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als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt Probleme! Bitte um Hilfe

VW Golf 3 (1H)

Hallo Zusammen!

Ich schildere kurz mein Anliegen.

Ich habe vor 10 Tagen ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Es handelt sich um einen Golf 3. Das Auto hatte neuen Tüv bekommen und lief immer einwandfrei. Aufgrund des Alters und hohen Laufleistung habe ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft (bin Privatmann). Das Auto ist deutlich unter den marktüblichem Preis verkauft. Bei der Besichtigung hat der Käufer den Wunsch geäßert den Wagen auf die bühne "draufzupacken" und das Auto von unten zu begutachten. Anschließend sind wir auch zur Mietwerkstatt gefahren und dies getan. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich " Verkauf erfolgt Privat, das Fahrzeug wird als BAstlerfahrzeug veräußert". In 2 tagen ruft er an und sagt mir, dass der Gebläsermotor außer Betrieb ist. Der Käufer war mir sympatisch und nur aus persönlicher Sympathie habe ich ihm 50Euro in bar als "Entschädigung" gezahlt (das auch quitiert). das Auto lief einwandfrei und der Gebläsermotor auch, das ist/war in der tat tierischer Zufall, dass es bei ihm kaputt gegangen ist. heute ruft er mich an, völlig verärgert und gestresst " Bin auf der Autobahn, das Auto hat sich überhitzt und fährt nicht mehr, werde meinen Anwatl kontaktieren müssen!"

Also, ich haße Betrug und habe wirklich nichts davon gewußt, dass der Motor kaputt sein kann oder ähnliches. Die karre lief tatsächlich super. Ich habe ihn nicht betrogen, 100% nicht. Die Rücknahme ist nicht möglich, da ich mit dem Auto ncihts anfangen kann. Ich habe auch einen bekannten Mechaniker kontaktiert, bei dem das Auto auch gepflegt wurde, er meinte es kann sein, dass der Schlauch vom Kühler sich selbstständig gemacht hat oder so... Mich wurde interessieren,wie ich da rechtlich stehe. das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt macht auf mich Druck. Wenn ADAC bescheinigen wird, dass es am Schlauch liegt, hat er eher keine Chance aber auch so, ich habe ihm den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft und noch auf die Bühne in der Mietwerkstatt gepackt. Wie siehts aus?

mfg Chak

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chak

Zitat:

Original geschrieben von H1B

Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...

genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achten

In meinem obrigen post gehts eher darum hinzuweisen dass verkäufer auch als privatverkäufer haftbargemacht werden können wenn sie auf mängel nicht hinweisen..

Viele hier denken wenn man ein autole loswerden will den käufer bequatschen, Bastlerfahrzeug vertrag unterschreiben lassen und schon ist man alle sorgen los, darum hat der gesetzgeber auch dies geändert..

 

Das dem te keine schuld trifft ist sieht man schon am 1ten post, ohne grund hätte er sonst nicht einfach 50 eurs nachlass gegeben..Auch ein gebläsemotor ist kein mangel und kann nun mal unvorhergesehen seinen dienst quitieren..

Auch glaub ich kaum dass der Käufer etwas erreicht denn schäden die plötzlich passieren, (motorplatzer, kopfdichtung, schlauchplatzer) können nicht dem verkäufer haftbar gemacht werden und sind auch keine Verschwiegene Mängel außer der verkäufer könnte nachweisen dass du mit defekten kopfdichtung bei ner werkstatt warst und kurz daraufhin den verkauf getätigt hast...

Der Käufer wird jetzt nach verschwiegenen fehlern suchen nur so hat er eine möglichkeit das auto zurückzugeben oder ein teil seines geldes zurückzufordern.. Dumm ist er auf alle fälle nicht denn die 14tage regelung ist eher unter händlern bekannt, somit kennt er sich mit autos aus und ist kein 0815 käufer..

Also immer mit der ruhe abwarten und auf post warten..

 

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....bleib Ruhig und entspannt...was soll da auf dich zukommen.

Der Käufer ist selber schuld wenn er so eine Bastelbude kauft.

george.

am 10. August 2010 um 17:03

so lange du schriftlich hast das du den wagen als BASTLERFAHRZEUG verkauft hast kann er dir gar nix. da muss man mit mängel rechnen. eig hättest du die 50 euro nich mal zahlen brauchen.

