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Allgemeine Fragen zum Leasing von E-Auto

Ich möchte evtl. ein E-Auto leasen und habe als Unerfahrener in Sachen Leasing und E-Auto ein paar Fragen:

1. Über die bekannten Vergleichsportale bekommt man jede Menge Angebote. Zur Abholung des Fahrzeugs muss man dann unter Umständen mehrere hundert km fahren. Habe ich mit dem Händler, der das Fahrzeug herausgibt in der bis zur Rückgabe noch irgendwas zu tun?

Welche Werkstatt ist für Wartung oder bei Problemen mit dem Fahrzeug zuständig? Die örtliche Markenwerkstatt?

2. Um sich den Weg für eine Abholung beim weit entfernten Händler zu sparen, macht es Sinn den örtlichen Händler mit dem Angebot aus dem Vergleichsportal zu konfrontieren?

3. Bei den Leasingangeboten muss man oft die Umweltprämie als Anzahlung vorstrecken. Läuft man aktuell nicht Gefahr, dass der Fördertopf leer ist und man keine Förderung bekommt? Es wird nur noch in 2024 gefördert und viele die in 2023 leer ausgegangen sind, dürften Anfang 2024 den Antrag stellen.

4. Ist aktuell schon absehbar, ob die Leasingraten aufgrund geringerer Förderung günstiger werden?

 

Danke schon mal für alle Antworten!

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16 Antworten
am 16. November 2023 um 8:13

1. Nein - Ja

2. Ja

3. Nein, nicht wirklich. Wer hat in 2023 keine Förderung mehr erhalten und schiebt das in 2024?

4. Da sind wir jetzt bei der Glaskugel. M.E. werden die Leasingraten noch weiter sinken. Das Maximum an Verhandlungsbereitschaft dürfte bei den Händlern zwischen 5. und 15. Dezember erreicht sein, da müssen noch Autos verkauft werden. Schon ein paar Tage später reicht die Zeit nicht mehr für die Kommunikation mit der Leasingbank etc. Wenn du zuschlagen willst, dann auf alle Fälle noch in diesem Jahr, im Januar ist das Zeitfenster weg.

O.k., es kann aber theoretisch sein, dass der Fördertopf in 2024 leer ist und man keine Umweltprämie erhält. Viele dürften diesen noch beanspruchen, zumal es ab 2025 überhaupt keine Förderung mehr gibt. Außerdem sind die Mittel nicht mehr so hoch. Beziehe ich dann die Anzahlung/Umweltprämie in die monatliche Leasingrate mit ein, ist Leasing unattraktiv. Unserer Regierung traue ich alles zu, vielleicht wird die Förderung für 2024 auch noch gekürzt.

Dann wäre es vielleicht doch ratsam erst ab 2025 ein E-Auto zu leasen oder zu kaufen. Dann fällt die Förderung komplett weg und die Hersteller müssen sich preislich mehr bewegen.

Nach dem gestrigen Urteil würde ich die BAFA-Prämie definitiv auch dieses Jahr nicht mehr als sicher betrachten. Die letzte Zusage der Regierung dürfte so langsam ausgeschöpft sein (ca. Mitte bis Ende November), d.h. selbst für den Dezember müsste nochmal aufgestockt werden, was durch die fehlenden 60 Mrd. schon problematisch werden könnte.

Daher wie immer der Hinweis: BAFA nur einplanen, wenn man es sich auch leisten kann, sie nicht zu kriegen.

Oder wenn der Hersteller garantiert, dass er zB wegen Lieferverzögerung einspringt. Wichtig gerade zum Ende eines Jahres…

Auch da gilt: genau lesen!

Denn wenn die Förderung vor dem eigentlichen Liefertermin ausläuft, weil der Topf nicht aufgefüllt wird, wird auch der Hersteller dann sagen "Pech gehabt". Diese Garantie gilt sicherlich auch nur dann, wenn sich die Lieferung verzögert ;)

Zitat:

Daher wie immer der Hinweis: BAFA nur einplanen, wenn man es sich auch leisten kann, sie nicht zu kriegen.

