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Angebot erhalten gewerbliches Leasing. Rechenfehler des Verkäufers.

Themenstarteram 22. Februar 2017 um 17:04

Hallo und guten Abend,

ich habe ein sehr gutes Angebot für das Leasing eines Fahrzeuges erhalten. Die Vertragsunterlagen sind unterschriftsreif, ich werde Morgen dort vorbeifahren um den Vertrag zu schließen

Es ist ein überregionaler Händler, der Händler in meinem Heimatort kann noch kein E-Fahrzeuge dieser Marke anbieten, da ihm die technische Infrastruktur fehlt. Da ich ein gutes Verhältnis zu ihm habe, habe ich ihm das Angebot gezeigt.

Die Händlerspanne für dieses Auto beträgt 24%, mir wurde durch eine interne Fehlkalkulation ein höherer Nachlass von fast 25% gewährt. Der Verkäufer hat aber einen Fehler gemacht, der für einen außenstehenden nicht ersichtlich ist. Also kein Rechenfehler. Der hat sein Programm schlicht falsch bedient, meinte mein Händler vor Ort, ich solle ihn (den anderen Händler) nicht darauf aufmerksam machen.

Ist denn, nachdem die Unterschrift geleistet wurde, das ganze noch durch den Händler anfechtbar?

Danke für ein paar erhellende Worte!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Februar 2017 um 12:10

Also, ich habe heute unterschrieben aber den Händler gebeten, das nochmal nachzukalkulieren. Der Händler sagte, dass er sich des günstigen Kurses bewusst ist. Ich darf das also kommunizieren:

Es handelt sich um einen Leasingfaktor von 0,755% für ein reines Elektrofahrzeug (Hyundai IONIQ elctric "Style"), mit einer Leasingrate von 223€ monatlich (netto) ohne Sonderzahlung. 10.000 km p.a/48 Monate. (Keine Batteriemiete, das ist alles schon mit der Leasingrate abgegolten)

Man verkauft die Fahrzeuge nach dem "Aldi-Prinzip" um sie rasch in den Markt zu drücken. Die Marge beträgt tatsächlich 24,irgendwas Prozent. Auf die wird komplett verzichtet. Man erhält aber zusätzlich ab gewissen Stückzahlen etwas über 500€ je Auto. Und DAS ist dann deren Spanne. Also war meine Sorge unbegründet, das man die Geschäftsbeziehung mit Streit beginnt.

Trotzdem Danke für Eure Ideen!

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Woher kennt Händler A denn die Spanne von Händler B?

Also ich weiß es nur von zwei Herstellern und da gibt es jede Menge Faktoren die bestimmen wieviel beim Händler hängen bleibt, Größe des Händlers ist nur eine...

Manchmal verkaufen Händler auch ohne Gewinn bzw. mit leichtem Verlust um durch Verkaufszahlen in besondere Konditionen zu rutschen...

Also ich glaube da nicht an einen Rechenfehler...

Themenstarteram 22. Februar 2017 um 17:34

Die gesamte Marge der Händler dieser Marke beträgt für die Eletrofahrzeuge 24%

Da müssen die Ihren Gewinn von bestreiten, das habe ich mir zeigen lassen.

Es gibt noch eine "Umsatzprämie" je Fahrzeug von 500€, die dadurch auch nicht mehr durch den Händler zu erzielen ist.

Das Fahrzeug ist erst seit November 2016 auf dem Markt, also brandneu. Es handelt sich somit um keine Fördermaßnahme des Herstellers. Aber natürlich hat der Händler das Recht, ohne Marge zu verkaufen. Er hat Kosten in ein Feld eingtragen, so dass diese vom Programm als Sonderzahlung gewertet werden, was aber für mich nicht ersichtlich ist.

Wenn du unterschreibst, hast du in der Regel erst einmal ein verbindliches Angebot gemacht, welches vom Verkäufer angenommen werden muss.

Vielleicht fällt ja dann der Fehler auf, falls tatsächlich einer vorliegt.

Wenn man einen Fehler seines Vertragspartners ausnutzt - so denn einer vorliegt - muss man halt später selber damit klarkommen, dass man ein "Charakterschwein" ist.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 22. Februar 2017 um 22:15:52 Uhr:

 

Wenn man einen Fehler seines Vertragspartners ausnutzt - so denn einer vorliegt - muss man halt später selber damit klarkommen, dass man ein "Charakterschwein" ist.

... da gebe ich Dir im Grunde Recht.

Wenn es sich um einen, für mich offensichtlichen Fehler handelt, mache ich den Vertragspartner auch darauf aufmerksam.

Aber das hier ist wohl eher ein Grenzfall, denn hier handelt es sich um einen Fehler, der für einen Laien nicht ersichtlich ist.

Zudem vermute ich, wie Benniman, dass der Händler doch bessere Konditionen beim Werk hat, als der Händler vor Ort und dadurch auch bessere Konditionen bieten kann. Auch der Händler vor Ort, der ja auch wieder ein Auto verkaufen möchte, wird nicht zwangsläufig "blank ziehen" ;) was seine Marge angeht.

XF-Coupe

Erst wenn der Händler den Kaufvertrag mit der Auftragsbestätigung annimmt ist er verbindlich.

Aber der wird sich nicht verrechnet haben. Wenn tatsächlich wird es noch auffallen, da wird eventuell das System noch fragen, ähnlich windows. Oder der Verkaufsleiter muss noch zustimmen.

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 22. Februar 2017 um 18:04:35 Uhr:

Ist denn, nachdem die Unterschrift geleistet wurde, das ganze noch durch den Händler anfechtbar?

