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Alternative Ansatzpunkte für Rangierwagenheber und Böcke beim Golf 6

VW Golf
Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 19:39

Hallo,

"nicht schon wieder!das Thema hatten wir ja schon X Mal!" werden sich hier einige denken, und das nicht zu unrecht :D. Dennoch konnte ich auf meine Frage keine Antwort in der SUFU finden.

 

Jetzt bin ich auf folgende Bilder im Web gestoßen:

Klick 1

Klick 2

Klick 3

Zur Frage:

Kann man an folgenden (nicht vorhergesenen) Punkten anheben bzw aufbocken ohne mit Folgeschäden rechnen zu müssen?

Beim TÜV wird unter anderem auch mittig angehoben:):confused:

 

MFG

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24 Antworten

das fahrzeug an der querlenkerlagerung auf zu bocken halte ich persönlich für ziemlich dumm!

man sollte schon bedenken, dass das alles aluminium gussmaterial ist! das hält nun mal nicht so viel wie stahl.

doch ob hier etwa 500kg pro bock dem material nicht schaden darauf lege ich mich nicht 100% fest.

wozu überhaupt dort aufbocken??

Die Querlenkerlagerung in Bild 2 halte ich für ziemlich stabil. da sehe ich eher die Gefahr des Wegrutschens. Wenn im Bild 1 direkt am Rundlager angehoben wird, würde ich diese Variante nicht empfehlen.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 21:12

Zitat:

wozu überhaupt dort aufbocken??

Nunja falls ich mich unters Auto legen muss dann sichere ich es gerne mit Unterstellböcken ab.

Wenn ich nun mit einem etwas massiveren Wagenheber dort an der vorgesehenen Stelle anhebe (Falz), habe ich keine Möglichkeit mehr einen Unterstellbock dort ranzubringen da kein Platz mehr ist. Klick

Zudem befürchte ich, dass mir der Falz wegknicken könnte wenn ich dort einen Bock mit einer solchen "U" Aufnahme hinstellen würde.

Mit dem Wagenheber selbst hebe ich schon gar nicht mehr am Falz selbst an sondern direkt dahinter um dies zu vermeiden...

also wie wäre es denn mit auffahrböcken!??

geht wunderbar!

müssen ja keine aus stahl sein. holz mit einer max. steigung von sagen wir 15/20cm reicht ja auch aus.

wenns nicht ausreicht, dann kann man 4-5cm unter dem bock unterbauen.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 22:55

Zitat:

 

also wie wäre es denn mit auffahrböcken!??

geht wunderbar!

Ja das wäre wohl am einfachsten aber leider ist es mir unmöglich Rampen zu benutzen. (Kleine Garage mit steiler Einfahrt)

Ich möchte aber nochmals darauf zurückkommen, dass der Tüv aber auch ggf mittig mit einem Hydraulikstempel anhebt - vorne und hinten. So schädlich kann das also doch nicht sein (?!).

Schau dir mal das hier an:

http://www.motor-talk.de/.../...ds-nachruesten-anleitung-t2745509.html

Das wäre noch eine andere Möglichkeit zum Ansetzen, diese kommt ursprünglich vom Audi S3, aber bei gleicher Bodengruppe sollte es passen. Umgesetzt wurde es wohl auch schon von einigen Leuten in diversen Foren.

Mfg shmerlin

Zitat:

@Laurenzio schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:55:57 Uhr:

Ich möchte aber nochmals darauf zurückkommen, dass der Tüv aber auch ggf mittig mit einem Hydraulikstempel anhebt - vorne und hinten. So schädlich kann das also doch nicht sein (?!).

Würde mich auch brennend interessieren, was "echte" Experten dazu meinen!

Ich kenne es nämlich auch nicht anders. TÜV und Konsorten heben definitiv genauso mittig an wie in Bild 1, wenn der Stempel alleine zur Anwendung kommt oder wie auf Bild 2 an den Lagerböcken, falls noch eine Quertraverse auf den Stempel gesteckt wurde.

An den Lagerböcken der Querlenker hebe ich mittlerweile auch selbst meinen Touran an, wenn ich einen Radwechsel mache oder an die Bremsen ran muss. Natürlich mit dem Rangierwagenheber und geeigneten Gummiunterlagen. Wenn man sich mal genau anschaut, wie stabil diese Lagerböcke gebaut sind und dass die Last an einer extra verstärkten Stelle der Karosserie abgetragen wird, braucht man eigentlich keinerlei Bedenken haben.

