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Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 21:39

Werde diese Woche mein momentanes Auto abmelden und nächste Woche mein neues Auto anmelden.

Kann ich mein momentanes Kennzeichen übernommen oder geht das nicht? Wenn ja, wie stelle ich das am besten an? Danke!

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48 Antworten

Das dürfte kein Problem sein.

Altes Auto abstellen, abmelden, Kennzeichen abschrauben.

Neues Auto anmelden, gleiches Kennzeichen ummelden, alte Tafeln ans neue Auto schrauben.

Fertig.

MfG

Tobi

Das geht auf jedefall, jedenfalls bei uns! Aber das kostet richtig Aufpreis, warum weiß ich nicht?

am 15. Juni 2005 um 5:53

Also mein Wissensstand (jedenfalls bei uns):

Geht nicht! Wenn altes Kennzeichen nicht weitergefahren wird (von neuem Besitzer des alten Autos) hat es eine Sperrzeit von 3 Monaten. Einzige Möglichkeit, das Ganze zu beschleunigen (und selbst da sind die beim Strassenverkehrsamt nicht erfreut): Altes KFZ abmelden, sofort wieder mit anderer Nummer proforma anmelden und sofort wieder abmelden (Kollege musste dabei sogar darüber diskutieren, daß eine Anfertigung von Kennzeichen überflüssig ist). Dann beträgt die Sperrzeit aber auch immer noch 14 Tage für altes Kennzeichen.

Vielleicht einfach mal im Internet nachschauen, welche Kennzeichen frei sind (ist bei uns möglich). Möglicherweise findest Du ja eine ähnliche Kombination. Wäre auf jeden Fall kostengünstiger.

Gruß

Chris

am 15. Juni 2005 um 5:57

Also bei uns geht das auch nicht. Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich glaube ich.

Die Österreicher haben es da besser. Die können sich ein Kennzeichen für teuer Geld kaufen und dürfen das dann für 10 Jahre behalten, egal an welchem Auto. Das ist doch mal toll.

Aber ich glaube die zahlen auch paar Hundert Euro dafür.

am 15. Juni 2005 um 6:09

ca 150 aber wenns einem wert ist...

am 15. Juni 2005 um 6:42

Zitat:

Original geschrieben von coopera4

ca 150 aber wenns einem wert ist...

Das betrifft aber das so genannte "Wunschkennzeichen".

Ein Standard-Kennzeichen kann in Österreich problemlos und ohne Aufpreis zum neuen Fahrzeug mitgenommen werden (solange sich nicht gleichzeitig der Kennzeicheninhaber ändert). Voraussetzung dafür ist allerdings noch, dass es sich dabei schon um ein "EU-Kennzeichen" (mit dem blauen Streifen links) handelt. Wenn es noch das ältere ist, muß ein "EU-Kennzeichen" bestellt werden (dauert bis zu 2 Wochen) und kostet 18 €. die "Nummer" bleibt dann aber erhalten. Nur verzögert sich die Anmeldung um diese Zeit.

Chris

am 15. Juni 2005 um 6:43

am besten waren unsere schwarzen *wein*

am 15. Juni 2005 um 6:45

schauten dann so aus

am 15. Juni 2005 um 6:48

Zitat:

Original geschrieben von coopera4

am besten waren unsere schwarzen *wein*

Ja mein Opa hat noch eines, St ......

Chris

am 15. Juni 2005 um 7:37

Reden wir von Deutschland?

Das geht ganz sicher, hat mein Nachbar erst letzte Woche gemacht. Vor Aufpreis hat er nichts gesagt, weiß ich aber nicht.

Viele Grüße, Timo

PS: Ich werde meins auch nicht mehr her geben! ;)

bei uns geht das nicht, da wird das kennzeichen 1,5 jahre nach abmeldung einbehalten und kann danach erst wieder geordert werden.

 

Gruß Flo

am 15. Juni 2005 um 8:23

Hi

Wir Schweizer haben es da besser. Das Kennzeichen gehört hier der Person und nicht dem Fahrzeug. D.h. ich kann mein Kennzeichen auf Lebenszeit behalten (ausser ich ziehe in einen anderen Kanton). Wenn ich das Kennzeichen zurückgebe, bleibt es sogar ein Jahr lang reserviert für mich (falls ich wieder ein Auto zulasse). Erst nach einem Jahr wird das Kennzeichen wieder weitergegeben. Das Kennzeichen kann sogar einem direkten Verwandten übergeben werden (wenn man es zuvor mind. 5 Jahre im Besitz war).

am 15. Juni 2005 um 9:33

ich hab das vor ein paar wochen auch gemacht allerdings ging mein altes auto in nen anderen kreis so das, das kenzeichen wieder frei war. die sperzeit beträgt dann immernoch min 2 wo, je nachdem wie lang es dauert bis die zulassungsstelle von der anderen bescheid bekommt über die anmeldung in dem anderen-bezirk. bin 2 wo mit kurz kennzeichen gefahren und dann war mein schild wieder frei. extra gebühren waren bis auf die fürs wunschkennzeichen keine fällig mal abgesehen von der zeit die ich auf der zulassung stand um mir alle 5 tage neue schilder zu holen. in manchen kreisen gelten die wohl auch länger wie 5 tage, was die sache erleichtern würde.

gruß,

oli

am 15. Juni 2005 um 9:56

das ist in jedem landkreis unterschiedlich.

bei uns gehts z.b. nicht, während es im nachbarlandkreis möglich ist, das nummernschild zu behalten...

einfach mal beim landratsamt nachfragen ist das sicherste /einfachste

generell finde ich die idee der schweizer von vorteil. aber warum einfach wenn es in deutschland auch bürokratisch kompliziert geht :D

gruß

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