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Alte Reifen als neu verkauft - was tun?
Hallo allerseits!
Vorgestern stellte ich anhand der DOT-Nummer fest, dass die Reifen, die meine Mutter 2003 (ich hab ihr Auto übernommen) montieren ließ, schon beim Verkauf (als neu) 3 und 5 Jahre alt waren (zwei unterschiedlich alte Reifen, gleichen Fabrikats).
Eigentlich hätten die Reifen heute nach etwas mehr als drei Jahren und wenig Kilometer noch ganz ok sein müssen, aber als ich die Risse und das poröse Gummi entdeckt hab, war klar:
Damit fahr ich keinen Meter mehr.
Jetzt ist da aber folgendes Problem:
Nach der Rechnung ist die Montage aber schon fast vier Jahre her.
Die Reifen wurden damals (2003) zum "Sonderpreis" verkauft, aber dazu wurde nicht gesagt, dass diese Reifen aus den Jahren 1998 und 2000 stammen, also schon uralt sind. Es waren damals vier Reifen, die anderen beiden sind schon seit einiger Zeit nicht mehr drauf.
Kann ich da jetzt noch was tun? Evtl. Ersatz fordern? Die Reifengarantie, die der VW-Händler gab, ging ein Jahr und ist nun abgelaufen; aber ändert das was an dem Betrug?
Was kann ich machen, ohne jetzt unbedingt einen Anwalt einschalten zu müssen?
Für Ratschläge wäre ich dankbar!
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13 Antworten
Re: Alte Reifen als neu verkauft - was tun?
Zitat:
Original geschrieben von gotiX
Kann ich da jetzt noch was tun
garnix...
der händler wird damit argumentieren, dass du 1. andere reifen aufgezogen haben könntest als er draufgemacht habe...2. es kein gesetzliches "höchsthaltbarkeitsdatum" gibt...
und in jedem der beiden punkte wird er zu 100% recht bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von gotiX
aber ändert das was an dem Betrug?
welcher betrug?
es wurden 4 reifen verkauft und die wurden auch aufgezogen....wenn ihr damals nciht nachgeschaut habt, wie alt die waren, ist das euer bier....gesetzlich dazu verpflichtet ist der händler nicht....
Zitat:
Original geschrieben von gotiX
ohne jetzt unbedingt einen Anwalt einschalten zu müssen?
was willst du mim anwalt?
oben habe ich bereits 2 gründe genannt, warum der händler damit "straffrei" durchkommt...da nützt dir der anwalt auch nichts....
und auf was willst du den händler verklagen?
Schließe mich meinem vorredner an. That's life. Einzig mögliche "Strafmaßnahme: Nie wieder zu diesem Reifenhändler gehen...
Da hilft nur eines: Es als Lernprozess zu verbuchen und sich beim nächsten Mal SOFORT auf die DOT-Nr stürzen und kontrollieren....
Gibt es keine Seriennummer für Reifen, woran man festmachen könnte, dass es die Gleichen sind?
Es gibt vielleicht kein gesetzliches Haltbarkeitsdatum, dennoch ist es empfohlen Reifen nur 6 Jahre zu fahren.
In wie weit man von einem Fahrzeughalter erwarten kann, die Codes am Reifen zu verstehen oder ob das Rechnungsdatum von als neu verkauften Reifen ausreichend sein muss, weiß ich nicht.
Damals hatte ich keinen Einfluss darauf und die wenigsten, darunter auch meine Mutter, wissen wirklich, was eine DOT-Nummer ist.
Aber dadurch, dass der Händler nicht darauf hingewiesen hat, dass die Reifen alt sind, was seine Pflicht gewesen wäre (dazu ein Gerichtsurteil: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv-1010693.htm), entstand eine Gefährdung.
Zumal dadurch, dass die beiden Reifen durch unterschiedliches Alter auch unterschiedlichen Grip haben, ebenfalls eine Gefährdung entstehen könnte.
