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Alte Felgen kompatibel zu neuen SEAT Leon (KL)?
Hallo zusammen,
ich brauche Rat von euch Auto-Experten, da der Händler welcher mein Fahrzeug im Januar ausliefert (juhu, endlich), mich etwas verunsichert hat.
Und zwar habe ich von meinem letzten Auto noch ein Satz Felgen rum liegen, welche ich eigentlich mit Winterreifen für das neue Auto beziehen wollte.
Der Händler meinte jetzt allerdings die Felgen seien nicht kompatibel wegen der Einpresstiefe von 45.
Wenn ich die ABE der Felge aber richtig deute und den Felgenkonfiguratoren der Webshops trauen kann, sollte die Felge eigentlich kompatibel sein. Oder aber ich kapiere die ABE nicht. ??
Auto: Seat Leon Sportstourer 1.5 eTSI 110KW / BJ:2021
Felge: DEZENT RE silber lackiert 7.0 x 17 (LK 5/112, ET 45)
Reifen: 225/45R17
Ich wäre um jede Unterstützung dankbar, vor allem weil der Händler mich gerne dazu bewegen würde neue Felgen zu kaufen, was natürlich nicht in meinem Interesse liegt...
Vielen Dank für jede Hilfe und eine wunderschöne Weihnachtszeit euch.
Viele Grüße
David / scrypt0n
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18 Antworten
Ich bin auch der Meinung, dass du die problemlos fahren darfst. Im Gutachten stehen keine Auflagen drin, die derartige Veränderungen am Fahrzeug erforderlich machen.
Ein frohes Fest.
Vielen Dank dir für deine Einschätzung.
Weiß ich sehr zu schätzen. Dir und deiner Familie ebenfalls ein frohes Fest.
Falls noch jemand Einwände hat, gerne melden.
Sonst bleibe ich bei meinem Plan.
Zitat:
Vielen Dank dir für deine Einschätzung.
Weiß ich sehr zu schätzen. Dir und deiner Familie ebenfalls ein frohes Fest.
Falls noch jemand Einwände hat, gerne melden.
Sonst bleibe ich bei meinem Plan.
Ich sehe da auch kein Problem.
Wenn du in Österreich lebst, dann musst du sie halt dennoch im Zulassungsschein eintragen lassen.
LG Thomas
Vielen Dank dir Thomas.
Ich lebe in Deutschland und muss daher, insofern ich das richtig verstanden habe, nichts eintragen lassen.
Ein schönes Weihnachtsfest dir.
LG David
@scrypt0n
Solange das Fahrzeug sonst Serienmäßig bleibt seh ich auch keine Probleme.
Es wird aufgeführt, die Auflagen werden erfüllt und gut ist. Da möcht dein Händler wohl die Unwissenheit ausnutzen und noch ein Geschäft machen.
Aus diesen Auflagen ist kein Einwand gegen eine Nutzung zu erkennen
Gruß
Sascha
Vielen Dank @Sascha_95,
ich weiß eure Meinung hierzu sehr zu schätzen. Ich werde heute noch alles in die Wege leiten und den Händler darüber informieren, dass ich die bestehenden Felgen (mit korrigierter Bereifung) verwenden möchte.
Ich vermute ebenfalls das der Händler nur versucht Geld zu machen, da ich als Entschädigung für den Lieferverzug schon einiges an "entgegenkommen" gefordert hatte. Vermutlich will der Händler die zugestandene Summe damit etwas "drücken".
Das Thema sollte damit eigentlich erledigt sein.
Sollte der Händler anderer Meinung sein oder sollte es zu Streitigkeiten kommen, würde ich eventuell nochmal euren Rat suchen. Davon gehe ich aber nicht aus.
Ich wünsche allen bereits einen guten Rutsch in das neue Jahr und nur das Beste.
Vielen Dank auch noch mal dafür, dass ihr mit eurer Erfahrung anderen helft, finde ich super.
Grüße
David
Anbei die Rad/Reifendimensionen, die bei meinem Seat Leon KL zugelassen sind (Österreich).
@stefan0664 danke dir für deinen Beitrag.
Das verwirrt mich als Laien jetzt etwas.
Hat das einen Einfluss auf die Gültigkeit der ABE?
Tatsächlich ist da ja nichts mit einer Einpresstiefe von 45 aufgelistet. Ich hoffe die ABE ist trotzdem ohne weiteres gültig und ich darf die Felgen nutzen. Die Reifen für die Felgen habe ich zwischenzeitlich nämlich jetzt bereits geordert. :S
Die Liste gilt nur für Österreich. In Deutschland können auch Felgen mit ähnlichen Abmessungen und Einpresstiefe ohne Eintragung gefahren werden. Also wenn sie eine Abe haben. Diese Abe‘s gelten aber nur bei euch.
Für Österreich gilt, dass sobald eine Felge von den eingetragenen Abmessungen auch nur gering abweicht, dass diese eingetragen werden muss. Z.B.: wenn die Einpresstiefe um einen Millimeter abweicht.
Vielen Dank für die Erläuterung. Das beruhigt mich. Eine angenehme Nacht dir und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Viele Grüße
David
@stefan0664:
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass der Fahrer eines deutschen KFZ mit Felgen & ABE bei einer Kontrolle bei euch in Schwierigkeiten gerät oder wird dann die deutsche ABE akzeptiert?
Die deutsche ABE wird für euch akzeptiert nehme ich an.
Nicht umsonst dürfte die korrekte Bezeichnung "EG-ABE" sein. Somit europaweit gültig ;-)
Die korrekte Bezeichnung wäre dann eher "EG-Teiletypgenehmigung". Allerdings gibt es sowas für Felgen AFAIK (noch) nicht.
Was hier verlinkt wurde ist eine ganz normale nationale deutsche ABE (unter welchen Bedingungen die im Ausland auch anerkannt wird dürfte von Land zu Land unterschiedlich sein).
Alternativ gibt es für Zubehörräder Typgenehmigungen nach ECE-R124. Dann aber i.d.R. nur für identische Abmessungen.