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Als Unternehmer leasen - tatsächliche Kosten
Hallo,
könnte mir bitte einer helfen bei der Leasing-Berechnung eines Firmenwagens:
Neuwagen, sportlicher Kleinwagen
Listenpreis 25.000€ brutto, 36 Monate, 15tkm p.a.
1% Regel, da kein Fahrtenbuch etc.
Einzelunternehmer/Selbstständiger, nehmen wir mal 40% persönlicher Steuersatz
Leasingrate 200€ netto
Was kostet mich das Auto effektiv?
(oder soll ich es lieber "privat" leasen/kaufen aus meinem versteuerten Einkommen etc...)
gruß
Beste Antwort im Thema
Also ich habe ja 15 Unternehmen in denen ich jeweils einen C1 einsetze, mit dem ich jeweils 65.000 km fahre. Damit erziele ich dank 0,30 € pro KM einen Jahresgewinn von 150.000,00 €.
Außer Auto fahren mache ich nichts in meinen Unternehmen und habe mittlerweile ein Privatvermögen von 7,9 Gigalliarden angesammelt und wenn ihr das nicht versteht, habt ihr einfach keine Ahnung...
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82 Antworten
Was Dich das Auto effektiv kostet, kann Dir niemand ohne detaillierte Angaben sagen (allein die Kosten für die KFZ-Versicherung können je nach Modell und SF-Klasse um über 100% abweichen) - Du kannst das aber leicht selbst berechnen:
- Leasingrate
- Betriebskosten (Sprit, Öl etc.)
- Versicherung, Steuer
- Wartungskosten
- Reifen
- Parkgebühren, Autowäsche etc.
Jetzt addierst Du die ermittelten Gesamtkosten p. a. und ziehst diese von Deinem zu versteuernden Einkommen ab und rechnest die Versteuerung des GWV hinzu.
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann hast Du beim Firmenwagen den Vorteil des Vorsteuerabzugs. Allein deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es Sinn macht, das Auto nicht über das Unternehmen laufen zu lassen.
Dann vergleichst Du, ob es evtl. günstiger wäre, die betrieblich gefahrenen km mit 0,30€/km zu berechnen.
Somit hast Du Deine Entscheidungsgrundlage.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
Einzelunternehmer/Selbstständiger, nehmen wir mal 40% persönlicher Steuersatz
Leasingrate 200€ netto, Listenpreis 25.000€
Was kostet mich das Auto effektiv?
Ganz einfach: Als Einzelunternehmer/Selbständiger trägst du erstmal alle Kosten voll selber (wer auch sonst).
Wenn es zum Betriebsvermögen gehört, kannst du die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen was deinen Gewinn entsprechend mindert. Aber: Im Gegenzug versteuerst du die Privatnutzung wie du selbst sagst per 1% Regelung. D.h. 1% des BLP wird jeden Monat als Privatentnahme gewertet (steigert das zu versteuernde Einkommen und ist Umsatzsteuerpflichtig). Salopp gesagt: Wenn deine Kosten gleich hoch wären wie deine Entnahme, dann wäre es sowohl für die Einkommentsteuer wie auch für die Vorsteuern unterm Strich ungefähr neutral. Da die Kosten aber meist höher liegen ist es eben diese Differenz um die sie höher liegen die sich dann letztlich auswirken (Vorsteuer absetzbar, Minderung der zu zahlenden ESt).
Wenn dir eine grobe Pi-Mal-Daumen-Angabe reicht, würde ich schätzen, dass wenn du für den o.g. Wagen kalkulatorisch 500€ (brutto) im Monat ausgibst du unterm Strich in etwa kalkulatorisch 130€ deine Steuerlast minderst (Ust+ESt).
Zitat:
(oder soll ich es lieber "privat" leasen/kaufen aus meinem versteuerten Einkommen etc...)
Wie du es bezahlst oder was auf dem Kauf/Leasingvertrag steht ist für das Finanzamt unerheblich. Was du meinst ist die Entscheidung ob der Wagen zum Betriebsvermögen gehören soll oder nicht. Ein Wahlrecht hast du nur, wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% beträgt. Darüber ist der Wagen notwendiges Betriebsvermögen, darunter ist er notwendiges Privatvermögen. Was beim Wahlrecht praktischer ist, weiß man genau erst hinterher, allerdings muss man schon bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs zeitnah Bescheid geben ob das Fahrzeug zum gewillkürten Betirebsvermögen gehören soll oder nicht.
