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Angel Eyes als Tagfahrtlicht?

BMW 3er E46
Themenstarteram 28. Mai 2009 um 7:48

Hallo,

ich habe mir mal Angel Eyes gekauft und bin nur kurz damit unterwegs gewesen. Irgendwie hatte ich

ein blödes Gefühl immer wenn die grünen Männer an mir vorbeigefahren sind.

Meine Frage: Wenn ich ein Gutachten vom Hersteller bekommen würde wie die Angel Eyes arbeiten und welche

Temperaturen das Teil aushält, könnte ich diese dann als Tagfahrtlicht eintragen lassen?

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2009 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von 325ti_Compact

1. Versicherung lehnt den eigenen Schaden komplett ab, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des UNfalls keinen TÜV besaß und somit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden durfte!

die versicherung MUSS den schaden des unfallgeners in VOLLER höhe begleichen!

sie kann (kann= muss nicht zwangsläufig) allerdings den vers.nehmer mit bis zu 5000€ in regress nehmen....

hierzu MUSS allerdings ein direkter zusammenhang zwischen dem veränderten bauteil und der unfallursache bestehen....

und bei der kasko kann die versicherung auch NICHTmehr ihre leistung komplett evrweigern...da hat sich einiges getan in den letzten jahren...

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ich denke nicht den die sind nicht zulässig, ausser du kaufst dir scheinwerfer mit angeleyes.

ich hab mir selber die ringe nachgerüstet, und die leuchten extrem hell, blau weisses licht. ich fahr dammit schon gut 3 monate herrum tag und nacht und bis jetzt keine probleme gehabt.

die meisten achten sowieso nicht drauf da die denken das es original ist weils halt BMW ist, wenns ein golf währe sähe es dann ganz anders aus.

also keine panik ;)

und wenn die dich anhalten und dich dann drauf ansprechen kann das bußgeld nicht so hoch sein.

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 9:12

Ich glaube schon das die Ringe vielen auffallen würden. Zumindest mehreren als man glaubt, auch der Polizei.

Ich denke nur, dass die keine Lust haben einen wegen sowas anzuhalten, weil die dann viel Papierkram zu erledigen haben.

Mir ist auch das Busgeld nicht so wichtig. Es geht mir eher um einen Unfall, indem mein Unfallgegner behaupten könnte,

dass er Nachts durch meine hellen Ringe geblendet wurde und der Unfall deswegen zustande gekommen ist.

Desweiteren darf man nicht vergessen, dass die komplette Betriebserlaubnis verfällt und ich gegebenfalls auch Teilschuld bekomme bei einem Unfall, obwohl ich nicht Schuld war.

Versicherungsschutz ist dann erstmal weg. Zwar würden die in Vorleistung tretten, mich aber in Regress ziehen :(

hmm naja aber dir wird sicherlich keiner frontal rein fahren sowas passiert eigentlich so gut wie garnicht, ausser wenn ein besoffener am steuer ist.

und blendgefahr ist da sogut wie garnicht, das wird dem unfallverursacher keiner glauben.

Ich finde diejenigen, die dieses komische Nachrüst-Pseudo-Xenon benutzen, viel, viel schlimmer. Die blenden nämlich wirklich. Ich wundere mich jedesmal, warum die Polizei diese nicht mal anhält und ihnen dann die komplette Kiste stilllegt :confused:

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 9:35

Mhhh das sehe ich etwas anders. Die sind schon sehr hell ( sind ja auch Tags sehr gut sichtbar ).

Habe mich mal nachts vor mein Auto gestellt und mich gebückt auf die Höhe des womöglichen Gegenverkehrs. Ich muss schon sagen das es sehr hell wirkt. Wenn es zudem noch regnet, wird es extrem, da das Licht dann ziemlich streut.

Es muss dir ja keine frontal ins Auto fahren, es reicht das du in einer engen 30ig Zone unterwegs bist und den Gegenverkehr so blendest, dass er nicht in dich, sondern in ein parkendes Fahrzeug am Straßenrand fährt ( bin mir bei manchen Experten da nicht immer so sicher ) weil er nichts mehr sehen kann und dir ausweichen möchte...

