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Als "Online-Käufer" schlechter gestellt? Erfahrungen, Erlebnisse
Habe mein Auto über einen Internet-Händler gekauft.
Bei der Übergabe meines Variant, in diesem Herbst, hatte ich den Eindruck, dass man mir das Auto sehr kurz erklärte (ca. 5-10 Minuten), obwohl ich sagte, den Golf noch nicht zu kennen.
Auch auf dem Testgelände gab man sich sehr kurz angebunden.
Nun habe ich wieder über einen Online-Händler einen Zweitwagen, Golf Cup, bestellt.
Bei beiden Autos mache ich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre und 125Tkm.
Im Vertrag las ich den Hinweis "Fernabsatzkunde".
- OK, die vermerken, dass ich nicht beim Händler vor Ort gekauft habe.
Hat jemand schon Erfahrungen sammeln können, ob sowas bei VW Auswirkungen auf die Kulanz hat?
Hat jemand nach 2 Jahren, nach der Werksgarantie mal einen Kulanzfall gehabt und ist der Meinung, dass er als Käufer beim "Freundlichen" Vorteile gehabt hätte?
Bzw. wenn die Garantieverlängerung rum war: Gibt es Erfahrungen, meinetwegen auch von anderen VW-Autos?
Bitte keine Aussagen, wie: "Ich glaube und meine,...."
Will das Thema nicht so groß werden lassen, kurz und informativ auch für andere. - Danke!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
was Deine Kernfrage betrifft: Ich bin mir ziemlich sicher, daß VW keinen Unterschied in Bezug auf Garantie und Kulanz macht, egal, ob beim Händler vor Ort oder über ein Internetportal gekauft wurde ... einzige Ausnahme: Wenn es sich um einen Re Import aus einem "Nicht EU Land" handelt, stellt sich VW ziemlich auf die Hinterbeine. Habe ich so schon in der Verwandtschaft erlebt.
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36 Antworten
Also wir haben in der Familie so ziemlich alle Fahrzeuge Online gekauft, bis jetzt kam es noch nicht "auf Holz klopfen" dazu die Garantie bzw. Kulanz zu beanspruchen. Glaube auch nicht das man durch den Onlinekauf benachteiligt wird, jeder Kunde sollte gleich behandelt werden egal wo er sein Auto kauft. Vielleicht hast du ja beim Autokauf kein Geld da gelassen aber trotzdem verdient der Händler an Service/ Wartungsarbeiten an dir.
In welchem Vertrag stand denn Fernabsatzkunde ? Im Vertrag mit dem Händler ?
Der Gewinn für VW wird immer gleich sein
Der Mitarbeiter in der Autostadt wird nicht wissen wo und zu welchen Konditionen du deinen Wagen gekauft hast
nach 5 Jahren wird auch das Thema Kulanz sehr unwahrscheinlich...
Habe meinen Golf VI über das Internet gekauft und habe beim Händler vor Ort kurz vor Ablauf der zweijährigen Werksgarantie um 2 Jahre verlängert. In den Jahren 2-4 wurden getauscht: Turbo, Steuerkette (das "große" Paket ), Lenksäule, Domlager Vorderachse, Schaltgestänge, Schloss Beifahrertür...
Wurde immer sehr freundlich behandelt, keinerlei Nachteil. Aber warum auch, der Händler hat mit der ganzen Garantieabwicklung ja gutes Geld verdient.
Seit Ablauf der Garantie ist zum Glück Ruhe.
Na ja, sagen wir es so: Was die Garantie von VW betrifft, ist es egal, wie und wo gekauft. Der Unterschied ist natürlich die Händlergewährleistung. Kaufst Du im Internet, ist es schon umständlich, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn der Händler xxx Kilometer entfernt ist.
Ein wichtiger Punkt: Bei Garantieleistungen außerhalb der Mobilitätsgarantie hat man keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug. Und selbst in Fällen der Mobilitätsgarantie nur für drei Tage. Sollte sich eine Reparatur länger hinziehen oder kein Fall für die Mobilitätsgarantie sein, schaut man in die Röhre bzw. ist auf das Goodwill vom Händler angewiesen.
Meine Erfahrung: Ich bekomme bei meinem Händler immer einen ordentlichen Leihwagen. Aktuell (mein Golf R ist in der Werkstatt) habe ich statt des popeligen Europcar Leihwagens (Golf Variant, Typ Nacktschnecke) einen GTD bekommen und kann ihn behalten, bis ich meinen Wagen wieder bekomme ...
Ein Bekannter hat sich via Internet einen Tiguan bestellt und selbst in der Autostadt abgeholt ... als er jetzt wegen eines Garantiefalls hier in der Werkstatt war, gab es keinen Leihwagen, null Chance ... hieß in dem Fall vier Tage ohne Tiguan.
