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Angeblich falsch geparkt / Knöllchen / Rebellion!!!!

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 0:12

Hallo Zusammen,

Vorab: Wenn ich mich hier falsch verhalten haben sollte, bitte ich alle die ich durch mein rücksichtsloses Parken behindert habe vielmals um Entschuldigung und bezahle die Strafe mehr als gerne.

Dennoch habe ich aktuell berechtigte Zweifel an einem im Raum stehenden Fehlverhalten meinerseits. Ich wäre euch dankbar wenn ihr euch die Fotos im Anhang anschauen würdet. Insbesondere möchte ich gerne eure Einschätzung zu meinem "Parkort" hören.

Laut Knötchen soll ich angeblich auf einem "Gehweg" geparkt haben. Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen. Man muss kein Experte sein um zu erkennen, dass dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Ich vermute, dass die Grundlage für ein Knötchen "ganz anderer Natur ist". Ob es weniger am Falschparken sondern viel mehr an meinem Auto, meinem Auftreten, oder eventuellen leeren Kassen der Kommune liegt möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

Was sagt ihr dazu? Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen... eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden. Wenn ich aber falsch liegen sollte, zahle ich gerne meine Strafe.

Viele Dank euch schonmal!

RainerSchreiner

Beste Antwort im Thema

Ein seitenstreifen ist durch eine Linie abgetrennt. Da ist aber ein fetter Bordstein. Also kein seitenstreifen.

Ob der nun besonders breit ist oder nicht - das ist ein Gehweg. Und wenn da kein Schild steht, darfst du da drauf nicht parken.

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Nun ja, ob es nun rechtens ist oder nicht, kann ich jetzt nicht beurteilen.

Aber wirklich schön ist es ja trotzdem nicht wie du da parkst (im schönen Köpenick ;)).

Erstens wird der Rasen dadurch nicht besser und deinen Reifen tut es bestimmt auch nicht gut die Bordsteinkante hoch zu fahren.

Naja, ob es laut Gesetz ein Gehweg ist oder nicht, weiss ich nicht. Ich weiss aus meiner Nachbarschaft, dass auch solche Wege gerne von Fussgängern benutzt werden (wo sollen Fussgänger sonst laufen? Auf der Straße?).

Allein deshalb finde ich dein Parken schon falsch. Ob die Strafe jetzt gerechtfertigt ist oder nicht, weiss ich nicht. Aber ich finde es einfach unschön und egoistisch dort zu parken. Wäre ich an dem Wagen vorbeigefahren und haette ich mitbekommen, wie Fussgänger wegen deinem Parken, auf der Straße ausweichen müssten, hätte ich nicht davor gescheut fett "MÜLLCONTAINER" auf einem Zettel zu schreiben und den an dem Auto anzubringen. :D

Nichts für ungut, soll auch kein persönlicher Angriff sein, finde das und den Fakt, dass du das dann noch postest extrem dreist. Naja, immerhin entschuldigst du dich ja. :P

Was ich dazu sage? Selbst wenn du es anfechtest und du sogar rechtlich gesehen im Recht bist (was ich bezweifle in einem Land wie Deutschland), dann überleg dir nächstes mal trotzdem bitte wo du parkst. Ich denke es hat einen Grund, wieso ausser dir kein anderer so steht! ;P

am 31. Mai 2016 um 2:35

Für mich sieht das schon nach einem Gehweg aus. Was soll es denn sonst sein, verlängerter Bordstein ? :'D

Solange es nur 35€ sind würde ich es einfach hinnehmen & beim nächsten Mal nicht mehr dort parken. Aber wenn du Zeit hast & es anfechten möchtest nur zu, Anwälte wollen ja auch bezahlt werden. ;p

Liebe Grüße

Lailia

Das ist in meinen Augen kein Gehweg, der hat nicht die Maße und die Beschaffenheit dafür, nicht mal nach deutschen Bestimmungen.

Der richtige Gehweg ist links im Bild zu sehen und wohl mehr als breit genug, für mich ist das auf der rechten Seite ein Randstreifen.