Natürlich ist es meine Aufgabe, darauf zu achten, ob die Reifen in gutem Zustand sind, keine Frage, aber es kann nicht sein, dass man ein Produkt, das sich mit den Jahren, ob benutzt oder nicht, das ist nachgewiesen, zersetzt, ohne es anzugeben als neu verkaufen kann.
Außerdem hätte ich die Reifen länger benutzen können, wenn sie neu gewesen wären.
Aber davon abgesehen: Ist es so eine Schmach, eine nicht ganz ordentliche Sache zu hinterfragen? In unserem Land wird oft genug betrogen, einmal mehr gefragt, kann da ja wohl nicht schaden.
Moin,
Zu dem Zeitpunkt als die Reifen MONTIERT wurden ... waren sie aber noch völlig ok und es ging auch noch keine Gefährdung von ihnen aus.
Vergiss es einfach ... und kauf dir neue Reifen ... Da ist NICHTS dran zu drehen. Auch wenn du dich moralisch vielleicht betuppt fühlst ... ist da juristisch nichts vorhanden.
MFG Kester
Re: Alte Reifen als neu verkauft - was tun?
Zitat:
Original geschrieben von gotiX
schon beim Verkauf (als neu) 3 und 5 Jahre alt waren (zwei unterschiedlich alte Reifen, gleichen Fabrikats).
Die Reifen wurden damals (2003) zum "Sonderpreis" verkauft
Der Verkauf von unbenutzten 3 bzw. 5 Jahre alten Reifen zum Sonderpreis ist grundsätzlich o.k.
Ob und was als Quelle des Sonderpreises angegeben bleibt vermutlich unklar.
Reifen mit geringer Nutzung und entsprechender Pflege dürften nach 7 bzw. 9 Jahren nicht unbedingt Risse aufweisen.
Es sei denn sie wurden nicht entsprechend gelagert bzw. das Auto hatte lange, bewegungslose Standzeiten und/oder der Luftdruck wurde nicht regelmäßig überprüft.
Immerhin sind die Reifen seit 2003 montiert. In vier Jahren kann viel passieren.
Insgesamt kommt mir Deine Anfrage etwas sehr kleinlich vor.
Die Beweisprobleme wurden bereits erwähnt, auf Verjährung ist auch noch zu achten.
Einfach ein paar neue Reifen kaufen.
Wenn einer der Reifen bei der Montage bereits 5 Jahre alt war, ist das alles andere als "in Ordnung" und juristisch einwandfrei. Wenn da nicht die Geschichte mit dem "Sonderpreis" wäre. Verkaufen darf man die Reifen auch noch, wenn sie acht Jahre alt sind. Geschieht dies entweder mit Wissen des Kunden oder mit einem Wertausgleich ist das aber wasserdicht.
Selbst wenn der Sonderpreis nicht wäre, wäre es nach nunmehr vier Jahren aber doch ein wenig zu spät, dort aufzukreuzen. Also schluck den Bollen runter und lern daraus, dass man vorher schaut. NICHT nachher.
Solltest du tatsächlich gar den Gang zum Anwalt wagen, lass uns bitte wissen wie es ausging
Ok, ok, ich seh's ja ein
Da kommen einfach Neue drauf...
Wie Rotherbach schon gesagt hat, moralisch fand ich das nicht ok, vor allem das Bild, wie sie meiner ahnunglosen Mutter alte Reifen andrehen, verärgert einen schon ein wenig.
Wenn man das juristisch nicht halten kann, ok.
Dann bedanke ich mich für die Antworten und entschuldige mich, zwischenzeitlich etwas energisch gewirkt zu haben .
EDIT:
Wie ich erfahren habe, kennt mein Vater den Geschäftsführer der Firma, mal sehen wie der das findet. Fragen kostet ja nichts.