Insofern bin ich der Meinung, daß es durchaus Unterschiede gibt ... und by the way: Der Preis, den ich für meinen R bekommen habe, lag locker im Bereich der besten Händler im Internet ...
Da ich nie Kulanz bekommen habe, würde ich mich wundern wenn ein Onlinekunde besser gestellt wäre...
O-Ton bei einem Anruf von VW: Nach Ablauf der Gewährleistungszeit gibt es keine Kulanz mehr.
Ich: Aber Kulanz ist doch für Sachen nach Ablauf der Gewährleistungszeit und nicht in.
VW: wir melden uns nochmal
Wie sagte mein Händler: kauf das Auto woanders, Garantie und Wartung bitte bei mir.
Gekauft habe ich dann immer bei VW "direkt".
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 18. Dezember 2014 um 11:54:26 Uhr:
In welchem Vertrag stand denn Fernabsatzkunde ? Im Vertrag mit dem Händler ?
Der Gewinn für VW wird immer gleich sein
Der Mitarbeiter in der Autostadt wird nicht wissen wo und zu welchen Konditionen du deinen Wagen gekauft hast
Fernabsatzkunde stand im Garantievertrag drin, den ich mit dem Online-Händler abgeschlossen habe, bzw. auch abschließen musste (hat man mir wenigstens so erzählt)
Glaube schon, dass der Gewinn für VW bei den Online-Händlern pro Fahrzeug geringer ist, dass die also zu besseren Preisen einkaufen können.
Dann bist du aber Fernabsatzkunde für den Garantievertrag, nicht direkt für das Auto.
Jedes Onlineauto geht doch im Endeffekt wieder über einen dritten Händler.
Aber es stimmt wohl, diese haben dann durch die Masse einen anderen Preis mit VW als andere Händler.
Zitat:
@yellow84 schrieb am 18. Dezember 2014 um 13:23:21 Uhr:
nach 5 Jahren wird auch das Thema Kulanz sehr unwahrscheinlich...
Habe meinen Golf VI über das Internet gekauft und habe beim Händler vor Ort kurz vor Ablauf der zweijährigen Werksgarantie um 2 Jahre verlängert. In den Jahren 2-4 wurden getauscht: Turbo, Steuerkette (das "große" Paket ), Lenksäule, Domlager Vorderachse, Schaltgestänge, Schloss Beifahrertür...
Wurde immer sehr freundlich behandelt, keinerlei Nachteil. Aber warum auch, der Händler hat mit der ganzen Garantieabwicklung ja gutes Geld verdient.
Seit Ablauf der Garantie ist zum Glück Ruhe.
Bisher ist am Fahrzeug noch alles OK. Wenn ich selbst Erfahrungen schildern kann, melde ich mich.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:17:00 Uhr:
Dann bist du aber Fernabsatzkunde für den Garantievertrag, nicht direkt für das Auto.
Jedes Onlineauto geht doch im Endeffekt wieder über einen dritten Händler.
Aber es stimmt wohl, diese haben dann durch die Masse einen anderen Preis mit VW als andere Händler.
Ah, Garantievertrag schließe ich ja direkt mit dem Volkswagen Versicherungs Service ab.
Auto habe ich beim Händler (über Carworld24 vermittelt) gekauft.
Innerhalb weniger Monate hat auch hier der Händler gewechselt.
Ob die ein begrenztes Kontingent haben und dann muss sich der Vermittler einen neuen Händler suchen?
Jedenfalls lief der Kauf bisher reibungslos.
Bin mal gespannt, wie gut ich am Dienstag beim Abholen beraten werde.
Könnte ja mal sagen, ich hätte ncoh keinen Golf gefahren........
Zitat:
@0 0 7 schrieb am 18. Dezember 2014 um 17:10:51 Uhr:
Na ja, sagen wir es so: Was die Garantie von VW betrifft, ist es egal, wie und wo gekauft. Der Unterschied ist natürlich die Händlergewährleistung. Kaufst Du im Internet, ist es schon umständlich, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn der Händler xxx Kilometer entfernt ist.
Ein wichtiger Punkt: Bei Garantieleistungen außerhalb der Mobilitätsgarantie hat man keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug. Und selbst in Fällen der Mobilitätsgarantie nur für drei Tage. Sollte sich eine Reparatur länger hinziehen oder kein Fall für die Mobilitätsgarantie sein, schaut man in die Röhre bzw. ist auf das Goodwill vom Händler angewiesen.
