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An die Versicherer: Warum gibt's keine Policen für Kaufinteressenten/Käufer von privat an privat?
Wie gerade in diesem Thread erörtert, müssen sich Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer bei Verkauf von privat an privat in gewissem Maße einander trauen, was bei wildfremden Menschen etwas schwierig ist. Alternativ muss man übermäßigen organisatorsichen Aufwand zw. Käufer und Verkäufer akzeptieren oder unverhältnismäßige Zusatzkosten ertragen.
Warum schließt die Versicherungswirtschaft hier keine Bedarfslücke? Ich stelle mir das so vor:
Zunächst mal: Zu lösen sind zwei verwandte aber im Detail unterschiedliche Probleme, die ich in 1a), 1b) und 2) aufteilen möchte (wobei 1b wohl nicht das Problem ist):
1.) Wenn der Kaufinteressent oder Käufer mit dem noch auf den Verkäufer zugelassenen Wagen fährt und einen Unfall baut, ist die KFZ-Versicherung des Verkäufers zuständig und dessen Schadenfreiheitsrabatt in Gefahr
1a) Für die Probefahrt
1b) Für die Fahrt nach Beendigung des Kaufs (außerVerkäufer hat aufgepasst, Datum/Uhrzeit im Kaufvertrag vermerkt und seine Versicherung nach dem Verkauf sofort informiert, siehe hier).
2.) Wenn der Käufer die Ummeldung zu lange hinauszögert, mag das zwar ein Bruch der Bedingungen des Kaufvertrags sein, wenn dort anderes festgelegt wurde, das kann jedoch nicht verhindern, dass in diesem Falle der Verkäufer die Versicherungsprämie weiter bezahlen muss, ggf. bis zum Ende seines regulären Versicherungsjahres - selbst dann, wenn er seine Versicherung schon längst formal gekündigt hat.
Aktuell gibt es KEINE Lösung, die alle Risiken für den Verkäufer ausschließt.
Zu 1b) gibt es die Aussage vom ADAC, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht in Gefahr ist, da der Schadenszeitpunkt nachweislich nach dem Eigentumsübergang lt. Kaufvertrag liegt (wenn auch andere Ausssagen behaupten, das sei von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber ich glaube jetzt mal dem ADAC).
Bei 1a) wäre auf jeden Fall der Verkäufer der "Dumme", und ebenso bei 2).
Momentan gibt es folgende Optionen zur Vorgehensweise:
(a) Verkäufer meldet Fahrzeug bereits vorher selber ab, Käufer/Kaufinteressent kommt mit Kurzzeitzulassungs-Kennzeichen, das auf genau diesen Wagen gilt. Kostet wohl so 85 EUR und ist max. 5 Tage gültig. Wenn der Käufer nun eine Probefahrt machen möchte, muss er das mit diesem Kennzeichen tun, ebenso die Abfahrt nach dem Kauf.
(+) Vorteil: Der Verkäufer hat keinerlei Gefahren oder Unannehmlichkeiten bzgl. 1) oder 2) zu befürchten.
(-) Nachteil: Wenn der Verkäufer sein Auto immer in der Öffentlichkeit an der Straße abstellt, kann er dies nach der Abmeldung nicht mehr tun. Er muss sich einen Stellplatz wie z.B. eine Garage, privaten Hof o.ä. organisieren. Andernfalls riskiert er ein Ordnungsgeld für's Abstellen nicht zugelassener Autos.
(-) Nachteil: Kaufinteressent geht mit ca. 85 EUR in "Vorleistung", und wenn es bei Probefahrt oder Vertragsgestaltung/Preisverhandlungen zu keiner Einigung kommt, hat er die 85 EUR in den Sand gesetzt. Auch im Falle eines erfolgreichen Kaufs war das Auto dann 85 EUR teurer für den Käufer.
(b) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Ab- und Ummeldung erledigt der Käufer.
(+) Minimaler Verwaltungsaufwand für Verkäufer und Käufer.
(-) Käufer ist dem Risiko 1a) und 2) ausgesetzt. Diese Methode eignet sich nur, wenn der Verkäufer dem Käufer traut.
