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Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 27. Februar 2005 um 17:55

hallo , ich hab da mal ne frage,

weiss jemand, ob man über den diagnosestecker die bordelektronik so auslesen kann, dass man sehen kann, wie oft ein fahrzeug in der werkstatt war und bei welchem kilometerstand etwas gemacht wurde?

meine eltern haben einen gebrauchten E270cdi T-modell mit 94000 km gekauft.

ich habe festgestellt , dass schon mal ein neuer turbolader drin ist und diverse andere sachen sind gemacht worden,dass man annehmen könnte, der händler hat am kilometerstand ein bissel manipuliert.

wäre schön , wennn ihr mir da weiterhelfen könntet.

dankeschön in voraus

mfg

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10 Antworten

Hallo thommy60,

ich kann Dir Deine Frage bezüglich Bordstecker leider nicht beantworten.

Aber ich weiss, dass es für Garantiesachen eine sogenannte "Historie" für die MB-Fahrzeuge gibt, d. h. jeder Vertreter/NDL/Vertragswerkstatt kann darauf zurückgreifen.

NORMALERWEISE werden diese Daten aber nicht an jeden ausgegeben, aber vielleicht lässt jemand bei Deiner Werkstatt mit sich reden. Wegen Reperaturen ohne Garantie und Kulanz: Ich würde mich an die Werkstatt richten, die im Scheckheft abgestempelt hat.

Wegen Turbolader: Der 270er Motor hat öfters Probleme mit dem Turbolader, auch beim 211er wurde er oft getauscht. Ich selbst hatte einen C 270 CDI, da musste der Turbolader nach 20 000 km komplett wegen Lagerschaden getauscht werden!!! Er wurde im Motorraum ölundicht. Ein verschulden meinerseits (warm/kaltfahren) schliesse ich aus.

Wegen Deinem Kilometerstand würde ich mich mal an den Vorbesitzer wenden, wobei natürlich auch dieser den Stand manipuliert haben könnte, wenn Dein 270er in Wirklichkeit 114 000 km hat, so ist dies vom Auto her kein grosser Unterschied. Psychisch aber schon (die Psychische 100 tkm-Grenze im Kopf spielt auch beim Kauf/Verkauf eine grosse Rolle). Würde mich aber nicht verrückt machen deshalb.

Ich lasse mich gerne berichtigen, falls ich hier etwas falsches gesagt haben sollte.

Viele Grüsse

Daniel

Themenstarteram 28. Februar 2005 um 12:34

hallo gnarf,

dankeschön für deinen beitrag.

hab schon mit meiner werkstatt gesprochen und die drucken mir die history aus.

na mal sehen was dabei rumkommt.

ich denke meine eltern kommen an einem anwalt nicht vorbei,denn der händler will den schaden nicht übernehmen,obwohl der kauf erst 9 monate her ist.

die händler müssen doch 1 jahr garantie übernehmen laut gesetz oder irre ich mich da?

also an meinem ml war auch schon was,ne kleinigkeit ;scheibenwaschbehälter war gerissen;haben die aber ohne murren top erledigt.

noch mal danke für deine info

mfg

irrtum

 

@thommy60

du irrst dich, und zwar gewaltig! der händler gibt ein jahr GEWÄHRLEISTUNG. das ist nicht GARANTIE.

im einzelnen: auf das auto, welches deine eltern erworben haben, muß der händler 1 jahr gewährleistung geben. d.h. daß im falle eines defektes dieser nicht schon am tag der übergabe bestanden hat. dabei muß er im ersten halbjahr beweisen (die beweislast antreten), daß dieser mangel nicht schon zum zeitpunkt der übergabe existierte. im zweiten halbjahr greift die sogenannte beweislastumkehr. das bedeutet, daß jetzt der vermeintlich geschädigte (also hier deine eltern) den beweis antreten muß, daß der aufgetretene mangel schon zum zeitpunkt der übergabe bestanden hat.

ist beweisbar, "der mangel existierte schon am tag der übergabe", ist der händler zur nachbesserung /abstellung verpflichtet.

den beweis anzutreten, fällt in den meisten fällen sehr schwer, zumal dann deine eltern dies finanziell vorverauslagen müßten.

und du weißt: vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand.

dto

p.s.: wenn es etwas kompliziert erscheint, ist es auch. ist halt rechtsdeutsch.

Themenstarteram 3. März 2005 um 10:17

danke TÜV-onkel,

oh man dann wird es wohl schwierig werden....

aber....

mein mercedeshändler ist sehr kulant. leider haben meine eltern den wagen dort nicht gekauft.

ich selbst fahre einen ml270cdi hatte auch schon ein paar kleine macken(ich habe ihn jetzt ein halbes jahr. er ist bj. 2002)

ich hab da mal nachgefragt und mein händler meint, wir sollten einen anwalt bemühen.

hätte höchstwahrscheinlich aussicht auf erfolg.

der verkäufer erzählte mir eine geschichte:

er hat einen w124 mit 260000 km verkauft.

nach einen dreiviertellahr war das getriebe kaputt.

die haben das ohne zu murren erledigt!!!

es sei eben das pech des händlers.so sagte er.

warum sollten die das bezahlen bzw. reparieren , wenn sie das nicht müssen, frag ich dich???

ob diese geschichte wirklich stimmt weiss ich natürlich nicht, aber der verkäufer erzählte es mir so.

und ehrlich gesagt... ich glaub ihm das.

ich hatte noch niemals probs mit diesen händler.

aus diesem grunde hab ich dort schon das zweite auto gekauft.

