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Als Werksdienstwagen verkaufter Golf 5 entpuppt sich als Leihwagen von Sixt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 4. März 2009 um 13:04

Hallo,

ich habe mir im Januar 2008 einen Golf 5 zugelegt, der dort gerade mal ein halbes Jahr jung war. Das Fahrzeug wurde bei dem Händler damals als Werksdienstwagen oder auch Dienstwagen der VW AG angeboten. Dies ist bei mir auch u. a. ein Auswahlkriterium für ein gebrauchtes Fahrzeug, da man nur hiermit einen günstigeren Zinssatz bei der Finanzierung erhält und die Volkswagen FirstClass Garantie.

Heute, im März 2009, ergab ein Umzug von mir in einen anderen Zulassungskreis, dass ich meinen Golf ummelden musste. Somit musste die VW Bank den Brief an die Zulassungsstelle schicken, um die Ummeldung durchführen zu können.

Im Brief habe ich nun gesehen, dass der Erstbesitzer die "Sixt GmbH & Co. Autovermietungs KG" ist.

Meine Frage nun, kann man hier rückwirkend noch etwas unternehmen, da mir ja schließlich das Fahrzeug als Werksdienstwagen der VW AG verkauft wurde und es in Wirklichkeit ein Leihwagen von Sixt war?

Was denkt ihr dazu?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich würde mir an Deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen wenn er in Ordnung ist . Da kommt nichts dabei raus für Dich auch wenn Du es gerne hättest außer Ärger und verlorenes Geld .

Ich hatte auch einmal einen "jungen Gebrauchten" der ein Leihwagen war. Das Ding war 9 Jahre lang für mich ein Top Auto und außerdem war er sehr gut eingefahren.

Mein jetztiger TSI war auch ein Leasingfahrzeug obwohl Werkswagen. Ebenfalls ein Top-Auto. Das Ding läuft tadellos und ist bis jetzt mängelfrei was man von Neuwägen oft nicht sagen kann.

Also was willst Du eigentlich bemängeln? Es war ein gebrauchtes Auto und die Sache war offensichtlich fehlerlos und damit wurden die Lieferbedingungen erfüllt. Die Tatsache daß der Wagen ein Leihwagen war ändert nichts daran. Wenn es Dich stört mußt Du einen neuen kaufen.

Selbst wenn Du Dir eine neue Hose kaufst war vielleicht schon vorher einer drin und hat probiert.

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Also ich mit meinem kleinen "Jura"-Wissen könnte dir sagen, dass du es kannst.

Dein vorrangiges Recht als Käufer (kein zweiseitiger Handelskauf) ist das Recht auf "Nachbesserung". In diesem Fall kann aber nichts nachgebessert werden. Dein nachrangiges Recht wäre nun die "Kaufpreisminderung", "Rücktritt vom Kaufvertrag".

Es wird dir jetzt aber wahrscheinlich wenig nutzen, da du selbst wenn ein Rücktritt vom Kaufvertrag statt finden sollte, es zu teuer für dich wäre (Verweis auf Abnutzungspauschale / je nach bisher gefahrene KM).

Du könntest höchstens eine Kaufpreisminderung fordern. Das würde ich in deinem Falle auch tun (Vortäuschung falscher Tatsachen).

Du hast nur ein kleines Problem: Steht irgendwo in deinen Akten, dass dein Auto als Werkswagen verkauft worden ist? Wenn dir das rein mündlich damals gepredigt worden ist, wirds so gut wie unmöglich dahingehend etwas nachzuweisen.

Gruß Teutone33

Ich bin kein Jurist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass man beim Verkauf eines Gebrauchtwagens angeben muss, ob das Fahrzeug als Mietwagen/Taxi genutzt wurde. Das ist so wichtig, da die Nutzung als Mietwagen einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Fahrzeuges hat. Schau mal in Deinen Kaufvertrag. Steht da nichts von Mietwagen, solltest du Dich von einem Anwalt beraten lassen, was Du fordern kannst (evtl. Kaufpreisminderung). Steht es drin ohne das es Dir gesagt wurde, dann hat der Verkäufer dich übers Ohr gehauen und Du hast Pech.

Der Begriff "Werksdienstwagen" wird von VW für alles mögliche "mißbraucht". Neben Mietwagenrückläufern werden u.a. auch Werksangehörigen Leasingrückläufer darunter Verkauft.

Da heute alles "outgesourced":o wird, kann es aber auch sein, dass VW die Werksdienstwagenflotte über SIXT zurückmietet... Mich würde ein solches Geschäftsmodell (Steuerliche Gründe, Versicherung o.äh.) ehrlich gesagt auch nicht wundern... sowas wie Cross Border Leasing?