(b.2) Abmilderung für Risiko 2): Verkäufer fordert Kaution von Käufer um zeitnahme Ummeldung zu motivieren.
-> (+) Verringertes Risiko 2) für den Verkäuver.
-> (-) Käufer muss zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution bezahlen.
-> (-) Käufer muss dem Verkäufer trauen, dass dieser die Kaution auch zurück bezahlt.
(c) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Käufer und Verkäufer fahren nach Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle.
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 2)
(-) Verkäufer-Risiko nach 1a) (Probefahrt) besteht weiterhin
(-) Nur machbar, wenn Käufer den Wagen in Räumlicher Nähe zum Verkäufer zulassen möchte.
(-) Koordinations- und Zeitaufwand: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam zur Zulassungsstelle, wochentags.
Wie man sieht, hat jede Lösung ihre Nachteile, und die optimale Vorgehensweise gibt es nicht.
Hier nun ein Vorschlag für ein neues Produkt einer cleveren Versicherung (die es offenbar noch nicht gibt), das alle Vorteile miteinander vereint:
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 1) oder 2)
(+) Kein Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich
(+) Keine zeitliche Abstimmung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich für Zulassungs-Modalitäten
(+) Keine Zusatzkosten für den Käufer "auf Verdacht" ohne Kaufgewissheit
(+) Verkäufer braucht keinen privaten (nicht-öffentlichen) Stellplatz.
Wie lässt sich das alles erledigen? Durch folgenden innovativen Versicherungs-Prozess:
Die Versicherung bietet ein Produkt für den Käufer an, das folgendermaßen funktioniert:
- Käufer und Verkäufer registrieren sich bei dieser Versicherung, kostenlos!
- Käufer gibt seine Daten und den interessierenden Fahrzeugtypen ein, so dass er die zu erwartenden Kosten aufgrund seines Profils schon erkennen kann.
- Käufer und Verkäufer laden sich die entspr. Smartphone App runter (Empfehlung, geht aber auch Web-basiert)
- Der Kaufinteressent kauft eine Probefahr- und Überführungs-Lizenz wie folgt: Er gibt in seinem Profil an:
-
- Seine Bankverbindung
- Die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens
- Den Namen des Besitzers und die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens.
- All das ist auch noch kostenlos.
-
- Direkt vor der Probefahrt gibt der Käufer in die App die Uhrzeit und Dauer an, für wie lange die Versicherung für das besagte Auto auf Ihn und seine Spezial-Versicherung übergehen soll.
- Der Verkäufer bekommt die entsprechende Bestätigung elektronisch signiert von der Versicherung.
- Jetzt kann der Verkäufer dem Käufer den Schlüssel für die Probefahrt geben. Sollte ein Unfall passerien, würde nun die Spezialversicherung des Käufers einspringen - also kein Risiko nach "1a)" für den Verkäufer.
- Nach Ablauf der zuvor eingegebenen Dauer endet der spezielle Versicherungsschutz automatisch.
- Gleiches passiert nach dem Kauf, nur mit dem Unterschied, dass der Käufer als "Dauer" nun "unendlich" angibt. Das heißt, dass der Versicherungsschutz ab jetzt "für immer" von der Spezialversicherung übernommen wird. Auch hier enthält der Verkäufer eine elektronisch signierte Bestätigung, die ihn von allen versicherungsrelevanten Verpflichtungen entbindet. Diese Info kann der Verkäufer auch seiner Versicherung zukommen lassen, damit diese etwaige Forderungen an die andere Versicherung umlenken kann.
- Diese nominal auf "unendliche" Zeit laufende Überführungs-Versicherung des Käufers endet, sobald der Käufer eine reguläre Versicherung abschließt und den Wagen zulässt/ummeldet.
Diese Methodik würde alle (+) Kriterein oben erfüllen. Besonders elegant ist es, dass die "Spezialversicherung" nur einen begrenzten zeitlichen Bereich für das Auto abdeckt. Dadurch können Versicherungsbeiträge stundengenau berechnet werden und sich vermutlich auf wenige EUR beschränken.
Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass es so ein Produkt noch nicht gibt. So oder so ähnlich müsste man ein Produkt doch ausgestalten können. Aber vielleicht stehen ja irgendwelche Gesetze dem entgegen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Michus schrieb am 26. Februar 2017 um 20:27:14 Uhr:
Wie gerade in diesem Thread erörtert, müssen sich Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer bei Verkauf von privat an privat in gewissem Maße einander trauen, was bei wildfremden Menschen etwas schwierig ist. Alternativ muss man übermäßigen organisatorsichen Aufwand zw. Käufer und Verkäufer akzeptieren oder unverhältnismäßige Zusatzkosten ertragen.
Warum schließt die Versicherungswirtschaft hier keine Bedarfslücke? Ich stelle mir das so vor:
Zunächst mal: Zu lösen sind zwei verwandte aber im Detail unterschiedliche Probleme, die ich in 1a), 1b) und 2) aufteilen möchte (wobei 1b wohl nicht das Problem ist):
1.) Wenn der Kaufinteressent oder Käufer mit dem noch auf den Verkäufer zugelassenen Wagen fährt und einen Unfall baut, ist die KFZ-Versicherung des Verkäufers zuständig und dessen Schadenfreiheitsrabatt in Gefahr
1a) Für die Probefahrt
1b) Für die Fahrt nach Beendigung des Kaufs (außerVerkäufer hat aufgepasst, Datum/Uhrzeit im Kaufvertrag vermerkt und seine Versicherung nach dem Verkauf sofort informiert, siehe hier).
2.) Wenn der Käufer die Ummeldung zu lange hinauszögert, mag das zwar ein Bruch der Bedingungen des Kaufvertrags sein, wenn dort anderes festgelegt wurde, das kann jedoch nicht verhindern, dass in diesem Falle der Verkäufer die Versicherungsprämie weiter bezahlen muss, ggf. bis zum Ende seines regulären Versicherungsjahres - selbst dann, wenn er seine Versicherung schon längst formal gekündigt hat.
Aktuell gibt es KEINE Lösung, die alle Risiken für den Verkäufer ausschließt.
Zu 1b) gibt es die Aussage vom ADAC, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht in Gefahr ist, da der Schadenszeitpunkt nachweislich nach dem Eigentumsübergang lt. Kaufvertrag liegt (wenn auch andere Ausssagen behaupten, das sei von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber ich glaube jetzt mal dem ADAC).
Bei 1a) wäre auf jeden Fall der Verkäufer der "Dumme", und ebenso bei 2).
Momentan gibt es folgende Optionen zur Vorgehensweise:
(a) Verkäufer meldet Fahrzeug bereits vorher selber ab, Käufer/Kaufinteressent kommt mit Kurzzeitzulassungs-Kennzeichen, das auf genau diesen Wagen gilt. Kostet wohl so 85 EUR und ist max. 5 Tage gültig. Wenn der Käufer nun eine Probefahrt machen möchte, muss er das mit diesem Kennzeichen tun, ebenso die Abfahrt nach dem Kauf.
(+) Vorteil: Der Verkäufer hat keinerlei Gefahren oder Unannehmlichkeiten bzgl. 1) oder 2) zu befürchten.
(-) Nachteil: Wenn der Verkäufer sein Auto immer in der Öffentlichkeit an der Straße abstellt, kann er dies nach der Abmeldung nicht mehr tun. Er muss sich einen Stellplatz wie z.B. eine Garage, privaten Hof o.ä. organisieren. Andernfalls riskiert er ein Ordnungsgeld für's Abstellen nicht zugelassener Autos.
(-) Nachteil: Kaufinteressent geht mit ca. 85 EUR in "Vorleistung", und wenn es bei Probefahrt oder Vertragsgestaltung/Preisverhandlungen zu keiner Einigung kommt, hat er die 85 EUR in den Sand gesetzt. Auch im Falle eines erfolgreichen Kaufs war das Auto dann 85 EUR teurer für den Käufer.
(b) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Ab- und Ummeldung erledigt der Käufer.
(+) Minimaler Verwaltungsaufwand für Verkäufer und Käufer.
(-) Käufer ist dem Risiko 1a) und 2) ausgesetzt. Diese Methode eignet sich nur, wenn der Verkäufer dem Käufer traut.
