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Angel-Eyes-Scheinwerfer Werkstatteinbau HILFE

BMW
Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 17:58

Hi,

heute hab ich mal keine langweilige Frage sondern konkrete Probleme:

Hab mir auf der Essener Motorshow Angel-Eyes-SW von JOM gekauft. Da ich nen Werkstatttermin bzgl Querlenker hatte, hab ich das gleich mit einbauen lassen.

1. Problem: Meine freundliche Werkstatt hat mir sage und schreibe 93,06 für Einbau und Anschluss der SW berechnet. Kann ich da irgendwie gegen vorgehen? Finde das ne Frechheit.

Dazu kommt, dass die SW, wie mir der Werkstattleiter mitteilte, scheinbar kein E-Prüfzeichen haben (komischerweise leuchten die Standlichtringe auch blau und nicht weiß).

Mal abgesehen von diesen Problemen sehen die Dinger auch noch aus wie aufs Auto geschissen... =(

Dass ich die Scheinwerfer umtausche steht sowieso schon fest, kann ich JOM die EInbaukosten in Rechnung stellen (mir wurde am Stand gesagt die Leuchten hätten Prüfzeichen, weiterhin wurde mir mitgeteilt dass die Leuchten H7 haben, verbaut ist aber H1)???????

Brauch da mal etwas juristische Hilfe, danke euch schonmal.

Gruß Björn

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9 Antworten

Naja, ich verstehe ja eines nicht, wieso kaufst Du die Dinger wenn sie besch.... aussehen? Also lieber bezahle ich ein paar Euro mehr und hab die Originalen von Hella.

Wieso baut Deine Werkstatt denn die Scheinwerfer überhaupt ein, wenn kein Prüfzeichen drauf ist. Also sie hätten Dich schon mal vorab informieren können, soviel ist von einem qualifizierten Fachbetrieb zu erwarten.

Die Einbaukosten liegen für ne normale Werkstatt sicher im üblichen Rahmen. Die SW sind ja nicht in 5 Minuten gewechselt und die Stundensätze Deiner Werkstatt sollten ja irgendwo aushängen.

Sind die SW jetzt noch eingebaut oder schon wieder ausgebaut?

Ob DU die Kosten für den Einbau erstattet bekommst bezweifle ich ehrlich gesagt. Die Firma könnte ja argumentieren, dass das mit dem Prüfzeichen einer qualifizierten Werkstatt vorher hätte auffallen müssen und nicht erst nach dem Einbau.

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 18:19

Weil ich die Scheinwerfer ohne mein Auto drumherum noch sehr passabel fand, aber davon mal ab mach ich mir mehr Sorgen als nur um die Optik.

Gut wenn JOM sich die Kosten nciht anschwatzen lassen sollte, kann ich mich doch immernoch mit der Werkstatt auseinandersetzen, schließlich hat er sich extra meine Handynr notiert, um bei Rückfragen anrufen zu können!

Seh ich das richtig?

Da wirst du wohl auf deine kosten sitzen bleiben.

was kann die werkstatt dafür wenn dir die leuchten nicht gefallen.

die haben nur den auftrag durchgeführt was du wolltest.

Da kannst du kein anderen schuldigen suchen.

Also das mit den Kosten sehe ich genauso. Eine gute Werkstatt hätte ja schon im Vorfeld darauf hinweisen können, dass hier kein Prüfzeichen vorhanden ist. Allerdings hättest Du dies ja auch selber prüfen können. Ich gehe mal davon aus, dass Du die SW selber zur Werkstatt mitgebracht hast und die haben halt dann entsprechend Deiner Weisung die Dinger eingebaut.

Zitat:

Original geschrieben von sezyball

Da wirst du wohl auf deine kosten sitzen bleiben.

was kann die werkstatt dafür wenn dir die leuchten nicht gefallen.

die haben nur den auftrag durchgeführt was du wolltest.

Da kannst du kein anderen schuldigen suchen.

NEIN!

Es wurde ein Werkvertrag gemacht. Dieser wurde nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn die Werkstatt ein nicht verkehrssicheres Bauteil (hier die Lampen ohne Prüfzeichen) wissentlich (!!!) einbaut und den Kunden so vom Hof schickt.

Nachbesserung oder Rücktritt möglich.

Also alte Lampen wieder rein und dafür Geld zurück.

