Andere Reifengröße als im Fahrzeugschein
Hallo ich habe folgendes Problem.
Ich fahre jetzt seit ca. 5 Jahren einen Ford Mondeo, Baujahr 2005.
Im Auslieferungszustand war die Reifengröße 205/55R16 (Allwetterreifen) montiert.
In der Zwischenzeit habe ich auch schon einen Satz Sommerreifen und Winterreifen der genannten Größe auf dem Mondeo gehabt.
Letzte Woche war ich unterwegs und habe mich nach neuen Sommerreifen umgeschaut. Da habe ich jetzt erst festgestellt, dass im Fahrzeugschein die Reifengröße 205/50R16 eingetragen ist und nur diese. Montiert sind aber 205/55R16 Reifen. Zuhause habe ich dann den Händler angerufen und dieser hat gemeint, dass die Reifengröße so ab Werk ausgeliefert wurde und die beim Landratsamt hätten da einen Fehler beim Eintrag im Fahrzeugschein gemacht.
Ich habe mir dann den Fahrzeugbrief angeschaut und da steht folgendes:
Werksseitig montiert: 205/55R16 ....M+S...
Folgende Größen sind auch zulässig:
- 205/50R16
- 225/50R16
Jetzt meine Frage:
Darf ich die Größe 205/55R16 überhaupt drauf haben wenn diese nicht im Fahrzeugschein steht?
Wer hat was falsch gemacht? Die Kfz- Behörde die das nicht richtig eingetragen hat? Oder wer?
Was kostet eigentlich das Nachtragen?
Für die Antworten im voraus vielen Dank.
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10 Antworten
Soweit ich weiß, darfst du ohne Eintragung nur das fahren, was ab Werk vorgesehen ist. Auf dem Schein steht meist nur das Nötigste, wäre sonst zu unübersichtlich, wenn man jede erdenkliche Reifengröße etc. aufschreiben würde. Ich denke also, dass da kein Fehler vorliegt.
Schau mal ins Handbuch oder frag am besten beim TüV oder Verkehrsamt nach, was das Eintragen angeht.
Also, wenn lt. Handbuch oder Ford-Werk ein 55er Rollumfang zugelassen ist, darfst du sie auch fahren, selbst wenn die nicht im Schein stehen. Ob dieser Stand aktuell ist, erfragst du bitte wie gesagt bei den zuständigen Quellen.
205/55R16 ist Werksseitig montiert! Meiner hat 205/55R16 drauf (Winterreifen!) und auch eingetragen!
Die Behörde macht sich das oft leicht und trägt die 1. Größe ein, die sie finden! Eigentlich, müssten sie die montierte Größe nehmen. Also, Fehler der Behörde!
MfG
Es gilt, was in der EG-Konformitätsbescheinigung steht. Das ist der Personalausweis des Fahrzeuges. Da stehen insgesamt 9 Reifen/Felgenkombinationen drin. Die darfst Du alle fahren, auch wenn im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur eine Kombination steht. Das hat mich auch zunächst verwirrt. Die Zulassungsstelle trägt nur eine ein, sagt sie. Sie sagt aber auch, daß Du die anderen Kombinationen ohne Eintrag ebenso fahren darfst.
Ändert aber nichts daran, dass die montierte Größe drin stehen sollte!
Die Polizei prüft nur die eingetragene Größe und schon zahlt und rennt man. (Zahlen, weil man die nötigen Bescheinigungen nicht mitgeführt hat!)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Ändert aber nichts daran, dass die montierte Größe drin stehen sollte!
Die Polizei prüft nur die eingetragene Größe und schon zahlt und rennt man. (Zahlen, weil man die nötigen Bescheinigungen nicht mitgeführt hat!)
MfG
stimmt so nicht.
Beim mir sind 205/55R16 in der Zulassung eingetragen und
rollen tun 205/50R16; das interessiert die Polizei nicht, nur dann wenn komische Größen rollen, die die Beamten nicht kennen - meistens Nachrüstungen.
Selbst erlebt bei einer Kontrolle. sch..... Sanikaste abgelaufen und 5 €
bezahlt.
Meistens interessiert es die Herren in Grün herzlich wenig, mit welchen Rad-Reifen-Kombination man unterwegs ist. Schlimm wirds, wenn man einen Unfall hat.
Die EG-Bescheinigung ist die Erlaubnis für die möglichen Kombinationen, was aber nicht heißt, dass man noch andere Reifengrößen montieren kann....
am einfachsten:
du gehst zu FORD....lässt dir für den mk3 alle freigegeben reifen und radgrößen audrucken (ist eine liste von vielleicht 9 oder 10 reifentypen)
nach dieser liste kannst du dann reifen und räder besorgen. denn diese größen sind in der ABE freigegeben....d.h. diese müssen nicht eingetragen werden da diese mit der fahrzeugfreigabe schon freigegeben sind.
diese größen kannst du bedenkenlos verwenden......da kann man sich diese heurmgerate sparen. nachgetragen muss da NICHTS werden!!