(b.2) Abmilderung für Risiko 2): Verkäufer fordert Kaution von Käufer um zeitnahme Ummeldung zu motivieren.
-> (+) Verringertes Risiko 2) für den Verkäuver.
-> (-) Käufer muss zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution bezahlen.
-> (-) Käufer muss dem Verkäufer trauen, dass dieser die Kaution auch zurück bezahlt.
(c) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Käufer und Verkäufer fahren nach Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle.
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 2)
(-) Verkäufer-Risiko nach 1a) (Probefahrt) besteht weiterhin
(-) Nur machbar, wenn Käufer den Wagen in Räumlicher Nähe zum Verkäufer zulassen möchte.
(-) Koordinations- und Zeitaufwand: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam zur Zulassungsstelle, wochentags.
Wie man sieht, hat jede Lösung ihre Nachteile, und die optimale Vorgehensweise gibt es nicht.
Hier nun ein Vorschlag für ein neues Produkt einer cleveren Versicherung (die es offenbar noch nicht gibt), das alle Vorteile miteinander vereint:
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 1) oder 2)
(+) Kein Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich
(+) Keine zeitliche Abstimmung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich für Zulassungs-Modalitäten
(+) Keine Zusatzkosten für den Käufer "auf Verdacht" ohne Kaufgewissheit
(+) Verkäufer braucht keinen privaten (nicht-öffentlichen) Stellplatz.
Wie lässt sich das alles erledigen? Durch folgenden innovativen Versicherungs-Prozess:
Die Versicherung bietet ein Produkt für den Käufer an, das folgendermaßen funktioniert:
- Käufer und Verkäufer registrieren sich bei dieser Versicherung, kostenlos!
- Käufer gibt seine Daten und den interessierenden Fahrzeugtypen ein, so dass er die zu erwartenden Kosten aufgrund seines Profils schon erkennen kann.
- Käufer und Verkäufer laden sich die entspr. Smartphone App runter (Empfehlung, geht aber auch Web-basiert)
- Der Kaufinteressent kauft eine Probefahr- und Überführungs-Lizenz wie folgt: Er gibt in seinem Profil an:
- Seine Bankverbindung
- Die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens
- Den Namen des Besitzers und die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens.
- All das ist auch noch kostenlos.
- Direkt vor der Probefahrt gibt der Käufer in die App die Uhrzeit und Dauer an, für wie lange die Versicherung für das besagte Auto auf Ihn und seine Spezial-Versicherung übergehen soll.
- Der Verkäufer bekommt die entsprechende Bestätigung elektronisch signiert von der Versicherung.
- Jetzt kann der Verkäufer dem Käufer den Schlüssel für die Probefahrt geben. Sollte ein Unfall passerien, würde nun die Spezialversicherung des Käufers einspringen - also kein Risiko nach "1a)" für den Verkäufer.
- Nach Ablauf der zuvor eingegebenen Dauer endet der spezielle Versicherungsschutz automatisch.
- Gleiches passiert nach dem Kauf, nur mit dem Unterschied, dass der Käufer als "Dauer" nun "unendlich" angibt. Das heißt, dass der Versicherungsschutz ab jetzt "für immer" von der Spezialversicherung übernommen wird. Auch hier enthält der Verkäufer eine elektronisch signierte Bestätigung, die ihn von allen versicherungsrelevanten Verpflichtungen entbindet. Diese Info kann der Verkäufer auch seiner Versicherung zukommen lassen, damit diese etwaige Forderungen an die andere Versicherung umlenken kann.
- Diese nominal auf "unendliche" Zeit laufende Überführungs-Versicherung des Käufers endet, sobald der Käufer eine reguläre Versicherung abschließt und den Wagen zulässt/ummeldet.
Diese Methodik würde alle (+) Kriterein oben erfüllen. Besonders elegant ist es, dass die "Spezialversicherung" nur einen begrenzten zeitlichen Bereich für das Auto abdeckt. Dadurch können Versicherungsbeiträge stundengenau berechnet werden und sich vermutlich auf wenige EUR beschränken.
Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass es so ein Produkt noch nicht gibt. So oder so ähnlich müsste man ein Produkt doch ausgestalten können. Aber vielleicht stehen ja irgendwelche Gesetze dem entgegen.
