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Amt hat KFZ Steuer falsch berechnet??

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 6:17

Hallo zusammen,

gestern kam vom Amt der Steuerbescheid für mein neu angemeldeten FoFo 1,6 TDci m. DPF

Da habe ich erstmal gestaunt warum ich nur so wenig KFZ-Steuer zahlen soll?

pro 100 kubik 6,75 €

Ergo 108 da ich den Ford erst Dezember angemeldet habe aber für den Alten Opel Astra schon geblecht habe bekomme ich für das Jahr sogar ncoh Geld zurück ?!

 

Ich glaub die haben da nen fehler gemacht nur wie verhalte ich mich? Im grunde ist das doch so ich war beim Amt altes fahrzeug abmelden und 2 Wochen später neues Fahrzeug angemeldet, kann ich jetzt was dafür das die nen Fehler machen?

Ist das überhaupt nen Fehler oder sind DIesel mit DPF so günstig?

MfG

 

PS:

Ich sehe grad die 6,75 € sind für Benziner?! die haben meinen Diesel als benziner ausgewiesen?! Wie kann das denn ?

Beste Antwort im Thema

Also ich würd' mich beim Amt melden und das korrigieren lassen.

Nicht, das in ein paar Jahren jemand drauf Aufmerksam wird und dann auf einmal ne saftige Nachforderung kommt.

Ich weiß auch nicht ob dir das schon Jemand als Steuerhinterziehung auslegen könnte.

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Also ich würd' mich beim Amt melden und das korrigieren lassen.

Nicht, das in ein paar Jahren jemand drauf Aufmerksam wird und dann auf einmal ne saftige Nachforderung kommt.

Ich weiß auch nicht ob dir das schon Jemand als Steuerhinterziehung auslegen könnte.

Bei dem Fahrzeugalter kann man ausschließen, dass schon nach der CO2-Steuer besteuert wird. Stattdessen greift die alte Besteuerung nach Hubraum.

6,75€ pro 100ccm ist in der Tat der Steuersatz für Benziner. Regulär müsstest du 247€ zahlen.

Ich persönlich würde es dem Finanzamt mitteilen, dass der Betrag falsch ist. Sollte es irgendwann bemerkt werden, wird das Finanzamt den Differenzbetrag mit Sicherheit nachfordern.

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 7:04

Das ist echt der Oberhammer,

macht das Amt Fehler und ich muss dafür grade stehen?!

 

Was machen denn die Leute denen sowas nicht auffällt? Die dürfen dann in 3-4 jahren nen 1000der Nachzahlen!

Muss da mal in der AO nachschauen ob das Amt für festgesetzte Jahre einfach Steuer nachfordern kann.

 

Mal ne andere Frage:

habe bei der Steuerberechnung gesehen das der Unterschied in der Steuerbelastung zwischen DPF und nicht DPF verdammt gering ist.

Diesel mit DPF = 247 Euro

Diesel ohne DPF = 266 und ab 2011 auch nur 247 € ?!

 

Wer kann das den Plausibel erklären? Ich zahle als Dank DPF noch 20 € weniger aber darf dann beim Additivauffüllen jährlich 50-80 Euro drauf legen und alle 120000 km nochmal 1200 Euro für nen Filter?

Sind die denn noch zu retten? da zahl ich dann im Endeffekt 250-280 Euro mehr im Jahr?

Zitat:

Original geschrieben von Cmajere

Das ist echt der Oberhammer,

macht das Amt Fehler und ich muss dafür grade stehen?!

Hä? Du musst doch nur das zahlen, was man eigentlich zahlen muss, keinen Cent mehr!

Also tu nicht so, als sei es eine Art Strafe.

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 7:49

Es geht darum das man dem Amt VERTRAUT.

Jemand der sich im Steuerrecht nicht auskennt und Lastschrifteinzug hat nimmt den Steuerbescheid zur Kenntnis und packt den weg.

