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altes defektes Steuergerät...darf ich nicht behalten oder für immer einlagern...

Mercedes C-Klasse S204, Mercedes
Themenstarteram 25. Juli 2014 um 15:29

Hallo Leute,

mir ist eine komische Sache beim Freundlichen vogekommen:

Bei mir musste das Motor-Steuergeät getauscht werden, was knapp über 1.000 EUR gekostet hat.

-> Wenn ich daran denke, wird mich noch schlecht....

Ich habe gesagt, dass ich das defekte Steuergerät gern in den Kofferraum gelegt bekommen möchte.

Der Freundliche in Köln hat gesagt, dass das Steuergerät ein Austauschteil ist, dass ich dann bis zum Ende des Autolebens einlagern und nicht verkaufen dürfte.

Alternativ bleibt es beim denen und gut ist.

Habt Ihr schon von solchen Sachen gehört, dass eine Austauschteil Euch danach nicht gehört?

Ich vermute nichts gutes....

Danke!

 

.... oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2014 um 16:46

In der Regel bekommst bei der Rückgabe des Altteil den Betrag X auf den Preis des Tauschteils gutgeschrieben. Das Altteil geht dann normalerweise zurück zum Hersteller, wird dann instandsetzt und wird wieder als Tauchteil angeboten.

Würdest Du das Altteil behalten, wäre der Preis des Tauschteils um den Betrag X höher.

Alternativ kann man aber auch ein Neuteil vebauen, welches preislich aber teurer als ein Tauschteil ist.

Bei einigen älteren Steuergeräten gibt es nur noch Tauschteile da sie nicht mehr hergestellt werden.

Würde also jeder sein altes Steuergerät behalten wollen, gäbe es bald keine Steuergeräte mehr.

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Das ist bei teuren Uhren z. B. die Regel..., evtl. will man so verhindern, dass defekte Steuergeräte in Umlauf kommen und dann, irgendwo irgendwie eingebaut, einen Unfall oder Personenschaden hervorrufen...? Was soll ich auch mit einem defekten und gegen ein neues getauschtes Steurgerät anfangen wollen? Widerstände rauslöten, untersuchen, experimentieren?

am 25. Juli 2014 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von morgenland

Das ist bei teuren Uhren z. B. die Regel..., evtl. will man so verhindern, dass defekte Steuergeräte in Umlauf kommen und dann, irgendwo irgendwie eingebaut, einen Unfall oder Personenschaden hervorrufen...? Was soll ich auch mit einem defekten und gegen ein neues getauschtes Steurgerät anfangen wollen? Widerstände rauslöten, untersuchen, experimentieren?

naja eigentlich gehört dem TE ja das Gerät er hat ja den Wagen bezahlt?!

Ich kann den TE verstehen, bei sowas würde sich mir die Frage aufdrängen, ist das Ding denn wirklich kaputt, ich verlange bei Schäden auch immer die defekten Teile.

Weil ich hatte ein Erlebnis mit meinem Fiesta, da ist Treibstoff ausgelaufen, das wurde auf den Tank geschoben und es wurde ein neuer, für glaube, 300 Euro waren das, eingebaut. Habe den alten Tank verlangt und habe den Prüfen lassen der war es nicht , was später auch richtig war weil das Problem weiter auftraht.

Aber Steuergerät, ka wie das gehandhabt wird, stehe aber dazu normal ist das dein Eigentum, die kaufen das defekte Gerät ja nicht ab oder verrechnen das.

am 25. Juli 2014 um 16:46

In der Regel bekommst bei der Rückgabe des Altteil den Betrag X auf den Preis des Tauschteils gutgeschrieben. Das Altteil geht dann normalerweise zurück zum Hersteller, wird dann instandsetzt und wird wieder als Tauchteil angeboten.

Würdest Du das Altteil behalten, wäre der Preis des Tauschteils um den Betrag X höher.

Alternativ kann man aber auch ein Neuteil vebauen, welches preislich aber teurer als ein Tauschteil ist.

Bei einigen älteren Steuergeräten gibt es nur noch Tauschteile da sie nicht mehr hergestellt werden.

Würde also jeder sein altes Steuergerät behalten wollen, gäbe es bald keine Steuergeräte mehr.

