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Altffahrzeug zum Händler , Kennzeichen auf Neufahrzeug übertragen .
Hallo Leute ,
ich brauche mal Hilfe !.
Folgendes Problem :
Ich habe ein Fahrzeug bei einem Händler in 120km Entfernung gekauft und möchte mein Kennzeichen behalten . Ich müsste am Abholtag mein altes Fahrzeug zum Händler bringen ( in Zahlung geben ) , möchte aber mein altes Kennzeichen behalten . Für die Fahrt zum Händler muss das "Altfahrzeug" ein Kennzeichen haben .
Wie macht man das am besten ? .
Danke im Voraus
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14 Antworten
Einen schönen guten Tag,
Dein Fahrzeug ummelden, am selben Tag, wie die dein neues Fahrzeug holen möchtest.
Du hast an dem Tag noch Versicherungsschutz und kannst dann praktisch direkt das Kennzeichen Vorort tauschen.
So habe ich es zumindest gemacht.
Zitat:
@Michi301185 schrieb am 10. März 2025 um 11:47:28 Uhr:
Einen schönen guten Tag,
Dein Fahrzeug ummelden, am selben Tag, wie die dein neues Fahrzeug holen möchtest.
Du hast an dem Tag noch Versicherungsschutz und kannst dann praktisch direkt das Kennzeichen Vorort tauschen.
So habe ich es zumindest gemacht.
D.h aber , der Händler müsste mir den Brief vom Neufahrzeug zusenden , bevor er mein Fahrzeug an Hof stehen hat. Müsste man erfragen , ob er das mitgeht . Theoretisch könnte ich auf dem Weg noch einen Unfall haben und dann geht der Zirkus los .
Vor dem Problem stand ich letztes Jahr auch. Ich habe es so gemacht:
1.) Fahrzeugpapiere des neuen Wagens vom Händler zuschicken lassen.
2.) Online eine Kfz-Versicherung / evb-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen gekauft. Hat ~30,-€ gekostet.
3.) Zur Zulassungsstelle. Ich musste zweimal hin:
Altes Auto abmelden und das neue mit der alten Nummer anmelden. Ging bei mir mit einem Termin. Am nächsten Tag dann ein Kurzzeitkennzeichen für das alte Auto anmelden.
Soweit ich weiß, darf man ein Kennzeichen NICHT an ein und demselben Tag auf zwei Fahrzeugen nutzen. Also einfach hinfahren und wechseln ist nicht erlaubt.
P.s.: Wenn der Händler noch bereit ist, mit den Fahrzeugpapieren auch seine roten Nummern zu verschicken und dir auszuleihen, könntest du dein altes Fahrzeug ggf. damit zu ihm überführen und dir das Kurzzeitkennzeichen sparen. Einfach mal fragen.
Zitat:
@markus.e schrieb am 10. März 2025 um 11:54:52 Uhr:
D.h aber , der Händler müsste mir den Brief vom Neufahrzeug zusenden , bevor er mein Fahrzeug an Hof stehen hat. Müsste man erfragen , ob er das mitgeht . Theoretisch könnte ich auf dem Weg noch einen Unfall haben und dann geht der Zirkus los .
Das ist richtig. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es so auch nur mit Haftpflicht, also schön vorsichtig fahren
Ich würde so vorgehen: Bei meiner Versicherung eine eVB für ein Kurzeitkennzeichen und eine für ein normales Kennzeichen holen. Mit den bisherigen Kennzeichen zum Händler fahren, dort das Auto entweder per iKFZ oder auf der dortigen Zulassungsstelle abmelden, gleichzeitig für das neue Fahrzeug ein Kurzeitkennzeichen beantragen und damit nach Hause fahren.
Am Wohnort das Fahrzeug mit dem normalen Kennzeichen anmelden und den Versicherungsvertrag fünf Tage vordatieren, dann wird das KZK mit der regulären Versicherung verrechnet.
Das einzige Problem könnten Termine auf den Zulassungsstellen sein, das musst du dann selber erfragen.