Verplant sein Geld und wird dann nach 3 Jahren auf den Boden der Tatsache zurück geholt und darf lecker nachzahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Cmajere

Das ist echt der Oberhammer,

macht das Amt Fehler und ich muss dafür grade stehen?!

Ich weiß nicht genau, wo du wohnst, aber meinst, dass die Steuerbescheide per Hand geschrieben werden? Die werden maschinell erstellt und wenn im System für dein Fahrzeug falsche Werte hinterlegt sind, dann wird eben ein falscher Steuerbetrag rausgegeben.

Hätten sie sich zu deinen Ungunsten vertan, würdest du doch auch aktiv werden oder?

Zitat:

Original geschrieben von Cmajere

Was machen denn die Leute denen sowas nicht auffällt? Die dürfen dann in 3-4 jahren nen 1000der Nachzahlen!

Das ist selbst Schuld. Solche Dinge sollte man immer prüfen und ggf. Nachfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Cmajere

habe bei der Steuerberechnung gesehen das der Unterschied in der Steuerbelastung zwischen DPF und nicht DPF verdammt gering ist.

Diesel mit DPF = 247 Euro

Diesel ohne DPF = 266 und ab 2011 auch nur 247 € ?!

 

Wer kann das den Plausibel erklären? Ich zahle als Dank DPF noch 20 € weniger aber darf dann beim Additivauffüllen jährlich 50-80 Euro drauf legen und alle 120000 km nochmal 1200 Euro für nen Filter?

Sind die denn noch zu retten? da zahl ich dann im Endeffekt 250-280 Euro mehr im Jahr?

Nimms mir nicht übel, aber zum Thema Strafsteuer gibts hier mehr als genug Themen.

Das die Strafsteuer am 31.03.2011 ausläuft liegt daran, dass das Gesetz am 01.04.2006 Inkraft getreten ist und auf 5 Jahre beschränkt ist.

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 8:07

Hi,

wundert mich das solche Fehler passiern.

Ich war ja mit dem Fahrzeug beim Amt anmelden da bekomme ich ja einen neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

In meinem Fahrzeugschein (habe grad nachgeguckt) steht Diesel drin!

Das Straßenverkehrsamt schickt doch dann die Daten elektronsich an das Finanzamt oder?

Wie kann bei einem elektronischem Versand ein solcher Fehler passiern wenns im Fahrzeugschein richtig ist?

Da müssten sich jetzt mal alle die ihre Fahrzeuge in meinem Ort angemeldet haben dies hinterfragen.

Bevor in 3 Jahren die Kacke am dampfen ist und ein Nachforderungsbescheid ins Haus flattert.

 

Fraglich ist auch ob die das nach Bestandskraft ändern dürfen:

129 AO spricht von Offenbaren Unrichtigkeiten (Schreib-/Rechenfehler)

liegt hier aber meiner Meinung nach nicht vor da mein Fahrzeugschein richtig ist.

Eher falsche Rechtsanwendung.

Auch interessant: KraftStG § 12 Steuerfestsetzung

(2) Die Steuer ist neu festzusetzen,

Nr4.

wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers. § 176 der Abgabenordnung ist hierbei entsprechend anzuwenden; dies gilt jedoch nur für Entrichtungszeiträume, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes liegen. Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde bekannt wird, bei einer Erhöhung der Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird,

 

Mal gucken....

Die netten Leute auf der Zulassung sind doch auch nur Menschen....

 

Bei meinem vor etwa 3 Wochen zugelassenen Neuwagen wurde von der Sachbearbeiterin der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein auf meinen Schwiegervater ausgestellt (was ja richtig war).

Den Steuerbescheid bekam ich auf meinen Namen, aber mit der Wohnadresse des Schwiegervaters geschickt. Und jetzt kommt der Hammer:

Die Sachbearbeiterin hat der Versicherung gemeldet, dass ich der Halter bin (obwohl in Schein/Brief der Schwiegervater steht)!!!!!

