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Angeblich defektes Auto kaufen - eure Meinungen bitte

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 15:14

Hallo,

da die Zeit drängt und ich nicht wirklich weiß, wie ich vorgehen soll, bitte ich hier um euren Rat.

Ich bin als "Bote" in eine Auto-Verkaufssache verwickelt worden und bin weder Käufer noch Verkäufer. Ich habe mich lediglich bereit erklärt, für jemanden das Auto für Besichtigungen den Interessenten vorzuzeigen und später durfte ich auch das Geld entgegen nehmen und an den Verkäufer weiter leiten.

Das Auto fand irgendwann seinen Käufer und nach 3 Monaten meldet sich der Anwalt vom Käufer und möchte das Auto mir zurück geben und den Kaufpreis und Schadensersatz haben. Das Auto wäre angeblich am Kauftag unterwegs nach Hause schon defekt gewesen, wieder unterwegs hätte der Käufer das Auto von einer Werkstatt ansehen lassen und aufgrund dem Schleim im Öldeckel hätte die Werkstatt seinen Verdacht auf die ZKD geäußert, ach ja, der Motor würde auch rauh laufen. Es fanden auch keine weiteren Tests in der Werkstatt statt.

Ich wurde mittlerweile als Beschuldigter angezeigt, da der Verkäufer im Kaufvertrag nichts von so einem Verkauf wüsste. Der jetzige Besitzer hat eine Anzeige gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag (zugleich Vorbesitzer) erstattet, diese wiederumg gegen unbekannt.

Das Auto ist trotz dem angeblichen Schaden immer noch günstig. Deshalb habe ich mein Interesse bekundet, das Auto dem jetzigen Besitzer abzukaufen. Da ich keine Lust auf Anwalt nehmen und Verteidigung habe, habe ich dem Käufer gesagt, er möchte aber gleichzeitig seine Anzeige zurük nehmen. Mit einer Erklärung gegenüber der Polizei, dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat, hat sich der Käufer einverstanden erklärt. Allerdings weiß ich, dass dies keine Auswirkungen auf die Strafverfolgung hat, ich müsste also eventuell doch noch einen Anwalt einschalten. Ich erhoffe mir durch meine Kaufabsicht, dass das Verfahren ohne Kosten für mich eingestellt wird.

Auf der anderen Seite ist das Auto wirklich ein Schnäppchen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, da ich die Befürchtung habe, dass meine Kaufabsicht als Schuldanerkennung bewertet wird.

Bei dem Käufer bin ich mir nicht ganz sicher, ob es sich hier nicht um eine Masche handelt. Es wird behauptet, die ZKD wäre kaputt, dennoch werden damit drei Monate lang je 500 km, insgesamt 1500 km gefahren und dann auch nur Kurzstrecke. Der Anwalt schrieb, dass sich der Käufer für längere Fahrten immer ein anderes Auto gemietet hätte, diese Kosten möchte sie auch zurück. Ich denke eher, der Käufer hat ein anderes Angebot und bereut seinen Kauf oder hat ein kostenloses, evtl. noch gewinnbringendes Überbrückungsauto gebraucht.

Würdet ihr das Auto kaufen, unter dem Gesichtspunkt, günstiger Preis und evtl. Einstellung des Strafverfahrens ohne großem Hickhack?

Oder würdet ihr wegen der Gefahr eines Schuldanerkenntnisses ganz auf das Auto verzichten und abwarten?

Oder würdet ihr euch das Auto erst einmal ansehen, ob überhaupt ein ZKD-Schaden vorliegt, um damit die Anzeige des Käufers für nichtig zu erklären? Ich gehe davon aus, dass der Besitzer es nicht zulassen wird, dass ich das Auto mal beim Tüv oder sonst einer Werkstatt vorzeigen darf. Evtl. könnte ich einen Fachmann mitnehmen, der sich das Auto anschaut.

Vielen Dank und entschuldigung für den langen Text.

Beste Antwort im Thema

War bestimmt auch noch ein mündlicher KV. :D

Das ganze hört sich IMO nach einer neuen Folge Barbara Salesch an...

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

Ich wurde mittlerweile als Beschuldigter angezeigt, da der Verkäufer im Kaufvertrag nichts von so einem Verkauf wüsste. Der jetzige Besitzer hat eine Anzeige gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag (zugleich Vorbesitzer) erstattet, diese wiederumg gegen unbekannt.