Da passiert gar nichts, keine Angst. War ein Privatverkauf, wenn an einem alten Auto 10Tage nach dem Kauf mal was kaputt geht ist das halt Pech, selbst wenn du ihn nicht als "Bastlerfahrzeug" verkauft hättest...das du ihm 50 für den Gebläsemotor "geschenkt" hast finde ich übrigens sehr nett, hättest du auch nicht machen müssen...

am 10. August 2010 um 17:10

Als Privatperson musst du weder Garantie noch Genwehrleistung denn Käufer geben also mal ganz ruhig bleiben und denn Typen machen lassen aber sein Anwalt wird ihm das schon erzählen das die Chancen für ihn gegen 0 gehen

Zitat:

Original geschrieben von fitzner36

...sein Anwalt wird ihm das schon erzählen das die Chancen für ihn gegen 0 gehen

Das wird sein Anwalt bestimmt nicht erzählen.(auch wenns eigentlich stimmt)

Der Anwalt wird ihm erzählen wo er die Prozeßvollmacht unterschreiben soll.

Denn der Anwalt verdient ja an diesem Fall.

Ihm ist völlig egal wie der Prozeß ausgeht.

am 10. August 2010 um 17:52

ich gehe davon aus was mein Anwalt mir in dem falle raten würde :cool:

könnte auch ne Masche sein um den Preis zu drücken. Denke aber auch dass du da sehr entspannt bleiben kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23

könnte auch ne Masche sein um den Preis zu drücken. Denke aber auch dass du da sehr entspannt bleiben kannst.

Das könnte nicht nur, das ist eine. Und eine nicht mal völlig unbekannte ;)

 

Also, entspannen, wenn er wieder anruft gleich sagen, "schick alles an meinen Anwalt". Dann ruft der nie wieder an.

danke für Eure Antworte. Eine Kleinigkeit habe ich noch. Ich habe in den KV noch ein Mal reingeguckt, das steht "Verkauf erfolgt von Privat. Aufgrund von der hohen Laufleistung und des Alters wird das Fahrzeug als BAstlerfahrzeug verakuft. Ich habe aber nicht geschrieben "unter Ausschluß jeglicher Garantie und Gewährleistung"...wie siehts da aus?

Danke für Eure Hilfe

Mfg Chak

Mach Dir keine Gedanken. Da kann Dir nichts passieren. Gruß

ihr vergesst alle das man auch bei einem privatverkauf 14 tage rückgaberecht hat^^ das sogenannte "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr. ist halt die frage wie das mit der beschädigung ist - das weiß ich nicht genau. aber rein theoretisch könnte er dir den wagen wieder vor die tür stellen. weiß halt nur nich ob du ihm den vollen kaufpreis zurückgeben müsstest.

andererseits isses auch fragwürdig ob der typ wirklich zum anwalt geht. hab ich z.b. bei ebay auch schon oft angedroht und dann doch nicht gemacht weil ich zu faul war bzw. es sich nicht gelohnt hat...

am 10. August 2010 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von H1B

Da passiert gar nichts, keine Angst. War ein Privatverkauf, wenn an einem alten Auto 10Tage nach dem Kauf mal was kaputt geht ist das halt Pech, selbst wenn du ihn nicht als "Bastlerfahrzeug" verkauft hättest...das du ihm 50 für den Gebläsemotor "geschenkt" hast finde ich übrigens sehr nett, hättest du auch nicht machen müssen...

Bin ich genau der meinung, er kauft dir dein Auto ab fährt damit fast zwei wochen alles prima und dann geht mal was kaputt.

Was will er denn dann hätte er sich ein Neuwagen kaufen solln,

ist doch klar beim alten Auto geht mal halt schnell was kaputt

muss man halt mit rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit

ihr vergesst alle das man auch bei einem privatverkauf 14 tage rückgaberecht hat^^ das sogenannte "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr. ist halt die frage wie das mit der beschädigung ist - das weiß ich nicht genau. aber rein theoretisch könnte er dir den wagen wieder vor die tür stellen. weiß halt nur nich ob du ihm den vollen kaufpreis zurückgeben müsstest.

andererseits isses auch fragwürdig ob der typ wirklich zum anwalt geht. hab ich z.b. bei ebay auch schon oft angedroht und dann doch nicht gemacht weil ich zu faul war bzw. es sich nicht gelohnt hat...

Rückgaberecht gibt es nur beim Fernabsatz und im Finanz/Versicherungswesen. Es greift nicht bei Direktverträgen! Nix mit 14 Tage Zeit zum Umtausch ;)

....locker bleiben...der hat ein billiges Bastlerauto gekauft meinst du der hat dann noch Geld für einen Anwalt...:D:D

Genau aus diesem Grund bekommt ein privatmann kein Bastlerauto mehr von einem VW-Händler...also laß dich nicht einschüchtern.

George.

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