NIEMALS gab es probs mit dem kundendienst oder dem service. dieser händler ist SPITZENKLASSE

und dann noch: mein auto wird von zuhause abgeholt ... ein leihwagen gestellt... und nach der reparatur wiedergebracht.... einfach toll !!

aus diesem grund fahre ich MERCEDES .

nicht wegen den nachbarn ggg

ich weiss aber auch , dass dieser service nicht alltäglich ist, ganz klar...

deshalb kann ich meinen händler nur weiterempfehlen und tu es auch mit begeisterung.

ich könnt noch ein paar geschichten erzählen, die mir in dieser firma passiert sind. alles nur geschichten, von denen andere firmen sich eine scheibe abschneiden könnten.

zB. habe ich gefragt, ob die mir eine schadenshistorie von dem wagen meiner eltern ausdrucken könnten( die haben mit den wagen absolut nix zu tun wohlgemerkt!!) "gar kein problem"

bekam ich zu hören und einen tag später waren die ausdrucke in meinem briefkasten.

nun sag mir: ist das normal??.... ich denke nicht...

mfg

Hallo @thommy60

Das was @tüv-onkel zur Gewährleistung geschrieben hat kann ich 100%ig bestätigen. Nur im 1. Halbjahr ist der Verkäufer verpflichtet, den Nachweis zu führen, daß der Schaden bei Übergabe nicht bestanden hat.

Auch wenn Du mit Deinem Händler ein super Verhältnis hast, bezweifle ich diese Aussge:

Zitat:

ich hab da mal nachgefragt und mein händler meint, wir sollten einen anwalt bemühen.

hätte höchstwahrscheinlich aussicht auf erfolg.

Wie @tüv-onkel schon geschrieben - den Beweis, daß der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war müssen den Eltern bringen. Und das wird wohl mehr als schwierig werden. Übrigens, um welchen Schaden geht es denn dabei?

Zitat:

der verkäufer erzählte mir eine geschichte:

sorry, aber ich glaube da passt besser "Märchen"

Zitat:

er hat einen w124 mit 260000 km verkauft.

nach einen dreiviertellahr war das getriebe kaputt.

die haben das ohne zu murren erledigt!!!

es sei eben das pech des händlers.so sagte er.

Den Händler möchte ich sehen, der einfach sagt, "es sei eben das Pech des Händlers"

Zitat:

warum sollten die das bezahlen bzw. reparieren , wenn sie das nicht müssen, frag ich dich???

Ich nehm mich der Frage mal an.

Wenn bei dem Verkauf jenes w124 alles korrekt abgelaufen ist (kein altes Getriebe vorher eingebaut, welches evtl. gar nicht für den Typ mit der Motorisierung zulässig war oder was auch immer) wird Dir, mir oder sonst jemandem kein Händler einfach mal so ein neues Getriebe spendieren!!! Der Händler wäre ja auch völlig "bescheuert" (sorry für den Ausdruck).

Somit gibt es für mich nur 2 Alternativen:

1. der Verkäufer hat Dir ein Märchen aufgetischt und sich eins ins Fäustchen gelacht, daß Du es auch noch glaubst.

2. Sie hatten mit dem Getriebe irgend etwas gemauschelt.

Zum Beispiei wie oben schon erwähnt, evtl. ein altes Getriebe aus einem anderen Fahrzeug (Schrott oder Unfall) mit der nicht richtigen Motorisierung reingebaut. Dies dann dem Händler nachzuweisen wäre kein großer Akt gewesen. Also hat der Händler lieber sofort reagiert und die Reparatur übernommen. Somit hat er sich einen Prozeß, den er dann 100 pro verloren hätte, erspart. Und ja, er mußte den Wechsel des Getreibes bezahlen.

 

So, und jetzt frage ich Dich. Die aktuelle Rechtslage hat @tüv-onkel schon erklärt. Du bist der Händler und hast einen Wagen verkauft. Es ist alles rechtens gelaufen und Du hast Dir auch nichts wegen falschen Informationen oder sowas vorzuwerfen.

Nach 9 Monaten kommt dieser Käufer mit einem def. Getriebe. Dann würdest Du ihm das Getriebe mal einfach so ersetzen? Obwohl Du weist, daß Du das nach der Rechtslage nicht mußt? Aber was solls, sind ja nur ein paar Tausend Euro, die da mal flöten sind. Man hats ja - schließlich handelt ja man mit Mercedes und nicht irgend einem billig Kram.