Das bedeutet, um ein Haar hätte ich die kompletten Schadensfreiheitsjahre (26) verloren und "nurnoch" meine 8 Jahre bekommen. Der Unterschied bei der Prämienhöhe ist natürlich exorbitant!

Als dann mein Versicherungsvertreter bei der Zulassungsstelle angerufen und das beim Chef der Sachbearbeiterin geklärt hat, wurde dann festgestellt, dass ein Fehler gemacht wurde, aber "MAN KÖNNTE SICH UMS VERRECKEN NICHT ERKLÄREN, WIE ES ZU DEM FEHLER GEKOMMEN IST..." (Die eine Krähe hackt der anderen ja auch nicht das Auge aus...:D)

Deshalb: auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle melden und das klären lassen, wer weiß, wie das dir später (falls es jemals entdeckt wird) augelegt wird.

Auf jeden Fall musst du vorsichtig sein, wenn du dem Staat Geld zahlen musst, die verstehen da keinen Spaß, auch wenn es "nur" um 150€/Jahr geht...

 

MfG. Raven 13

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 10:47

Hallo,

ich denke ich werde das einfach mal testen ^^.

Ich warte bis mein Bescheid rechtskräftig ist (also der aktuelle) dann weise ich die Sachbearbeiterin darauf hin das sie bitte für das Folgejahr die richtigen Zahlen aus § 9 KraftStG nehmen soll.

mal gucken ob die den rechtskräftigen Bescheid ändern oder nur ab dem neuen Veranlagungszeitpunkt neu berechnen.

Sollte ich nachzahlen müssen hält sich das in Grenzen, sollte ich mit der Deutung der § 12 KraftStG recht haben werd ich mir in den Arsch beissen das nicht noch ein Jahr ausgenutzt zu haben.

am 22. Dezember 2010 um 11:54

Ich würde es vielleicht darauf belassen, und den Differenzbetrag jährlich "auf Seite legen" um dann die evtl. Nachforderung ausgleichen zu können. Und was die Finanzkasse nachträglich alles ändern kann oder darf, davon kann ich auch ein Liedchen singen.

Mir wurde im Januar 2008 eine nicht unerhebliche Nachforderung auf´s Auge gedrückt. Und zwar von einem Wohnmobil das ich im November 2006 verkauft hatte. Da hieß es dann das die Steuerberechnung sich zum Januar 2006 geändert hat und ich für 11 Monate nachbezahlen muß.

Der eingereichte Widerruf wurde natürlich abgewiesen. Großzügigerweise hatte mir die Finanzkasse aber eine "lange" Zahlfrist von 4 Wochen eingeräumt.

Naja, das war meine Erfahrung

Ich würde auch erst mal gar nix machen.

Das zu wenig bezahlte Geld würd ich aber auf Seite legen , für den fall das doch mal was kommt.

Wenn ebend nix kommt hast Du Glück gehabt und wenn was kommt braucht Du auch nur den Betrag nachzahlen der fällig gewesen wäre.

Ergo Passieren kann nix.

Nachzahlungen werden übrigen verzinst, und zwar mit satten 0.5 % monatlich. Für jedes Jahr wirst du als 6 % Zinsen zahlen, mehr als dir eine Anlage momentan bringt.

Da kommen keine Zinsen drauf wenn das Amt falsch gerechnet hat.

Wäre ja auch nicht Richtig da diese das Geld selber einziehen.

Gruß,

 

eins ist sicher,spätestens nächtes Jahr komm die dahinter o.dann wenn man das Auto abmeldet wird aber eine Nachzahlung kommt dann ganz sicher und auch wenn die geschlafen haben kommt man nicht ringsrum ums zahlen.

Der Staat holt sich seine Kohle,war schon immer so u.das wird sich a nie ändern.

Kenn aber jetzt nicht die Fristen zur Verjährung aber glaub mal was gelesen zu haben von ner 2stelligen Jahreszahl.

 

MfG

 

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