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Aluheckspoiler verboten!!!

Themenstarteram 6. November 2004 um 12:50

hallo,

an alle leute mit aluheckspoilern, sind ab sofort verboten! hab zwar auch n zender downforcer drauf aber der bleibt!

kann doch net sein das ich den dann abbauen muss oder?

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17 Antworten

warn die nicht schon immer verboten?

dachte nur die eintragung sei passé?

naja gut ist ja -> verboten ;)

aber wenn der schon eingetragen war?

is ja mega bekackt echt.....jetzt wollt ich mir doch ein holen.....

Seit dem 15.10.04 schon, da ist ein früh aufgewacht. =)

Themenstarteram 6. November 2004 um 13:19

hab meinen schon 4 monate drauf! und da bleibt der auch! oder die kaufen mir dann ne neue heckklappe ohne 4 löcher drin! :-)

Zitat:

Original geschrieben von Colossus

...oder die kaufen mir dann ne neue heckklappe ohne 4 löcher drin! :-)

Ist ne scheiß Arbeit die Löcher weg zu machen, aber es geht !

Wie groß sind denn sie Löcher, 8mm ?

Themenstarteram 6. November 2004 um 14:32

6mm glaub ich! aber ich alss den flügel dran! das ist mir eigentlich egal was die sagen!

Wenn Du den eingetragen hast, kannste Ihn auch dran lasen!

gib ma bild

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Wenn Du den eingetragen hast, kannste Ihn auch dran lasen!

Zitat:

Original von Babba @Volkstreff

Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:

Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.

Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als

erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.

In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.

Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.

2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).

3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).

4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.

5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."

EDIT: Aus sicherer Quelle. :D

Man beachte Punkt 4.

Hab von Zender vor n paar Tagen ne Mail bekommen dass die den Downforce Flügel der seit n paar Tagen für den Golf 4 erhältlich ist ab Januar 2005 auch wieder legal für den Golf 3 vertreiben werden. Der Flügel is grob gesagt der gleiche bloss dass die Alu-Kanten nen "Überzieher" bekommen haben.

Hier gibts ein Bild von dem Spoiler am G4.

Hallo,

also an dem Zender Flügel gibt es ja eigentlich nix zu meckern.

Aber wenn ich mir solche Spoiler wie den hier anschaue, dann frage ich mich, wie die jemals über den TÜV gegangen sind.

http://hometown.aol.de/.../Heckfluegel+gross.jpg

Sieht ja echt zum Br***** aus. Traumschiff Omega :D

Ist ja auch ein Popel, der braucht nen Henkel zum wegwerfen sonst bekommt er keine Zulassung ;)

CU Markus

am 6. November 2004 um 18:32

was haben denn die aluspoiler gemacht, haben sie ein kind gefährlich verletzt ??

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