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../..._von_Kraftfahrzeugkosten.html#8also für firmen kann ich folgendes Fuhrparkleasing empfehlen.
hoffe es ist noch rechtzeitig bzw. sie haben es schon erfolgreich hinter sich gebracht
gruß Roger
Ich kann keinem Unternehmen Leasing empfehlen, und erst recht nicht Privatpersonen.
Wer genug Geld hat für Leasing kann sich auch nen Mietwagen leisten. Den kann er dann auch ohne Probleme jeden Tag zurückbringen. Zudem ist er variabler was Modelle betriff: Heute nen Polo Fox und moin Daimler xyz fahren.
Meiste Mietwagenfirmen bieten übrigens extra Karten an, über die Dauerkunden günstige Preise bekommen.
Lasst von Leasing die Finger weg.
Entweder hat man das Geld, bekommt einen übersichtlichen Finanzierungskredit oder geht zu ner Autovermietung (gibt übrigens auch Car-Sharing).
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Wie du es bezahlst oder was auf dem Kauf/Leasingvertrag steht ist für das Finanzamt unerheblich. Was du meinst ist die Entscheidung ob der Wagen zum Betriebsvermögen gehören soll oder nicht. Ein Wahlrecht hast du nur, wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% beträgt. Darüber ist der Wagen notwendiges Betriebsvermögen, darunter ist er notwendiges Privatvermögen. Was beim Wahlrecht praktischer ist, weiß man genau erst hinterher, allerdings muss man schon bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs zeitnah Bescheid geben ob das Fahrzeug zum gewillkürten Betirebsvermögen gehören soll oder nicht.
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../..._von_Kraftfahrzeugkosten.html#8
Der Rechtsverweis gilt für Bilanzierungspflichtige Unternehmen.
Unternehmen die von Größe, Unternehmensform oder Umsatz her nicht Bilanzierungspflichtig sind, gilt:
- bis 50% betriebliche Nutzung ist das Fahrzeug Privat.
- von 50-90% betrieblicher Nutzung hat der Steuerpflichtige Wahlmöglichkeit ob als Privat oder Betriebsfahrzeug geführt wird.
- bei über 90% betrieblicher Nutzung ist das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug zu führen.
... dies betrifft alle Unternehmen, die zum Jahresende nur eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) statt einer Bilanz abgeben müssen.
Es ist für Leasing evtl ein wichtiger Faktor. Gibt man nur EÜR ab, kann das Leasingfahrzeug schnell als Privatfahrzeug gewertet werden und man kann unter Umständen nur 0,30 Euro je betrieblichen km absetzen, nicht jedoch den Leasingvertrag als solchen.
Gibt man hingegen nur EÜR ab und fährt viel betrieblich, so kann sich Leasing lohnen, da 0,30 Euro je km evtl mehr sein können als die gezahle Leasingrate + Betriebskosten.
@jschie66
Bitte unterlasse es doch solche falschen Behauptungen hier zu schreiben.
Wie die Zuordnung zum BV erfolgt findest du in den Einkommen-Richtlinien.
Und da wird kein Unterschied zwischen Bilanzierungspflichtigen und nicht Bilanzierungspflichtigen gemacht.
http://steuer.org/r-4-2-betriebsvermogen/
Und dann noch: http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Wer genug Geld hat für Leasing kann sich auch nen Mietwagen leisten.
Ich weiß ja nicht, was Du heute gefrühstückt hast. Aber einen Mietwagen mit Leasing zu vergleichen, klingt für mich sehr zweifelhaft.
Der geleaste 1er BMW meiner Frau kostet knapp 300 € monatlich inkl. Vollkasko. Ein vergleichbarer Mietwagen liegt bei ca. 900 € monatlich.
