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Als Zeuge Aussage ergänzen?

Themenstarteram 12. September 2015 um 9:05

Moin

Am Donnerstag(09.09.2015) bin ich mit dem Bus von der Berufschule nachhause gefahren.Da gab es einen kleinen Vorfall.Der Busfahrer hat seine Fahrgäste aussteigen lassen,und ist voll wieder aufs Gas gegangen und ist aus der Haltestelle rausgeschossen(Das ist mir erst am 10.09.2015) wieder eingefallen.Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt.Die Polizistin meinte,das wäre Fahrerflucht und und und... Mit der Ergänzung meiner Aussage würde ich den Mercedesfahrer wohl entlasten? Das der Busfahrer sofort aufs Gas getretten ist,und rausgeschossen kam ist mir erst am 10.09.2015 eingefallen,da ich eher auf ein Mädchen links wo der Mercedes war fukoziert war :D

Wie läuft das nun ab ? Sollte ich die Aussage verweigern(zurückziehen),wenn ein Brief von der Polizei kommt oder sollte ich sagen dass was mir am 10.09.2015 eingefallen ist ?

Die Polizistin meinte Fahrerflucht und und und ,aber der Busfahrer hat den Autofahrer ja provoziert,dass er rausgeschossen kam.Ich fahre mit dem Auto meines Vaters,und ich war in einer ähnlichen Situation.Die kommen rausgeschossen,als gäbs was umsonst,schneiden Linkskurven als obs Kekse gratis gibt.Es waren nochmehr Fahrgäste,aber nur ich wurde befragt ich war wohl der einzige Zeuge.Wenn ich meine Aussage zurückziehen würde,dann wäre das ein Freispruch für den Mercedes.Ich bin der einzige Zeuge den den Mercedes belasten und entlasten kann.Der Busfahrer hat nur gesehen,dass er rechts reingezogen ist,aber was vorher war weiss er wohl selber nicht.Aber er weiss bestimmt,dass er rausgeschossen kam,hat aber das der Polizei nicht gesagt.Er hat sogar extra gesagt:

Worte des Busfahrers bei der Polizei: Der Mercedes wird sicher behaupten,dass ich aus der Haltestelle rausgeschossen kam.Wenn der Brief kommt von der Polizei ,dann kann ich meine Aussage doch korrigieren? Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.Mir tuts nur leid,dass mir erst das ganze am 10.09.2015 eingefallen ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:

… Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt. …

Wenn der SUV-Fahrer nicht angehalten seine Personalien herausgegeben hat, erfüllt das den Tatbestand der Unfallflucht. Und zwar völlig egal, was vorher an irgendeiner Bushaltestelle passiert ist.

§20 (5) StVO: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:

Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.

Ein Autofahrer, der einen anderen nötigt, zur Vollbremsung zwingt und dadurch einen Dritten verletzt, ist in deinen Augen ein "Unschuldiger"? Seltsame Auffassung vom Leben …

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Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:

… Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt. …

Wenn der SUV-Fahrer nicht angehalten seine Personalien herausgegeben hat, erfüllt das den Tatbestand der Unfallflucht. Und zwar völlig egal, was vorher an irgendeiner Bushaltestelle passiert ist.

§20 (5) StVO: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:

Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.

Ein Autofahrer, der einen anderen nötigt, zur Vollbremsung zwingt und dadurch einen Dritten verletzt, ist in deinen Augen ein "Unschuldiger"? Seltsame Auffassung vom Leben …

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:

Wie läuft das nun ab ? Sollte ich die Aussage verweigern(zurückziehen),wenn ein Brief von der Polizei kommt oder sollte ich sagen dass was mir am 10.09.2015 eingefallen ist ?

(…)

Worte des Busfahrers bei der Polizei: Der Mercedes wird sicher behaupten,dass ich aus der Haltestelle rausgeschossen kam.Wenn der Brief kommt von der Polizei ,dann kann ich meine Aussage doch korrigieren?

Du kannst deine Aussage durchaus korrigieren oder ergänzen. Es ist vollkommen alltäglich, dass Zeugen erst später wesentliche Details einfallen — oder auch, dass sich alles ganz anders zugetragen hat.

Du solltest allerdings beachten, dass du als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet bist und falsche Aussagen, insbesondere die so genannte falsche Verdächtigung aus § 164 StGB, dir sehr viel Ärger bereiten können. Unabhängig davon, wie sich der Vorfall nun konkret zugetragen haben mag, lässt dein Beitrag eine gewisse Abneigung gegen Busfahrer und deutliche Sympathien für den Mercedes-Fahrer erkennen. Du solltest unbedingt aufpassen, dass diese Sympathien deine Aussage nicht beeinflussen — spätestens als Zeuge vor Gericht siehst du sonst ganz blöde aus.

Themenstarteram 12. September 2015 um 10:39

Ok,danke schattenfell.Ich habe viele negative erfahrungen mit Busfahrern gemacht,deshalb könnte ich den mercedesfahrer verstehen.Ich war ja in einer ähnlichen situation.Die Wahrheit werde ich aufjedenfall sagen.