Könntest du das Problem vielleicht etwas ausführlicher schildern?
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7 Antworten
(c) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Käufer und Verkäufer fahren nach Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle.
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 2)
(-) Verkäufer-Risiko nach 1a) (Probefahrt) besteht weiterhin
(-) Nur machbar, wenn Käufer den Wagen in Räumlicher Nähe zum Verkäufer zulassen möchte.
(-) Koordinations- und Zeitaufwand: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam zur Zulassungsstelle, wochentags.
Und da kommen wir wieder nach Hannover Region - auch am Samstag ( Sa. 10.00 - 12.00 Uhr ) möglich
Zitat:
@audiCoupeNG2.3 schrieb am 26. Februar 2017 um 20:47:13 Uhr:
(c) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Käufer und Verkäufer fahren nach Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle.
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 2)
(-) Verkäufer-Risiko nach 1a) (Probefahrt) besteht weiterhin
(-) Nur machbar, wenn Käufer den Wagen in Räumlicher Nähe zum Verkäufer zulassen möchte.
(-) Koordinations- und Zeitaufwand: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam zur Zulassungsstelle, wochentags.
Und da kommen wir wieder nach Hannover Region - auch am Samstag ( Sa. 10.00 - 12.00 Uhr ) möglich
Hannover kann anscheint alles, nicht nur Hochdeutsch.
Zitat:
@Michus schrieb am 26. Februar 2017 um 20:27:14 Uhr:
Wie gerade in diesem Thread erörtert, müssen sich Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer bei Verkauf von privat an privat in gewissem Maße einander trauen, was bei wildfremden Menschen etwas schwierig ist. Alternativ muss man übermäßigen organisatorsichen Aufwand zw. Käufer und Verkäufer akzeptieren oder unverhältnismäßige Zusatzkosten ertragen.
Warum schließt die Versicherungswirtschaft hier keine Bedarfslücke? Ich stelle mir das so vor:
Zunächst mal: Zu lösen sind zwei verwandte aber im Detail unterschiedliche Probleme, die ich in 1a), 1b) und 2) aufteilen möchte (wobei 1b wohl nicht das Problem ist):
1.) Wenn der Kaufinteressent oder Käufer mit dem noch auf den Verkäufer zugelassenen Wagen fährt und einen Unfall baut, ist die KFZ-Versicherung des Verkäufers zuständig und dessen Schadenfreiheitsrabatt in Gefahr
1a) Für die Probefahrt
1b) Für die Fahrt nach Beendigung des Kaufs (außerVerkäufer hat aufgepasst, Datum/Uhrzeit im Kaufvertrag vermerkt und seine Versicherung nach dem Verkauf sofort informiert, siehe hier).
2.) Wenn der Käufer die Ummeldung zu lange hinauszögert, mag das zwar ein Bruch der Bedingungen des Kaufvertrags sein, wenn dort anderes festgelegt wurde, das kann jedoch nicht verhindern, dass in diesem Falle der Verkäufer die Versicherungsprämie weiter bezahlen muss, ggf. bis zum Ende seines regulären Versicherungsjahres - selbst dann, wenn er seine Versicherung schon längst formal gekündigt hat.
Aktuell gibt es KEINE Lösung, die alle Risiken für den Verkäufer ausschließt.
Zu 1b) gibt es die Aussage vom ADAC, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht in Gefahr ist, da der Schadenszeitpunkt nachweislich nach dem Eigentumsübergang lt. Kaufvertrag liegt (wenn auch andere Ausssagen behaupten, das sei von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber ich glaube jetzt mal dem ADAC).
Bei 1a) wäre auf jeden Fall der Verkäufer der "Dumme", und ebenso bei 2).
Momentan gibt es folgende Optionen zur Vorgehensweise:
(a) Verkäufer meldet Fahrzeug bereits vorher selber ab, Käufer/Kaufinteressent kommt mit Kurzzeitzulassungs-Kennzeichen, das auf genau diesen Wagen gilt. Kostet wohl so 85 EUR und ist max. 5 Tage gültig. Wenn der Käufer nun eine Probefahrt machen möchte, muss er das mit diesem Kennzeichen tun, ebenso die Abfahrt nach dem Kauf.
