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Alufelgen Pulverbeschichten

Themenstarteram 5. Mai 2021 um 12:39

Hi,

recht simple Frage: Darf man Alufelgen legal pulverbeschichten? Im Netz gibt's dazu allerhand Meinungen:

1. Nein, man darf generell weder Pulvern noch Lackieren, nur Originalzustand erlaubt

2. Pulvern darf man

3. Pulvern darf man nur bis zu 120°C (Temperaturangaben variieren) mit entsprechendem Pulver, weil sonst das Alu-Gefüge geschwächt wird

Hat da einer halbwegs verlässliche Infos? Danke.

Gruß Metalhead

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58 Antworten

Moin!

Man kann das Problem ausschalten, im dem man konventionell vorgeht. Felge säubern, anschleifen, und lackieren - ich würde dann noch mit Klarlack sichern. Mit etwas Übung ist das alles auch für wenig Geld mit Sprühdosen fachgerecht möglich.

G

Das wird doch überall die Ahnung haben gemacht.

Schon oft genug gesehen.

Frag am besten einen Pulverbetrieb.

Behaupte mal, dass das selber machen nur für kurze Zeit hält. Und jenachdem wie zerklüfteter die Felgen sind, also je Aufwendiger sich das Schleifen gestaltet je nerviger ist es wenn nach kurzer Zeit der Lack wieder ab ist.

MfG kheinz

Wenn man es ordentlich machen will wird man wohl um entlacken nicht drum rum kommen.

Ich hab das mal nur mit schleifen gemacht, scheiß Arbeit und Ergebnis na ja ging so.

Hinsichtlich der Qualität der Arbeit, kann ich nur sagen, dass die gut ist, und der Lack auch hält. Voraussetzung ist natürlich, eine saubere Vorarbeit. Richtig ist allerdings auch, ein zerklüftete Felge ist nicht so einfach mit einer Sprühdose zu lackieren, man sollte schon eine gewisse Erfahrung haben. Meine Felgen, die auf einem SUV jetzt 16 Jahre sind, und hin und wieder Kratzspuren zu beseitigt waren, konnte ich mit "Anlackieren" beseitigen. Voraussetzung ist hierbei, dass genau der Farbton verwendet wird und auch Erfahrung für das Lackieren mit Sprühdosen vorhanden ist.

Letzteres kann man aber erlernen.

Themenstarteram 5. Mai 2021 um 15:01

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. Mai 2021 um 15:26:02 Uhr:

Das wird doch überall die Ahnung haben gemacht.

Schon oft genug gesehen.

Frag am besten einen Pulverbetrieb.

Klar, das wird gemacht und geht natürlich auch problemlos und ein Pulverer wird vermutlich auch sagen "klar, machen wir".

Zumindest einen Thread hier hab ich gefunden bei dem ein Moped mit gepulverten Felgen einkassiert wurde.

Lackieren geht natürlich auch, genau wie folieren, das ist mir auch klar.

Frage: Pulvern (also erhitzen) möglich? Wenn ja bis zu welcher Temperatur? Serienmäßig gepulverte Felgen gibt's ja auch, was ist daran eventuell speziell?

Gruß Metalhead

 

Die Profis wissen das schon. Ruf doch einfach mal da an und teile deine Bedenken mit denen.

Dann wirst du schon erfahren was du wissen willst.

Leider wissen auch die selbst ernannten Profis nicht immer was sie tuen. Beispielhaft belegen das immer wieder die lackierten/gepulverten Kalotten...

Eine gesetzliche Grundlage, die das Pulvern von Rädern untersagt ist, ist mir nicht bekannt.

Richtig ist, dass dauerhaft hohe Temperaturen beim Entlacken und/oder Pulvern das Materialgefüge und damit die Festigkeit beeinträchtigen.

Ich habe schon mehrere Sätze beim Pulverbeschichter im Ort machen lassen, die meisten sind danach via Einzelabnahme eingetragen worden. Der Rest waren OEM Felgen.

Alle Felgen wurden vorher chemisch entlackt.

Die Felgenauflage für die Radnabe sowie die Schraubensitzte blieben immer unbeschichtet.

 

Es gab nie irgendwelche Einwände oder Probleme mit einer Prüf/Kontrollorgsnisation

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Mai 2021 um 14:39:13 Uhr:

 

Hat da einer halbwegs verlässliche Infos? Danke.

Meine Vorgaben sind u.A.:

• Eine max. Einwirktemperatur/ -zeit von 90°C/ 40 min. darf nicht überschritten werden.

• Pulverbeschichtungen sind nicht zulässig.

• Das Sandstrahlen von Rädern sowie das thermische Entlacken sind nicht zulässig.

• Bereits aufbereitete Räder dürfen nicht erneut aufbereitet werden.

Als Quellenangabe wird genannt:

167. Tagung des FKT, Clearingstellenbeschluß; Grundsatzpapier des FKT Sonderausschusses Räder und Reifen zur Radaufbereitung" vom 05.11.2010, asp Autohaus Sommer 2019

Hier gibt es den vollständigen Schriftsatz dazu:

https://reifenpresse.de/.../Reparatur.Felgen.pdf

Dass es nicht zulässig ist, ist auch meine Info von meinem Pulverbeschichter. Er sagt zwar, dass er sich an alles hält, damit die Felge keine Einbußen in ihren Eigenschaften hat, aber woher soll ein Prüfer wissen, wie gearbeitet wurde? Ich musste ihm unterschreiben, dass ich mir dessen bewusst bin.

Ein Prüfingenieur läßt sich von einem Laien unterschreiben, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspricht ...^^

Die Rede war vom Pulverbeschichter. Diesem habe ich es unterschrieben, damit ich nachher nicht bei ihm ankommen kann und sage, dass er meine Felgen wertlos gemacht hat.

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