Du musst bei der Polizei eigentlich garnix aussagen (die haben immer Vorurteile und schreiben auch nie das, was man angibt, sondern das was der Staatsanwalt hören will). Die werden extra dafür geschult.

Wenn du dir deiner Aussage nicht sicher bist, kannst du aber deine Aussage zurücknehmen. Unbegründet. Das ist dein Recht. Was du nicht darfst, sind falsche Aussagen zu machen!!

Dazu genügt auch ein Einschreiben mit Aktenzeichen an die Polizei oder das Gericht:

"Ich ziehe meine Aussage vom xx.xx.xxxx zurück." Unterschrift.

Selbst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und du wirst als Zeuge vorgeladen, kannst du sagen: Ich ziehe meine Aussage zurück und verweigere die Aussage. Dann ist es aber wichtig, dass du garnix mehr sagst!

Egal was du gesehen hast, oder nicht.

FredMM schreibt leider Unfug.

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 13:35:38 Uhr:

Du musst bei der Polizei eigentlich garnix aussagen (die haben immer Vorurteile und schreiben auch nie das, was man angibt, sondern das was der Staatsanwalt hören will). Die werden extra dafür geschult.

Das mit den Vorurteilen sei mal dahingestellt.

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 13:35:38 Uhr:

Wenn du dir deiner Aussage nicht sicher bist, kannst du aber deine Aussage zurücknehmen. Unbegründet. Das ist dein Recht. Was du nicht darfst, sind falsche Aussagen zu machen!!

Dazu genügt auch ein Einschreiben mit Aktenzeichen an die Polizei oder das Gericht:

"Ich ziehe meine Aussage vom xx.xx.xxxx zurück." Unterschrift.

Und dann? Die Aussage bleibt trotzdem in der Akte. Und vor Gericht wird PhantomRaser96 trotzdem als Zeuge geladen werden.

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 13:35:38 Uhr:

Selbst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und du wirst als Zeuge vorgeladen, kannst du sagen: Ich ziehe meine Aussage zurück und verweigere die Aussage. Dann ist es aber wichtig, dass du garnix mehr sagst!

Die Aussage darf ein Zeuge nur in bestimmten Ausnahmen verweigern, wenn er beispielsweise mit dem Beschuldigten verwandt ist oder sich selbst einer Straftat bezichtigen müsste. Ansonsten hat ein Zeuge wahrheitsgemäß auszusagen.

Wenn man dann solche lustigen Tricks anwendet wie den Versuch, eine Aussage zurückzuziehen, macht man die Staatsanwaltschaft und das Gericht erst recht neugierig. Davon rate ich ganz dringend ab.

Das lässt sich übrigens alles ganz leicht und schnell im Internet nachlesen, beispielsweise im Justizportal des Landes Niedersachsen.

Der Staatsanwalt braucht für ein Urteil unter Umständen die Zeugen. Sind keine Zeugen zur Wahrheitsfindung vorhanden, wird ein Verfahren meistens eingestellt, wenn nicht andere belastende Tatsachen vorliegen (Gutachten etc.).

Wenn ich als Zeuge nicht aussagen will, will ich nicht aussagen. Habe ich selbst auch schonmal gemacht und eine Aussage zurückgezogen. Der Staatsanwalt hat sich zwar gewundert, aber machen konnte er auch nix.

Richtig ist, dass ich zu Gericht vorgeladen wurde, aber wenn ich sage: Ich verweigere die Aussage... was will er machen? Mich foltern?

Ich "könnte" mich ja unter Umständen selber belasten. Das muss mir aber der Staatsanwalt erst beweisen können. Was er nicht kann.

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 13:57:51 Uhr:

Richtig ist, dass ich zu Gericht vorgeladen wurde, aber wenn ich sage: Ich verweigere die Aussage... was will er machen? Mich foltern?

Wenn sich das Gericht nicht nur über deine Weigerung wundern will, sondern der Meinung ist, dass deine Aussage ein wichtiger Bestandteil der Wahrheitsfindung sein könnte, dann sieht die Strafprozessordnung in § 70 StPO diverse Werkzeuge vor, vom Ordnungsgeld bis hin zur Beugehaft.

Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 12. September 2015 um 14:04:32 Uhr:

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 13:57:51 Uhr:

Richtig ist, dass ich zu Gericht vorgeladen wurde, aber wenn ich sage: Ich verweigere die Aussage... was will er machen? Mich foltern?

Wenn sich das Gericht nicht nur über deine Weigerung wundern will, sondern der Meinung ist, dass deine Aussage ein wichtiger Bestandteil der Wahrheitsfindung sein könnte, dann sieht die Strafprozessordnung in § 70 StPO diverse Werkzeuge vor, vom Ordnungsgeld bis hin zur Beugehaft.

Richtig. Ich will mich aber unter Umständen nicht selber belasten, deshalb nehme ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und sage nicht aus. Auch eine falsche Aussage zuvor, könnte mich ja nun belasten.

