- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Alufelgen nicht eintragen/Haftung bei Unfall
Alufelgen nicht eintragen/Haftung bei Unfall
Hallo,
ich habe folgende Frage an die Gemeinde:
Wenn ich auf meinen Firmenwagen eine Rad/Reifenkombination aufziehe, für die zwar ein Gutachten vorliegt, aber aufgrund der anderen ET (30 statt der original 45) diese aber entgegen der Vorschrift im Gutachten nicht im Brief/Kfz-Schein eintragen lasse...
Was passiert im Falle eines Schadens? Lehnt die Versicherung ab, auch wenn die Reifen nicht schuld sind, oder im Falle einer Vorführung beim TÜV jederzeit und ohne Probleme eine Eintragung gemacht worden wäre...
Im Gutachten steht ....nach Anbau unverzüglich einem amtliche anerkannten Sachverständigen....
Was ist Eure Meinung? Welches Risiko? Wer hat juristische Hintergründe, bzw. Beispiele?
Danke und Gruß
Ähnliche Themen
18 Antworten
Vorsicht
Dear Earl.
Du brauchst eine verbindliche Antwort, wenn man so will;`Mit Brief und Siegel´.
Alles andere läßt Dich im Schadensfalle mglw. ganz alt aussehn. Ich würde das mit Refen-/Autohesteller und wenn nötig mit der Versicherung klären lassen.
Gut gemeinte Tipps, die Dir mglw. auch das Wort reden können gefährlich werden.
Wenn eine Versicherung eine gute Chance sieht Dich diesbezüglich in Regress zu nehmen, besteht eine gute Chance, dass sie dies auch tut.
Gruß, Tempomat
Alles andere lässt Dich im Schadensfall nicht nur mglws schlecht aussehen. Du hast in jedem Fall die rote Karte gezogen!
Niemals solche Aktionen machen. Zumal ich davon ausgehe, dass die Firmenwagen bei Euch geleast sind. Dann gibt es bei einem richtigen Unfall mächtig Stress. Laut den meisten Leasingverträgen darf man die Fahrzeuge bis zum Übergang des Eigentums nicht verändern.
Re: Alufelgen nicht eintragen/Haftung bei Unfall
Zitat:
Original geschrieben von Earl
Im Gutachten steht ....nach Anbau unverzüglich einem amtliche anerkannten Sachverständigen....
Was ist Eure Meinung? Welches Risiko? Wer hat juristische Hintergründe, bzw. Beispiele?
Steht doch schon in Deinen Unterlagen, was Sache ist.
Für die Kombination gibt es keine allgemeine Betriebserlaubnis, sondern erfordert die Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen!!
Näheres ist in StVZO § 22 beschrieben.
Damit fährst Du ein nicht für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug.
Als Folgen drohen:
Strafverfahren
Fahrverbot
7 Punkte
Im Falle eines Haftpflichtschadens, wird Deine Versicherung zwar in Vorleistung treten, dies von Dir jedoch zurück verlangen. In diesem Falle dürfte die Haftungsbeschränkung wahrscheinlich nicht greifen.
Naja, dann weg damit
Also ich hab mir das so oder so ähnlich auch vorher schon gedacht. Nur die Konsequenzen nicht in der Härte, deshalb nun folgendes:
Kaufe oder Tausche die 7,5x16 ET 30 Borbet C gegen jede andere Alufelge AUDI (7 bzw 7,5 x 16 ET 40 oder 45) oder Fremdfabrikat, die ohne Eintragung mit Originalreifen 205/55/16 gefahren werden kann.
Thread link wegen Tausch
Wo liegt den jetzt dein Problem!
Du hast eine ABE für die Felgen und passend zu deinem AUTO!
Dann lasse sie Dir doch für 40€ eintragen.
Gruß
Manuel
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Wo liegt den jetzt dein Problem!
Weil vielleicht genau das Problem vorliegt, was Fabius schon sagte.