Ich denke, dass es da im Straßenverkehr sehr viele Dinge geben kann die darauf zurückzuführen sind...

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 9:36

Ich würde mir dann auch so eine Steuerung bauen, damit die Ringe Nachts oder auch beim Blinken etwas gedimmt sind...

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Wobblin-Gobblin

Ich finde diejenigen, die dieses komische Nachrüst-Pseudo-Xenon benutzen, viel, viel schlimmer. Die blenden nämlich wirklich. Ich wundere mich jedesmal, warum die Polizei diese nicht mal anhält und ihnen dann die komplette Kiste stilllegt :confused:

Weil ich denke, dass die keine Lust auf Papierkram haben und erst im Falle eines Unfalles kosequenzen ziehen.

Ich finde auch, dass die einfach viel zu hell sind ( sollen sie ja auch wenn ich sie für das Tagfahrtlicht benutzen will ). Nachts und beim Blinken wären die dann gedimmt...

am 28. Mai 2009 um 10:59

Mal abgesehen von der legalität von diesen Angel Eyes, kann durch so einen kram auch ganz schnell mal eben Dein Versicherungsschutz weg sein und du bleibst bei einem Unfall auf tausenden von Euros sitzen. Vor allem wenn Du dann noch so komische Regelungen einbaust um diese zu dimmen und so. Im Allgemeinen denke ich mal das kein Unfall durch sowas zustande kommen würde, aber man weiss ja nie und um sich aus der Schuld rauszureden ist deinem Unfallgegner sicher vieles recht.

 

Ich selbst hatte diese hellen blauen Ringe auch schonmal bei mir verbaut, eingebaut und schon in der Garage gesehen, dass es zu "Fake" aussieht. Daher flogen sie dann gleich wieder raus. Aber das muss ja jeder für sich entscheiden, die Konsequenzen muss aber auch jeder selbst tragen.

am 28. Mai 2009 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Rhino-c

könnte ich diese dann als Tagfahrtlicht eintragen lassen?

das kannst du sogar ohne das gutachten des herstellers! die kosten für die eintragung werden allerdings den fz-wert deutlich übersteigen!

Themenstarteram 29. Mai 2009 um 11:38

Dann wird sich das wohl erledigt haben.

Danke!;)

am 29. Mai 2009 um 14:11

So jungs nun mal tacheles ; )

Die Dinger sind laut StVO illegal.

Das heisst, sollte euch die Polizei anhalten und sie haben nen schlechten Tag

-> Stilllegung des Fahrzeugs, da eine illegale Änderung an den lichttechnischen Einrichtungen vorliegt.

(Es sei denn du kannst auch noch ohne die Dinger bzw. mit normalem Begrenzungslicht fahren)

Hatte schonmal mit dem TüV gesprochen, eintragen ist nicht, ausser du lässt ein Lichttechnisches Gutachten erstellen (macht DEKRA schonmal gar nicht, TÜV sehr teuer).

Der Themenstarter hat dennoch Recht. Lass es einen dummen zufall sein, oder einer der weiss, dass die Angel Eyes illegal sind. Sagt er wurde durch dein Licht geblendet und deswegen entstand der Unfall (Vorgeschichte lass ich mal weg, es geht ja nur um nen konstruierten Fall).

Mehrere Möglichkeiten :

1. Versicherung lehnt den eigenen Schaden komplett ab, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des UNfalls keinen TÜV besaß und somit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden durfte!

2. man bekommt "nur" eine Teilschuld, selbst wenn man nicht schuld hat.

mfG

am 29. Mai 2009 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von 325ti_Compact

1. Versicherung lehnt den eigenen Schaden komplett ab, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des UNfalls keinen TÜV besaß und somit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden durfte!

die versicherung MUSS den schaden des unfallgeners in VOLLER höhe begleichen!

sie kann (kann= muss nicht zwangsläufig) allerdings den vers.nehmer mit bis zu 5000€ in regress nehmen....

hierzu MUSS allerdings ein direkter zusammenhang zwischen dem veränderten bauteil und der unfallursache bestehen....

und bei der kasko kann die versicherung auch NICHTmehr ihre leistung komplett evrweigern...da hat sich einiges getan in den letzten jahren...

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