Grüße

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 9:23

Zitat:

@shmerlin schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:42:30 Uhr:

Schau dir mal das hier an:

http://www.motor-talk.de/.../...ds-nachruesten-anleitung-t2745509.html

Das wäre noch eine andere Möglichkeit zum Ansetzen, diese kommt ursprünglich vom Audi S3, aber bei gleicher Bodengruppe sollte es passen. Umgesetzt wurde es wohl auch schon von einigen Leuten in diversen Foren.

Mfg shmerlin

Hallo,

ja diese Jack Pads sind mir bekannt. Ich habe schon in einem anderen Thema vor einiger Zeit drüber diskutiert. Nachdem ich aber Userberichte gelesen hatte bei denen der Unterboden an dieser Stelle nachgegeben hatte, war ich von der Idee nicht mehr so begeistert ...:rolleyes:

Siehe mein Post mit Erklärung hier: Klick mich (3ter Post)

Grüße

Aha, die Namen habe ich nicht gelesen.

Gut, aber der Konsens scheint ja zu sein, dass eine Schädigung beim Golf VI nicht auftritt und von Nutzern bestätigt wurde.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 10:35

Zitat:

Gut, aber der Konsens scheint ja zu sein, dass eine Schädigung beim Golf VI nicht auftritt und von Nutzern bestätigt wurde.

Jein. Richtig ist, dass hier im Forum sich keine User mit eingedrückten Blechen gemeldet haben.

Richtig ist aber auch, dass in englischsprachigen Foren Posts von Usern mit eingedrückten Stellen am Golf aufgetaucht sind.

(Es scheint von sehr vielen Faktoren abzuhängen ob die Sache gut geht...)

Ich kann nur nochmals wiederholen was dort rausgekommen ist:

"These reinforced rubber pads are VW approved for a 4 point lift found at most dealers. "

"They are only meant to be used on a 4-point lift. Jacking the car with a floor jack from one of these points can bend the underbody."

Für mich sind die Jackpads also keine Alternative für das" klassische" anheben.

Zudem würde der Wagenheber am Falz angesetzt was sowieso verhindern würde die Jack Pads als Bockpunkte zu benutzen...

Also back to Topic :D

Die Frage lautet ja : Kann man an den Punkten die im ersten Post gezeigt werden anheben ohne Schaden anzurichten :confused:

ob es schädlich ist, dort an zu setzen, wird dir hier niemand abschließend sagen können und auch wenn der TÜV das macht, ist das m.E. kein Freibrief.

Ich persönlich würde ganz bestimmt nie mit einem Wagenheber an einem Guß-Gehäuse ansetzen und dann mit geschätzen 7000N Kraft die gesamte schwerere Hälfte des Autos anheben. (1. Klick)

Für diese Art der Belastung ist das Gußteil vermutlich überhaupt nicht ausgelegt.

Wenn das der TÜV macht und ich das mit bekäme, würde ich sofort ein Foto machen, mich beim TÜV-Ober-Ing beschweren und dann eine Anfrage bei VW abwarten, ob das zulässig ist.

Dann würde man weiter sehen, was zu tun ist.

Zitat:

@navec schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:54:48 Uhr:

Ich persönlich würde ganz bestimmt nie mit einem Wagenheber an einem Guß-Gehäuse ansetzen und dann mit geschätzen 7000N Kraft die gesamte schwerere Hälfte des Autos anheben. (1. Klick)

Für diese Art der Belastung ist das Gußteil vermutlich überhaupt nicht ausgelegt.

Wenn das der TÜV macht und ich das mit bekäme, würde ich sofort ein Foto machen, mich beim TÜV-Ober-Ing beschweren und dann eine Anfrage bei VW abwarten, ob das zulässig ist.

Dann würde man weiter sehen, was zu tun ist.

Blanke Theorie! Mit Fotos und Beschwerden machst du dich nur lächerlich. Und sowas von lächerlich! Und was glaubst du eigentlich, was VW da antworten würde, wenn sie überhaupt jemals antworten. Wahrscheinlich abwiegelnd etwa so: "Ein Anheben des Fahrzeugs an den genannten Punkten im Rahmen einer HU wird nicht empfohlen und ist nur in Ausnahmefällen zulässig!" Oder der Klassiker: "Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an ihren nächsten VW-Partner."

