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Alptraum Autokauf? Vorgehen des VW-Händlers richtig?

Themenstarteram 7. August 2023 um 10:04

Hallo liebes Forum,

meine Freundin hat sich vor zwei Monaten in den Kopf gesetzt, dass Sie ein größeres Auto mit AHK benötigt. Den (etwas längeren) Auswahlprozess erspare ich euch, der ist heute auch gar nicht mein Thema.

Sie ist dann nach längerer Suche auf einen Tiguan aufmerksam geworden, der bei einem großen Dortmunder VW-Händler an der B1 inseriert war. Besichtigungstermin abgesprochen, Auto machte einen sehr guten Eindruck, wurde zur Zeit noch von einem der Verkäufer des Autohauses gefahren, sollte bei Vertragsabschluss aber schnellstmöglich umgemeldet, aufbereitet (inkl. kleinerer Lackierungen und neuer Windschutzscheibe da Steinschlag) und herausgegeben werden.

Soweit so gut, danach fingen die Probleme an:

1. Zwischen Unterschrift und Übergabe lagen insgesamt knapp 4 Wochen mit immer wilderen Aussagen (3 kaputt gelieferte Windschutzscheiben, Mitarbeiter der Lackiererei im Urlaub, etc.). Im Vertrag stand der Termin 7/23, von daher unangenehm, weil anders kommuniziert, aber noch okay.

2. Laut Vertrag sollte das Auto bei Übergabe ca. 23.000km haben, bei Besichtigung waren es knapp 21.000 und die Anpassung der Km sei normal, da der Verkäufer ja noch 5x zur Arbeit und zurück fahren müsse. Bei Übergabe 4 Wochen später hatte das Auto 26.000km, vom Verkäufer wurde versichert, dass das noch im Bereich des Üblichen wäre (ja, möglicherweise etwas naiv von uns, die Freude auf das neue Auto hat da Überhand genommen).

3. Das Auto wurde dann in einer sehr kurzen Übergabe abgeholt, die Windschutzscheibe war steinschlagfrei und die Kratzer in der Stoßstange waren einwandfrei beseitigt; auf der Heimfahrt fiel allerdings sofort auf, dass das Auto innen total verdreckt war (Ganze Kekse und Kuchenteile in den Hintersitzen, ausgeschüttete Flüssigkeiten in den Taschen der Vordersitze und auf Sitzen, Trittspuren an den Vordersitzen, Kaugummireste unter dem Navi, insgesamt ca. 30 Bilder mit kleinerem und größeren Verschmutzungen). So sah das Auto bei der Besichtigung 4 Wochen vorher definitiv nicht aus.

Also am nächsten Tag zurück zum Händler, der erst nach einem langen Gespräch mit dem Teamleiter der Gebrauchtwagenabteilung bereit war, alle Mängel nachzubessern und ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum zur Verfügung stellen wollte.

4. Gleichzeitig wurde das Angebot gemacht, ein anderes Fahrzeug zu suchen und nach einem Tag Bedenkzeit hat meine Freundin sich dazu entschieden, da die Freude auf das neue Auto vollkommen weg war. Es wurde ein Modell (deutlich teureres Modell) angeboten, das sei allerdings noch nicht am Hof und werde erst angeliefert (angekauft am 20.7., müsse bald da sein). Aus zeitlichem Druck hat sie sich trotzdem dafür entschieden.

Heute möchte der Händler plötzlich das Ersatzfahrzeug zurückhaben und könne höchstens einen kostenpflichtigen Mietwagen anbieten für die unklare weitere Lieferzeit des Fahrzeugs.

Lange Geschichte, kurze Frage: Ist das so rechtens, dass wir jetzt zusätzlich zu den höheren Fahrzeugkosten des Ersatzfahrzeugs auch noch möglicherweise Hunderte Euro für einen Leihwagen bezahlen sollen? Besteht nicht aufgrund des ersten Autos eine Mobilitätsgarantie vonseiten VWs?

Das 1. Auto wurde auch vom Autohaus einfach wieder abgemeldet nachdem meine Freundin eine leichte Bereitschaft signalisiert hat, sich evtl. ein anderes Fahrzeug zu entscheiden, ist das so okay?

Viele Grüße und vielen Dank schon einmal für das Lesen und eure Antworten.

