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Altes Auto abmelden und neues anmelden

Themenstarteram 3. Mai 2012 um 16:15

Hallo liebe Community!!!

einige Zeit schon lese ich Eure Posts und Kommentare durch, die mir vor allem beim Kauf meines neuen Autos sehr geholfen haben. Nun habe ich aber eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.

Und zwar:

Am 15.5. bekomme ich mein neues Auto, am gleichen Tag gebe ich mein altes in Zahlung.

1. Jetzt habe ich mir gedacht, ich hohle mir am Montag den 14.5. bei meiner Zulassungsstelle ein Kurzzetkennzeichen für das neue Auto (Brief, Schein und eVB-Nummer hab ich schon).

2. Am 15.5. fahre ich mit meinem noch zugelassenen alten Auto und den Kurzzeitkennzeichen im Kofferrraum zum Händler (anderer Landkreis, ca. 50km entfernt). Dort montiere ich dann die Kurzzetkennzeichen auf dem neuen und fahre damit und mit den alten Kennzeichen + Papieren vom alten Auto nach Hause.

3. Am 16.5. fahre ich dann wieder zu meiner Zulassungsstelle, melde das alte Auto ab und melde dann danach gleich das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen (also die Buchstaben- und Zahlenkombination vom Alten) an.

4. Ich schicke Brief und Schein ans Autohaus.

Was haltet ihr davon, wie würdet Ihr es machen?

Das Problem ist, dass ich für mein neus Auto das gleiche Kennzeichen wieder will.

Danke fürs durchlesen und ich freue mich auf Kommentare!!!

Lg Trobler

Beste Antwort im Thema

Könntest du bitte mal aufhören, irgendwelche alten Threads hochzuholen? Danke!

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18 Antworten

Frage erstmal in der Zulassungsstelle, wie es dort gehandhabt wird. Ist oft sehr unterschiedlich. Bei uns in Bremen muß der Wagen 3 Tage abgemeldet sein. Wenn es sich nicht inzwischen schon wieder geändert hat. :( 

MfG aus Bremen

Ich würde erstmal bei der Zulassungsstelle anfragen, ob das so geht.

Um mein Kennzeichen zu behalten, musste ich in meinem Landkreis eine Woche zwischen Abmelden des alten Wagens und Zulassung des Neuen abwarten.

Themenstarteram 3. Mai 2012 um 19:03

Danke für die schnellen Antworten!!

Ich hab schon mal mit der Zulassungsstelle gesprochen generell wegen der Zulassung. Indirekt hab ich dann das mit dem Kennzeichen behalten angesprochen und die Dame am Telefon hat mir nicht wiedersprochen. Aber die sagen ja immer wieder was anderes, ich glaube die kennen sich selbst nicht mehr aus. Ich werde morgen nochmal genau nachfragen.

Mein Nachbar, der ein Versicherungsbüro hat, bei dem ich auch versichert bin, meinte, dass es auch gehen würde, dass ich einfach mit dem alten Auto zum Händler fahr, dort dann dass Schild auf meinem neuen montiere. Das würde angeblich gehen, weil ich ja von ihm diese eVB habe. Meiner Meinung nach ist das aber Schwachsinn, weil ich kann ja nicht einfach die Schilder von einem anderen Auto nehmen, das wäre ja wie mit geklauten Kennzeichen zu fahren oder wie seht ihr das? Ich konnte nicht mehr genau nachfragen, da er dann schnell wegmusste.

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man das machen könnte? Ich hab in einem anderen Thread hier gelesen, dass es möglich wäre, das Kennzeichenpaar auf dem alten Auto "entwerten" zu lassen und auf dem neuen dann mit den "richtigen" Nummernschildern zu fahren. Am Ende waren sich die User aber doch nicht einig.

Man ist das alles kompliziert mit diesen Ämtern und Vorschriften!!!! Vor 3 Jahren konnte wenigstens das Autohaus noch mein Auto zulassen, aber jetzt scheint das ja nicht mehr zu funktionieren.....

Einfachste Lösung wäre wohl, wenn du auf das alte Auto Kurzzeitkennzeichen packst & dein Neues gleich anmeldest. Dann sparst du dir einmal die Fahrt zur Zulassungsstelle.

