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Altes Auto abmelden, neues Auto mit neuer Versicherung ummelden?
Hallöchen.
Mir stellt sich momentan folgendes Problem. Mein derzeitiges Auto benötigt so langsam eine dringende Auszeit, die ich ihm auch gönnen möchte, folglich will ich es abmelden und unterstellen. Nun ist allerdings das Problem mit der verdammten Versicherung. Ich möchte mir noch im Oktober einen "neuen" Gebrauchten zulegen und am liebsten bei einer anderen Versicherung zulassen, die jetzt schon trotz wesentlich größerer Maschine etc. 70 Euro weniger im Vierteljahr kostet als es mich bei meiner derzeitigen Versicherung kosten würde.
Wie lässt sich das nun also bewerkstelligen. Gelesen habe ich schon, dass mit einer Abmeldung auch automatisch ein Ende der bestehenden Versicherung in Kraft treten sollte, nur stellt sich mir halt die Frage, da ein Wechsel ja eigentlich erst zum Ende des Jahres fähig ist, ob sich mein derzeitiger Versicherer da nicht quer stellen könnte?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn ich die Antworten hier lese stehen mir die Haare zu Berge!
Es handelt sich hier doch um einen ganz normalen Fahrzeugwechsel. Das jetzige Auto wird abgemeldet und das neue angemeldet. Also kann auch das neue Auto bei jedem beliebigen Versicherer versichert werden. Der SFR wird vom neuen Versicherer angefordert und angerechnet. Der jetzt bestehende Vertrag ist damit beendet. Wenn eines guten Tages das jetzt abgemeldete Fahrzeug wieder zugelassen wird handelt es sich wieder um einen Fahrzeugwechsel und es kann wieder frei gewählt werden wo dieser versichert wird. Voraussetzung das jetzt zuzulassende Fahrzeug wird wieder abgemeldet.
Alles andere ist absoluter Blödsinn!
Gruß Stefan
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32 Antworten
wenn du das auto nicht verschrottest, exportierst, u.ä. läuft deine alte VS als ruheversicherung weiter (kostenlos fuer bis zu 18monate).
ohne halterwechsel, wirst du kaum ausserhalb der fristen auf diese art wechseln koennen.
das neue fahrzeug, kannst du natuerlich versichern, wo du willst.
Würde also bedeuten, ich hätte bei dem "Neuen" dann nicht die vollen Rabatte, die ich jetzt habe sondern müsste wieder neu einsteigen oder wie sieht das aus?
Ich sehe das ganz einfach.
Du meldest Dein Fahrzeug ab. Versicherung endet. Evtl. bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Fertig!!!
Wenn Du dann einen neuen zulässt ist es absolut Dir überlassen wo und zu welchen Konditionen.
Das wäre schön, wenn es so einfach wäre, aber Deutschland ist nunmal leider ein Bürokratendschungel, daher auch hier meine Frage an die Leute, die mir schon bei anderen Problemen geholfen haben.
Es gibt immer irgendwo einen Haken, einfach wäre mir am liebsten, dann hätt ich schon jetzt meinen SRT8
Nein, die Versicherung endet definitiv nicht mit der Stilllegung des Fahrzeuges.
Wie schon erwähnt wurde, geht die Versicherung in eine Beitragsfreie Ruheversicherung über.
Wird das Fahrzeug irgendwann wieder angemeldet so ist dies beim Versicherer zu tun, bei dem das Fahrzeug auch vorher versichert war.
Wenn du der Versicherung glaubhaft nachweisen kannst, dass das Fahrzeug verschrottet oder veräußert wurde, dann wird der Vertrag abgerechnet.
In dem Fall der reinen Stilllegung über einen längeren Zeitraum als besagter Ruheversicherung müsst ich also quasi trotzdem erst diese 18 Monate warten bevor ich die Prozente mitnehmen kann oder bei einer anderen Versicherung ein Auto anmelden kann außer ich würde entsprechend fristgerecht zum 30.11 diesen Jahres kündigen? Oder kann ich trotzdem dann meinen neuen Schlitten bei einer anderen Versicherung anmelden mit den gleichen Prozenten wie bisher?
Das Hauptproblem ist halt die Kurzfristigkeit, die sich bei mir momentan ergibt.
....ich vermute jetzt einfach mal, dass es dem TE um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) geht....
Wenn Du Dein jetziges Auto vorübergehend stilllegst kannst Du den SFR für das neue Fahrzeug selbstverständlich verwenden, da Du für die bereits angesprochene Ruheversicherung keinen benötigst... Solltest Du Dein jetziges Auto wieder zulassen wollen, muss das wieder beim jetzigen Versicherer versichert werden, ausser Du kündigst den Vertrag zum Ablauf (idR der 01.01. eines jeden Jahres), wobei dann natürlich auch die Ruheversicherung endet....
