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anderen geschwindigkeitsindex fahren?
hi ahabe folgendes prob darf ich auch winterreifen mit nem geschwindigkeitsindex von T fahren, weil hab v max 207 aber die h reifen sind ja ne menge teurer ist das bei winterreifen okay?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Aufkleber in die Türfalz, da stört er optisch keinen und fertig
Klar, wenn man mit offener Tür fährt, ist er ja auch im Sichtbereich des Fahrers.
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14 Antworten
Hi,
bei Winterreifen ist das erlaubt. Du mußt allerdings einen Aufkleber in Sichtbereich des Fahrers anbringen auf dem die Höchstgeschwindigkeit des Reifen steht.
Gruß Tobias
Ja, geht... Ich müsste auch ZR Reifen fahren, im Winter reichen mir normale H. Aufkleber in die Türfalz, da stört er optisch keinen und fertig
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Aufkleber in die Türfalz, da stört er optisch keinen und fertig
Klar, wenn man mit offener Tür fährt, ist er ja auch im Sichtbereich des Fahrers.
ich kann ihn mir ja davor legen^^
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Aufkleber in die Türfalz, da stört er optisch keinen und fertig
Klar, wenn man mit offener Tür fährt, ist er ja auch im Sichtbereich des Fahrers.
Laut TÜV Prüfer so zulässig. Mein Bruder arbeitet in einer Werkstatt, die kleben die Aufkleber seit Jahren in die Falz an der A-Säule und es hatte noch kein Kunde Probleme damit... man sollte ihn nur beim einsteigen sehen, dann sagt da keiner was
Bei meinem Kadett damals hat der Prüfer den Aufkleber gesucht, ich habe ihm gezeigt, wo er ist und er meinte: "Ah, ok!" Bei meinem Vectra B hatte ich einen ziemlich kleinen Aufkleber, der war oben in der Ecke der Scheibe, auch nicht wirklich in meinem Sichtbereich, der Prüfer musste den Sitz nach vorne machen und hat ihn gesehen, also wars für ihn ok...
§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
Laut Aussage des TÜV Prüfers hier ist der Aufkleber im Sichtfeld, wenn man ihn beim einsteigen sieht. In der StVZO würde nämlich nichts von "dauerhaft im Blickfeld" stehen.
Wie auch immer, mein Aufkleber bleibt in der Falz, eigentlich bräuchte ich eh keinen, denn auf der Bundes-/ Landstraße kann man selten über 210 fahren ( ) und auf die Autobahn fahre ich noch seltener... wobei die hier rundum auf max. 130 km/h begrenzt sind.
Er kann ja auch in der Falz bleiben , aber dein Blickfeld während der Fahrt ist nicht in der Falz..........oder doch
Ist dein Tacho auch in der Falz eingebaut
Mir (und auch dem TÜV Prüfer) fehlt das "dauerhaft im Blickfeld" Ist sicher wieder so ein Gummiparagraph, den man auslegen kann, wie man will. Im Blickfeld des Fahrers... mal nachdenken, ich steige ein, schaue dabei auf die Falz der A-Säule und sehe den Aufkleber, also ist er zu dem Zeitpunkt in meinem Blickfeld und ich registriere: "Ah, max. xxxkm/h fahren!" Brauche ich den Aufkleber wirklich permanent vor der Optik? Explizit steht das nämlich nicht in dem StVZO Text.
Und wenn wir mal ganz ehrlich sind, ich weiß auch ohne Aufkleber, dass ich nur H-Reifen drauf habe
Hallo Leute,
fahre auch T-Wintereifen statt H, ich habe bei mir die Geschwindigkeits Warnung auf 190 eingestellt, brauche ich da trotzdem ein Aufkleber im sichtfeld (Tacho)?
Danke im voraus
maremio
Zitat:
Original geschrieben von maremio
Hallo Leute,
fahre auch T-Wintereifen statt H, ich habe bei mir die Geschwindigkeits Warnung auf 190 eingestellt, brauche ich da trotzdem ein Aufkleber im sichtfeld (Tacho)?
Danke im voraus
maremio
Würde mich auch interessieren, hab bei meiner E-Klasse im KI das Winterreifenlimit eingestellt und jetzt ist bei 210 km/H Schluss, schneller geht er nicht und es kommt eine Meldung im Display. Braucht man da den Aufkleber denn trotzdem, wäre ja dann absolut sinnlos?
Gruss Pfiffix
Zitat:
Original geschrieben von maremio
Hallo Leute,
fahre auch T-Wintereifen statt H, ich habe bei mir die Geschwindigkeits Warnung auf 190 eingestellt, brauche ich da trotzdem ein Aufkleber im sichtfeld (Tacho)?
Danke im voraus
maremio
Niemand eine Idee???????
Nach der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle wirst Du es genau wissen.
Hi,
auch wenns Sinnlos ist. auch mit einer elektonischen Winterreifenbegrenzung ist der Aufkleber weiterhin Pflicht. Einfach deswegen weil das Gesetz keine Elektronische Begrenzung kennt
Ob es in der Realität wirklich ein Straftzettel oder Probleme bei ner HU kann man aber durchaus bezweifeln.
Gruß Tobias