Diesen Sachverhalt mußt du uns mal näher erklären.

Hattest du keinen persönlichen Kontakt zum Verkäufer/Vorbesitzer des Wagens?

Hast du einen Maklervertrag für die Durchführung dieses Geschäftes?

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 15:34

Zum Verkäufer aus dem Kaufvertrag hatte ich keinen persönlichen Kontakt, nur telefonisch. Nur mit seinem angeblichen Lebenspartner hatte ich persönlichen Kontakt.

Gibt es denn einen Vertrag zwischen euch, der deine Tätigkeit regelt?

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

Zum Verkäufer aus dem Kaufvertrag hatte ich keinen persönlichen Kontakt, nur telefonisch. Nur mit seinem angeblichen Lebenspartner hatte ich persönlichen Kontakt.

Nein, einen Maklervertrag hatte ich nicht. Das war nur reine Gefälligkeit. Es war auch nur so, dass ich lediglich das Garagentor öffnete und die restlichen Kaufverhandlungen haben dann Verkäufer und Käufer untereinander abgewickelt. Ich war auch nie aktiv am Verkaufsgespräch dabei, im Gegenteil habe ich dem Käufer gesagt, dass er das Auto mal zum Tüv vorfahren sollte, eben wegen solchen Gefahren. Ach ja, der Partner hatte sich einen Stellplatz in unserer TG gemietet und direkt 2 Monate im voraus bezahlt, also habe ich wenn überhaupt, einen Mietvertrag mit dem Lebenspartner gehabt.

 

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

...die restlichen Kaufverhandlungen haben dann Verkäufer und Käufer untereinander abgewickelt. .

Wieso wußte dann Verkäufer angeblich nichts von dem Verkauf? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

 

Würdet ihr das Auto kaufen, unter dem Gesichtspunkt, günstiger Preis und evtl. Einstellung des Strafverfahrens ohne großem Hickhack?

Oder würdet ihr wegen der Gefahr eines Schuldanerkenntnisses ganz auf das Auto verzichten und abwarten?

In diesen Schlamassel hast Du dich ganz alleine hinein manövriert.

Solche merkwürdigen Verkaufsgebärden haben meistens einen Haken und gehen unschön für eine Partei aus. Ansonsten könnte man ja einen ganz normalen Verkauf von Verkäufer zu Kunde tätigen.

Du schreibst von einem Schreiben des Anwalts und auch später von einer Anzeige.

Was wird dir denn genau vorgeworfen?

Wenn Du lediglich als Mittelsmann eingesetzt wurdest, sollten sich der Käufer und sein Anwalt eigentlich an den Verkäufer wenden, dessen Name und Anschrift in dem Kaufvertrag stehen müsste.

Schon irgendwie seltsam, die Story.

Wenn Du die Zusage hast, dass mit dem Rückkauf des Autos alle Anschuldigungen fallen gelassen werden, dann nimm die Gurke halt zurück. Noch ist das eine zivilrechtliche Klage.

am 23. Februar 2014 um 15:58

In der Tat verwirrend :confused:

Wer steht im Vertrag?

Wer hat diesen unterzeichnet?

Wer hat Geld gegen Ware getauscht ?

Wie ist der Vertrag hinsichtlich der Gewährleistung/Mängelhaftung oder deren Ausschluß formuliert ?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

Der jetzige Besitzer hat eine Anzeige gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag (zugleich Vorbesitzer) erstattet, diese wiederumg gegen unbekannt.

Wieso wurde die Anzeige gegen unbekannt erstattet? Waren Anschrift und Name im Kaufvertrag falsch? :confused:

War bestimmt auch noch ein mündlicher KV. :D

Das ganze hört sich IMO nach einer neuen Folge Barbara Salesch an...

Ich interpretiere das ganze wie folgt:

Der TS ist gewerblicher Händler und der Kauf wurde als "im Kundenauftrag" deklariert um sich um die Gewährleistung zu drücken. Vermutlich geht der Schuß nun nach hinten los und der TS möchte sich durch den Rückkauf vor rechtlichen Konsequenzen bewahren.