Zitat:
Original geschrieben von gotiX
moralisch fand ich das nicht ok, vor allem das Bild, wie sie meiner ahnunglosen Mutter alte Reifen andrehen, verärgert einen schon ein wenig.
Wenn es denn kein Versehen des Händlers war (was auch denkbar wäre), dann wäre es in der Tat moralisch verwerflich.
Und alte Reifen sind sehr wohl gefährlich. Ich selber habe mir auch mal alte Reifen andrehen lassen (ich wußte damals noch nichts von DOT-Nummern) --- einer dieser Reifen ist mir dann später auf der Autobahn geplatzt.
Seitdem bin ich beim Reifenkauf viel aufmerksamer geworden.
Zitat:
Wenn man das juristisch nicht halten kann, ok.
Nein, juristisch kann man da nichts machen, weil es keine Regelungen über das Alter von "neuen" Reifen gibt --- leider.
Zitat:
Wie ich erfahren habe, kennt mein Vater den Geschäftsführer der Firma, mal sehen wie der das findet. Fragen kostet ja nichts.
Ja, das wäre mal interessant. Ein Preisnachlaß beim nun notwendigen Neureifenkauf sollte zumindest drin sein.
Zitat:
Kann ich da jetzt noch was tun? Evtl. Ersatz fordern?
NIX, oder meinst jetzt wirklich ernsthaft du kriegst jetzt neuen Satz Reifen im Tausch gegen deine alten Reifen, die schon paar Jahre gefahren bist, träum weiter......
Zitat:
Wenn man das juristisch nicht halten kann, ok.
Was kostet ein neuer Satz Reifen, 200 -300 Euro (Standartgrössen, genaue Grösse hat Threadersteller leider nicht erwähnt). Sorry, es ist unverständlich für mich wegen sowas juristische Schritte alleine in Erwägung zu ziehen. Dank solch "tollen" Aktionen hat sich meine Versicherungsprämie bei Rechtschutzversicherung in den letzten drei Jahren um 50 Euro erhöht (zuerst 150 Euro, jetzt 200 Euro). In Begründung dafür steht "In letzter Zeit erhöhtes Schadensaufkommen". Gründe dafür sind genau solche Personen die wegen jedem Scheiss zum Rechtsanwalt rennen.
Aber wenigstens hast nachgefragt, manche rennen gleich zu Anwalt und Polizei und wollen alles und jeden wegen Betrugs anzeigen...............
MFG
war da nicht was, das ein reifen bis 5 jahre als neu verkauft werden darf.
Und die DOT nummer sollte man als fahrzeughalter kennen
--> gehört zur führerschein ausbildung dazu, die daten zu lesen können. wurde ich sogar bei meiner praktischen prüfung danach gefragt.
Zitat:
Zulässiges Alter von Neureifen
Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können.
Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.
Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren.
ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.
Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Az.: 82 C 460/02):
Pneus dürfen ohne besondere Kennzeichnung selbst dann als Neureifen verkauft werden, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.
Zitat:
Pneus dürfen ohne besondere Kennzeichnung selbst dann als Neureifen verkauft werden, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.
Genau so kenn ich das auch, stand glaub ich mal im "Krafthand Sonderheft Räder und Reifen", wann weiss ich nicht mehr genau. Statt Autoblöd zu lesen sollten sich manche mal wirkliche Fachzeitschriften durchlesen *gg*.
MFG
Moin,
Zitat frei Schnauze : Der Reifen war gerade 5 Jahre alt ... ausserdem wurde er per Sonderkondition verkauft.
Ergo : Keine Kollision mit diesen Urteilen.
Ausserdem kommt dazu, das NIEMAND mehr beweisen könnte ... das der Reifen wirklich der ist, der damals verkauft wurde *Fg*
Der Zug ist hier schlicht und einfach voll abgefahren, ausserdem iss ja auch nichts passiert. Beide Reifen in die Tonne, 2 (oder 4) neue gekauft und weiter geht der Spass.
MFG Kester