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Als Unfallfrei gekauft - Gutachter stellt fest Unfallauto
Hallo Zusammen,
unzwar bin ich bissl verzeifelt. Ich bin vor 2 Tagen 600km weit gefahren was mich ca. 300€ hin/- und zurück gekostet hat um vom Privat einen Audi Q5 TFSI 2.0 zu kaufen.
Der Verkäufer machte mir einen Recht sympatischen sowie einen ehrlichen Eindruck, er sah auch sehr wohlhabend aus als er uns (meine frau und mich) mit seinem Audi S5 abholte und wir sahen das er noch einen BMW X6 in der Garage stehen hatte und in einer tollen Wohnung lebte.
Auf die Frage warum er das Auto verkaufen tut, sagte er "ich fahre nie länger wie ein Jahr mit einem Auto"
ich: Ist er Unfallfrei? er "ja"
Als ich den Motor eingeschaltet habe, kam sofort ne Meldung "Motor abstellen und Ölstand prüfen"
drehte ich mich zum Verkäufer um er meinte ganz gelassen "ach du hab selber einen ÖL wechsel gemacht 3L habe ich bereits eingeschenkt du müsstest später nochmal 1L nachschenken hat er gemeint das legt sich"
ich natürlich ok und bin losgefahren... probefahrt war alle einwandfrei bis auf diese Anzeige ganz am Anfang.
gut 300km nachdem ich losgefahren war (heimweg) kamm immer wieder diese Meldung, ich fuhr rechts ran tat nochmal 500-750ml ÖL nachschenken und fuhr weiter.
nach 30minuten kamm die Meldung erneut!
Am nächsten Tag kamm immer wieder die selbe Meldung und verschwand sofort nach 5-10sek wieder, ich rief den Verkäufer an und er meinte "ja tut mir leid vielleicht habe ich den Ölsensor versehentlich kaputt gemacht etc"
Ich wurde skeptisch!
Heute fuhr ich in die Audi Werkstatt ließ einen guten freund das Auto abchecken.
Er ging mit dem Messgerät um das auto rum und tat die Lackdichte messen.
und Bingo, hinterer Koltflügel links wurde neu lackiert. Als er in in den Service heft am PC guckte sah er dass das Auto vor 2 monaten erst wahrscheinlich einen Unfall hatte und der Koltflügel komplett erneuert wurde also ein neuer eingebaut worden ist. Der Audi mitarbeiter sagte auch dass dies als Unfallauto gelten würde und somit nicht mehr als Unfallfrei verkauft werden dürfte!
Das hat selbstverständlich der tolle sympatische Verkäufer mir verschwiegen.
Ich kamm heim holte sofort den Vetrag raus und sah das es als Unfallfrei unterzeichnet worden ist.
Ahja und das Auto schluckt soviel Öl weil die Kolbendichtungen hin sind.
Kostenpunkt 6500€!
Was kann ich etz tun?
Bitte um Hilfe
mfg
Beste Antwort im Thema
Eventuell sollte der Te doch mal in Erfahrung bringen ob der Verkäufer gewerblich tätig ist.
Hierbei ist es egal ob als Bäcker oder Kioskbezitzer.
Sollte es so sein , ist ein Gewährleistungsausschluss fas nicht möglich ,oder sehe ich das falsch ?
B 19
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50 Antworten
So lange nichts am Rahmen defekt war, ist es glaube ich kein Unfallwagen.
Das mit dem Ölverbrauch ist natürlich ganz schöner Mist.
Bei privat ist das immer so eine Sache.
Ich würde einen Anwalt fragen um sicher zu gehen was möglich ist.
Das sind verschwiegene Mängel, entweder er lässt es auf seine Kosten richten oder vom Kauf zurücktreten aufgrund der Mängel die er wohl wissentlich verschwiegen hat.
Bei der Rückabwicklung sollten sich beide Partein aber einig sein und es auch Schriftlich aufsetzen.
Sonst unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren, meistens reicht ein nettes Schreiben.
Das mit dem Unfallwagen ist bei solch kleinen Schäden immer eine Sache des Schadenbildes.
Sind tragende Teile oder aufgrund eines Aufpralls Achsteile getauscht worden spricht man von einem Unfallwagen,
bei "kleinen" Bagatelschäden, wie ein verbeulter Kotflugel oder mit der Motorhaube unter nen Schlagbaum gefahren handelt es sich nicht zwingend um ein Unfallwagen weil es nur kosmetische Reparaturen waren.
