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Am wann gilt die Umstellung vk > tk / unfall
Hallo.
Ich komme gleich mit einer blöden Frage..
Ich teilte meinem Allianz Berater vor ca zwei Wochen mit dass ich von Vollkasko auf teilkasko gehen will und sein Angebot soll er umsetzen(bekam ne pdf von ihm mit den neuen Beiträge n)
So jetzt passierte - Murphys law- gestern natürlich etwas..
Ich fuhr an einen Eckpfeiler in der Tiefgarage. Lack weg dellen es betrifft eine größere Fläche.. (vllt sollte ich umsteigen aufs rad :-) )Hatte vor einigen jahren so was schon.da wollte dieses eck auch nicht aus dem weg gehen..kostete 3000 weil die in der Werkstatt das komplette Seitenteil erneuern mussten.
Denke das es jetzt so ähnlich ist.
Nun meine Frage.
Ich rief heute bei dem Allianz schadennotruf an 080011223344 und die Dame sah in den Computer und da stand noch dass ich Vollkasko habe.
Gilt jetzt trotzdem teilkasko ab dem tag an dem ich die info an den berater schrieb?
Wenn JA wie könnte ich da trotzdem noch gut rauskommen ? Trick?
Ja ich weiss das ist blöd gelaufen Bitte also erspart mir blöde kommentare.ich ärgere mich sowieso schon genug. ..
Ich hoffe mein Problem ist irgendwie zu verstehen.
Danke im voraus.
Lg audifan
PS
natürlich erfahr ich das bal von der Allianz selber
sitz aber auf heißen kohlen.deshalb wäre ich froh wenn ihr es zeitnah wisst.
Beste Antwort im Thema
Dein jetzt entstandener Schaden wird über die Vollkasko abgerechnet und gut . Ab 01.01.2015 hast du dann nur noch Teilkasko. Wo ist dein Problem?
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18 Antworten
Steht in der PDF kein Datum? Du bekommst ja auch eine Änderungspolice. Ich tippe mal auf den 01.01.2015
Oh danke das geht ja schnell. Ich schau gleich nach.
Termin der Unterschrift sollte doch verbindlich sein.
Zitat:
@Audifan353 schrieb am 15. November 2014 um 19:22:53 Uhr:
Hallo.
...
Ich teilte meinem Allianz Berater vor ca zwei Wochen mit dass ich von Vollkasko auf teilkasko gehen will und sein Angebot soll er umsetzen(bekam ne pdf von ihm mit den neuen Beiträge n)
...
Das kommt darauf an, zu wann die Änderung beauftragt wurde; umgehend oder zu einem bestimmten Termin.
Danke es ist tatsächlich so martinb71.
Es steht da: Umstellung zum 1.1.2015.
Man merkt halt dass ich mich da überhaupt nicht auskenne..
Police hab ich auch noch nicht erhalten. Aber die dame bei der Allianz hatte nichts im pc also hat er es noch nicht weitergegeben.
Also muss ich jetzt schriftlich widerrufen?
Noch eine blöde frage.
Bin ich besser dran wenn ich ende 2015 dann auf teilkasko umsteige oder haben die bis dahin sowieso viel durch Erhöhung wieder reingeholt?
Zitat:
@Audifan353 schrieb am 15. November 2014 um 19:57:00 Uhr:
...
Es steht da: Umstellung zum 1.1.2015.
...
Also muss ich jetzt schriftlich widerrufen?
Wozu das denn
Dein jetzt entstandener Schaden wird über die Vollkasko abgerechnet und gut . Ab 01.01.2015 hast du dann nur noch Teilkasko. Wo ist dein Problem?
Ich meine falls ich die Umstellung doch nicht will. Es macht "nur" 140 euro aus.
Vllt besser ich lasse Vollkasko.
Zitat:
@Audifan353 schrieb am 15. November 2014 um 20:08:08 Uhr:
Ich meine falls ich die Umstellung doch nicht will. Es macht "nur" 140 euro aus.
Nach Regulierung des Schadens wird es ganz sicher mehr als 140 Euro ausmachen.
Dann sprich mit deinem Berater. Es werden ohne SF-Schutz allerdings nach der Regulierung mehr als €140,- sein.
In der Vollkasko wird Deine SF-Klasse, durch den Schaden, zum 01.01.2015 angehoben. Oder es bleibt bei der SF-Klasse wenn bei dem Vertrag ein Rabattretter abgeschlossen wurde.
Versteh ich nicht.sorry.
Ich meinte die teilkasko ist 140 weniger als Vollkasko.
Zitat:
@Audifan353 schrieb am 15. November 2014 um 20:15:20 Uhr:
Versteh ich nicht.sorry.
Ich meinte die teilkasko ist 140 weniger als Vollkasko.
Ja, noch. Aber deine Schadensfreiheitsklasse in der Vollkasko wird sinken und dein jährlicher Beitrag wird sich erhöhen. Folge: Die Differenz wird dann größer als 140 Euro sein.