(+) Vorteil: Der Verkäufer hat keinerlei Gefahren oder Unannehmlichkeiten bzgl. 1) oder 2) zu befürchten.
(-) Nachteil: Wenn der Verkäufer sein Auto immer in der Öffentlichkeit an der Straße abstellt, kann er dies nach der Abmeldung nicht mehr tun. Er muss sich einen Stellplatz wie z.B. eine Garage, privaten Hof o.ä. organisieren. Andernfalls riskiert er ein Ordnungsgeld für's Abstellen nicht zugelassener Autos.
(-) Nachteil: Kaufinteressent geht mit ca. 85 EUR in "Vorleistung", und wenn es bei Probefahrt oder Vertragsgestaltung/Preisverhandlungen zu keiner Einigung kommt, hat er die 85 EUR in den Sand gesetzt. Auch im Falle eines erfolgreichen Kaufs war das Auto dann 85 EUR teurer für den Käufer.
(b) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Ab- und Ummeldung erledigt der Käufer.
(+) Minimaler Verwaltungsaufwand für Verkäufer und Käufer.
(-) Käufer ist dem Risiko 1a) und 2) ausgesetzt. Diese Methode eignet sich nur, wenn der Verkäufer dem Käufer traut.
(b.2) Abmilderung für Risiko 2): Verkäufer fordert Kaution von Käufer um zeitnahme Ummeldung zu motivieren.
-> (+) Verringertes Risiko 2) für den Verkäuver.
-> (-) Käufer muss zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution bezahlen.
-> (-) Käufer muss dem Verkäufer trauen, dass dieser die Kaution auch zurück bezahlt.
(c) Verkäufer lässt den Wagen angemeldet, Käufer und Verkäufer fahren nach Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle.
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 2)
(-) Verkäufer-Risiko nach 1a) (Probefahrt) besteht weiterhin
(-) Nur machbar, wenn Käufer den Wagen in Räumlicher Nähe zum Verkäufer zulassen möchte.
(-) Koordinations- und Zeitaufwand: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam zur Zulassungsstelle, wochentags.
Wie man sieht, hat jede Lösung ihre Nachteile, und die optimale Vorgehensweise gibt es nicht.
Hier nun ein Vorschlag für ein neues Produkt einer cleveren Versicherung (die es offenbar noch nicht gibt), das alle Vorteile miteinander vereint:
(+) Kein Verkäufer-Risiko nach 1) oder 2)
(+) Kein Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich
(+) Keine zeitliche Abstimmung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich für Zulassungs-Modalitäten
(+) Keine Zusatzkosten für den Käufer "auf Verdacht" ohne Kaufgewissheit
(+) Verkäufer braucht keinen privaten (nicht-öffentlichen) Stellplatz.
Wie lässt sich das alles erledigen? Durch folgenden innovativen Versicherungs-Prozess:
Die Versicherung bietet ein Produkt für den Käufer an, das folgendermaßen funktioniert:
- Käufer und Verkäufer registrieren sich bei dieser Versicherung, kostenlos!
- Käufer gibt seine Daten und den interessierenden Fahrzeugtypen ein, so dass er die zu erwartenden Kosten aufgrund seines Profils schon erkennen kann.
- Käufer und Verkäufer laden sich die entspr. Smartphone App runter (Empfehlung, geht aber auch Web-basiert)
- Der Kaufinteressent kauft eine Probefahr- und Überführungs-Lizenz wie folgt: Er gibt in seinem Profil an:
- Seine Bankverbindung
- Die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens
- Den Namen des Besitzers und die Fahrgestellnummer und das aktuelle Kennzeichen des interessierenden Wagens.
- All das ist auch noch kostenlos.
- Direkt vor der Probefahrt gibt der Käufer in die App die Uhrzeit und Dauer an, für wie lange die Versicherung für das besagte Auto auf Ihn und seine Spezial-Versicherung übergehen soll.
- Der Verkäufer bekommt die entsprechende Bestätigung elektronisch signiert von der Versicherung.