Hinten Kotflügel ist aber die Seitenwand...ein Tausch ist ein gewaltiger Eingriff in die Struktur und definitiv Unfallwagen. Vorne, ne Tür, ne dumme Stoßstange wär im Zweifel ja alles egal, würd ich nicht als Unfaller werten.
Ölverbrauch ist pech, der wusste zwar garantiert davon, aber beweis das mal, dass der Motor nicht erst bei dir kaputt gegangen ist. Das wird schwierig bis unmöglich und ohne zerlegen und Gutachter sowieso nix.
Die Fehler waren ja schon bei der Probefahrt und wurden vom Verkäufer unter Zeugen herrunter gespielt.
Ich würde auf jeden Fall mit dem Verkäufer reden, auch wieder mit Zeugen im Hintergrund, und ihn versuchen drauf festzunageln das der Motor einen Schaden hatte.
Steht denn dazu nichts weiter in der Historie?
Audi darf zwar nichts rausgeben und Gerichtsverwertlich wäre es dann auch nicht, aber vieleicht kommt man so an die letzte Werkstatt und kann die mal aushorchen.
Hallo,
erstmla vielen Dank für die raschen Antworten.
Das Auto hat in den letzten 8 Jahren ganze 48x mal die Werkstatt aufgesucht es wurde 2x die Mechatronic gewechselt u.s.w, der mitarbeiter wollte mir nicht alles zeigen aus datenschutzgründen und meinte darauf hätte nur ein Anwalt auf forderung das recht drauf zu gucken @taxidriver1977
Ich habe gerade mit dem Verkäufer geredet und er meinte das es kein Unfall war sondern lediglich nur ein fahrrad dadrauf gefahren wäre und es nur lackiert worden ist. Ich solle doch erst einmal einen Sensor nur bauen um zu sehen ob er mir den Öl immer noch so leer anzeigt.
Habe ich überhaupt ne Chance mein Geld wieder zurück zu bekommen?
Wie stehen rechtlich meine Chancen?
Werkstatt meinte sobald die da rumfummeln könnte die gewährleistung verfallen deshalb solle ich das auto unzwar sehr schnell zurück geben.
Naja, du musst es mal so sehen.
Versuchen das Auto zurück zugeben - du bekommst den Kaufpreis wieder.
Eine Reparatur kostet wohl 6500€
Ein Anwalt einschalten und ggf. vor Gericht erstreiten ist lange nicht so teuer wie die Reparatur.
Viel mehr Optionen bleiben da wohl nicht.
mein rat:
geh zu einem Anwalt deines vertrauens, der soll ein Schreiben aufsetzten an den Verkäufer, wo drinsteht das er das Problem mit dem öl behben lassen soll auf seine kosten, und bezüglich des verschweigens der seitenteillackierung soll er paar euronen rabatt geben, andernfalls tritts du vom Kauf zurück. Meine mal gehört haben das geht innerhalb von 14 tagen wenn erhebliche mängel sich bemerkbar machen in den 14 tagen, genaueres kann dir da ein Anwalt bestimmt zu sagen.
Viel glück
Bei arglistiger Täuschung geht Rückgabe. Dazu muss der Verkäufer den Mangel gekannt aber verschwiegen haben. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht kannte, ist Rückgabe nicht möglich, wenn sie vertraglich ausgeschlossen wurde.
Es muss aber bewiesen werden, dass der Verkäufer den Mangel kannte
also er hat heute mehrmals gemeint er tät davon nix gewusst haben obwohl die Werkstatt meinen tut das sowas der Verkäufer definitiv gewusst haben muss.
wir haben mehrmals heute miteinander telefoniert er hat gemeint und legt sich fest das es an den Öl Sensoren legen könnte das die spinnen und ich solle die doch mal austauschen und gucken wie sich es dann entwickelt. Was ich auch morgen machen werde.
Er hat sofort mich drauf aufmerksam gemacht das dies ein Privatkauf war und Gewährleistung ausgeschlossen wäre.
Erst nachdem ich mehrmals Ihn drauf aufmerksam gemacht habe das dies verschwiegene Mängeln sein und er dafür sogar eine Anzeige wegen Betruges bekommen könnte ist er ruhig geworden und meinte ich soll erst das mit den Sensoren ausprobieren und ggf mich nochmal melden
Solltest da lieber nicht dran rumbasteln/oder basteln lassen. Dann ist die Rückgabe wohl ausgeschlossen. Erst den Anwalt fragen.