Nochmal zur Verdeutlichung: Eine Werkstatt kann nicht einfach eine Bremsscheibe anschrauben die da ist, auch wenn diese passen würde. Der Mechaniker MUSS vor dem Einbau checken, ob das Material für den Wagen zugelassen ist entspr. geprüft wurde. Ganz egal woher das zu verbauende Teil stammt.

Daher bauen viele Werkstätten (z.B. ATU) keine "Fremd"teile ein - um eben solche Situationen grundsätzlich zu vermeiden.

Grüße, Stefan

PS: JOM sind mal Oberpfeifen Dir sowas anzudrehen!!

Ich denke die sind auch in dem Tunerverband, oder?

Da würde ich mal Druck machen - zurücknehmen, oder Du wirst Dich mal in der Innung / oder eben dieser Tunerverband melden. (Hat schonmal bei nem Dachdecker [Innungsmeister!] gut geholfen, der einfach ned fertig werden wollte...)

Na so einfach ist das nun auch wieder nicht. Der Kunde hat ja die Scheinwerfer zur Werkstatt mitgebracht und wollte diese eingebaut haben. Die Werkstatt hat sie ja nicht von sich aus beschafft und dann eingebaut. Die Werkstatt hat den Kunden auch nicht vom Hof geschickt ohne ihn auf das fehlende Prüfzeichen hinzuweisen. Wäre halt schön gewesen wenn die Werkstatt den Kunden vor Einbau drauf hingewiesen hätte.

Zitat:

Original geschrieben von StefansCLK

NEIN!

Es wurde ein Werkvertrag gemacht. Dieser wurde nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn die Werkstatt ein nicht verkehrssicheres Bauteil (hier die Lampen ohne Prüfzeichen) wissentlich (!!!) einbaut und den Kunden so vom Hof schickt.

Nachbesserung oder Rücktritt möglich.

Also alte Lampen wieder rein und dafür Geld zurück.

Nochmal zur Verdeutlichung: Eine Werkstatt kann nicht einfach eine Bremsscheibe anschrauben die da ist, auch wenn diese passen würde. Der Mechaniker MUSS vor dem Einbau checken, ob das Material für den Wagen zugelassen ist entspr. geprüft wurde. Ganz egal woher das zu verbauende Teil stammt.

Daher bauen viele Werkstätten (z.B. ATU) keine "Fremd"teile ein - um eben solche Situationen grundsätzlich zu vermeiden.

Grüße, Stefan

PS: JOM sind mal Oberpfeifen Dir sowas anzudrehen!!

Ich denke die sind auch in dem Tunerverband, oder?

Da würde ich mal Druck machen - zurücknehmen, oder Du wirst Dich mal in der Innung / oder eben dieser Tunerverband melden. (Hat schonmal bei nem Dachdecker [Innungsmeister!] gut geholfen, der einfach ned fertig werden wollte...)

Moin, Moin,

nah ja erst den Mist kaufen und dann Schuldige suchen ;)

Ich glaube nicht das eine Innung und ein "Tunerverband" ( hab ich ja noch nie gehört ) der gleichen Rechtslage unterliegen.

Ich glaube auch das sich weder der Verkäufer der Scheinwerfer noch die Werkstatt ( die nur gemacht hat was der Kunde in Auftrag gegeben hat ) den Schuh anziehen werden.

ACHTUNG MUTMASSUNG : Wenn der Kunde sehr selbstsicher auftritt und den Einbau von Scheinwerfern in Auftrag gibt besteht nicht unbedingt die Veranlassung hier noch mal auf fehlende Prüfzeichen hinzuweisen.

Grüße vom Blauen Elch

P.S. Bremsscheiben und diese Scheinwerfer spielen in einer anderen Liga und sind nicht von ihrer sicherheitsrelevanz zu vergleichen.

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 14:37

hat sich geklärt...

Die Werkstatt hat sich dazu bereiterklärt die gestern Abend noch bestellten Hella-SW sobald Sie da sind kostenlos einzubauen.

Die komischen JOM-Dinger kriegt der tolle Versand dementsprechend mit passendem Schreiben zurück!

Sache erledigt, Schadensbegrenzung halt ;)

trotzdem danke

Rechtlich gesehen darf keine Werkstatt wissentlich einen nicht-verkehrssicheren Wagen vom Hof fahren lassen.

Dazu zählt auch und insbesondere ein nicht zugelassener Scheinwerfer.

so da isser:

www.vdat.de - Verband Deutscher Automobil Tuner

Hätt`mich auch gewundert wenns mal keinen Verein gäbe dafür, wo es doch für jeden *** Verbände gibt in Dtl.

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