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Angeblicher Defekt nach Gebrauchtwagenverkauf
Guten Tag
ich hoffe in diesem Forum hilfe zu finden.
Ich habe vor einer Woche mein "altes" Fahrzeug verkauft (Opel Vectra Bj. 2008)
Der Käufer kam zu mir und hat es besichtigt und einen Kaufvertrag von Mobile.de unterschrieben.
Nach zwei tagen hat er mir schon geschrieben das der Kofferraum nicht mehr zugehen würde und das Schloss defekt sei... Was nicht sein kann weil ich noch wenige Tage zuvor die Sommerreifen eingeladen habe...
Er war in der Werkstatt und hat ein neues Schloss einbauen lassen und hat ein Gutachten in dem drin steht das das Schloss schon länger kaputt ist...
Ich hatte vllt bei 10 mal Kofferraum schließen 1 mal das Problem das er nicht zugeht. Was durch ein erneutes Öffnen und Schließen wieder behoben wurde.
Im Nachhinein hab ich ihm das auch so gesagt und er meinte das sei ja auch Normal aber er würde jetzt komplett nicht mehr schließen...
Er hat mir angeboten mich mit 50% der Rechnung (ca.380€ komplett) zu beteiligen oder er müsste gegen mich Vorgehen.
hier der Text des Kaufvertrages:
II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pfich-
ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
NUN WAS SOLL ICH TUN???
ich bitte um schnelle Hilfe.
danke im Vorraus
Mfg Phillip
Beste Antwort im Thema
Du bist Privatverkäufer, das Auto war Dein privates und Du hast keine Firma bzw. es besteht auch keine Beziehung zu einer aus der man irgendwie auch mit abstrusesten Argumentationsketten einen gewerblichen Verkauf zusammenstricken könnte?
Wenn ja, dann versucht da meiner Meinung nach jemand mit leeren Drohungen einzuschüchtern um etwas zu erhalten, das ihm nicht zusteht.
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56 Antworten
Du bist Privatverkäufer, das Auto war Dein privates und Du hast keine Firma bzw. es besteht auch keine Beziehung zu einer aus der man irgendwie auch mit abstrusesten Argumentationsketten einen gewerblichen Verkauf zusammenstricken könnte?
Wenn ja, dann versucht da meiner Meinung nach jemand mit leeren Drohungen einzuschüchtern um etwas zu erhalten, das ihm nicht zusteht.
Das Gutachten ist doch ein Fake um dir angst zu machen.
Mit deinem Kaufvertrag kann er dir nichts. Diese Versuche nachträglich Geld vom Verkäufer zu fordern ist nicht neu und werden immer dreister. Wenn er Erfolg damit hat, dann ist übermorgen der Motor hinüber und du sollst den zahlen.
Ich würde den Typen gleich an meinen Anwalt verweisen - dann ist Ruhe.
760 Euro für die Reparatur des Kofferraumschlosses? Ist das halbwegs plausibel? kommt mir ziemlich happig vor.
Allerdings: Wenn du ihm keinen Mangel, der dir bekannt war, verschwiegen hast, dann ist das ganz klar sein Pech. Auch wenn das Gutachten echt und das Schloss tatsächlich schon länger kaputt war: dir war das nicht klar, also hast du den Käufer nicht arglistig getäuscht, ergo musst du auch nicht haften.
Lehn dich ruhig zurück und ignoriere die Forderung, bzw. Drohung.
Auf Mails oder Post solltest du nicht reagieren oder antworten, der Käufer kann dir gar nichts.
Diese Masche der Abzocke ist allgemein bekannt.
Als erstes hätte er von dir eine Nachbesserung verlangen können, das hat er aber nicht getan.
Du siehst also das es nur der Versuch ist dich einzuschüchtern um von dir Geld zu bekommen.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, musst du einen Anwalt einschalten, der dagegen vorgeht.
Allerdings erst dann.
Ich vermute aber, dass das nicht passieren wird.
Zitat:
@CV626 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:48:32 Uhr:
760 Euro für die Reparatur des Kofferraumschlosses? Ist das halbwegs plausibel? kommt mir ziemlich happig vor.
Allerdings: Wenn du ihm keinen Mangel, der dir bekannt war, verschwiegen hast, dann ist das ganz klar sein Pech. Auch wenn das Gutachten echt und das Schloss tatsächlich schon länger kaputt war: dir war das nicht klar, also hast du den Käufer nicht arglistig getäuscht, ergo musst du auch nicht haften.
nein nein :-) das war der Komplettbetrag
Stimmt. Ich sehe das auch so. Beim Privatverkauf ist der Gewährleistungsausschluss im mobile.de Formularvertrag wirksam und Du bist aus der Sache raus.
