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Am ersten Tag Automatik-Getriebe defekt 525d

BMW 5er F10
Themenstarteram 28. Januar 2017 um 13:02

Hallo leute

Ich hab am donnerstag einen gebrauchten BMW 525d (f10)

Gekauft, und am selben tag hatte ich auf dem BC die Meldung "Getriebe gestört"

Das auto musste abgeschleppt werden..

Die frage ist soll ich das auto zurück geben, oder übers Garanthie neues Automatik Getriebe bauen lassen? Das auto gefällt mir sehr, er hat auch sonst keine Probleme..

Was würdet ihr mir vorschlagen? Wo und wie soll ich am besten das Automatikgetriebe reparieren lassen?

Brauche eure Erfahrung :(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. Januar 2017 um 9:23

Hallo motor talk familie

So ich habe mit händler geklärt ich geb den wagen heute zurück und kauf mir ein anderes 5er...

Der Händler wusste dass mit Getriebe nicht gestimmt hat, anstatt es gescheit reparieren und dann zu verkaufen, haben sie den so gebastelt dass das Auto fahren kann, aber Gott sei dank ist es am ersten tag passiert..

Habe echt glück gehabt..

Ich bin selber mit Türkische Herkunft aber die meisten tüekischen Händler sind wirklich unseriös.. schande sowas

Bei dem nächsten Autokauf werd ich sehr vorsichtig sein

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Irgendwie fehlen hier Infos.

 

Wo gekauft?

Hierbei ist die Frage jetzt privat oder Händler?

 

Bei einem Händler ist das Thema ja relativ einfach.

Na hier würde ich ein neues Getriebe von BMW einbauen lassen....da gibt es doch gar keine Diskussion...

Zurück geben kannst Du das Fahrzeug eh nicht, der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Interessant wäre noch zu wissen: was ist am Getriebe defekt? Diese Fehlermeldung muss nicht zwingend bedeuten, dass das Getriebe total defekt ist.....reparieren kann der Händler natürlich auch, darauf hast Du keinen Einfluss....

War es ein BMW Händler oder ein freier Händler?

Zitat:

@speedster78 schrieb am 28. Januar 2017 um 14:21:27 Uhr:

Irgendwie fehlen hier Infos.

Wo gekauft?

Hierbei ist die Frage jetzt privat oder Händler?

Bei einem Händler ist das Thema ja relativ einfach.

...wenn er Garantie hat, ist es wohl nicht von privat gekauft.....;)

Du stellst die falschen Fragen. Der Händler bzw. Garantiegeber entscheidet, was jetzt weiter passiert und gemacht wird. Zurückgeben funktioniert für dich so einfach nicht. Erst, wenn der Verkäufer zwei mal vergeblich versucht hat, nachzubessern, hast du ein Anrecht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag. Und die Entscheidung, ob das Getriebe getauscht wird oder nicht, liegt nicht bei dir.

Kann ja auch noch so neu sein, dass die normale Garantie noch greift.

Rechtlich gesehen lag der Mangel bei Übergabe schon vor. Also reparieren lassen und gut ist. Falls nicht bei BMW gekauft, dorthin anrufen und über die Werkstatthistorie den Kilometerstand gegen prüfen lassen

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 10:55

Zitat:

@speedster78 schrieb am 28. Januar 2017 um 14:21:27 Uhr:

Irgendwie fehlen hier Infos.

Wo gekauft?

Hierbei ist die Frage jetzt privat oder Händler?

Bei einem Händler ist das Thema ja relativ einfach.

Bei einem Händler

Zitat:

@Azad93 schrieb am 29. Januar 2017 um 11:55:11 Uhr:

Zitat:

@speedster78 schrieb am 28. Januar 2017 um 14:21:27 Uhr:

Irgendwie fehlen hier Infos.

Wo gekauft?

Hierbei ist die Frage jetzt privat oder Händler?

Bei einem Händler ist das Thema ja relativ einfach.

Bei einem Händler

Und worauf wartest du noch? Hinfahren, reklamieren und AT einbauen lassen.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:01

Zitat:

@mp2222 schrieb am 28. Januar 2017 um 14:28:05 Uhr:

Na hier würde ich ein neues Getriebe von BMW einbauen lassen....da gibt es doch gar keine Diskussion...

Zurück geben kannst Du das Fahrzeug eh nicht, der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Interessant wäre noch zu wissen: was ist am Getriebe defekt? Diese Fehlermeldung muss nicht zwingend bedeuten, dass das Getriebe total defekt ist.....reparieren kann der Händler natürlich auch, darauf hast Du keinen Einfluss....

War es ein BMW Händler oder ein freier Händler?

Also das stand auf dem BC "Getriebe Gestört"

Morgen werd ich das Auto zum BMW bringen, mal schauen was die sagen werden.. hoffentlich ist es nicht so schlimm..

Es war ein freier Händler..

Punkt ist der Händler hat mir gesagt dass sie das Auto auf Kundenauftrag verkaufen, bei der Kaufvertrag steht als verkaufer der Händler, und Garanthie habe ich selber machen lassen also auf mich selber, und 40 % von Bauteile muss ich selber zahlen. Geht sowas überhaupt? Der händler muss doch alle kosten tragen oder?

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:05

Zitat:

@schlonzy schrieb am 29. Januar 2017 um 11:59:23 Uhr:

Zitat:

@Azad93 schrieb am 29. Januar 2017 um 11:55:11 Uhr:

 

Bei einem Händler

Und worauf wartest du noch? Hinfahren, reklamieren und AT einbauen lassen.

Die wissen schon bescheid, die wollten bei einem freien Werkstaat reparieren lassen aber ich bin mir nicht sicher ob dieser Werkstaat das so richtig hinbekommt, es ist ja nichts kleines sonder ganze Getriebe

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:08

Zitat:

@Nelkenberg schrieb am 28. Januar 2017 um 18:40:59 Uhr:

Rechtlich gesehen lag der Mangel bei Übergabe schon vor. Also reparieren lassen und gut ist. Falls nicht bei BMW gekauft, dorthin anrufen und über die Werkstatthistorie den Kilometerstand gegen prüfen lassen

Ja ich habe mitbekommen dass schon mal was an Getriebe war

Ja das werd ich machen

Was kostet eig neues Automatik Getriebe?

Dein Händler kann nicht im Kundenauftrag verkaufen! Dein Händler ist der Verkäufer und muss dir alle Mängel in den ersten sechs Monaten beseitigen! Nach den 6 Monaten musst du dem Händler gegenüber beweisen dass der Mangel schon während des Kaufs bestand. Dies nennt man Beweislastumkehr.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:12

Zitat:

@schlonzy schrieb am 29. Januar 2017 um 12:09:00 Uhr:

Dein Händler kann nicht im Kundenauftrag verkaufen! Dein Händler ist der Verkäufer und muss dir alle Mängel in den ersten sechs Monaten beseitigen! Nach den 6 Monaten musst du dem Händler gegenüber beweisen dass der Mangel schon während des Kaufs bestand. Dies nennt man Beweislastumkehr.

Gut zu wissen danke !

Stell dich auf einen langen Rechtsstreit ein mit dem Händler. Wenn der schon "im kundenauftrag" verkaufen will, wird der freiwillig gar nichts bezahlen. Er versucht offenbar, sich vor der Gewährleistung zu drücken. Bei so einem windigen Typen hätte ich gar nicht erst gekauft. Aber dafür ist es ja nun zu spät.

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