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Andere Krad-Fahrer grüßen :)

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 10:40

Hallo ihr untermotorisierten Leidensgenossen :D

Letzten Sommer habe ich mit einem Kumpel eine Roller (50ccm) Europa-Tour(42kilometer) gemacht ich mit meinem hocheffizienten und technisch raffinierten Vier-Takter Rex Rs450 aus der Traditionsreichen Schmiede von Jinan Quinqi und er auf seinem Lamorghini-gleich gestylten und überaus drehmoment-starken 2T Kallio50.

War natürlich sehr spassig und wir haben alle anderen Roller Fahrer die uns begegnet sind gegrüßt davon haben uns ca. 70% zurückgegrüßt und trotz extremen Fahrtwind (bergab über 48KmH) ordentlcih zurückgewunken!

Dann kam plötzlich ein Motorrad Fahrer angetuckert mit seiner gehhilfe hat er kaum die Steigung geschafft! Und wir haben ihn aus Spass auch gegrüßt und er hat den Gruß erwiedert!

Beste Antwort im Thema

Ich grüße grundsätzlich nur Leute, die ich kenne - egal ob ich mit Bus, Bahn, Auto, Scooter, Tretroller oder Kinderwagen unterwegs bin.

Tina

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am 8. Januar 2015 um 10:54

es könnte auch irgendein Riesenarsch sein , den du da grüsst !! nicht vergessen .....

ich grüße alles, was auf 2 oder Dreirädern unterwegs ist! Ob nun mit der großen Kawa oder mit der kleinen MZ.

Wobei die von der Länge her die gleiche Länge als die Kawa hat ;-)

Interessanterweise werde ich mit der Kawa so gut wie immer zurückgegrüßt.

Aber bei der MZ werde ich des öfteren einfach nicht zurückgegrüßt!

Hatte sogar schon mal den gleichen Fahrer dabei. Einmal mit der Kawa, einmal mit der MZ. Nun könnt ihr ja mal raten, bei welcher Maschine er gegrüßt hat ;-)

Grüße

Forster

Ich grüße grundsätzlich nur Leute, die ich kenne - egal ob ich mit Bus, Bahn, Auto, Scooter, Tretroller oder Kinderwagen unterwegs bin.

Tina

am 8. Januar 2015 um 11:59

ich bins vom motorrad her einfach gewöhnt und jetz mit dem roller mach ichs auch noch...die meisten grüßen auch zurück bzw. grüßen sogar zuerst...

denk mal die, die nicht grüßen, würden dich auch auf einer z1000 nicht grüßen

Aufm Motorrad hab ichs letztes Jahr noch gemacht, aber mal ehrlich: das ist total affig :D

Im Harz hatte man so die Hand dauerhaft in der Luft. Mittlerweile zeige Ich höchstens mal nen Daumen, wenn mir eins von gefühlt 100 Mopeds gut gefällt und winke natürlich anderen Mofafahrer.

Schweiz und bergab bis 48km/h klingt nach Töffli.

Nö - so etwas langsames wird nicht gegrüßt. Dann noch lieber die Pedalritter. ;)

Wer Motorrad fährt, soll gefälligst die Finger am Lenker lassen !

....und wer unbedingt winken will, kann sich ja so eine Winke-Wackel-Dackel-Hand an sein Bike schrauben ! :D

 

wer anderen Bikern zuwinkt, macht nur auf sein Bike aufmerksam wo der dann evtl. Ersatzteile holen kann..... :eek:

kbw ;)

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 8. Januar 2015 um 16:14:51 Uhr:

Wer Motorrad fährt, soll gefälligst die Finger am Lenker lassen !

Kommt auf die Situation an. Wenn man mitten in der Spitzkerre ist, sollte man das lassen. Hier als Anfänger... Wenn man aber ruhig gerade aus auf der Bundesstraße unterwegs ist, den Blick nach vorne hatte und niemand weiteres auf der Straße ist, der in die Straße einfahren will, kann kurz zum Winken auch die Hand ausstrecken. Und wer sich das nicht traut, kann die Finger vom Lenker nehmen, als ob er die Bremse/Kupplung betätigen will.

Aber natürlich sollte das jeder für sich entscheiden, ob er das macht oder nicht und im Zweifelsfall lieber die Hand dran lassen.

Aber schlimmes ist daran nichts.

Grüße

Forster

Wölfle, wenn ich mit meiner Prima und knapp über 35 Sachen unterwegs bin, ists nicht weiter gefährlich zu winken :D

Außer es ist windig, dann vorsicht :D

Nur schade, dass heutzutage kaum noch alte Mofas unterwegs sind :(

Ein Verstoß gegen Artikel 170 Absatz 1 des nuovo codice della strada ...

hat zusätzlich zur Geldbuße die verwaltungsbehördliche Stilllegung des Fahrzeuges für die Dauer von 60 Tagen zur Folge.

:eek:

Zitat:

@tomS schrieb am 8. Januar 2015 um 16:47:23 Uhr:

Ein Verstoß gegen Artikel 170 Absatz 1 des nuovo codice della strada ...

hat zusätzlich zur Geldbuße die verwaltungsbehördliche Stilllegung des Fahrzeuges für die Dauer von 60 Tagen zur Folge.

:eek:

Nach welchem Gesetzesbuch?

Grüße

Forster

Zitat:

@Forster007 schrieb am 8. Januar 2015 um 16:49:03 Uhr:

Zitat:

@tomS schrieb am 8. Januar 2015 um 16:47:23 Uhr:

Ein Verstoß gegen Artikel 170 Absatz 1 des nuovo codice della strada ...

hat zusätzlich zur Geldbuße die verwaltungsbehördliche Stilllegung des Fahrzeuges für die Dauer von 60 Tagen zur Folge.

:eek:

Nach welchem Gesetzesbuch?

Grüße

Forster

Italien! Einhändiges Fahre - dazu gehört das Winken/Grüßen streng genommen auch - steht unter Strafe

Zitat:

@twindance schrieb am 8. Januar 2015 um 17:03:07 Uhr:

Zitat:

@Forster007 schrieb am 8. Januar 2015 um 16:49:03 Uhr:

 

Nach welchem Gesetzesbuch?

Grüße

Forster

Italien! Einhändiges Fahre - dazu gehört das Winken/Grüßen streng genommen auch - steht unter Strafe

Italienisch konnte ich noch nie! Aber zum Glück fahre ich da auch nicht ;-)

Grüße

Forster

am 9. Januar 2015 um 8:21

Das Grüßen ist ein alter Brauch, der eigentlich schon recht abgewetzt ist. Das Grüßen lässt immer mehr nach und ich finde, aus Sicherheitsgründen, ist das auch gut so.

Früher ja, heute nicht mehr. Privat fahre ich nur noch Roller und davon gibt es immer mehr. Da bekommt man die linke hand garnicht mehr an den lenker. Nenene, ist nichts mehr für mich.

Grüßen wird völlig überbewertet.

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