzten schublade doch noch eine in der grabbelkiste gefunden . er meinte für meine spezialkunden ehrensache
Teil 2:
Schleuderkurs-Hannes veräussert 4 Tage nach Erteilung der Prüfplakette innerhalb der BRD das Fzg. an Teppich-ERNST. Teppich-ERNST lässt daraufhin das Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle umschreiben; in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) wird nunmehr als nächste HU- Fälligkeit der Monat 06/2011 ausgewiesen. Im Monat 03/2010 erleidet Teppich-ERNST mit dem betreffenden Fzg. einen schweren Verkehrsunfall, bei welchem 3 Menschen um Leben kommen. In der Zeitung war zu lesen: "Unfallursache war nach Angaben der Polizei nicht angepasste Geschwindigkeit"
-Ende Teil 2-
ohne torte
ist das ein quiz welcher tifere sittliche Nährwert liegt in dem thread ???
Zitat:
Original geschrieben von Moebelkiste
Teil 2:
Schleuderkurs-Hannes veräussert 4 Tage nach Erteilung der Prüfplakette innerhalb der BRD das Fzg. an Teppich-ERNST. Teppich-ERNST lässt daraufhin das Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle umschreiben; in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) wird nunmehr als nächste HU- Fälligkeit der Monat 06/2011 ausgewiesen. Im Monat 03/2010 erleidet Teppich-ERNST mit dem betreffenden Fzg. einen schweren Verkehrsunfall, bei welchem 3 Menschen um Leben kommen. In der Zeitung war zu lesen: "Unfallursache war nach Angaben der Polizei nicht angepasste Geschwindigkeit"
-Ende Teil 2-
und jetzt? jetzt will teppich ernst dem schinderhannes an den karren fahren weil der tüv getürkt war? zuwas gibts anwälte?
€dit
ich hab das "nicht fachgerechte instandsetzen von rahmenteilen" nicht bedacht. deshalb hätte das auto keinen tüv bekommen dürfen und hannes is schuld. klarer fall -> advocard und der anwalt hilft sofort.
was hab ich gewonnen?
unfall ursache nicht angepasste Geschwindigkeit
einzige Möglichkeit wäre durch Gutachter beweisen zu lassen das die nicht fachgerechte Reparatur ursächlich für den Unfall ist ist bei fachgerechter Reparatur nachweißlich ausweichlich gewesen wäre . aber das wird bei unangepaster Geschwindigkeit schwer werden
bleibt die risiko haftung
nachweis zu führen das schleuder dingenskirchen diese reparatur durchgeführt hat oder ihm überhaupt bekannt war . nach tüv war in diesem punkto mängelfrei oder ordnungsgemäß instandgesetzt . ende gelände
*sich Popcorn holt, in nen bequemen Stuhl nieder läßt und entspannt den nächsten Teilen entgegenfiebert*
Irgendwie klingt das wieder nach: Ich will jemand anderen für meine eigene Dummheit belangen...
so und so gehört da ein" Klosett "hin
... lag denn ein Fernsehgerät im Kofferraum? ...
Den eigentlichen Sinn von dem Geschichtelein habe ich noch nicht durchschaut. Klartext bitte !!!
Gruß Ronny
Da weder eine konkrete Frage gestellt wurde noch vom TE weitere Infos kommen noch irgendein Bezug zur Technik des 35i erkennbar ist, mache ich an dieser Stelle mal zu.
Gruß Tecci
MT-Moderation