Wenn das "wenn-man-sich-auch-leisten-kann" an der BAFA hängt ist es ohnehin das falsche Fahrzeug.

Ist das ernst gemeint? Ich kann aktuell bspw. privat einen Fiat 500e für 115€ leasen, da ist aber die BAFA als Anzahlung drin. Heißt:

Fahrzeugkosten über 2 Jahre: 2.760€

BAFA: 5.000€

Wenn die BAFA also nun entfällt, muss ich statt 115€ monatlich nun noch 5.000€ in Bar aufbringen oder umgerechnet fast das dreifache pro Monat zahlen. Daran würde auch ein anderes Fahrzeug nichts ändern. Übrigens ist die BAFA-Prämie höher, wenn das Fahrzeug billiger ist.

An eine rollende Schikane ala Fiat 500e hatte ich dabei natürlich nicht gedacht. :D

Aber auch das Beispiel zeigt: Zu teuer, nur durch die BAFA wird die Kiste einigermaßen erträglich in der Rate. Und nur deswegen will (kann) ich mir den Hüpfer leisten.

Keine Ahnung woher die 5.000€ BAFA kommen sollen. Es sind aktuell 4.500€.

Übersicht im Anhang.

Herstelleranteil und BAFA-Anteil sind immer miteinander gekoppelt. Nicht nur was die Höhe angeht, sondern auch ob es die Kaufprämie überhaupt gibt. Sollte der BAFA-Anteil wegfallen, dann gilt das genau so für den Herstelleranteil. Das sind die gesetzlichen Vorgaben. Natürlich kann der Hersteller freiwillig entscheiden, dass sie aus Kulanz höhere Beträge zahlen / anrechnen.

Das Wirtschaftsministerium hätte den vielen Mis- und Desinformationen entgegenwirken können indem man regelmäßig über den Fördertopf berichtet.

In den FAQ aus Mitte 2022 heißt es:

Zitat:

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insg. 3,4 Mrd. Euro aufgestockt. Rund 3,09 Mrd. Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Mrd. Euro.

Ein einfaches Rechenbeispiel für 2022 (Neuzulassungen):

  • PHEV: 362.093 Fahrzeuge * 4.500€ = 1.629.418.500€
  • BEV: 470.559 Fahrzeuge * 6.000€ = 2.823.354.000€

Quelle: kba.de

Das macht in der Summe 4.452.772.500€. Dieses Rechenbeispiel gibt den maximalen Wert an, denn es basiert auf der Annahme, dass jeder neu zugelassene Plug-In Hybrid und Elektro in die Kategorie der höheren Förderung fallen. Viele Fahrzeuge haben dagegen die geringere Förderung erhalten oder sind ganz aus der Förderung herausgefallen.

Aber selbst bei diesem Beispiel sind 550 Mio. € übrig geblieben. Dazu noch die 310 Mio. € aus 2021.

Evtl. hat er die THG-Prämie über die Laufzeit eingerechnet. Die gibt es natürlich unabhängig von der Bafa.

Hab nur irgendein Angebot genommen, da stand halt 5.000€, spielt doch jetzt au keine große Rolle ob 4.500 oder 5.000€ ;)

Übrigens sind die beiden eben nicht gekoppelt. Ich muss dem Hersteller oder Händler ja keinen Nachweis erbringen, dass ich die BAFA-Prämie vom Staat erhalten habe. Klar, wenn der Staat die Prämie kassiert, werden die Hersteller nachziehen, aber eine Kopplung per sé gibt es nicht.

Aber anders herum: Ohne Herstelleranteil keine BAFA, von daher sehr wohl gekoppelt.

Das stimmt, ja, in der Richtung natürlich :) wobei das ja auch eigentlich nie ein Problem darstellen sollte.

Die Höhe des Herstelleranteils (bzw. die Untergrenze, die der Hersteller auf jeden Fall erbringen muss) werden von der BAFA festgelegt, anhand des gemeldeten "Nettolistenpreises des Basismodells in DE". Und wie bereits erwähnt wurde müssen sich die Hersteller überhaupt an der Kaufprämie beteiligen, sonst gibt es auch den staatlichen Anteil nicht.

Das ist für mich ein Kopplung.

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