Gruß SCOPE

Denke auch das VW die Werksflotte über Sixt betreibt, oder ein Teil davon.

Wenn nicht dann klarer Fall von http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung

Vielleicht hat dich auch der Händler über den Tisch gezogen und der Begriff "Werksdienstwagen" liegt in einer Grauzone. Glaube nicht das VW soetwas nötig hat.

Wenns ein Vertragshändler war dann gleich direkt bei VW anrufen und einen Aufstand machen, die werden dann den VW Vertragspartner schon einheizen ;)

Ich würde sagen schwierig!

Alleine das der Vorbesitzer Sixt war wird nicht reichen :rolleyes:

Es könnte ja auch ein Leasing Fahrzeug gewesen sein wo der FZ Halter eben Sixt war. Ich würde mal zu meinem VW Dealer wo du das Fahrzeug gekauft hast gehen und mal Lieb nachfragen "Was das für ein Werkswagen war?"

Ohne weiteren beweis wird das wohl nix, SORRY

na er könnte ja mal bei Sixt nachfragen...wenn es ein leihwagen war. Hätte wohl drauf hingewiesen werden müssen...wobei man das afaik am TÜV Termin erkennen würden, denn die müssen meiner Kenntnis nach jährlich antreten.

Ich würde mir an Deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen wenn er in Ordnung ist . Da kommt nichts dabei raus für Dich auch wenn Du es gerne hättest außer Ärger und verlorenes Geld .

Ich hatte auch einmal einen "jungen Gebrauchten" der ein Leihwagen war. Das Ding war 9 Jahre lang für mich ein Top Auto und außerdem war er sehr gut eingefahren.

Mein jetztiger TSI war auch ein Leasingfahrzeug obwohl Werkswagen. Ebenfalls ein Top-Auto. Das Ding läuft tadellos und ist bis jetzt mängelfrei was man von Neuwägen oft nicht sagen kann.

Also was willst Du eigentlich bemängeln? Es war ein gebrauchtes Auto und die Sache war offensichtlich fehlerlos und damit wurden die Lieferbedingungen erfüllt. Die Tatsache daß der Wagen ein Leihwagen war ändert nichts daran. Wenn es Dich stört mußt Du einen neuen kaufen.

Selbst wenn Du Dir eine neue Hose kaufst war vielleicht schon vorher einer drin und hat probiert.

Naja.. Leihwagen haben die Fahrer meistens nur einen Tag oder wenige Stunden. Teilweise sind sie höher motorisiert als das eigene Fahrzeug und da werden die Gänge gerne mal ausgefahren, gilt auch für Probefahrten mit den Vorführern- ist ja nicht das eigene Fahrzeug, also muss man sich um schonende Fahrweise nicht soviel Gedanken machen. Achtet mal auf Fahrzeuge mit HH auf dem Kennzeichen und HDI-Nummerschildhalter. Neben dem Kennzeichen ist noch ein Barcode. Das sind alles europcar-Leihwagen... und achtet mal auf die Fahrweise. Und wie Taxifahrer heizen weiß wohl jeder, wobei den Motoren der Dauerlauf nachweislich besser bekommt, aber die Taxi-Getriebe? Nein Danke! Meine Nachbarn waren fast alle im Werk (VW). Die haben ihre Wagen gehegt und gepflegt, ausstattungsmäßig sind die Unterschiede meistens marginal. Da entscheidet dann der Zustand, wenn er nach 1 Jahr zurückgegeben wird. Also ich wollte schon wissen, was ich kaufe. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber man kann das Risiko einschränken.

Gruß SCOPE

Ja, ich kann die Bedenken schon verstehen.

Hatte ich damals beim "Jungen Gebrauchten" ( Renault) auch als ich sah daß er etwa ein 3/4 - Jahr auf eine Leihwagenfirma zugelassen war.

Allerdings kaufte ich ihn damals ohne dies zu wissen als knapp 1- jährigen weil er mir bei der Probefahrt als ein besonders gut laufendes Exemplar aufgefallen war. Der hatte damals 18000 km drauf - war vermutlich ein Vielfahrer (Langstrecke).

Er hat mir die 9 Jahre nie Probleme gemacht und er brauchte bei einer Laufleistung von 130000 km auf 10000 km nie mehr als 1/3 Liter Öl. Da könnten sich manche Golf4 eine dicke Scheibe abschneiden!

Auch mein jetztiger TSI war ein halbes Jahr verliehen unterwegs ( Leasing?). Ich habe ihn zwar noch nicht so lange ( 1/4 Jahr) aber was ich so gemerkt habe ein tadelloses Auto.

