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Analytisches (Bewegungs-)Gutachten
Hallo, kann ein unfallanalytisches Gutachten anhand von Fotos der Schadenstellen an den Kfz (leichte Streifspuren) und der Unfallstelle (Begegnungsverkehr an Baustelle) eine Aussage machen, wer im Moment des Kontaktes der zwei Fahrzeuge gefahren war und wer stand ? Es haben beide Schleifspuren an den Spiegeln und an der hinteren Seite. Ich sehe da keinen Unterschied bzw. wie man daran Bewegung und Stillstand erkennen kann.
Wegen der hohen Gutachterkosten und des Risikos interressiert mich die Erfahrung von anderen.
Hergang:
Im Begegnungsverkehr auf meiner Fahrspur kam es zum Kontakt mit dem Unfallgegner. Der Entgegenkommende fuhr wegen ca. 30 m langer Baustelle auf seiner Seite auf meine Spur, obwohl ich schon 24 Meter des Bereichs hinter mich gelassen hatte und er hätte ohne weiteres warten können. Ich bremste, er auch. Er gab mir zu verstehen, ich solle auf den Bürgersteig (hohe Bordsteinkante) ausweichen. Nachdem ich stehen blieb, versuchte er an mir vorbei zu kommen. Dabei streifte er mich. Jetzt dreht er die Sache um und behauptet (wie auch seine zwei Mitfahrer im Auto), ich sei gefahren und hätte ihn gestreift.
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14 Antworten
Puh, aber die Frage erübrigt sich ja wenn er die Baustelle auf seiner Seite hat, und er wegen der passenden Beschilderung hätte einfach warten müssen,
. Gab es eine Beschilderung oder vielleicht noch besser einen Zeugen. Das mit dem Gutachten, und den Kosten würde ich mir aus dem Kopf schlagen. im Zweifel kommt so oder so 50/50 zu Stande .
Gibt es Fotos der Situation, die irgend etwas nützen könnten?
Wie hoch sind die Schäden?
War die Polizei vor Ort?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. Januar 2021 um 12:03:28 Uhr:
Gibt es Fotos der Situation, die irgend etwas nützen könnten?
Wie hoch sind die Schäden?
War die Polizei vor Ort?
Hilft die Beantwortung deiner Fragen festzustellen, wer zum Zeitpunkt der Berührung stand und wer fuhr? Ich unterstelle mal - NEIN.
Du mußt das auch nicht verstehen, Hauptsache ich verstehe das.
Die vom TE dargestellte Konstellation ist ungeeignet um eine prozesssichere Aussage bezüglich Bewegungsabläufe (wer stand und wer war in Bewegung? ) zu treffen. Gibt es Antragspuren der Reifen / Felgen in der Schadenzone? Nur diese könnten in diesem Fall behilflich sein. Beim leichten Streifschaden ist ansonsten nicht endgültig zu klären wer stand und wer nicht..
Zentrale Frage ist tatsächlich, wer stand und wer fuhr. Alles andere ist soweit geklärt. Aber der Richter ist zurückhaltend hinsichtlich der Zeugenaussagen im geg. Kfz.
Auch der Richter hat Zweifel geäußert, ob hier ein unfallanalytisches Gutachten mit hinreichender Sicherheit eine Aussage machen kann, wer stand und wer in Bewegung war, weil die Schleifspuren am Lack sehr ähnlich sind und es keine weiteren Antragspuren (Reifen, Felgen o.ä.) gibt. Das hörte sich so an, als hätte es keinen Einfluss auf die Darstellung der Schleifspuren, egal, ob das gegenerische Kfz sich bewegt oder mein Kfz.
Stell doch Dir Fotos der Unfallspuren hier rein.
Der ein oder andere Gutachter treibt sich hier rum.
Zu verlieren hast du nix wenn du es hier reinstellst.
Für mich sieht die Sache so aus:
Für den TE ereignete sich der Unfall am Ende einer Engstelle auf der Gegenfahrbahn.
Für den Unfallgegner am Anfang der Engstelle auf eigener Fahrbahn.
Rein von der Logik her befand sich der TE schon in der Engstelle, als der UG in diese einfuhr.
Der UG hätte also gar nicht in die Engstelle einfahren dürfen.
Somit ist es völlig egal, welcher der beiden Wagen noch in Bewegung war.
Der UG hat auf jeden Fall einen größeren Schuldanteil,
weil er den Vorang des entgegenkommenden Verkehrs misachtet hat.
Mein Urteil wäre eine Quotelung von 75% UG zu 25% TE.
Aber ich bin nicht der zuständige Richter.
Ich habe die Situation genau umgekehrt verstanden.
Der Unfall ereignete sich auf der Fahrspur des TE, oder?
Wenn er aber beweisen kann das er stand dann, gewonnen.
für sowas hab ich meine dashcam, da erübrigen sich manche sachen
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. Januar 2021 um 19:10:19 Uhr:
für sowas hab ich meine dashcam, da erübrigen sich manche sachen
Wenn sie vom verhandelnden Richter akzeptiert wird, dann ja!
Geh einfach zum Gutachter im Ort und frag jemand der Ahnung hat.
Im Zweifel kannst du sogar anrufen.
Zitat:
@X555 schrieb am 28. Januar 2021 um 20:46:04 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. Januar 2021 um 19:10:19 Uhr:
für sowas hab ich meine dashcam, da erübrigen sich manche sachen
Wenn sie vom verhandelnden Richter akzeptiert wird, dann ja!
Meistens reicht es, das Video der gegnerischen Versicherung zu geben. Die wollen dann meist nicht mehr vor Gericht.