Das alte Fahrzeug am Wohnort abmelden und dann zum Händler fahren würde ich nicht machen. Ich hätte keine Lust auf irgendwelche Diskussionen bei einer Polizeikontrolle. Obwohl.....viele Andere sehen das nicht so eng .
Wenn der Händler einigermaßen bei Verstand ist, wird er sich hüten, seine roten Kennzeichen an einen Kunden zu verschicken, um damit sein altes Auto zu überführen. Das bisherige Kennzeichen am selben Tag auf zwei Fahrzeuge zu schrauben ist nicht möglich.
Zitat:
@Michi301185 schrieb am 10. März 2025 um 11:47:28 Uhr:
Dein Fahrzeug ummelden, am selben Tag, wie die dein neues Fahrzeug holen möchtest.
Du hast an dem Tag noch Versicherungsschutz und kannst dann praktisch direkt das Kennzeichen Vorort tauschen.
Wo wir wieder bei der unendlichen Forums-Diskussion wären, ob man das alte Auto nach der Abmeldung nur noch nach Hause fahren darf ("Rückfahrt"), oder auch zu einem 120 km entfernten Händler.
Siehe dazu FZV §12(4)
Auffallen würde es zunächst nicht, die Kennzeichen sind ja gesiegelt.
Am Morgen zur Zulassungsstelle, das alte Auto abmelden und das neue auf die Nummer anmelden. Gleichzeitig Kurzzeitkennzeichen für das alte Auto holen. Dann mit dem Alten zum Händler fahren. Schilder montieren und mit dem neuen Auto nach Hause.
Am Thema vorbei.
MfG kheinz
Zitat:
@nogel schrieb am 10. März 2025 um 13:45:55 Uhr:
Wo wir wieder bei der unendlichen Forums-Diskussion wären, ob man das alte Auto nach der Abmeldung nur noch nach Hause fahren darf ("Rückfahrt"), oder auch zu einem 120 km entfernten Händler.
Siehe dazu FZV §12(4)
Auffallen würde es zunächst nicht, die Kennzeichen sind ja gesiegelt.
Auffallen würde es nicht, aber: Die gesiegelten Kennzeichen sind einem anderen Fahrzeug zugeteilt, als das an dem sie montiert sind. Da liegt es nahe, dass im Zweifelsfall jemand "Kennzeichenmissbrauch!!" ruft.
(Auffallen würde es ja auch erstmal nicht, wenn man die Kennzeichenschilder von einem völlig anderen Fahrzeug anschrauben würde. Aber da wäre es ja unstrittig, dass ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt)
Da sind hierzuforum doch auch schon unterschiedliche Sichtweisen bzw. Behandlungsweisen von Zulassungsstellen aufgetaucht:
1. Wenn das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs genutzt werden soll, muss es zunächst vom bisherigen Fahrzeug "gelöst" werden. Die "Rückfahrt" ist dann nur noch mit Kurzzeitkennzeichen möglich.
2. Es wird neben den gesiegelten Kennzeichenschildern für das "neue" Fahrzeug ein weiterer Satz (ungesiegelter) Kennzeichenschilder für das "alte" Fahrzeug benötigt.
3. passt schon (da bin ich mir aber nicht so sicher, ob das überhaupt von einer Zulassungsstelle so kam).
Da könnte es schon blöd werden, wenn die unterwegs kontrollierende Behörde es anders sieht als die heimische Zulassungsstelle.
Wer es allerdings ausprobieren möchte: bitte hier über den Ausgang des anschließenden Gerichtsverfahren berichten, dann haben wir beim nächsten Fragesteller etwas verlässlichere Informationen. Wenn es dabei irgendwie geht die Sache bis zum BGH treiben, das macht die Antwort dann sehr verlässlich (für einen gleich gelagerten Fall)
Ich hatte auch versucht, eine evb von meiner normalen Autoversicherung zu erhalten. Das Problem war aber, dass die Versicherung das nur macht, wenn man das Auto, auf das die Kurzzeit-evb läuft auch DANACH bei denen versichert. Umgekehrt, dass man das Auto bis zu dem Zeitpunkt dort versichert hat und dann im Anschluss noch eine Kurzzeit-evb erhält, funktioniert nicht. Selbst wenn man das neue Fahrzeug anschließend auch wieder dort versichert. Für das neue Fahrzeug hätte ich die Kurzzeit-evb mit anschließender normaler Versicherung also erhalten, nicht aber für die Überführung des alten.
