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AM Führerschein mit welchen alter?
Hallo ich möchte ein Roller Führerschein machen mit
50 ccm
Ich bin 15 im Internet steht das man es ab 15 machen darf aber auf der Seite der Fahrschule steht das es erst ab 16 ist
Ab welchem alter ist es jz?
Ich wollte mal fragen ob jemand mehr weis bevor ich das anrufe
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24 Antworten
hallo,
das dürfte bundeslandabhängig sein: follow me
Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). Die Landesregierung hat diese Möglichkeit umgehend umgesetzt nachdem das Bundeskabinett dies beschlossen hat.
... das ist NRW
Das Mindestalter wurde in ganz Deutschland herabgesetzt. Unter 16 Jahren gibt es die Schlüsselziffer 195 dazu eingetragen und es darf nur im Inland gefahren werden.
Ich tippe die Fahrschule hat ihre Webseite nicht aktualisiert.
Yep, schein so zus ein das alle Bundesländer das umgesetzt haben:
Ja das ist die Jugend, fragen mit Chat GPT, dann kommt Unsinn heraus. Teilweise sind eben die Quellen schon uralt.
Warum kann man nicht in der entsprechenden VO nachschlagen? (FeV)
Oder einfach Google nachschlagen.
Stimmt denn eigentlich das ChatGPT-Ergebnis im Hinblick auf die Klasse T, kann man die in Bayern mit 15 machen?
Nach FeV muss man doch sogar für die Klasse L mindestens 16 sein?!
Wenn die Eltern einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und die Mitarbeit des Nachwuchses eine existenzielle Notwendigkeit darstellt, kann auf Antrag eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Gab es hier bei uns auf dem Land früher oft.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 10. Februar 2025 um 15:53:44 Uhr:
........... es darf nur im Inland gefahren werden.
Ich vermute auch das stimmt nicht mehr. In Österreich kann der AM mit 15 Jahren ohne irgendwelche Eintragungen werden und gilt auch in der gesamten EU, also sollte das auch für D gelten.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Februar 2025 um 19:34:00 Uhr:
Ja das ist die Jugend, fragen mit Chat GPT, dann kommt Unsinn heraus. Teilweise sind eben die Quellen schon uralt.
Warum kann man nicht in der entsprechenden VO nachschlagen? (FeV)
Oder einfach Google nachschlagen.
Na ein wenig übergriffig und oberlehrerhaft ist die Antwort schon ... versetz dich einfach mal zurück wo du 15 Jahre alt warst ... hättest du in irgendeiner verordnung nachgeschaut und woher hätttest du überhaupt gewusst wo sowas steht?
Ist schon ok das heute die Leute das nutzen was aktuell ist und sowas wie chat gbt ist ein mächtiges werkzeug ...und wie jedes Werkzeug muss man lehrnen es richtig einzusetzen ..
Gut ist auch imemr, nach einer Antwort nachzufragen ob "er" sich sicher ist das die Antwort korrekt ist ... "bist du dir sicher das das so stimmt" .. dann kommt oftmals korrektur ..
Zitat:
@tartra schrieb am 11. Feb. 2025 um 09:51:23 Uhr:
... versetz dich einfach mal zurück wo du 15 Jahre alt warst ... hättest du in irgendeiner verordnung nachgeschaut und woher hätttest du überhaupt gewusst wo sowas steht???
Tatsächlich ja.
Ich bin schon mit 13 Jahren Auto gefahren.
Habe mir in dem Alter sämtliche Bücher zu Motorrädern, Autos und Verkehr aus der Bibliothek ausgeliehen, und habe das gewälzt.
Auch habe ich in dem Alter schon Mopeds restauriert und Autos gewartet.
Außerdem konnte man "früher" (auch heute) auch einfach zur Fahrschule gehen, und fragen wann es losgeht.
Geht heute alles nicht mehr...
Herzlichen Glückwunsch das dein hauptinteresengebiet Fahrzeuge ist ... das muss nun nicht bei jedem so sein ...
Clever sind doch diejenigen die den einfachsten weg wählen .. um an infos zu kommen .. da ist der TE doch ein schlaues Kerlchen ..chatgbt und dann hier im Forum nachgefragt? ich sehe da echt kein Problem...
Zitat:
@tartra schrieb am 11. Feb. 2025 um 10:0:57 Uhr:
Clever sind doch diejenigen die den einfachsten weg wählen
Das wäre dann aber nicht erst Chat GPT, danach hier anmelden, und hier Fragen.
2 min Google bringt das passende Ergebnis, zumindest auf seriösen Seiten.
Mitunter ist aber auch der vermeintlich einfachste Weg, nicht der beste oder zielführend.
Beispiel eines einfachen Suchergebnisses in 5 s.
https://bmdv.bund.de/.../...r-die-fahrerlaubnis-und-geltungsdauer.html
Ist korrekt und wenn du den Startpost vom Te gelesen hättest, dann wüsstest du auch das er das im Internet gefunden hat ... lediglich auf der fahrschulseite, scheint eine veraltetet/falsche Info zu stehen .. was wahrscheinlich jeden verwirrt hätte .. vorallem mit 15 ...
Also hat er hier nachgefragt und ihm wurde geholfen ... Warum man dem Te dann indirekt unterstellen müsste er wär zu blöd um Infos zu finden ... verstehe ich nicht ...
Kann man nicht einfach die Frage des TE beantworten?
Muss denn gleich daran rumdiskutiert werden, dass er hier fragt?
Dann is doch besser man schreibt gar nix.
Und nur weil ich mit 9 schon nen Flugzeug gelandet habe, müssen das andere nicht können…
Zitat:
@kiaora schrieb am 11. Februar 2025 um 07:39:36 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 10. Februar 2025 um 15:53:44 Uhr:
........... es darf nur im Inland gefahren werden.
Ich vermute auch das stimmt nicht mehr. In Österreich kann der AM mit 15 Jahren ohne irgendwelche Eintragungen werden und gilt auch in der gesamten EU, also sollte das auch für D gelten.
Nach deutschem Recht gilt die deutsche Klasse AM nur im Inland, siehe §10 FeV, dort in Absatz 1 die Auflagen zur lfd. Nr. 1.
Ob nun ein anderer Staat die deutsche Klasse AM bei 15-Jährigen trotzdem auf seinem Gebiet anerkennt ist erstmal dessen Sache und nicht aus der deutschen FeV zu beantworten...