Daß die Werkswagenfahrer alle ihre Autos wie rohe Eier behandeln halte ich auch für ein Gerücht zumal die meisten jetzt leasen. Auf der anderen Seite ist es ja nicht so daß die Leute permanent wie Schumi fahren. Ich sehe das ja beim TSI mit DSG. Den kann man ja unter normalen Bedingungen kaum über 3000 U fahren weil es die Automatik gar nicht zuläßt.

Aber ich frage ob es Sinn macht wenn sich jemand im Nachhinein einen Kopf macht über negative Dinge die er nur Vermuten kann. Das vergällt ihm die Freude am Auto hilft aber nichts weil er juristisch höchstwahrscheinlich keine Chancen hat .

Außerdem nehme ich an daß er ( glücklicherweise) gesund ist weil sonst hätte er andere Sorgen. Also sollte er sich darüber freuen und die Kiste vergessen.

Gruß Ugolf

Hallo,

wenn es so einfach wäre... Leider wird im Garantiefall und bei der Kulanz auch zw. gewerblicher Vermietung und privater Nutzung unterschieden. Deshalb wäre es schon sinnvoll zu wissen, ob der Wagen gewerblich genutzt worden ist.

M.f.G.

Bernhard

Heya,

ich habe meinen auch als Werksdienstwagen von VW erworben. Der war 6 Monate auf VW zugelassen und hatte ein Wolfsburger Kennzeichen.

Ich war mir auch nicht sicher, ob das Fahrzeug immer gut behandelt worden ist, schließlich gibts ein paar Sachen, die man der Langlebigkeit zu liebe macht, und die einem egal sein können, wenn man das Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder abgibt.

Vielleicht hat man auch immer ein schlechtes Gefühl, weil man weiß, wie manche Leute mit fremden Eigentum umgehen.

Ich habe jetzt 10000km mit meinem runter und kann mich bislang nicht beschweren. Mal sehen, was der erste Kundendienst bringt, vielleicht kommt da ja eine böse Überraschung. =)

Elderian

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline

 

Wenns ein Vertragshändler war dann gleich direkt bei VW anrufen und einen Aufstand machen, die werden dann den VW Vertragspartner schon einheizen ;)

So, meinst du das wirklich :rolleyes:,

da habe ich andere Erfahrungen.

am 5. März 2009 um 7:20

Jetzt seit doch mal realistisch:

Eure ganzen Bedenken beruhen nur auf Vermutungen und Bauchgefühl. Wenn euch das Probleme macht dann dürft ihr keinen Werkswagen oder Gebrauchtwagen kaufen.

So einfach ist das!

Gruß Ugolf

am 5. März 2009 um 8:27

Ich versuch jetzt mal nach meinem Erstsemester Jura Wissen das ganze zu erläutern.

 

Wie bereits erläutert stellt der Faktor Mietwagen einen extremen wertbiledenden bzw. mindernden Faktor dar. Erst ist also für den im Kaufrecht verkehrswesentlich und der Verkäufer hat dem Käufer die Pflicht dies mitzuteilen. Daher findet man auf den vorgedruckten Verträgen öfters den hacken "Mietwagen ja nein".

 

Wurde hier das nein angekreuzt, darf der Wagen nie vermietet worden sein, Probefahrten stellen da meines Wissens nach eine Ausnahme dar.

 

Wurde der Wagen dennoch vermietet, hat der Verkäufer gemäß §123 BGB getäuscht und somit ist eine Anfechtung, also ein Rücktritt vom Kaufvertrag, möglich. Da dir die Täuschung gerade erst aufgefallen ist, hast du gemäß §124 BGB von nun an 1 Jahr Zeit dir zu überlegen, ob du anfechtest oder nicht.

 

Nicht zu vergessen ist dabei, dass du nicht gemäß §122 BGB schadensersatzpflichtig bist.

 

 

Zum Thema Nachbesserung:

Die Rechte bei Sachmängeln gemäß $434, wobei hier defintiv einer vorliegt (!), ist in §437 geklärt.

 

Ein Nachbesserung gemäß Nummer 1 ist nicht möglich, da meines Erachtens nach viel zu viele Komponenten getauscht werden müssten, was wohl nicht im Sinne des Gesetzes ist. Übrigens fahre ich selber einen Werksdienstwagen, anscheinend nicht gerade schonend eingefahren und habe auch keine Probleme.

 

Es ist wohl eher in deinem Sinne entweder den Kaufvertrag anzufechten oder den Kaufpreis gemäß Nr. 2 zu mindern. Für die Minderung finden die Vorschriften des §441 Anwendung, wobei ich ab hier, sofern das Außeinandersetzen mit dem Verkäufer keine gute Lösung erwarten lässt, den Weg zum Anwalt raten würde.

 

Ich hoffe geholfen zu haben...

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