Austausch sagt der Name schon, altes Teil

Verbleibt beim Händler und wird im Werk meist aufgearbeitet, der Preis fur ein Austausch Teil. Ist auch niedriger. Normaler Vorgang.

am 25. Juli 2014 um 17:40

Innerhalb der Garantie / Garantieverlängerung könnte ich das nachvollziehen. Gibt es einen entsprechenden Rabatt auf das Tauschteil auch.

Ansonsten wäre das kritisch zu betrachten. Im Softwarebereich ist das ja mittlerweile gang & gäbe, das es einem quasi unmöglich gemacht wird, z.B. ein Spiel zu verkaufen.

Ähnliches gilt für Hardwarenahe Software, also z.B. Firmwareupdates. Hier greift ein Schutz geistigen Eigentums. Das wäre u.U. ein Grund, warum man bei MB einem Verkauf des Steuergerätes widerspricht.

Ist aber bestimmt ein interessanter Fall für den Verbraucherschutz.

am 25. Juli 2014 um 17:52

Mehrwertsteuer Altteil bezahlt auf Rechnung 10% vermerkt?

Wenn nicht ist das eine Laberei vom Händler.

Es wird für ein AT Teil 10% vom Nettopreis

Mit 19% MWSt belastet.

Das will der Fiskus so.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Bazilla

 

Der freundliche in Köln...

Wo in Köln? Am Gleisdreieck-dann würde mich nichts wundern!

Zitat

Der Freundliche in Köln hat gesagt, dass das Steuergerät ein Austauschteil ist, dass ich dann bis zum Ende des Autolebens einlagern und nicht verkaufen dürfte.

Alternativ bleibt es beim denen und gut ist.

Hallo TE

Hab ich noch nie gehört

Das Steuergerät ist dein Eigentum,wenn du den Rückkaufwert bereit bist zu zahlen.

Alternativ hättest du aber ein neues angeboten bekommen sollen.

Mimmst du das alte Steuergerät mit,was dann?Dann liegt dir Geld rum(Rückkaufwert)

Nehmen wir mal an,wie oben beschrieben mit dem Tank,du glaubst es war nicht das Problem,dann lässt du dir das Geld wiedergeben,wenn sich das bestätigen sollte.

Alte Steuergeräte sind Fahrberechtigungsteile und werden nie im Autohaus eingelagert,schon gar nicht ein Autoleben lang.Wer sollte das auch kontrollieren.

Grüße Oli

am 26. Juli 2014 um 17:51

Die Antwort wurde hier schon genannt, worüber also wird hier noch diskutiert?

Es gibt zwei Möglichkeiten bei defekten Steuergeräten (z.B. Motorsteuergerät, Getriebesteuergerät, COMAND usw.) zum einen kann man ein Neuteil bestellen bzw verbauen lassen, an dem Ende der Teilenummer steht keine "80" (was Tauschteil bedeutet). Dieses ist dann die teuerste Variante.

Zum anderen kann man falls das Teil in "80" verfügbar ist ein Tauschteil verbauen, was aber heißt, dass das Altteil zurückgegeben werden muss, da es einen vergünstigten Ersatzteilpreis hat.Gibt man es dennoch nicht zurück, oder man will es behalten, wird das Ersatzteil eben nicht zum Tauschteil-Preis verkauft und ist somit teuerer.

Also alles eine Frage des Preises!

 

Gruss

Markus

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 11:59

uiuuiui das scheint alles recht kompliziet zu sein.

Ich will es noch einmal aufbereiten:

1) MB Am Gleisdreieck ist richtig

2) Ich konnte noch nicht prüfen, ob eine 80 davor steht, da ich die Rechnung nicht dabei habe. Der Ansprechpartner hat mir gesagt, dass es gegen den Austausch des alten Steiergerätes ein NEUES gibt. Es ist kein "refurbished" (also kein zurückgegebenes und repariertes altes SG) -> so seine Aussage.

3) Ursprünglicher Preis inkl. Einbau sollte 1.600,- EUR sein. Ich habe noch einen anderen Händler in K gefragt, der dafür 1.780,- EUR wollte. Nachdem ich mich ordentlich aufgeregt habe, gabt es eine "Händerkulanz" (Kulanzantrag von MB wurde abgelehnt, da Auto 6 Jahre alt -> Aussage Ansprechpartner), so dass alles ca. 1.100 EUR gekostet. hat.

Ich werde die Rechnung noch einmal prüfen und Feedback geben bzw den Scan zur Verfügung stellen.

Ich danke schon jetzt allen fürs Feedback!!!

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