Natürlich hat der Mietwagen statt 1.700 km dann 3.000 km monatlich inklusive, aber auch unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten beim geleasten Fahrzeug (Wartung), bleibt immer noch ein Unterschied von gut 500 € monatlich zu Gunsten des Leasingautos.
Noch Fragen?
Gruß
Der Chaosmanager
@jschie66
Wie Du mit Deinen unausgegorenen Erkenntnissen innerhalb weniger Jahre von einem Habenichts zu einem Unternehmer mit 5 bis 8 (oder waren es noch mehr) Firmen und einem stattlichen Barvermögen gelangt bist, ist verblüffend....
Ansonsten schließe ich mich Nr. 5 an: Es ist wirklich ärgerlich, wenn Du hier die User verwirrst, in dem Du einfach falsche Sachen behauptest.
Niemand nimmt es Dir übel, wenn Du zu etwas nichts schreibst, wenn Du davon keine Ahnung hast. Meinen Beobachtungen nach solltest Du demzufolge zukünftig weder zum Thema Steuern noch zum Thema Leasing etwas schreiben.
@ Chaos @ Holger
DANKE!
Und wenn der Fachkollege dann künftig auch nicht bei JEDER Kaufberatung den Zitröön C1 ins Spiel bringt, dann hat die MT-Kultur deutlich gewonnen!
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
@jschie66
Bitte unterlasse es doch solche falschen Behauptungen hier zu schreiben.
Wie die Zuordnung zum BV erfolgt findest du in den Einkommen-Richtlinien.
Und da wird kein Unterschied zwischen Bilanzierungspflichtigen und nicht Bilanzierungspflichtigen gemacht.
http://steuer.org/r-4-2-betriebsvermogen/
Und dann noch: http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Die Behauptung ist richtig. Es werden klare Unterschiede gemacht im Recht was Bilanzierungspflichtig und nur EÜR angeht.
Die Paragraphen hierzu herauszusuchen ist mir aber wirklich zu mühselig. Das hab ich bei Steuerüberprüfung auch meinem Steuerberater überlassen.
Zu erklären, dass ein Leasingnehmer aber sein Auto unter 50% gewerblicher Nutzung voll abschreiben kann wenn er nur EÜR macht ist falsch. Wer nur EÜR pflichtig ist, kann ein Auto auf Leasing nur abschreiben wenn er es über 50% zu gewerblichen zwecken nutzt.
Es gab genug Beispiele in denen Kleinunternehmer ihr privates Fahrzeug geleast ham und dann nur zu 15, 20 oder 30 gewerblich genutzt haben. Leasing aber auf Betrieb voll abschreiben wollten.
Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben und klare Unterscheidung in Bilanzpflicht und nur EÜR (Kleine Unternehmer) festgeschrieben.
Daher ist Leasing aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.
Steuerprüfungen legen dann Fakten auf den Tisch. Steuerprüfungen finden jedoch je nach Bundesland mehr oder weniger statt. Wer in Bayern lebt kann lange auf Tiefenprüfung warten (pro Jahr um die 1% pa), in anderen Bundesländern werden Tiefenprüfungen häufiger durchgeführt (zB in Sachsen etwa 10% pa). Tiefenprüfungen führen dann fast alle Fehler zu Tage.
Wer nur EÜR-pflichtig ist kann ein Leasingfahrzeug nur voll auf den Betrieb abschreiben, wenn er über 50% gewerbliche Nutzung nachweist.
Bester Nachweis ist ein lückenloses Fahrtenbuch.
Ansonsten gilt für nur EÜR-Pflichtige eine km-Geld-Pauschale von 0,30 Euro je km.
Kann man natürlich auch ausnutzen, wie ich als EÜR-Pflichtiger mache: 60 tkm im Jahr runterrollen mit billigem Fahrzeug und 0,30 Euro je km abschreiben, aber tunlichst drauf achten dass man unter 90% gewerblicher Nutzung bleibt...
Lies meine Signatur.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Lies meine Signatur.
Herrlich.

Wer teilt unserem Spezialisten mal mit, dass hier einige sich mit dem Thema Steuern hauptberuflich beschäftigen?
