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Allgemeine Fragen zu TÜV Untersuchungen, § und Durchführungsprozeduren

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 20. Juli 2010 um 12:24

Hallo Forum,

Moin,

 

ich beschäftige mich mit einem Märchen und möchte es verstehen. Daher dieser Beitrag. Teil 1:

 

Schleuderkurs-Hannes kauft ein Fzg. (Fahrzeug) in Monat 11/2007. Nach Umschreibung des Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) als nächste HU- Fälligkeit (Hauptuntersuchung) der Monat 03/2008 ausgewiesen. Die Fahrweise von Schleuderkurs-Hannes lässt an tragenden Bauteilen und Elementen dringende Reparaturen nötig werden. Obwohl Schleuderkurs-Hannes für die Reparaturarbeiten über keine fachliche Qualifikation verfügt, führt er die Arbeiten selbst aus. 20 Monate nach dem eigentlichen HU-Fälligkeitstermin, ohne dass das Fzg. in dieser Zeit außer Betrieb gesetzt wurde, wird es im Monat 11/2009 erstmals wieder einem TÜV-PI (Prüf-Ingenieur) zur Abnahme der HU vorgeführt. Die FIN (Fzg. Ident Nr.) soll etwas zerkratzt sein und wird daher als unleserlich und als geringer Mangel im HU-Untersuchungsbericht ausgewiesen. Der PI erteilt dem Fzg. die Prüfplakette bis Monat 06/2011. :eek:

-Ende des 1.Teils-

 

….

 

Rechtsgrundlage für Untersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist meiner Kenntnis nach die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009, Kapitel B, Fahrzeuge, § 29 in Verbindung mit Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge) sowie Anlage VIIIa (Durchführung der Hauptuntersuchung)

 

Meine Fragen:

 

Welche Rechtsgrundlagen für Untersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern habe ich übersehen ?

Es wird häufig von „Neuabnahmen“ oder auch „Komplettabnahmen“ auch in diesem Forum geschrieben. Damit ist jedoch sicherlich die HU (Hauptuntersuchung) im 24 monatigen Intervall gemeint, oder bin ich da auf einem Irrweg / im falschen Glauben ?

 

 

Kann hier jemand darüber kompetent Auskunft erteilen, ob von einem Prüfingenieur beim TÜV Hessen über Abnahmen von Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge interne Prüfberichte, Checklisten und Protokolle anzufertigen und auszufüllen sind, welche aufbewahrungspflichtig sind ?

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14 Antworten

schreib doch noch dazu in welchen bundesland schinderhannes sein unwesen treibt. die datierung der hu ist nämlich LÄNDERSACHE bzw "tüv ländersache". da gibts ja auch unterschiedliche vereine. es gibt da das eine oder andere bundesland (z.b. das saarland) in dem geht es komplett anders zu wie z.b. in baden württemberg.

Ich weiß zwar jetzt nicht, was du so richtig Wissen willst aber wenn du 11/09 beim TÜV warst und die Untersuchung bestanden hast, dann muß die Marke auch 2 Jahre gültig sein(also bis 11/11).

TÜV-Berichte werden immer gespeichert und du kannst sie dir immer wiederholen. Mußt nur zum zuständigen Verein gehen.

Eine Vollabnahme(wenn das Auto länger als 2 Jahre nicht angemeldet war) gibt es nicht mehr. Es wird immer nur eine normale Hauptuntersuchung gemacht.

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

Ich weiß zwar jetzt nicht, was du so richtig Wissen willst aber wenn du 11/09 beim TÜV warst und die Untersuchung bestanden hast, dann muß die Marke auch 2 Jahre gültig sein(also bis 11/11).

 

TÜV-Berichte werden immer gespeichert und du kannst sie dir immer wiederholen. Mußt nur zum zuständigen Verein gehen.

 

Eine Vollabnahme(wenn das Auto länger als 2 Jahre nicht angemeldet war) gibt es nicht mehr. Es wird immer nur eine normale Hauptuntersuchung gemacht.

Die Prüfplakette hätte nur bis zum Monat 03/2010 ausgewiesen werden dürfen !

 

Der TÜV-Bericht liegt in diesem Märchen vor.

Müssen über Hauptuntersuchungen interne Prüfberichte, Checklisten und Protokolle angefertigt werden ?

 

Auch wenn das Fzg.20 Monate zur HU überfällig war, wird nur eine "normale HU" gemacht ?

