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Angefahren, Abschleppkosten
Moin moin liebe Motor-talk-Gemeinde,
ich wurde vor geraumer Zeit von einen Feuerwehrwagen angefahren, als er ausparken wollte...
Die Schuldfage wurde geklärt (er hatte schuld)!
Nun ich habe den ADAC angerufen...sind gekommen, aber ich musste nicht abgeschleppt werden. Die Kosten (für die Anfahrt...) hat der ADAC typ gesagt trägt der Unfallverusacher.
Naja... ich war beim Gutachter mit den Wagen und habe das Geld für den Schaden von der Versicherung (HDI) bekommen.
Dann habe ich einen Brief bekommen vom Abschleppunternehmen, dass die HDI 5,18 € überwiesen hat und ich den Restbetrag von 154,82 überweisen soll.
Habe mich geweigert und auch einen Brief zurück geschrieben, indem ich darauf hingewiesen habe, dass ich das nicht einsehe... Daraufhin habeich das anliegende Schreiben von dem Abschleppunternehmen bekommen.
Irgendwie verstehe ich das Schreiben nicht, was hat mein Reifen mit den Abschleppdienst zu tun???
Also ich weiß jetzt nicht was ich machen soll... ist das rechtens, was die da verlangen oder ist das "Verarsche", denn von der HDI haben ich schon öfter schlechtes gehört und gelesen!
Freue mich über jede hilfreiche Antowort!
MFG Murat
Beste Antwort im Thema
zunächst mal finde ich es nicht gut dass du zwar deinen Namen übermalt hast aber sonstige vertrauliche Daten munter ins Internet stellst.
Das da Bankdaten, Schadennummern, EMailadressen, Unterschrift, Firmenstempel und sonstiges zu sehen sind sollte man vermeiden.
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10 Antworten
zunächst mal finde ich es nicht gut dass du zwar deinen Namen übermalt hast aber sonstige vertrauliche Daten munter ins Internet stellst.
Das da Bankdaten, Schadennummern, EMailadressen, Unterschrift, Firmenstempel und sonstiges zu sehen sind sollte man vermeiden.
Ich habe die Anhänge zur Sicherheit mal gelöscht.
Grüße
Steini
ich hab die fraglichen Absätze mal abgeschrieben um die es geht.
"...wie Sie dem Schreiben der HDI Versicherung entnehmen können, haben Sie lt. Gutachten einen neuen Reifen bekommen. Der Abzug wurde aufgrund des Zustandes Ihres alten Reifens vorgenommen und hätte Ihnen in Abzug gebracht werden müssen."
"Bei unserer Abrechnung wurde der Abzug für den Reifen (lediglich nur noch 4,5mm) vergessen.
Da uns nun die Abschlepprechnung vorliegt, wurde der Abzug mit diesen Kosten verrechnet.
Für Reifen von 4,5 mm Profiltiefe ist ein Abzug von 55% gegeben.
Abzug von Euro 236,50 von 55% = Netto Euro 130,10. (Brutto Euro 154,82)"
Anscheinend war dein alter Reifen so abgefahren, dass der Neue Reifen der dir gezahlt wurde wertsteigernd war.
Um das auszugleichen wurden 55% des Neureifenpreises nun wieder zurück gefordert und mit der anderen Rechnung verrechnet, so dass du mit dem neuen Reifen nicht besser aber auch nicht schlechter da stehst wie vor dem Schaden.
@TE
1. Wäre es schön (und ein Zeichen des Anstandes) gewesen, den hilfreichen Postern in diesem Thread hier http://www.motor-talk.de/.../...kw-angefahren-worden-t2475973.html?... mal eine Rückmeldung zukommen zu lassen (von einem "Dankeschön" will ich hier gar nicht reden - ich bin nicht unverschämt).
2. Wurde dir erklärt, warum hier eine Verrechnung erfolgte (Abzug "neu für alt").
Durch den neuen Reifen ergibt sich eine Besserstellung, die ausgeglichen werden muss.
Folglich würde ich schnellstens den Abschlepper bezahlen an deiner Stelle - du hast ihn beauftragt, also bist auch nur du zur Zahlung verpflichtet.
Ganz einfache Sache - Verzögerungen verteuern für dich die Sache allerhöchstens noch.
habt recht sorry ^^ ich hätte alles weg machen müssen, hatte auch noch meinen Nachnamen da stehen gelassen, jetzt habe ich alles weg gemacht!(kommt nicht nochmal vor)
@ twelferider
Du hast recht, ich hätte es dazu schreiben sollen und mich bedanken sollen, habe es wohl verschwitzt.