Oder welche Antwort erwartest du denn?

Die Praxis ist, dass viele (wenn nicht die meisten) Prüfstellen der verschiedensten Prüforganisationen mit solchen Stempeln ausgestattet sind. Jedenfalls hier in meiner Gegend. Und jedes Auto wird da irgendwie mittig im Bereich der VA und HA angehoben. Wenn man als "Laie" dagegen protestiert, wird die HU abgebrochen, die Prüfgebühr wieder zurückerstattet und man darf wegfahren. Wäre mir aus dem gleichen Grund bei der letzten HU beinahe passiert.

Grüße

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 13:33

Zitat:

ob es schädlich ist, dort an zu setzen, wird dir hier niemand abschließend sagen können und auch wenn der TÜV das macht, ist das m.E. kein Freibrief.

Ja dessen bin ich mir bewusst.

Mir geht es ja auch darum ob vielleicht hier schon mal User an den oben genannten Punkten angesetzt haben und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben. (Wie z.B bingoman2000 )

Wer die Bedienungsanleitung einmal genauer liest der merkt auch, dass VW selbt dringend davon abrät irgendwo anders anzuheben als an den 4 vorgeschriebenen Stellen am Falz....

Vielleicht hat sich TÜV und Konsorten bezüglich "mittigem Anheben" hiervon inspirieren lassen :D:D:D: Klick 1 Klick 2

Man beachte, dass bei den Autos seitlich spezielle Aufbockpunkte in die Karosserie eingearbeitet wurden . Davon kann ein Ottonormal VW Fahrer ja nur träumen ^^

Wenn die Profis das schon so machen..., kommt ja einem Freibrief gleich:p

MFG

@Laurenzio:

Zitat:

Mir geht es ja auch darum ob vielleicht hier schon mal User an den oben genannten Punkten angesetzt haben und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben.

Na ja, entweder hat man indirekte Erfahrungen mit Werkstätten oder dem TÜV, wenn so etwas gemacht wird oder man macht selbst welche.

Bei selbst gemachten Erfahrungen gibt es dann eigentlich nur die Möglichkeiten: klappt oder klappt nicht (= offensichtlicher Schaden).

Ob z.B. ein verborgener Schaden dadurch entstanden ist, der normalerweise nicht auffällt, wird kaum jemand sagen können.

Mein früherer G6 wurde von einer Reifenfachfirma z.B., weil die anderen Bühnen mit den 4 Armen besetzt waren, mit einer Bühne hoch gehoben, wo die beiden Schwellerlängsseiten komplett unterlegt waren.

Klappte auch...

Als ich das sah, habe ich den "Meister" darauf aufmerksam gemacht, dass dadurch zumindest einige Kunststoffunterbodenteile verbogen wurden. Der Mechaniker hatte auf solche Kleinigkeiten natürlich nicht geachtet....

Das ist ihm dann auch aufgefallen.

Daraufhin wurden die betreffenden Stellen, nachdem der Wagen mit einer 4-Punkt-Bühne erneut angehoben wurden, untersucht und er hat Glück gehabt, dass dort offensichtlich keine bleibenden Schäden zu erkennen waren.

Auf die Fachkompetenz von Fachleuten sollte man sich daher nicht immer blind verlassen.

Das gilt durchaus auch für den TÜV, denn wenn es bei 20 Autos in Ordnung ist, mit den besagten Stempeln das Auto mittig an zu heben, muss es beim 21.ten, dass eventuell durch besonderen Leichtbau glänzt und daher wirklich nur an ganz bestimmten Punkten angehoben werden darf, noch lange nicht richtig sein.

Aber vielleicht hat der TÜV ja pro Autotyp eine besondere Liste mit alternativen, geeigneten Anhebepunkten. Kann ja, gerade bei Massenautos wie dem Golf, sein.

Aus dem Gefühl heraus sollte man so etwas in jedem Fall nicht machen...

Wenn du dein erstes Bild der VW-Kundenbetreuung schicken würdest, wäre es m.E. in jedem Fall klar, was die antworten würden...

 

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