PS: Wenn dem so wäre und ich würde mich selber belasten, wäre auch ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt hilfreich, da wir hier im Forum keine Rechtsberatung machen dürfen.

Zitat:

@FredMM schrieb am 12. September 2015 um 14:10:17 Uhr:

Richtig. Ich will mich aber unter Umständen nicht selber belasten, deshalb nehme ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und sage nicht aus. Auch eine falsche Aussage zuvor, könnte mich ja nun belasten.

Das ist nun aber ein sehr konstruierter Fall. Sofern dem Gericht deine Aussage nicht ohnehin relativ egal ist, weil draußen auf dem Flur womöglich noch weitere Zeugen warten, die sich auskunftsfreudiger gezeigt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass man dich so leicht gehen lässt.

Zumal solche Tricks PhantomRaser96 wenig helfen dürften. Dass er womöglich drei Wochen zuvor an jener Stelle, an der sich der Vorfall zugetragen hat, bei rotem Licht über die Ampel gefahren ist, berechtigt ihn nicht dazu, die Aussage komplett zu verweigern.

Einfach zur Polizei gehen und sagen das Einem noch was eingefallen ist.

Busse haben zwar an Haltestellen das Vorrecht das man Ihnen das Losfahren ermöglichen sollte. Aber Sie dürfen Das nicht erzwingen sondern müssen im Zweifel halt warten bis eine Lücke vorhanden ist.

Leider ist es vielfach so das Busse losfahren und dann erst Blinken und gar nicht darauf achten ob der fliessende Verkehr überhaupt reagieren kann, auch schon beobachtet das rausgezogen wurde obwohl ein Auto praktisch neben dem Bus war, geblinkt wurde gar nicht erst.

Was eine Unfallflucht angeht, dazu müsste, in diesem Fall, der Mercedesfahrer, erst mal mitbekommen das es einen Unfall gab was bei Verletzten im Bus nicht so einfach ist.

Auch stellt sich die Frage ob der Bus nicht schon losfuhr bevor die Fahrgäste auf den Plätzen saßen. Wenn Leute noch stehen sollte ein Busfahrer gar nicht erst losfahren, denn wenn was mit Denen passiert ist Er mit daran schuld, insbesonders wenn Er losfährt während die Fahrgäste quasi noch am Einsteigen sind.

Themenstarteram 12. September 2015 um 14:33

Habe gerade den Brief geöffnet:

1. Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall

2.Straßenverkehrsordnung

3.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das Verfahren ist gegen zwei Männer.

Hierzu kann ich mich äußern. Was ist eigentlich hinter den Verfahren ,da ist eine leiste mit : Versuch.Und dann nein ? Muss ich da irgendwas machen ?

Mach eine schriftliche Zeugenaussage, die komplett Deiner jetzigen Erinnerung entspricht und sich auf Deine eigenen Wahrnehmungen bezieht. Die vorherigen Notizen der vor Ort gewesenen Polizisten von Deiner Aussage dort sind für deren späteres Protokoll gewesen. Du hast dort keine Falschaussage gemacht, sondern nur eine unvollständige Aussage (man hat Dich halt nicht richtig und ausführlich befragt, mach Dir darüber keine weiteren Gedanken). Der Vorwurf zu 1. lässt vermuten, dass im Bus jemand hingefallen ist und sich verletzt hat, zu 2. lässt vermuten, dass die Fahrweise von Bus und / oder Merci überprüft wird und 3. lässt vermuten, dass die Polizei meint, der Merci-Fahrer hätte mitbekommen, dass im Bus jemand aufgrund von ihm erzwungener Notbremsung hingefallen ist und sich verletzt hat. Das mit "Versuch" und "nein" bedeutet, dass von einer vollendeten Tat und nicht nur von einem Versuch ausgegangen wird. Wenn keine Ausnahmegründe vorliegen, ist man als Zeuge zur Aussage über die eigenen Wahrnehmungen zu dem betreffenden Sachverhalt verpflichtet.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 16:33:08 Uhr:

Habe gerade den Brief geöffnet: …

Sind noch irgendwo Ferien? Der Donnerstag 9.9., an dem das angeblich passiert ist, hat das Datum 10.9.

Und bereits 2 Tage später, am Samstag, willst du einen Brief bekommen haben? In dem auch noch etwas von

1. Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall

2.Straßenverkehrsordnung

3.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das Verfahren ist gegen zwei Männer.

steht? Obwohl du nur Zeuge bist?

Völlig unrealistisch und an den Haaren herbeigezogen. Bleib mal besser bei der Wahrheit.

Themenstarteram 12. September 2015 um 17:51

Ich schick dir gleich das schreiben hier rein,Handy eben aufladen.Die Namen verdecke ich.Da steht alles aufm schreiben mit datum usw usw. ;) Sowas zieht man sich nicht aus den Haaren ;) Die Deutsche Polizei hat wohl dazu gelernt und fängt an zu arbeiten :D

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