Zum Rest:

Zitat:

Original geschrieben von Trobler

Mein Nachbar, der ein Versicherungsbüro hat, bei dem ich auch versichert bin, meinte, dass es auch gehen würde, dass ich einfach mit dem alten Auto zum Händler fahr, dort dann dass Schild auf meinem neuen montiere. Das würde angeblich gehen, weil ich ja von ihm diese eVB habe. Meiner Meinung nach ist das aber Schwachsinn, weil ich kann ja nicht einfach die Schilder von einem anderen Auto nehmen, das wäre ja wie mit geklauten Kennzeichen zu fahren oder wie seht ihr das?

Das geht auf keinen Fall, denn das Kennzeichen ist noch deinem alten Fahrzeug zugeteilt -> Kennzeichenmissbrauch

Zitat:

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man das machen könnte? Ich hab in einem anderen Thread hier gelesen, dass es möglich wäre, das Kennzeichenpaar auf dem alten Auto "entwerten" zu lassen und auf dem neuen dann mit den "richtigen" Nummernschildern zu fahren. Am Ende waren sich die User aber doch nicht einig.

Ist von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich, aber angeblich ists zulässig. Wir machen das noch anders, weil wir noch auf die Antwort warten, wie wir es machen müssen.

Zitat:

Man ist das alles kompliziert mit diesen Ämtern und Vorschriften!!!! Vor 3 Jahren konnte wenigstens das Autohaus noch mein Auto zulassen, aber jetzt scheint das ja nicht mehr zu funktionieren.....

Wenn du ihnen dein altes Auto hinstellst & einen Leihwagen bekommst, geht das natürlich ;)

Teilweise sind auch Fahrten im selben Zulassungsbezirk ohne Kennzeichen zur Anmeldestelle erlaubt, aber ich weiß nicht, ob das nur mit entwerteten oder ganz ohne geht.

Was hier auf jeden Fall geht, ist einen Gebrauchtwagen mit dem selben Kennzeichen vom Vorbeseitzer anzumelden. Spart aber nix, da das Wünschen eines Kennzeichens 10,20 und 2 neue Kennzeicehn 9 Euro kosten.

am 3. Mai 2012 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Teilweise sind auch Fahrten im selben Zulassungsbezirk ohne Kennzeichen zur Anmeldestelle erlaubt, aber ich weiß nicht, ob das nur mit entwerteten oder ganz ohne geht.

Das habe ich auch mal gehört und das wäre ja irgendwie zu schön um Wahr zu sein. Weiß da jemand näheres? Interessiert mich auch :)

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Teilweise sind auch Fahrten im selben Zulassungsbezirk ohne Kennzeichen zur Anmeldestelle erlaubt, aber ich weiß nicht, ob das nur mit entwerteten oder ganz ohne geht.

Das habe ich auch mal gehört und das wäre ja irgendwie zu schön um Wahr zu sein. Weiß da jemand näheres?

Das sind die Fahrten, die unter den § 10 Abs. 4 FZV fallen. Es dürfen alle Fahrten auch mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen. Das gilt a) für Fahrten zum TÜV und b) zur Zulassungsstelle, jeweils aber nur die direkten Fahrten, ohne Umwege, ohne alles. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Versicherung die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt und für das Fahrzeug bereits ein Kennzeichen durch die Zulassungsstelle vorab zugeteilt wurde. Die Vorabzuteilung kann entweder eine ganz neue Zuteilung sein, wenn das Fahrzeug z.B. bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war oder z.B. auch durch eine Reservierung für eine Wiederzulassung. Auf jeden Fall braucht man aber Kennzeichen, ganz ohne ist nicht. Was ebenfalls noch zulässig ist, sind Fahrten nach der Abmeldung mit ungestempelten Kennzeichen, diese aber nur im Abmeldebezirk plus maximal einem angrenzenden Bezirk, nur auf direktem Weg zur endgültigen Verbringung des Fahrzeugs und nur am Abmeldetag bis 24 Uhr.

Zum eigentlichen Thema: ich würde es auch so machen wie bereits einmal vorgeschlagen, lass dir die Papiere vom neuen Auto schon zuschicken und lasse es zu. Das alte Auto kannst du dann mit Kurzzeitkennzeichen zum Händler bringen. Oder, was evtl. auch geht, das kläre aber auch mit deiner Zulassungsstelle ab: du meldest das alte Fahrzeug ab und entstempelst die Kennzeichen, lässt das neue Auto zu und kaufst dafür einen neuen Satz Schilder, die dann gestempelt werden. Dann brauchst du keine Kurzzeitkennzeichen und die Fahrt mit den entstempelten Schildern ist wie oben beschrieben ja möglich, das müsstest du dann allerdings alles an einem Tag machen.