AB WERK steht meist nur die erstbereifung in der zulassung.
und zum thema polizei:
es gibt dort immer sone idioten die es gern genau nehmen und natürlich auch gern geld aus der tasche ziehen wollen.....wenn man an solche pfeifen gerät.....würde ich keinen cent bezahlen......und es drauf an kommen lassen......denn man ist als fahrer NICHT verpflichtet vom hersteller freigegebene ich nennen es mal "anbauteile" nachzuweisen.....dazu müssen die schon selber untersuchungen anstellen........
da eben die unterschiedlichen reifengrößen in der gsamten fahrzeugABE freigegeben (mit der jeweiligen KBA Nr) sind und diese rein rechtlich über der zulassungsbescheinigung steht, können die männer und freuen in blau herzlich wenig.....
Zitat:
Original geschrieben von mondi 1.8
...würde ich keinen cent bezahlen......und es drauf an kommen lassen......denn man ist als fahrer NICHT verpflichtet vom hersteller freigegebene ich nennen es mal "anbauteile" nachzuweisen.....dazu müssen die schon selber untersuchungen anstellen.....
da eben die unterschiedlichen reifengrößen in der gsamten fahrzeugABE freigegeben (mit der jeweiligen KBA Nr) sind und diese rein rechtlich über der zulassungsbescheinigung steht, können die männer und freuen in blau herzlich wenig.....
Falsch! Du hast die nötigen Unterlagen mit zu führen! Ist wie jede ABE... Fehlt diese, muss diese nachgezeigt werden. Oft, wird dann auch nen 10er fällig!
Die Behörde, kann theoretisch eine Größe eintragen nach belieben. Sollte aber eben, die montierte Größe nehmen!
Das Problem mit den fehlenden Unterlagen, haben bei mir in der Firma (typische alle 2-3 Jahre-Neuwagenkäufer) schon mindestens 15-20 Kollegen gehabt! Daher: Bei der Zulassung drauf achten, oder die EG-Konformitätsbescheinigung unterschrieben und gestempelt dabei haben!
Ihr zahlt die 10€! Da kommt ihr nicht drum rum. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ihr seit in der Bringepflicht!!! Kein Polizist ist verpflichtet sich eine Freigabe/ABE selber raus zu suchen! Die müsst ihr ran schaffen...
MfG
Ich hab meine Zettel vom TÜV auch immer dabei
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Zitat:
Original geschrieben von mondi 1.8
...würde ich keinen cent bezahlen......und es drauf an kommen lassen......denn man ist als fahrer NICHT verpflichtet vom hersteller freigegebene ich nennen es mal "anbauteile" nachzuweisen.....dazu müssen die schon selber untersuchungen anstellen.....
da eben die unterschiedlichen reifengrößen in der gsamten fahrzeugABE freigegeben (mit der jeweiligen KBA Nr) sind und diese rein rechtlich über der zulassungsbescheinigung steht, können die männer und freuen in blau herzlich wenig.....
Falsch! Du hast die nötigen Unterlagen mit zu führen! Ist wie jede ABE... Fehlt diese, muss diese nachgezeigt werden. Oft, wird dann auch nen 10er fällig!
Die Behörde, kann theoretisch eine Größe eintragen nach belieben. Sollte aber eben, die montierte Größe nehmen!
Das Problem mit den fehlenden Unterlagen, haben bei mir in der Firma (typische alle 2-3 Jahre-Neuwagenkäufer) schon mindestens 15-20 Kollegen gehabt! Daher: Bei der Zulassung drauf achten, oder die EG-Konformitätsbescheinigung unterschrieben und gestempelt dabei haben!
Ihr zahlt die 10€! Da kommt ihr nicht drum rum. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ihr seit in der Bringepflicht!!! Kein Polizist ist verpflichtet sich eine Freigabe/ABE selber raus zu suchen! Die müsst ihr ran schaffen...
MfG
es geht hier aber nicht um externe ABEs...sondern die hersteller ABE von ford ...bei allen nachträglich sachen ist das natürlich vollkommen korrekt das man die jeweiligen ABEs mitzuführen hat.....jedoch nicht bei den ABEs die direkt vom jeweiligen fahrzeugherstellern kommen......denn die reifengrößen sind alle über die fahrzeug-ABE freigegeben und müssen daher auch nicht nachgetragen werden da diese eben schon in der EG-typengenehmigung eingetragen sind.......
wenn man abweichend dazu reifen montieren will müssen diese eingetragen werden.
wurde mir seitens von FORD......vom TÜV...und sogar von unserer Polizeidienstelle bestätigt. daher werden seitens von ford in der regel nur die größen eingetragen mit denen das fahrzeug ausgeliefert wurde.
aber nichts desto trotz hätte ford ruhig so wie es beim mk1 und mkl2 der fall war im zualssungszustztext andere reifen größen reinschreiben können.....die zwei zeilen würden klarheit schaffen und diesen möglichen freiraum für diskussionen mit den "gestzeshütern" von vorn herein ausschließen.