P.S. Evtl. ergibt sich noch die Chance, dass ich den generellen Umgang der Verkäufer dort anspreche, hier wollte ich es aber erst einmal kurz halten (was nicht ganz geklappt hat).

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13 Antworten

Zitat:

@MarveMania schrieb am 7. August 2023 um 12:04:10 Uhr:

 

Lange Geschichte, kurze Frage: Ist das so rechtens, dass wir jetzt zusätzlich zu den höheren Fahrzeugkosten des Ersatzfahrzeugs auch noch möglicherweise Hunderte Euro für einen Leihwagen bezahlen sollen? Besteht nicht aufgrund des ersten Autos eine Mobilitätsgarantie vonseiten VWs?

Das 1. Auto wurde auch vom Autohaus einfach wieder abgemeldet nachdem meine Freundin eine leichte Bereitschaft signalisiert hat, sich evtl. ein anderes Fahrzeug zu entscheiden, ist das so okay?

Mobilitätsgarantie von VW beschreibt etwas völlig anderes. Ihr wolltet das "alte" Auto nicht mehr und habt es zurück gegeben und wolltet auf das "neue" warten. Sofern die Mobilhaltung innerhalb der Wartezeit nicht explizit Bestandteil der vertraglichen Modalitäten war, sehe ich da keine Verpflichtung Seitens des Händlers

Jep, sehe ich auch so wie Civic Tourer...!

Warum habt Ihr nicht einfach beim Tiguan aufgrund des Zustandes Innen und der Mehrkilometer den Preis gesenkt?

Also Summe X weniger als vereinbart da ca. 3tkm mehr auf dem Tacho als vereinbart war und Summe Y weniger für eine professionelle Innenreinigung?

Wäre doch viel einfacher gewesen! Schließlich fand Sie das Auto ja auch vorher "toll"...

Schön gelaufen ist das nicht. Das liegt aber eben auch an der völlig unterschiedlichen Sichtweise.

Für euch ist so ein Autokauf was absolut besonderes ein echte Highlight, aber für die Mitarbeiter im Autohaus einfach langweiliger Alltag. Hinzu kommt es ist immer noch Verkäufermarkt auch wenn sich das wohl langsam dreht.

Wenn ihr keine ganz klar und eindeutige Zusage habt das ihr den Mietwagen nutzen dürft bis euer neu bestellter Gebrauchtwagen da ist habt ihr da wohl rechtlich keinen Anspruch drauf.

Es hieß ja ursprünglich nur während der Aufbereitung des "alten"

Mal davon abgesehen das es eine Frechheit ist den Wagen in dem Zustand raus zu geben, bis auf den Dreck im Innenraum scheint der Wagen ja ok gewesen zu sein. Also 1-2 Tage Aufbereitung und die Sache wäre erledigt gewesen.

Ich hätte nach diesem total mies übergebenem Fahrzeug bei diesem Händler überhaupt kein anderes Fahrzeug gekauft.

Und schon gar nicht Eines, was noch gar nicht verfügbar ist!

Themenstarteram 7. August 2023 um 10:36

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 7. August 2023 um 12:27:48 Uhr:

Schön gelaufen ist das nicht. Das liegt aber eben auch an der völlig unterschiedlichen Sichtweise.

Für euch ist so ein Autokauf was absolut besonderes ein echte Highlight, aber für die Mitarbeiter im Autohaus einfach langweiliger Alltag. Hinzu kommt es ist immer noch Verkäufermarkt auch wenn sich das wohl langsam dreht.

Wenn ihr keine ganz klar und eindeutige Zusage habt das ihr den Mietwagen nutzen dürft bis euer neu bestellter Gebrauchtwagen da ist habt ihr da wohl rechtlich keinen Anspruch drauf.

Es hieß ja ursprünglich nur während der Aufbereitung des "alten"

Mal davon abgesehen das es eine Frechheit ist den Wagen in dem Zustand raus zu geben, bis auf den Dreck im Innenraum scheint der Wagen ja ok gewesen zu sein. Also 1-2 Tage Aufbereitung und die Sache wäre erledigt gewesen.

Ich bin da noch etwas realistischer gewesen, aber für meine Freundin ist es das erste eigene "gute" Auto und da ist die Stimmung jetzt im Keller.