@jschie66
Als selbsternannter Steuerfachmann hätten Dir einige grobe Schnitzer nicht passieren dürfen, die Du in Deinem letzten Beitrag von Dir gegeben hast - hier nur die drei gröbsten:
1. Es gibt keine EÜR-Pflicht. Als Unternehmer bzw. Selbstständiger besteht eine Buchführungspflicht. In bestimmten Fällen, z. B. Kleinunternehmer, KANN der Gewinn mittels EÜR anstatt über Bilanz und GuV ermittelt werden. D. h. eine EÜR DARF man machen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Freiberufler DÜRFEN übrigens ihren Gewinn unabhängig von Umsatzgrenzen immer durch EÜR ermitteln.
2. Ob ein Fahrzeug geleast, klassisch finanziert oder aus dem Cash Flow finanziert ist, spielt für die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe überhaupt keine Rolle.
3. Bei der Gewinnermittlung durch EÜR oder Bilanz gibt es keinen Unterschied bezüglich der Absetzbarkeit von betrieblichen Ausgaben. Der wesentliche Unterschied ist der, dass bei der EÜR der Gewinn nach dem Zufluss-/Abflussprinzip ermittelt wird, während bei der Bilanz die Einnahmen und Ausgaben periodengerecht ermittelt werden.
Hammermäßig finde ich Deinen folgenden Satz:
Zitat:
Es gab genug Beispiele in denen Kleinunternehmer ihr privates Fahrzeug geleast ham und dann nur zu 15, 20 oder 30 gewerblich genutzt haben. Leasing aber auf Betrieb voll abschreiben wollten.
Es dürfte jedermann klar sein, dass man sein privates Fahrzeug NICHT über den Betrieb abschreiben kann. Ein solches Beispiel solltest DU somit nicht als Beweisführung für Deine verquere Meinung heranziehen.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich beschäftige mich nicht hauptberuflich mit Steuerrecht.
Ich weiß nur, dass mein Privatfahrzeug C1 von den Finanzprüfern bemängelt wurde, da zu 88% gewerblich genutzt wird, daher als Betriebsfahrzeug zu führen sei.
Da das Fahrzeug mich aber erheblich weniger kostet als ich dafür abschreiben kann (nämlich nur etwa 12 ct/km statt 30 ct/km die ich abschreiben kann) liegt es nicht in meinem Interesse das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug zu führen.
Der eingeschaltete Steuerberater setzte sich dann mit dem Finanzamt in Verbindung, legte denen entsprechende Steuerparagraphen vor, und prompt konnte mein zu 88% gewerblich genutzter Privatwagen weiterhin Privatwagen sein.
Ob ich bei etwa 55 tkm im Jahr gewerbliche Kilometer zu 0,30 Euro absetzen kann (in Summe 16.500 Euro + 330 Euro KFZ-Versicherung) oder das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug führe, das mich im Jahr mit 65 tkm nur 7.800 Euro kostet + 330 Euro Versicherung, dafür dann aber 1.146 Euro als Geldwerten Vorteil privat versteuern muss ist ein Unterschied von ca. 10.000 Euro Einkommen im Jahr haben oder nicht haben.
Der Steuerberater hat zur Klärung der rechtlichen Sache etwa 200 Euro gekostet - ist ein lohnendes Geschäft.
Ich muss nur aufpassen dass ich das Fahrzeug nicht über 90 % gewerblich nutze, weil dann verliere ich die Möglichkeit es als Privatfahrzeug zu führen und die km-Geld-Pauschale als Aufwand gegenzurechnen.
Da diese Diskrepanz während Tiefenprüfung des Finanzamtes festgestellt wurde und das Finanzamt ihren Entscheid durch Einsatz Steuerberater zurücknahm, hat es Hand und Fuß.
Es ist daher völliger quatsch jemandem erzählen zu wollen, dass ein Fahrzeug mit über 50% gewerblicher Nutzung als Betriebsfahrzeug geführt werden muss.
Da ich mit der steuerlichen Materie nur ein Halbwissen habe belege ich auch nicht meine Behauptung. Da müsste ich nen 3-Seitigen Brief meines Steuerberaters hier einscannen - und da hab ich besseres zu tun, zudem verstehe ich auch nur die Hälfte dessen was da drinne steht.