Es werden nur die TÜV-Berichte(also ne Kopie von dem was du bekommst) gespeichert.

möbelkiste  aka  schinderhannes   :D

 

da haste  glück gehabt und  der prüfer  gepennt  . ich überziehe  regelmässig den tüv termin   aus diversen gründen  meißt weil ich bis dato immer  nur  mängelfrei im ersten anlauf haben wollte  und es auch bis einmal geschafft habe

 

Fazit  es wurde  immer   das alte  datum  genommen + 2jahre    egal wie lange ich überzogen habe

zumindest wenn er nicht abgemeldet worden ist   ist er abgemeldet  wird läuft das datum  ab vorführung .

reine ummeldung  gilt das gleiche  altes  datum + 2

 

zumindest in NRW + HH

 

 

diesmal hatte  er  gar keine alte  plakette :D mehr  und wollte  mir     aus  not  2jahre  auf vorführdatum spendieren  dann hat er in der letzten schublade  doch noch eine in der grabbelkiste gefunden  .  er  meinte  für  meine spezialkunden  ehrensache :D:D:D

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 15:10

Teil 2:

Schleuderkurs-Hannes veräussert 4 Tage nach Erteilung der Prüfplakette innerhalb der BRD das Fzg. an Teppich-ERNST. Teppich-ERNST lässt daraufhin das Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle umschreiben; in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) wird nunmehr als nächste HU- Fälligkeit der Monat 06/2011 ausgewiesen. Im Monat 03/2010 erleidet Teppich-ERNST mit dem betreffenden Fzg. einen schweren Verkehrsunfall, bei welchem 3 Menschen um Leben kommen. In der Zeitung war zu lesen: "Unfallursache war nach Angaben der Polizei nicht angepasste Geschwindigkeit"

-Ende Teil 2-

ohne torte 

 

ist das ein quiz  welcher tifere sittliche Nährwert liegt in dem thread ???

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Moebelkiste

Teil 2:

Schleuderkurs-Hannes veräussert 4 Tage nach Erteilung der Prüfplakette innerhalb der BRD das Fzg. an Teppich-ERNST. Teppich-ERNST lässt daraufhin das Fzg. auf seinen Namen bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle umschreiben; in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.-Schein) wird nunmehr als nächste HU- Fälligkeit der Monat 06/2011 ausgewiesen. Im Monat 03/2010 erleidet Teppich-ERNST mit dem betreffenden Fzg. einen schweren Verkehrsunfall, bei welchem 3 Menschen um Leben kommen. In der Zeitung war zu lesen: "Unfallursache war nach Angaben der Polizei nicht angepasste Geschwindigkeit"

-Ende Teil 2-

und jetzt? jetzt will teppich ernst dem schinderhannes an den karren fahren weil der tüv getürkt war? zuwas gibts anwälte?

€dit

ich hab das "nicht fachgerechte instandsetzen von rahmenteilen" nicht bedacht. deshalb hätte das auto keinen tüv bekommen dürfen und hannes is schuld. klarer fall -> advocard und der anwalt hilft sofort.

was hab ich gewonnen?

unfall ursache nicht angepasste Geschwindigkeit   ;) 

 

einzige  Möglichkeit wäre  durch  Gutachter  beweisen zu lassen  das die nicht fachgerechte Reparatur ursächlich für  den Unfall ist ist bei fachgerechter  Reparatur nachweißlich ausweichlich gewesen  wäre . aber  das wird  bei unangepaster  Geschwindigkeit  schwer  werden

 

bleibt die risiko haftung

 

nachweis  zu führen  das schleuder dingenskirchen  diese  reparatur  durchgeführt hat  oder ihm überhaupt bekannt war .  nach tüv  war in diesem punkto mängelfrei oder ordnungsgemäß instandgesetzt .  ende  gelände

*sich Popcorn holt, in nen bequemen Stuhl nieder läßt und entspannt den nächsten Teilen entgegenfiebert* ;)

Irgendwie klingt das wieder nach: Ich will jemand anderen für meine eigene Dummheit belangen...

so und so gehört da ein" Klosett "hin  

am 20. Juli 2010 um 19:08

... lag denn ein Fernsehgerät im Kofferraum? ...

 

Den eigentlichen Sinn von dem Geschichtelein habe ich noch nicht durchschaut. Klartext bitte !!!

 

Gruß Ronny

Da weder eine konkrete Frage gestellt wurde noch vom TE weitere Infos kommen noch irgendein Bezug zur Technik des 35i erkennbar ist, mache ich an dieser Stelle mal zu.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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