Aber ich wollte auf keinen Fall unverschämt oder sonstiges sein.
Ich bedanke mich für deine Hilfe und auch für dieses Mal wieder, dass du dir für mich Gedanken machst und sie hier reinschreibst!(und natürlich auch ein dank an all die anderen, die sich hier die Mühe machen)
Also mein Gedankengang war einfach nur:
Ich wurde angefahren und ich will meinen Wagen einfach so haben wie er davor war und natürlich keine Kosten haben.
Darum fand ich es blöd, dass ich jetzt was bezahlen muss wofür ich nichts kann.
Außerdem finde ich 4,5 mm nicht soooo wenig und wenn er mir nicht reingefahren wäre,
hätte ich ja auch zu dem Zeitpunkt keinen Neuen gebraucht - ich kann den reifen ja nicht nur auf 1 seite wechseln ^^.
Ich habe schon überlegt ob ich einfach mal zum Anwalt gehe und nachfrage..., wobei ich es ungerne auf so einen blöden Weg mache ...
Aber ihr meint, das hat schon so seine Richtigkeit und ich sollte das Geld überweisen?
MFG Murat
es war aber nun mal kein neuer Reifen der ausgetauscht wurde sondern einer der auf 4,5 mm herunter gefahren wurde. hättest du lieber einen alten Reifen mit 4,5 mm Profil vom nächsten Schrottplatz genommen?
Neureifen haben numal etwas über 9mm und daher kommt dann die 55% anrechnung - sehe da keinen Erfolg für deinen Anwalt, zumal sowas ja echt nicht sein muss, der will nämlich auch geld für seine Arbeit haben.
Es geht nicht darum, dass du mit deinen 4,5mm etwas falsch gemacht hättest und dafür bestraft wirst.
Zitat:
Original geschrieben von Murat TT
Außerdem finde ich 4,5 mm nicht soooo wenig und wenn er mir nicht reingefahren wäre,
hätte ich ja auch zu dem Zeitpunkt keinen Neuen gebraucht - ich kann den reifen ja nicht nur auf 1 seite wechseln ^^.
Nach einem Unfall hat man darauf Anspruch, so gestellt zu werden, als sei der Schaden nicht eingetreten - nicht schlechter, als vor dem Unfall, aber auch nicht besser.
Theoretisch bestünde Anspruch auf einen Gebrauchtreifen des gleichen Fabrikates mit genau 4,5 Millimeter Restprofil.
In der Regel wird jedoch ein Neureifen aufgezogen.
Und weil es (auch technisch) nicht sinnvoll ist, zwei unterschiedlich abgefahrene Reifen auf einer Achse zu haben, werden beide Reifen ersetzt (also auch der andere zur Hälfte abgefahrene Reifen, der keinen Schaden hat).
Zustand vor dem Unfall: Zwei zu mehr als die Hälfte abgefahrene Reifen mit je 4,5 mm Restprofil.
Zustand nach dem Unfall: Zwei Neureifen.
Da ist doch wohl eine klare Besserstellung eingetreten.
Und diese wird mit dem Abzug "neu für alt" ausgeglichen.
Eine Verrechnung dieses Abzuges mit einer anderen Forderung (Abschleppkosten) ist vollkommen legitim.
Deshalb nochmals mein Rat: Schnellstens die Abschlepprechnung zahlen - an der Sache gibt es rechtlich nicht das allergeringste zu beanstanden.
Achso, ich glaube jetzt hat es "klick" gemacht bei mir
Die haben mir den Neupreis für einen Reifen überwiesen,
wobei mir die Versicherung nur den momentanen Wert überweisen hätte müssen.
Sprich sie hat mir 154 € Zuviel überwiesen, darum haben sie 6 euro an das Abschleppunternehmen überwiesen und wollen jetzt, dass ich die Differenz von 154 € an das Abschleppunternehmen bezahle.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von Murat TT
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Jupp - genau so ist es
Mein gott das war aber eine schwere Geburt ^^
Im Nachhinein recht einleuchtend ^^ aber ich fand den Brief auch nicht besonders verständlich verfasst ^^
Nun gut, jetzt weiß ich ja was ich zu tun habe ^^
Dann danke an alle, habt mir echt weiter geholfen wünsche euch noch einen schönen Sonntagabend!
LG Murat