Es gibt bei Opel (wahrscheinlich auch bei anderen Marken) übrigens Heckverschließungsvarianten, die in einer Stellung von der ZV abgekoppelt sind. Falls das in dieser Richtung gemeint gewesen sein soll, wäre es nicht mal ein Defekt. Ansonsten ... man kann mit genügend "Geschick" fast alles kaputt bekommen.
@Phobos123
Lese bitte meinen Beitrag weiter oben.
Ich denke mal, ihr habt bei der Besichtigung des Fahrzeuges auch in den Kofferraum geschaut. Dann ist doch alles klar: Kofferraumschloss hat funktioniert! Ein kleines Problem sehe ich allerdings darin, dass du ihm nachdem das Fahrzeug verkauft war, erzählt hast, dass das Schloss in der Vergangenheit auch schon mal gemuckt hat. Aber das Gespräch bzw. dessen Inhalt muss er erst einmal beweisen. Andererseits wenn er das als normal akzeptiert hat, bist du m. E. aus dem Schneider. Aber das müsste ggfs. eben auch bewiesen werden.
Zitat:
@Phobos123 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:53:04 Uhr:
nein nein :-) das war der Komplettbetrag
Trotzdem. Ein Schloss austauschen kann doch keine 380 Euro kosten!
Selbst wenn die Forderung nach Nachbesserung grundsätzlich berechtigt wäre - was sie wohl nicht ist - wäre dieses Vorgehen des Käufers (erstmal Gutachter, dann reparieren und dann sich mit dir in Kontakt setzen) unseriös wie nur was. Es gibt ja schließlich noch so etwas wie eine Schadenminderungspflicht - und hier sieht es so aus, als hätte der Käufer alles getan, um die Sache möglichst teuer zu machen.
Fazit: Ruhig Blut, der kann dir GAR NIX.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:59:03 Uhr:
Ich denke mal, ihr habt bei der Besichtigung des Fahrzeuges auch in den Kofferraum geschaut. Dann ist doch alles klar: Kofferraumschloss hat funktioniert! Ein kleines Problem sehe ich allerdings darin, dass du ihm nachdem das Fahrzeug verkauft war, erzählt hast, dass das Schloss in der Vergangenheit auch schon mal gemuckt hat. Aber das Gespräch bzw. dessen Inhalt muss er erst einmal beweisen. Andererseits wenn er das als normal akzeptiert hat, bist du m. E. aus dem Schneider. Aber das müsste ggfs. eben auch bewiesen werden.
Das gilt aber nur, falls das Gutachten echt war. Ansonsten kann der Käufer nicht mal beweisen, dass das Originalschloss überhaupt defekt war...
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:59:03 Uhr:
Ich denke mal, ihr habt bei der Besichtigung des Fahrzeuges auch in den Kofferraum geschaut. Dann ist doch alles klar: Kofferraumschloss hat funktioniert! Ein kleines Problem sehe ich allerdings darin, dass du ihm nachdem das Fahrzeug verkauft war, erzählt hast, dass das Schloss in der Vergangenheit auch schon mal gemuckt hat. Aber das Gespräch bzw. dessen Inhalt muss er erst einmal beweisen. Andererseits wenn er das als normal akzeptiert hat, bist du m. E. aus dem Schneider. Aber das müsste ggfs. eben auch bewiesen werden.
nein bei der Besichtigung wurde der Kofferraum nicht geöffnet....
ich habe ihm lediglich gesagt (per Whatsapp) das er bei 10 mal ein mal nicht zugegangen ist was für ihn auch hinnehmbar sei...
Nachtrag
Aber klamann15 hat Recht. Der Käufer hätte dich vor Durchführung der Reparatur kontaktieren und Nachbesserung anbieten müssen. Das ist nicht geschehen. Ich seh`s wie klamann15.
erstmal vielen dank.
er hat es auch jetzt schon austauschen lassen und er droht mit dem Anwalt...
ich solle mich bis montag entscheiden... entweder 50% Beteiligung oder Anwalt