Er wird keinem Richter glaubhaft machen können, dass er nur als Bote fungiert hat.

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

...nach 3 Monaten meldet sich der Anwalt vom Käufer und möchte das Auto mir zurück geben und den Kaufpreis und Schadensersatz haben.

Um welche Summen geht es denn hier konkret (Kaufpreis bzw. Schadenersatz)? :confused:

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wieso wußte dann Verkäufer angeblich nichts von dem Verkauf? :confused:

Wenn der Vorbesitzer und zugleich Verkäufer auf dem Kaufvertrag eine Anzeige erstattet hat, gehe ich davon aus, dass der Verkäufer, mit dem ich gesprochen habe, nicht der Vorbesitzer war sondern Person X.

 

@Fieldo:

"Wer steht im Vertrag?

Wer hat diesen unterzeichnet?

Wer hat Geld gegen Ware getauscht ?

Wie ist der Vertrag hinsichtlich der Gewährleistung/Mängelhaftung oder deren Ausschluß formuliert ?"

Im Vertrag steht der Vorbesitzer als VK und der Käufer als K. Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben, wobei mir den Vertrag der Lebenspartner kurz nach dem Abstellen des Fahrzeugs, bereits ausgefüllt, bis auf Käuferdaten, übergeben hat.

@einTraumtänzer:

"Du schreibst von einem Schreiben des Anwalts und auch später von einer Anzeige.

Was wird dir denn genau vorgeworfen?

Wenn Du lediglich als Mittelsmann eingesetzt wurdest, sollten sich der Käufer und sein Anwalt eigentlich an den Verkäufer wenden, dessen Name und Anschrift in dem Kaufvertrag stehen müsste."

Der derzeitige Besitzer hat mich durch seinen Anwalt angeschrieben. Als ich fragte, weshalb man sich nicht an den Verkäufer wende sondern an mich, sagte mir der Anwalt, dass der Vorbesitzer seinen Wagen bereits lange vorher verkauft hätte. Mir wurden zivilrechtliche Schritte durch diesen Anwalt gedroht und aktuell wird mir noch Betrug vorgeworfen, wahrscheinlich begründet mit arglistige Täuschung, ich weiß es nicht, bin nicht der Vorladung gefolgt.

"Wenn Du die Zusage hast, dass mit dem Rückkauf des Autos alle Anschuldigungen fallen gelassen werden, dann nimm die Gurke halt zurück. Noch ist das eine zivilrechtliche Klage."

Ja, die Zusage ist zwar da, aber ob das was bringt und mich davor bewahrt, dennoch Anwaltskosten zwecks Verteidigung zu haben, ist ja noch gar nicht sicher. Außerdem geht es hier auch darum, dass ich damit evtl. eine Tatanerkennung erkläre, das möchte ich ja gar nicht. Eine zivilrechtliche Klage läuft noch nicht, wobei ich denke, dass sie ins Leere gehen würde und deshalb der derzeitige Eigentümer erst gar nicht klagen würde. Die Sache liegt derzeit bei der Polizei.

Ich weiß, dass im KV die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und dass der Zusatz gekauft wie gesehen drin stand.

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 16:26

@Drahkke:

Ich habe dem Anwalt schon klar gemacht, dass ich nicht für Schadensersatz aufkommen werde, das wollen sie auch nicht mehr. Das Auto hat einen Halterwechsel und noch mehr Laufleistung auf dem Buckel, ich bot an, das KfZ wegen Wertverlust für etwas weniger abzukaufen. Der Anwalt und der Käufer willigten ein, man hätte mir das Fahrzeug auch gegen Mehrpreis auch hier her gefahren. Als ich dann die Rücknahme der Anzeige wollte, wollen sie nun den höheren Kaufpreis des jetztigen Eigentümers.

Zitat:

Original geschrieben von hy_di

Im Vertrag steht der Vorbesitzer als VK und der Käufer als K. Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben...

Als ich fragte, weshalb man sich nicht an den Verkäufer wende sondern an mich, sagte mir der Anwalt, dass der Vorbesitzer seinen Wagen bereits lange vorher verkauft hätte.

Diese beiden Aussagen passen absolut nicht zusammen.

Wurde die Unterschrift des Vorbesitzers im Vertrag vielleicht gefälscht?

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