Ok, das ist also im Groben das, was ich mir so in etwa schon aus diversen anderen Threads zusammen gelesen habe. Sobald ich meinen Kaddy in Schraubergarten parke, kann ich auch ein anderes Kfz bei einer anderen Versicherung zu den gleichen Rabatten versichern.
Recht herzlichen Dank für die vielen und schnellen Antworten, dann dürft ihr mich ab Mitte Oktober oder so im Chrysler Forum sehen
MfG
Predator
Hallo,
wenn ich die Antworten hier lese stehen mir die Haare zu Berge!
Es handelt sich hier doch um einen ganz normalen Fahrzeugwechsel. Das jetzige Auto wird abgemeldet und das neue angemeldet. Also kann auch das neue Auto bei jedem beliebigen Versicherer versichert werden. Der SFR wird vom neuen Versicherer angefordert und angerechnet. Der jetzt bestehende Vertrag ist damit beendet. Wenn eines guten Tages das jetzt abgemeldete Fahrzeug wieder zugelassen wird handelt es sich wieder um einen Fahrzeugwechsel und es kann wieder frei gewählt werden wo dieser versichert wird. Voraussetzung das jetzt zuzulassende Fahrzeug wird wieder abgemeldet.
Alles andere ist absoluter Blödsinn!
Gruß Stefan
@ Wettringer: Die blaue Schrift auf blauem Grund läßt sich sehr schwer lesen. Bitte bedenke das.
Ansonsten wurde das Wichtige schon gesagt: Beim Fahrzeugwechsel kann man auch die Versicherung wechseln. Eine Kündigung würde ich sicherheitshalber trotzdem zur alten Versicherung hinschicken, wenn Du das Fahrzeug, das Du abmeldest, irgendwann wieder anmelden willst.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eine Kündigung würde ich sicherheitshalber trotzdem zur alten Versicherung hinschicken, wenn Du das Fahrzeug, das Du abmeldest, irgendwann wieder anmelden willst.
Wozu eine solche Kündigung "zur Sicherheit"?
Also nochmal: Durch den Fahrzeugwechsel hat er das Recht den Versicherer zu wechseln. Wenn er das alte Auto abmeldet und mit einer EVB eines anderen Versicherers ein Nachfolgefahrzeug zulässt muss er den Altvertrag nicht mehr gesondert kündigen! Der alte Versicherer wird vom Straßenverkehrsamt über die Stilllegung informiert und stellt den Vertrag zunächst ruhend. Der Versicherer des neuen Fahrzeuges fordert nach Antragstellung den vorhandenen SFR vom Vorversicherer an und das war es dann! Damit ist der alte Vertrag nicht mehr ruhend sondern erloschen.
Wenn er irgendwann den jetzt abgemeldeten Wagen wieder anmelden will kann er das ohne weiteres bei jedem Versicherer seiner Wahl machen, damit hat der bisherige Versicherer nichts mehr zu tun.
MfG Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Wettringer
Durch den Fahrzeugwechsel hat er das Recht den Versicherer zu wechseln.
Sorry, aber da is nix mit Fahrzeugwechsel.... Das derzeitige Fahrzeug wird vorübergehend stillgelegt und evtl. wieder auf den jetzigen Halter(und VN) zugelassen... Aufgrund welcher Grundlage, soll denn der bisherige Vertrag (der im Übrigen erst mal nix mit dem SFR zu tun hat) aufgehoben werden, wenn VN nicht kündigt? Man kann sich sicher mit dem Versicherer einigen, dass der Vertrag mit Stilllegeung oder zur Hauptfälligkeit aufgehoben wird (wodurch die beitragsfreie Ruheversicherung erlischt), aber prinzipiell ist eine Kündigung notwendig....
Zitat:
Sorry, aber da is nix mit Fahrzeugwechsel....
...was denn sonst?
Selbstverständlich ist der Vertrag beendet sobald der SFR an einen anderen Versicherer abgegeben wird. Wieso sollte das hier anders sein?
Gruß Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Wettringer
Zitat:
Sorry, aber da is nix mit Fahrzeugwechsel....
...was denn sonst?
Selbstverständlich ist der Vertrag beendet sobald der SFR an einen anderen Versicherer abgegeben wird. Wieso sollte das hier anders sein?
Gruß Stefan
Ganz einfach: Weil im Normalfall, von dem Du offensichtlich ausgehst, das bisherige Auto abgegeben und vollständig gegen ein anderes ausgetauscht wird. Genau das ist hier aber anders: Das besherige Auto soll behalten und wieder zugelassen werden. Nach einer Stillegung und Wiederzulassung auf den selben Halter besteht der Vertrag im Falle der Nichtkündigung weiter, er wird wieder aufgenommen.
P.S.: Den Hinweis auf die schlechte Lesbarkeit der blauen Schrift auf dem blauen Grund hast Du offensichtlich nicht ernstgenommen.