Das Kurzzeitkennzeichen kann auch nicht an/ab dem Tag auf das alte Fahrzeug angemeldet werden bzw. an diesem Tag schon Gültigkeit haben, an dem es noch mit normalen Kennzeichen angemeldet war. Umgekehrt kann das bisherige Kennzeichen auch nicht ab dem gleichen Tag Gültigkeit auf einem neuen Fahrzeug haben.
Deshalb hatte ich das so gemacht, wie oben beschrieben. Leider etwas umständlich, aber das ist der Preis, den man zahlt, wenn man das alte Kennzeichen unbedingt behalten will und der Händler nicht um die Ecke sitzt.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 10. März 2025 um 17:24:42 Uhr:
An dem Tag an dem dass Fahrzeug abgemeldet wird geht das Kennzeichen so gegen 24 Uhr in einen Bundesweiten gemeinsamen Speicher / Rechner.
In diesen Speicher kannst du dich einwählen deine alte Nummer eingeben und für dich reservieren lassen.
Wie lange, wieviel Tage deine Nummer reserviert wird, das weiß ich nicht mehr. Auf jedenfall hat das bei mir super funktioniert. https://service.rlp.de/detail?pstId=8937787
MfG kheinz
Obacht.
Einen bundesweiten Speicher gibt es nicht. Nach Außerbetriebsetzung und Ablage, geht die Kennzeichenkombination in den Pool der Kennzeichenführenden Zulassungsstelle zurück. Wann die für eine erneute Verwendung freigegeben werden, ist regional unterschiedlich.
Die Reservierung einer Kennzeichenkombination erfolgt ausschließlich über die Kennzeichenführende Zulassungsstelle und deren Online Portal "Kennzeichen Reservierung "
Es gibt auch windige DrittAnbieter, die Reservierungen für Kennzeichen vornehmen, obwohl diese seit Jahren vergeben sind.
Und das noch zu Preisen, die an Wucher Grenzen.
Zitat:
@hk_do [url="https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeug-uebertragen-t8159943.html?..."]schrieb am 10. März 2025 um 17:45:49
Wer es allerdings ausprobieren möchte: bitte hier über den Ausgang des anschließenden Gerichtsverfahren berichten, dann haben wir beim nächsten Fragesteller etwas verlässlichere Informationen. Wenn es dabei irgendwie geht die Sache bis zum BGH treiben, das macht die Antwort dann sehr verlässlich (für einen gleich gelagerten Fall)
Schön wäre es, dann könnte in dem Zuge die "Rückfahrt" endlich mal definiert und in die nächste Änderung der FZV aufgenommen werden.
Die gesiegelten Kennzeichen vom neuen Wagen an das alte für die Rückfahrt zum Händler montieren ist definitiv ein Kennzeichenmißbrauch, dann doch die alten umgesiegelten dran und hoffen, dass der Kontrolleur die 120km zum Händler als Rückfahrt gelten lässt.
Die Auskunft, dass ich nicht mein altes Fahrzeug abmelden, das neue dann mit dessen Kennzeichen anmelden und dann mit dem alten noch fahren darf, erhielt ich von meiner Zulassungsstelle.
Ich hab das Problem dann ganz einfach gelöst:
a) das alte Fahrzeug "umkennzeichnen" und die neuen Schilder anschrauben
b) das neue Fahrzeug sofort mit den alten Kennzeichen anmelden
c) Fahrzeuge beim Händler tauschen
d) altes Fahrzeug wieder abmelden
Unter'm Strich auch nicht teurer, als ein Kurzzeitkennzeichen nehmen, dafür bleibt versicherungstechnisch alles beim alten, insbesondere hat das alte Fahrzeug weiter den bisherigen Kaskoschutz.