Schön gelaufen ist da gar nichts, der Mitarbeiter war auch selber sehr verärgert, dass er das Auto zurückgeben muss und das hat sich auch im Verhalten gezeigt. Ist aber ein anderes Thema, ich beschränke mich hier nur auf die Möglichkeiten, die wir haben.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 7. August 2023 um 12:21:06 Uhr:

Jep, sehe ich auch so wie Civic Tourer...!

Warum habt Ihr nicht einfach beim Tiguan aufgrund des Zustandes Innen und der Mehrkilometer den Preis gesenkt?

Also Summe X weniger als vereinbart da ca. 3tkm mehr auf dem Tacho als vereinbart war und Summe Y weniger für eine professionelle Innenreinigung?

Wäre doch viel einfacher gewesen! Schließlich fand Sie das Auto ja auch vorher "toll"...

Eine Preissenkung wollte das Autohaus auf gar keinen Fall akzeptieren, wir haben auch von einem Verkäufer die Aussage, dass das Auto eh viel zu günstig verkauft wurde, daher war die Bereitschaft sehr groß, das Geschäft einfach rückgängig zu machen und am Preis ging gar nichts mehr.

Bei meiner Freundin gab es dann aber die Angst, dass das Auto vor allem seit Verkauf an uns nicht mehr besonders pfleglich behandelt wurde und dann hat sie sich lieber für ein anderes entschieden.

Wir haben am 25.07. bei der Beanstandung einen "Mietvertrag" für das Auto ohne eingetragenes Enddatum unterschrieben, kann der Händler da jetzt einfach und vor allem so kurzfristig das Auto zurückfordern?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 7. August 2023 um 12:36:02 Uhr:

Ich hätte nach diesem total mies übergebenem Fahrzeug bei diesem Händler überhaupt kein anderes Fahrzeug gekauft.

Und schon gar nicht Eines, was noch gar nicht verfügbar ist!

Ist einer der größten VW-Händler der Umgebung und uns war jetzt volle Kooperation und Entgegenkommen zugesichert worden. Und das alte Auto war damals schon weg, da kann man nicht noch einmal wochenlang nach Alternativen suchen. Zumal der Preis damals konkurrenzlos günstig war.

Wie realistisch ist es überhaupt, dass ein VW-Händler so gar keine Aussage über Liefertermin und aktuellen Aufenthaltsort eines Autos sagen kann, dass seit Wochen online inseriert ist?

Viele Grüße

Ihr hättet ja auf eine vernünftige und professionelle Aufbereitung bestehen können.

Nun ist das Ganze Euer Problem, dass ihr kein Auto habt.

Nur zum Verständnis: ihr habt das schlecht aufbereitete Fahrzeug zurückgegeben ( gibt es dafür einen Kaufvertrag?) und dann beim gleichen Händler ein teureres Fahrzeug gekauft welches ihr noch nicht mal gesehen , geschweige denn Probe gefahren habt?

Wenn der Händler das gekaufte Fahrzeug wegen mangelhafter Aufbereitung so schnell zurück nimmt obwohl nun ein Besitzer mehr im Fahrzeugbrief steht , spricht das dafür, dass es für euch als Kunde ein guter Deal gewesen wäre

Themenstarteram 7. August 2023 um 11:43

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 7. August 2023 um 13:13:45 Uhr:

Nur zum Verständnis: ihr habt das schlecht aufbereitete Fahrzeug zurückgegeben ( gibt es dafür einen Kaufvertrag?) und dann beim gleichen Händler ein teureres Fahrzeug gekauft welches ihr noch nicht mal gesehen , geschweige denn Probe gefahren habt?

Wenn der Händler das gekaufte Fahrzeug wegen mangelhafter Aufbereitung so schnell zurück nimmt obwohl nun ein Besitzer mehr im Fahrzeugbrief steht , spricht das dafür, dass es für euch als Kunde ein guter Deal gewesen wäre

Nach der zweiten Besichtigung haben wir uns vor Ort darauf geeinigt, dass das Fahrzeug aufbereitet wird, die neuen Kratzer entfernt werden (zwei Teile nachlackieren, ein Teil komplett austauschen) und das Fahrzeug innerhalb einer Woche abgeholt werden kann, bis das Auto abholbereit ist, wurde uns der Wagen eines Mitarbeiters als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt (ohne eingetragenes Enddatum im Mietvertrag).