Kann ich mir nicht vorstellen. Denn ich würde es auch nicht tun. Denn schließlich würde ich ein Geschäft führen und keinen Wohltätigkeitsverein.

Denk mal drüber nach.

Gruß

Harald

Themenstarteram 9. März 2005 um 15:07

an tester58:

wie kommst du dazu meinen händler als unseriös zu bezeichnen?

vielleicht ist das ja nicht das erste auto was der kunde dort gekauft hat,

oder was auch immer.....

ich hab nicht gesagt, dass ihr das hier alle glauben müsst oder??

weisst du in welcher weise der händler selbst gegen sowas versichert ist? wohl eher nicht..

wenn du meinst,es besser zu wissen, dann lass ich dich mal in diesem glauben....

wenn du mit deinem händler unzufrieden bist muss das ja nicht gleich jeder sein oder?

ob die geschichte nun stimmt oder nicht ist eigentlich auch egal.

mein auto zB. war tiefer gelegt als ich es bekam.

ich bin damit 3 monate gefahren und meinte dann, es ist mir zu hart und ich würde gerne das originalfahrwerk eingebaut bekommen.

das hab ich bekommen.....

ohne einen cent zu zahlen....

bin ich nun auch ein lügner??? du musst das nicht glauben ... ist mir auch echt banane...

es gibt eben rechtsgrundlagen... und kundenservice....

weist du was der unterschied ist??

ich ja........

mfg

am 9. März 2005 um 16:34

Hi!

Bei diesem Service wäre es toll, zu erfahren, von welchem Händler genau du sprichst?

Ich meine, da lohnt sich doch die weiteste Reise!

Grüße

nova2003

Themenstarteram 9. März 2005 um 16:59

hi,

es ist ein mercedes-vertragshändler

im osnabrücker land. den namen möchte ich hier nicht so offen reinschreiben.

wenn du wirklich interressiert bist kann ich das per email tun.

mfg

Hallo @thommy60

Aus

Zitat:

ich habe festgestellt , dass schon mal ein neuer turbolader drin ist und diverse andere sachen sind gemacht worden,

dieses

Zitat:

dass man annehmen könnte, der händler hat am kilometerstand ein bissel manipuliert.

zu schließen, ist schon sehr gewagt.

Daß ein Händler auf Grund dieser Annahme euch dazu rät,

Zitat:

wir sollten einen anwalt bemühen.hätte höchstwahrscheinlich aussicht auf erfolg.

halte ich schon für sehr fraglich. :eek:

Das was ihr dem Händler (Deiner Eltern) vorwerfen wollt ist Betrug. Und dies hat allerdings nichts mehr mit der Sachmängelhaftung zu tun.

Einen Betrug müßt ihr dann schon stichhaltig untermauern können. Dazu kommt dann noch, daß ihr nachweisen müßt, daß der Händler diesen Betrug vorgenommen hat. Dein Vertragshändler sollte wissen, auf welches Glatteis ihr euch da begebt.

Solltet ihr euch da aber absolut sicher sein, dann macht eine Klage natürlich Sinn. Nur dies zu glauben fällt mir mehr als schwer. Denn Du schreibst ja selbst " ... dass man annehmen könnte ... ". :rolleyes:

Zitat:

weisst du in welcher weise der händler selbst gegen sowas versichert ist? wohl eher nicht..

Zeige mir doch bitte eine Versicherung oder sonstwas, daß einem Händler zu einem bezahlbaren Preis ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von 260.000 km versichert. Und dann noch so, daß der Kunde für das def. Getriebe nichts bezahlen muß.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. :cool:

Zitat:

ob die geschichte nun stimmt oder nicht ist eigentlich auch egal.

Siehst Du, genau da unterscheiden wir uns. Für mich ist soetwas schon von Bedeutung. Ich halte eben nichts davon, wenn man mit fragwürdigen Erzählungen mich irgend wie "einlullen" will. Ich fühle mich in so einem Fall verar...t.

Aber dies muß ja jeder selber wissen, wie er damit umgeht.

Zitat:

wenn du mit deinem händler unzufrieden bist muss das ja nicht gleich jeder sein oder?

Wie Du darauf kommst, wird mir wohl ewig ein Rätsel bleiben. :D

_________________

So, und jetzt pack mal dein "Kriegsbeil" wieder ein. Ich wollte Dich weder beleidigen noch habe ich Dich oder Deinen Händler als Lügner beschimpft. Dies liegt mir fern.

Ich habe Dir meinen Standpunkt zu diesem "Thema" dargestellt und - was viel wichtiger ist - versucht Dir auf Deine Fragen zu antworten. Denn dafür ist dieses Forum da. ;)

In diesem Sinne

Gruß an alle

Harald

edit

P.S. @thommy60

Falls noch irgend welcher Klärungsbedarf Deinerseits bestehen sollte (was nichts mit dem Thema an sich zu tun hat), so sollten wir das per PN tun. Danke

Themenstarteram 11. März 2005 um 15:43

nicht nötig. danke

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