Lässt du den Sensor tauschen verspielst du sämtliche Möglichkeiten auf Rückabwicklung.
Mal ehrlich... wenn es der Sensor ist und du regelmässig nachkippst... wieso läuft der nicht langsam mal über. Es fehlt Öl und das kann nicht am Sensor liegen.
Den Sensor kann die Audi-Werkstatt auch prüfen ohne ihn auszubauen. Das Ergebnis wird wohl sein, dass der Sensor nicht das Problem ist.
Privatverkauf hin oder her. Bei verschwiegenen Mängeln liegt Arglistige Täuschung vor. Aus der Nummer kommt er nicht raus. Leider ist das ganze dann nur per Anwalt zu lösen und dauert lange. Ohne Garantie auf Erfolg, denn du musst beweisen, dass er es wissen musste.
Nur nebenbei. Wer wohlhabend ist und einen X6 und einen S5 fährt... der wechselt nicht selbst das Öl.
Der Typ wollte den Wagen loswerden, weil der Wagen einen grösseren Schaden hat.
Tipp:
Im Kombiinstrument kannst du auslesen wieviel Öl der Wagen seit dem letzten Service verbraucht hat.
Da gibts es einen Messwertblock der sich in etwa "Ölstandsdifferenz seit letztem Service nennt" Angezeigt wird in ml.
Hab vor kurzem erst geschaut.
Bei meinem 610.000km TDI sind es nicht mal 800ml auf 27.000km gewesen.
Das die TFSI gerne "tot" sind und das Öl in Massen fressen ist bekannt.
Bei der Menge die du schilderst müsste er schon nen schönes blaues Wölkchen bei Lastwechsel machen.
Hatte vor ner Weile einen 1,8 TFSI mit 83.000km bei mir. Im 4. Zylinder Kolben geschmolzen.
Der Motor lief zwar noch, hat aber durch die Beschädigte Zylinderlaufbahn massiv Öl durch gelassen. Motor quasi totalschaden !
Musste aufgebohrt werden, neue Kolben, neue Ringe, neue Ventile, neue Schaftdichtungen, FSI Bedüsung überholt und so weiter.
Ne Schande für 83.000KM, aber wohl kein Einzelfall !
So ratlos wie du klingst, sehe ich für dich auch nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nicht, dass der Anwalt Zauberkräfte hat, aber dein Vorgehen klingt für mich völlig planlos und ohne jedes Verständnis von der tatsächlichen Rechtslage. Hoffentlich kann der Anwalt hier zumindest einen Plan machen und eine Marschrichtung vorgeben.
Ich hoffe Du hast genügend Zeit, Geduld und Geld, die du jetzt erstmal investieren musst. Von dem Geld wirst Du im Obsiegensfall ja hoffentlich wieder etwas zurückbekommen. Aber, Daumenregel: Einen Fehler, den man beim Kauf gemacht hat (hier trotz Warnhinweisen gekauft), kann man später nicht mehr vollständig korrigieren.
Alles Gute und viel Glück!
Gruß
xc90er
Bei allem Respekt, aber alleine dieser Sachverhalt
Als ich den Motor eingeschaltet habe, kam sofort ne Meldung "Motor abstellen und Ölstand prüfen"
drehte ich mich zum Verkäufer um er meinte ganz gelassen "ach du hab selber einen ÖL wechsel gemacht 3L habe ich bereits eingeschenkt du müsstest später nochmal 1L nachschenken hat er gemeint das legt sich"
Disqualifiziert das Auto doch schon gekauft zu werden, schlimmer noch, so ein Teil überhaupt zu kaufen.
Ich empfehle natürlich auch umgehend einen Anwalt dazu zu befragen, allerdings befürchte ich auch dass es am Ende darauf hinaus laufen kann (kann!) dass du von einem Problem mit dem Öl gewusst haben kannst.
Ich würde das Öl erstmal links liegen lassen und mit einem Anwalt über den verschwiegenen Unfallschaden reden (das Öl-Problem kann ein Folgefehler sei?!).
Wenn du wirklich ein Gutachten eines richtigen Gutachters hast, welcher den Unfallschaden als solchen ausweist, sollte einer Rückabwicklung nichts im Wege stehen.
Viel Erfolg und nimm beim nächsten Mal jemanden mit der sich wenigstens grob mit Autos auskennt
Sascha