Zuhause hat meine Freundin dann gesagt, dass sie das Auto eigentlich nicht mehr haben will, weil der hygienische Zustand so katastrophal war, dass sie das nicht ausblenden kann in Zukunft.

Also hat sie den Händler angeschrieben und gefragt, ob wie versprochen auch ein anderes Modell empfohlen werden kann.

Der Händler hat ein anderes Auto angeboten und heute soll dafür der Papierkram unterschrieben werden. Das neue Auto wurde am 20.07. eingekauft, "kann jetzt jeden Tag eintreffen", es ist deutlich jünger, hat nur 7000km runter und soll technisch und optisch in einem Top-Zustand sein. Da uns der Händler finanziell und mit einem fast neuen Satz Winterreifen auch noch entgegen kommt, wirkt auch das 2. Angebot zumindest finanziell reizvoll. Wäre da nicht der zeitliche Aspekt.

Das 1. Auto wurde mittlerweile schon wieder abgemeldet, ist das das normale Vorgehen? Streng genommen ist es doch noch das Eigentum meiner Freundin?

Muss gleich beim Termin noch eine Widerrufserklärung unterschrieben werden und was ist mit der Rechnung für die Rückfahrkamera, die vor Auslieferung auf unsere Kosten eingebaut wurde? Worauf sollte ich gleich achten?

Mir ist bewusst, dass wir bisher zu blauäugig waren und uns vom Ruf eines großen Autohauses und Verkäufergequatsche haben blenden lassen. Deshalb jetzt der Versuch, das alles einigermaßen glimpflich zu einem Ende zu bringen.

Demnach habt ihr den Vertrag für das neue Auto noch nicht unterschrieben? Das ist doch prima. Dann könnt ihr doch alle Details wie Leihwagen, kosten für Rückfahrkamera verhandeln und in den Vertrag aufnehmen und erst dann unterschreiben.

Themenstarteram 7. August 2023 um 13:02

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 7. August 2023 um 14:35:13 Uhr:

Demnach habt ihr den Vertrag für das neue Auto noch nicht unterschrieben? Das ist doch prima. Dann könnt ihr doch alle Details wie Leihwagen, kosten für Rückfahrkamera verhandeln und in den Vertrag aufnehmen und erst dann unterschreiben.

Der neue Wagen hat die Rückfahrkamera schon drin. Die Rückfahrkamera wurde in dem ersten, dreckigen Auto eingebaut und natürlich nicht bezahlt, weil das ja zurück gegangen ist.

Meine Freundin ist gleich vor Ort und wir werden jetzt folgendermaßen vorgehen:

Das neue Angebot nehmen wir nur an, falls bis Übergabe ein Leihwagen gestellt wird. Ansonsten besteht sie auf Erfüllung des Kaufvertrags mit dem ersten Auto, der müsste dafür jetzt umfassend instand gesetzt und aufbereitet werden. Das natürlich alles diesmal schriftlich festgehalten und mit verbindlichen Terminen.

Gilt eigentlich das Fernabsatzgesetz für das zweite Fahrzeug, da keine Besichtigung möglich war?

Schonmal vielen Dank für die Hilfe, ich hab das Gefühl, dass meine Freundin gleich etwas beruhigter und kundiger ins Gespräch gehen kann :)

Nein das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung

Zitat:

@MarveMania schrieb am 7. August 2023 um 13:43:42 Uhr:

.....

Der Händler hat ein anderes Auto angeboten und heute soll dafür der Papierkram unterschrieben werden. Das neue Auto wurde am 20.07. eingekauft, "kann jetzt jeden Tag eintreffen", es ist deutlich jünger, hat nur 7000km runter und soll technisch und optisch in einem Top-Zustand sein. Da uns der Händler finanziell und mit einem fast neuen Satz Winterreifen auch noch entgegen kommt, wirkt auch das 2. Angebot zumindest finanziell reizvoll. Wäre da nicht der zeitliche Aspekt.

.....

Bevor ich das neu angebotenen Auto nicht gesehen hätte, würde ich gar nichts unterschreiben.

Vor allem mit dieser Vorgeschichte.

Ein paar Mehrtage sollten drin liegen.

Ansonsten könnte Alptraum Nr. 2 beginnen.

Händlergebaren ist nichts was in diesem Forum besprochen werden kann.

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