- Jetzt kann der Verkäufer dem Käufer den Schlüssel für die Probefahrt geben. Sollte ein Unfall passerien, würde nun die Spezialversicherung des Käufers einspringen - also kein Risiko nach "1a)" für den Verkäufer.
- Nach Ablauf der zuvor eingegebenen Dauer endet der spezielle Versicherungsschutz automatisch.
- Gleiches passiert nach dem Kauf, nur mit dem Unterschied, dass der Käufer als "Dauer" nun "unendlich" angibt. Das heißt, dass der Versicherungsschutz ab jetzt "für immer" von der Spezialversicherung übernommen wird. Auch hier enthält der Verkäufer eine elektronisch signierte Bestätigung, die ihn von allen versicherungsrelevanten Verpflichtungen entbindet. Diese Info kann der Verkäufer auch seiner Versicherung zukommen lassen, damit diese etwaige Forderungen an die andere Versicherung umlenken kann.
- Diese nominal auf "unendliche" Zeit laufende Überführungs-Versicherung des Käufers endet, sobald der Käufer eine reguläre Versicherung abschließt und den Wagen zulässt/ummeldet.
Diese Methodik würde alle (+) Kriterein oben erfüllen. Besonders elegant ist es, dass die "Spezialversicherung" nur einen begrenzten zeitlichen Bereich für das Auto abdeckt. Dadurch können Versicherungsbeiträge stundengenau berechnet werden und sich vermutlich auf wenige EUR beschränken.
Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass es so ein Produkt noch nicht gibt. So oder so ähnlich müsste man ein Produkt doch ausgestalten können. Aber vielleicht stehen ja irgendwelche Gesetze dem entgegen.
Könntest du das Problem vielleicht etwas ausführlicher schildern?
Soll das'nen Faschingsscherz sein, oder was? Deine "Erfindung" gibt's doch schon genau so: Der VR (Versicherer) rechnet die Zeit des KKZ (Kurzzeitkennzeichen) nur nach (teurerem) Kurzzeittarif ab, wenn Du es nicht anschl. bei ihm "auf Dauer" zulässt, ansonsten werden die paar Tage (und da ist's völlig egal ob es ein paar Std. oder Tage in Benutzung ist!) mit dem anschließenden Versicherungszeitraum verrechnet!
Bisschen doof ist halt nur, dass man zur Zulassungsstelle muss und sich ein KKZ drucken lassen muss, was nartürlich auch Zeit und Geld kostet! Aber keine EUR 85, sondern nur ca. EUR 30 für die KZ plus das was die Zulassungsstelle nimmt.
Ansonsten kann man ja vielleicht auch ein rotes KZ von einer Werkstatt oder einem Autohaus ausleihen, wenn man Vertrauen genießt! Oder halt beim VK vertrauen erwecken und das u. a. schon durch eine rücksichtsvolle Probefahrt zeigen! Jedenfalls hat mich der VK bei meinem letzten Kauf von Niedersachsen bis nach München mit dem "alten" KZ fahren lassen, so dass ich es am nächsten Werktag ohne zusätzliche Kosten ummelden konnte. Und stell Dir vor, ich bin sogar heile in München angekommen! So was geht also auch heutzutage noch! War allerdings auch kein 911er Porsche oder sowas...sondern ein "popeliger" 316i von BMW!
umständlich... viel Aufwand für einen Versicherer. Wenn VK und K normale Leute mit regulärem Verstand sind, gibt´s keine Probleme. Und selbst wenn der K mal nicht innerhalb von drei Tagen (Standard im KV) ab- oder ummeldet... wen juckt´s? Rechne mal den Jahresbeitrag auf einen oder zwei Tage runter. Nichtig.
Wenn sich zwei Menschen auf Augenhöhe begegnen gibt es keine Probleme. Ich habe die alle Fahrzeuge, die ich privat verkauft habe, zugelassen übergeben und das Ganze entsprechend der Zulassungsstelle und der Versicherung mit dafür extra vorgefertigten Dokumenten stundengleich gemeldet. Per Email mit Empfangsbestätigung. Fertig. Wenn ein Interessent einen unglaubwürdigen Eindruck macht, schafft er es bei mir nicht bis zur Probefahrt.