Gruß Tecci

am 4. Mai 2012 um 6:51

Also ich habe das so gemacht:

Altes Auto morgens abgemeldet. Kennzeichen werden entwertet, und das Kennzeichen gleich wieder reservieren lassen. Mit den entwerteten Kennzeichen darfst du eine Fahrt noch unternehmen - > zum Händler. Habe für mein neues Auto Kurzzeitkennzeichen bekommen, die ich dann 2 Tage später gegen meine "alten" Kennzeichen wieder tauschen konnte, da die ja auf meinen Namen reserviert waren.

Im Kreis BB muss "lediglich" 1 Nacht zwischen Ab und wiederanmeldung liegen.

highway

am 4. Mai 2012 um 7:01

Ich würde es so machen wie von Tecci6N geschrieben. Geht in Hessen auf jeden fall. Frag bei der Zulassungsstelle genau nach, was die da anbieten (Abmeldung eines KFZ und neu Anmelden mit den gleichen Kennzeichen am gleichen Tag).

am 4. Mai 2012 um 7:14

Hat sich erledigt, man sollte auf F5 drücken..

Das scheint in manchen Landkreisen ja wirklich ein Drama zu sein.....

Bei uns im LK Schaumburg geht das zug um zug- Altes Auto abmelden;im gleichen Moment den neuen mit den alten Schildern anmelden...

Und hier kann auch jeder Händler mit der entsprechenden Vollmacht die Kundenfahrzeuge zulassen-Im Falle des TE vermute ich eher Bequemlichkeit des Händlers weil anderer LK und 50 km wegstrecke^^

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 10:43

Nochmal ein ganz herzliches Danke für die schnellen Antworten!!!

Also ich habs jetzt so gemacht:

Ich hab jetzt mein neues Auto angemeldet. Ich nehme dann vom alten Auto die Nummernschilder mit und werde dann nach dem Feiertagswochenende zur Zulassungsstelle fahren mein altes abmelden und mein neues mit sozusagen "ummelden" auf mein bisheriges Kennzeichen.

Ist wahrscheinlich die beste Möglichkeit. In der Zulassungstelle waren die sich nicht ganz sicher ob das geht, dass man das Kennzeichen am gleichen Tag bekommt und so kann ich jetzt wenigstens über das lange Wochenende mit dem Auto fahren!!!

Also nochmal Danke!!

Zitat:

@Trobler schrieb am 3. Mai 2012 um 18:15:37 Uhr:

Hallo liebe Community!!!

einige Zeit schon lese ich Eure Posts und Kommentare durch, die mir vor allem beim Kauf meines neuen Autos sehr geholfen haben. Nun habe ich aber eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.

Und zwar:

Am 15.5. bekomme ich mein neues Auto, am gleichen Tag gebe ich mein altes in Zahlung.

1. Jetzt habe ich mir gedacht, ich hohle mir am Montag den 14.5. bei meiner Zulassungsstelle ein Kurzzetkennzeichen für das neue Auto (Brief, Schein und eVB-Nummer hab ich schon).

2. Am 15.5. fahre ich mit meinem noch zugelassenen alten Auto und den Kurzzeitkennzeichen im Kofferrraum zum Händler (anderer Landkreis, ca. 50km entfernt). Dort montiere ich dann die Kurzzetkennzeichen auf dem neuen und fahre damit und mit den alten Kennzeichen + Papieren vom alten Auto nach Hause.

3. Am 16.5. fahre ich dann wieder zu meiner Zulassungsstelle, melde das alte Auto ab und melde dann danach gleich das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen (also die Buchstaben- und Zahlenkombination vom Alten) an.

4. Ich schicke Brief und Schein ans Autohaus.

Was haltet ihr davon, wie würdet Ihr es machen?

Das Problem ist, dass ich für mein neus Auto das gleiche Kennzeichen wieder will.

Danke fürs durchlesen und ich freue mich auf Kommentare!!!

Lg Trobler

habe ich genau so gemacht und gabe damit immer noch mein kennzeichen wie immer.

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