Egal ob Rechenfehler oder nicht...Du bekommst ein Angebot/Vertrag und mit der Unterschrift des Händlers unter diesem Vertrag ist erst einmal ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller). Ich bin kein Jurist, meine aber, dass ein Widerruf des Verkäufers nicht möglich ist.

Zitat:

Wenn man einen Fehler seines Vertragspartners ausnutzt - so denn einer vorliegt - muss man halt später selber damit klarkommen, dass man ein "Charakterschwein" ist.

Na, na....Erst einmal muss sich ja herausstellen, dass es ein Fehler war/ist. Verkäufer können auch anders kalkulieren. Der Gesamtrabatt beim Hersteller kann auch über das Gesamtvolumen der verkauften Stückzahl berechnet werden.

am 23. Februar 2017 um 11:47

Zitat:

@Coestar schrieb am 23. Februar 2017 um 12:05:18 Uhr:

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 22. Februar 2017 um 18:04:35 Uhr:

Ist denn, nachdem die Unterschrift geleistet wurde, das ganze noch durch den Händler anfechtbar?

Egal ob Rechenfehler oder nicht...Du bekommst ein Angebot/Vertrag und mit der Unterschrift des Händlers unter diesem Vertrag ist erst einmal ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller). Ich bin kein Jurist, meine aber, dass ein Widerruf des Verkäufers nicht möglich ist.

Das, was der Leasingnehmer unterschreibt, ist ein Leasing-ANTRAG, keinesfalls ein Vertrag. Der Händler kann keine rechtsverbindlichen Verträge für die Leasinggesellschaft abschließen - er agiert nur als Vermittler. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Leasingantrags, also durch Bestätigung durch den Leasinggeber zustande.

So geht dies zumindest aus allen Leasing-AGB hervor, die ich kenne (und ich kenne etliche ...).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Coestar schrieb am 23. Februar 2017 um 12:05:18 Uhr:

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 22. Februar 2017 um 18:04:35 Uhr:

Ist denn, nachdem die Unterschrift geleistet wurde, das ganze noch durch den Händler anfechtbar?

Egal ob Rechenfehler oder nicht...Du bekommst ein Angebot/Vertrag und mit der Unterschrift des Händlers unter diesem Vertrag ist erst einmal ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller). Ich bin kein Jurist, meine aber, dass ein Widerruf des Verkäufers nicht möglich ist.

Ein Angebot ist aber eben noch KEIN Vertrag. Das ist so als wenn im Supermarkt eine Ware mit dem falschen Preis ausgezeichnet ist und dies an der Kasse auffällt. Man muss es nicht zum höheren, richtigen Preis kaufen, aber man hat auch nicht den Anspruch es für den falschen, niedrigen zu bekommen.

Gewöhnlich läuft es so dass man ein Angebot bekommt. Dann unterzeichnet man eine Bestellung. Sollte der Verkäufer diese ebenfalls unterzeichnen, wäre es zu einem Vertrag gekommen. Meist nimmt der Verkäufer die Bestellung aber nur entgegen und ein Vertrag wird durch Übersendung einer Auftragsbestätigung geschlossen. Erst dann kann man den Verkäufer auf die angebotenen Konditionen festnageln.

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 12:10

Also, ich habe heute unterschrieben aber den Händler gebeten, das nochmal nachzukalkulieren. Der Händler sagte, dass er sich des günstigen Kurses bewusst ist. Ich darf das also kommunizieren:

Es handelt sich um einen Leasingfaktor von 0,755% für ein reines Elektrofahrzeug (Hyundai IONIQ elctric "Style"), mit einer Leasingrate von 223€ monatlich (netto) ohne Sonderzahlung. 10.000 km p.a/48 Monate. (Keine Batteriemiete, das ist alles schon mit der Leasingrate abgegolten)

Man verkauft die Fahrzeuge nach dem "Aldi-Prinzip" um sie rasch in den Markt zu drücken. Die Marge beträgt tatsächlich 24,irgendwas Prozent. Auf die wird komplett verzichtet. Man erhält aber zusätzlich ab gewissen Stückzahlen etwas über 500€ je Auto. Und DAS ist dann deren Spanne. Also war meine Sorge unbegründet, das man die Geschäftsbeziehung mit Streit beginnt.

Trotzdem Danke für Eure Ideen!

am 23. Februar 2017 um 12:20

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 23. Februar 2017 um 13:10:55 Uhr:

Also, ich habe heute unterschrieben aber den Händler gebeten, das nochmal nachzukalkulieren.

Absolut faire und korrekte Vorgehensweise, wie ich sie mir auch vorstelle ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 23. Februar 2017 um 12:47:23 Uhr:

Zitat:

@Coestar schrieb am 23. Februar 2017 um 12:05:18 Uhr:

 

Egal ob Rechenfehler oder nicht...Du bekommst ein Angebot/Vertrag und mit der Unterschrift des Händlers unter diesem Vertrag ist erst einmal ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller). Ich bin kein Jurist, meine aber, dass ein Widerruf des Verkäufers nicht möglich ist.

Das, was der Leasingnehmer unterschreibt, ist ein Leasing-ANTRAG, keinesfalls ein Vertrag. Der Händler kann keine rechtsverbindlichen Verträge für die Leasinggesellschaft abschließen - er agiert nur als Vermittler. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Leasingantrags, also durch Bestätigung durch den Leasinggeber zustande.

So geht dies zumindest aus allen Leasing-AGB hervor, die ich kenne (und ich kenne etliche ...).

Gruß

Der Chaosmanager

Da hast Du Recht - ich bin warum auch immer von einem Kauf ausgegangen. Beim Leasing ist der Verkäufer nur der Vermittler und die Bank hat das VETO-Recht.

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