Da Du über Rechtsschutz verfügst, würde ich mir bei einem fachlichen Advokaten erst mal unverbindliche Rechtsauskunft holen.

Hmmmm???

 

Soviel ich weiß ist parken auf dem Grünstreifen laut StVO verboten.

 

Ist nun halt die Frage wie dieser Schandfleck da bezeichnet wird ;)

Fußgänger müssen einen für fußgänger klar erkennbar ausgewiesene bereich für verkehr nutzen.die können jetzt nicht sagen der bereich ist laut gesetz kein fußgängerweg also laufe ich auf der straße..und wenn du selbst bischen an die situation vor dem parken denkst,dir muß es ja im vorfeld bekannt gewesen sein daß du da auf dem gehweg parkst..einsehen daß mann fehler gemacht hat und den nacken für schöäge der ordnungshüter hinhalten ist mein vorschlag :-)

mei, falsch geparkt ist falsch geparkt...

willst da echt wegen 20€ solche wellen schlagen??

Ein seitenstreifen ist durch eine Linie abgetrennt. Da ist aber ein fetter Bordstein. Also kein seitenstreifen.

Ob der nun besonders breit ist oder nicht - das ist ein Gehweg. Und wenn da kein Schild steht, darfst du da drauf nicht parken.

am 31. Mai 2016 um 4:39

Zitat:

@olibolli schrieb am 31. Mai 2016 um 05:14:47 Uhr:

Hmmmm???

Soviel ich weiß ist parken auf dem Grünstreifen laut StVO verboten.

Ist nun halt die Frage wie dieser Schandfleck da bezeichnet wird ;)

Laut dem OLG Köln von 1983 ist das parken auf einer Grünfläche laut StVO nicht verboten (Das OLG Köln hat an Grünstreifen sehr viel Interesse- Einfach mal googeln). Bei uns gibt es allerdings eine Grünflächenverordnung, mit der ich schon Bekanntschaft gemacht habe. Es kann also durchaus auch auf kommunaler Ebene zu einem Verstoß kommen. Deine rechtlichen Gegebenheiten vor Ort sind mir jedoch nicht bekannt.

Nichts desto weniger sagt mir das Parkbild vor allem eins: Wäre nicht nötig gewesen dort zu parken... Ob es aus rechtlicher Sicht nun ein Gehweg ist oder nicht sei mal dahingestellt. Eine Behinderung für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, oder Menschen mit teuren Schuhen ;) ist das auf jeden Fall.

Nicht böse sein, aber selbst wenn das Parken an dieser Stelle (zumindest rechtlich) in Ordnung ist, finde ich, dass man auch zwei Sekunden darüber nachdenken kann, wo man sein Fahrzeug abstellt... Und nein, ich bin ganz sicher nicht die Institution Vorbild^^

..Zahlen und künftig ordentlich an geeigneter Stelle parken.

Vlt. Noch eine "Parkstunde"in der Fahrschule buchen? :D

Mensch Rainer. ..das ist klar ein Bürgersteig für Fußgänger. ..und von dir Schmalhans passen ds auch 2 Nebeneinander mit Regenschirm drauf :D

:rolleyes:

Wie sieht denn die Beschilderung in dem Bereich aus?

Du stehst natürlich auf dem "Gehweg"! Schau mal ein paar Meter weiter vorn der weiße, der steht richtig.

"Rainer, Schrei er"mal nit rum und sei doch froh, denn in Bayern wären da nochmal 25 € draufgekommen (oder muß man nur die teuerste Position bezahlen ? ) weil

"Auf Flächen der Natur geparkt, Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzgesetz".

(ist sozusagen die Grünflächenverordnung für's ganze Bundesland. Sobald's da grün unter'm Auto ist und das kein ausgewiesener Parkplatz ist (z.B. bei Großveranstaltungen) ist, gilt das.)

Warum parkst Du nicht wie in der Fahrschule gelernt auf der Fahrbahn rechts am Bordsteinrand ?

Nein, Du fährst über den dicken fetten Bordstein und wunderst dich über ein völlig zu Recht erteiltes Knöllchen ?

Zitat:

Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen

Du bist definitiv nicht im Recht.

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