Zum Eintragen müßte man den Brief erst mal haben.
Hi,
Der Fahrzeugbrief ist dazu nicht unbedingt notwendig.
Du kannst dir vom TÜV eine Bescheinigung ausfüllen lassen, die du dann im Fahrzeug mitführen mußt. Ist rechtmäßig, gibt keinen Ärger und macht keinen Aufwand. Dann kannst du für knapp 40€ mit deinen Alufelgen ohne Angst vor Konsequenzen durch die Gegend düsen...
Gruß Jürgen
Richtig!
Und wenn Du den Wagen zurück gibst, schmeisst Du den Wisch weg und baust die Felgen ab!
Bei so Kleinigkeiten wie Felgen ist eine Fahrzeugpapieränderung erst erforderlich wenn sich die Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug beschäftigt. Das ist z.B. beim Halterwechsel der Fall!
Gruß
Manuel
Dear Earl.
Jetzt sind wir genau so weit wie es, wenn der Adressat es glaubt, gefährlich werden kann.
Solange die Zureder in diesem thread nicht den ganz genauen Sachverhalt, und dabei meine ich nicht den geschilderten, sondern die Konstellation des KFZ vor ORt genau kennen, solange halte ich ein Zureden für ziemlich verantwortungslaos bzw. leichtsinnig.
Earl soll diese DInge vor Ort bei den Zuständigkeiten mit Brief und Siegel abklären lassen.
Den das go ahed kann ihm doch sowieso niemand hier im thrad geben.
Also, keine gefährliche Liebesmüh von unserer Seite.
Gruß, Tempomat
Warum das den?
Ich habe in meinem Leben schon genug am Fahrzeug geändert, um meine Behauptung stützen zu können!
Anbei eine meiner Anbauabnahmen. Habe den wichtigen Satz mit Ausrufezeichen versehen!
Gruß
Manuel
Danke
Hi Manuel,
das nenn ich mal nen konstruktiven Beitrag.
Werd genau selbiges beim Herrn Ober-TÜV-Ingenieur eruieren und dann mir das Zettelchen für EURonen 40 oder sowas ausstellen lassen. Dann sind die Felgen ordnungsgemäß geprüft und ich hab keine Probleme bei Unfall, Kontrolle etc.
merci vielmals
Earl aka Helmut
Genau dieser letzte, von Manuel markierte Satz ist in einem anderen Forum heftig diskutiert worden... Und man ist dort zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Satz eben kein "Freifahrtschein" ist... und man im Falle eines Unfalles mit erheblichen Konsequenzen rechnen muss.
Dabei handelt es sich zwar nicht um die Eintragung von Reifen, aber um die Eintragung einer Autogasanlage.
Evtl. hilft Euch ja dieser Link hier weiter... Bitte nicht schlagen, aber ich gehe davon aus, dass dieses Forum in keinster Weise in Konkurrenz mit MotorTalk steht...
Hoffe, ich konnte hierzu auch was konstruktives beitragen... )
MfG
Bastian
Das ist ja eine TÜV- Abnahme und keine TÜV- Bescheinigung (ABE). Also alles legal und ohne Probleme!
Mit der Bestätigung des Ordnungsgemäßen Anbaus bist Du im Schadensfall versichert!
Das einige was bei mir eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere erforderte war das Motortuning! Und so ist das bestimmt auch bei Gasanlagen!
Aber doch nicht bei Felgen, Reifen oder einen Heckspoiler!
Gruß
Manuel
Warum überlasst Ihr das nicht den Sachverständigen ?
Hi Manuel A4 TDI.
Ich bin ja ganz sicher, dass Du es gut mit Earl meinst.
Aber im Endreffekt ist er nun mal darauf angewiesen, dass das was er vorhat behördlich und versicherungsmäßig abgesegnet sein muß.
Ich bin sicher, im Falle der Leistungsverweigerung durch den Versicherer wirst Du nicht hingehen und die Kosten übernehmen.
Gruß, Tempomat