Meine Erfahrung: Ich bekomme bei meinem Händler immer einen ordentlichen Leihwagen. Aktuell (mein Golf R ist in der Werkstatt) habe ich statt des popeligen Europcar Leihwagens (Golf Variant, Typ Nacktschnecke) einen GTD bekommen und kann ihn behalten, bis ich meinen Wagen wieder bekomme ...
Ein Bekannter hat sich via Internet einen Tiguan bestellt und selbst in der Autostadt abgeholt ... als er jetzt wegen eines Garantiefalls hier in der Werkstatt war, gab es keinen Leihwagen, null Chance ... hieß in dem Fall vier Tage ohne Tiguan.
Insofern bin ich der Meinung, daß es durchaus Unterschiede gibt ... und by the way: Der Preis, den ich für meinen R bekommen habe, lag locker im Bereich der besten Händler im Internet ...
Leihwagen ist ja nun mal wirklich Händlersache.
Wenn ich bei einem anderen Händler gekauft habe, werde ich wohl eher dort einen Leihwagen bekommen können, schließlich hat der ja das Geld verdient.
Gewährleistung muss VW mind. 2 Jahre geben, egal bei welchen händler ich gehe.
Die Garantieverlängerung, die über 5 Jahre geht, habe ich ebenfalls mit VW abgeschlossen, so dass auch hier jeder Händler daran gebunden ist.
Denke, dass ich mit der Garantieverlängerung auf 5 Jahre und dem Onlinekauf und 1000 gesparten Euros immer noch besser dran bin als jemand, der beim Händler gekauft hat und evt. vielleicht kulanz bekommt.
Bin gespannt, ob es weitere Erfahrungen gibt, was Kulanz beim Händler und beim Onlinekauf angeht.
Sorry, ich habe momentan keine Lust, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genauer zu erklären. Nur soviel:
Gewährleistung = Händler bzw. Verkäufer = gesetzlich geregelt und Pflicht (allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr)
Garantie = Hersteller = freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er bestimmt (außer bei einer Anschlussgarantie, die letztendlich ein externer Vertrag ist)
Zitat:
@0 0 7 schrieb am 19. Dezember 2014 um 00:06:42 Uhr:
Sorry, ich habe momentan keine Lust, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genauer zu erklären. Nur soviel:
Gewährleistung = Händler bzw. Verkäufer = gesetzlich geregelt und Pflicht (allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr)
Garantie = Hersteller = freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er bestimmt (außer bei einer Anschlussgarantie, die letztendlich ein externer Vertrag ist)
Ich bin mir sicher, der TE weiß das.
Er wollte ja nur wissen, wie das im Fall wäre, wenn.
Quasi als Bestätigung(oder auch nicht) dafür, dass er mit seinem Kauf der Anschlussgarantie besser fährt, gerade weil er Onlinekäufer ist.
Wenn der TE die Unterschiede kennt, sollte er nicht schreiben, daß VW ihm 2 Jahre Gewährleistung geben muss ...
Zitat:
@0 0 7 schrieb am 19. Dezember 2014 um 00:21:39 Uhr:
Wenn der TE die Unterschiede kennt, sollte er nicht schreiben, daß VW ihm 2 Jahre Gewährleistung geben muss ...
Ich weiß schon, was Gewährleistung ist. Ist gesetzlich geregelt.
Beim Gebrauchtwagen weiß ich, dass es 12 Monate sind:
Die ersten 6 Monate müsste der Verkäufer beweisen, dass der Schaden noch nicht beim Kauf da war,
was er meistens nicht kann (wie bei uns mal bei der Klimaanlage)
bei den letzten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf da gewesen sein muss,
was wohl auch sehr schwierig sein müsste.
Gerade mal recherchiert, was Neuwagen angeht:
"Bei Neuwagen schreibt der Gesetzgeber eine zwei Jahre geltende Sachmängelhaftung vor, wenn das Auto von einem Händler gekauft wird. Ein Sachmangel liegt vor, wenn bei Übergabe des Fahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist. Trotzdem sollte ein Käufer auch darauf achten, ob es zusätzlich zur Sachmängelhaftung noch ..."
Meine Kernfrage, weshalb ich dieses Thema hier erstellt habe, war:
Wird VW bei einem Kunden, der über einen Vermittler günstiger an sein Auto ran kam, genau so kulant sein wie bei einem Kunden , der beim Händler (ohne Vermittler) gekauft hat?
Über den Kulanzantrag entscheidet ja schließlich VW.
Zum Vergleich:
1998 hatte ich mir einen Astra F neu bei einem Händler gekauft.
Nach 2 Tagen fiel das ABS aus.
Der Händler meinte, ich hätte da bestimmt irgendwo rumgefummelt und daher sollte ich den Antrag selbst bei Opel stellen. Nur mit viel Mühe habe ich ein neues Steuergerät bekommen. - So war das damals - Frechheit!